Rechtsprechung
   LG Passau, 09.08.2016 - 2 T 56/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25222
LG Passau, 09.08.2016 - 2 T 56/16 (https://dejure.org/2016,25222)
LG Passau, Entscheidung vom 09.08.2016 - 2 T 56/16 (https://dejure.org/2016,25222)
LG Passau, Entscheidung vom 09. August 2016 - 2 T 56/16 (https://dejure.org/2016,25222)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,25222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG §§ 180, 181; ZPO § 788; BGB §§ 753, 2042
    Kein Kostenfestsetzungsbeschluss nach Zwangsvollstreckungsrecht im Teilungsversteigerungsverfahren

  • rewis.io

    Fehlende Rechtsgrundlage für einen Kostenfestsetzungsbeschluss im Teilungsversteigerungsverfahren

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Rechtsgrundlage für einen Kostenfestsetzungsbeschluss im Teilungsversteigerungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Miterbe nimmt Versteigerungsantrag für Grundstück zurück - Keine Kostenerstattung für andere Erben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Rechtsgrundlage für einen Kostenfestsetzungsbeschluss im Teilungsversteigerungsverfahren (IVR 2017, 22)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2007 - V ZB 152/06

    Belange von Pflegekindern im (Teilungs-)Versteigerungsverfahren

    Auszug aus LG Passau, 09.08.2016 - 2 T 56/16
    Während der BGH mit Beschluss vom 22.3.2007 für § 765a ZPO ausdrücklich entschieden hat (BGH, Beschl. v. 22.3.2007, Az. V ZB 152/06, Rpfleger 2007, 408), dass diese Vorschrift auch in Verfahren nach § 180 ZVG anzuwenden ist, ist die Anwendung von § 788 ZPO, soweit der Kammer ersichtlich, noch nicht Gegenstand ober- oder höchstgerichtlicher Entscheidungen gewesen.

    Zwar enthält § 180 Abs. 1 ZVG neben der expliziten Verweisung auf die Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (Zwangsversteigerungsgesetz) anerkanntermaßen auch die Aussage, dass Regelungen, die das Zwangsversteigerungsverfahrens wesentlich bestimmen, auch dann anzuwenden sind, wenn sie in anderen Vorschriften als denen der genannten Abschnitte des Zwangsversteigerungsgesetzes enthalten sind (BGH, Beschl. v. 22.03.2007, Az. V ZB 152/06, Rpfleger 2007, 408 - juris Tz. 21).

  • AG Passau, 29.02.2016 - 804 K 13/14

    Zur Festsetzung im Teilungsversteigerungsverfahren entstandener Kosten

    Auszug aus LG Passau, 09.08.2016 - 2 T 56/16
    Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 29.02.2016, Az. 804 K 13/14, aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht