Weitere Entscheidung unten: BSG, 13.10.2014

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.06.2015 - 2 U 201/14   

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https://dejure.org/2015,14787
OLG Frankfurt, 10.06.2015 - 2 U 201/14 (https://dejure.org/2015,14787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.06.2015 - 2 U 201/14 (https://dejure.org/2015,14787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - 2 U 201/14 (https://dejure.org/2015,14787)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beihilfe zur Erpressung in Anwaltsschreiben

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beihilfe zur Erpressung in Anwaltsschreiben

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 123 Abs. 1, § 823 Abs. 2, §§ 826, 830 Abs. 1, Abs. 2; StGB § 253
    Schadensersatzpflichtbegründende Mittäterschaft bei verlangtem Verzicht auf offene Pachtzinsforderungen unter Drohung der Nicht-Herausgabe und Räumung des gekündigten Pachtobjekts in Anwaltsschreiben

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Beihilfe zur Erpressung durch Anwaltsschreiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer Vereinbarung über die Gewährung von nicht geschuldeten Vermögensvorteilen für die geschuldete Räumung und Herausgabe eines Mietobjekts wegen widerrechtlicher Drohung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter will nur gegen Geld räumen: Strafbare Erpressung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der Rechtsanwalt als Gehilfe einer Erpressung ==> Schadensersatz

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Räumung und die Beihilfe zur Erpressung im Anwaltsschreiben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Vermieters durch Forderung nicht geschuldeter Vermögensvorteile

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Beihilfe zur Erpressung eines Vermieters in Anwaltsschreiben

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Erpressung: Forderung einer "Ablöse" bei unstrittiger Räumungspflicht

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 253 StGB, § 123 BGB, § 823 BGB, § 826 BGB, § 830 BGB
    Vergleichsverhandlung oder Beteiligung des Anwalts an einer Erpressung?

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 253 StGB, § 123 BGB, § 823 BGB, § 826 BGB, § 830 BGB
    Vergleichsverhandlung oder Beteiligung des Anwalts an einer Erpressung?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Vermieters durch Forderung nicht geschuldeter Vermögensvorteile

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Wird die unstrittig geschuldete Räumung einer Mietwohnung von Mieterlass und weiteren Zahlungen abhängig gemacht, kann dies den Tatbestand einer Erpressung erfüllen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Massives Vergleichsangebot des Anwalts in Erpressung der Gegenseite umgedeutet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwalt des Mieters haftet für Forderung von Geldzahlungen durch Vermieter als Voraussetzung für unstreitig geschuldete Räumung der Mietsache - Vorliegen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung im Sinne des § 826 BGB

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Vergleichsverhandlugen oder Beteiligung an einer Erpressung? (RA Dr. Philipp Fölsing; HRRS 2015, 395-397)

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Beihilfe zur Erpressung durch Anwaltsschreiben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anwalt verfasst unberechtigte Forderungen: Beteiligung an Erpressung! (IMR 2015, 344)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3584
  • AnwBl 2015, 808
  • AnwBl Online 2015, 481
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1995 - XII ZR 95/93

    Widerrechtliche Drohung durch Verweigerung des Abschlusses eines wirtschaftlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2015 - 2 U 201/14
    Dem Kläger, der nach dem Inhalt des Pachtvertrages und der erfolgten fristlosen Kündigung eine sofortige Herausgabe des Pachtobjekts erwarten durfte, wurde ein Nachteil in Aussicht gestellt, der ihn angesichts seiner Pflicht dem Erwerber gegenüber, das Objekt geräumt zu übergeben, in eine Zwangslage brachte (vgl. hierzu BGH, NJW 1995, 3052 f.; 1982, 384 f.; 2301 f.; Saarländisches OLG Saarbrücken, MDR 1999, 1313).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 24 U 74/08

    Keine Anwendung von § 708 Nr.7 ZPO in Pachtsachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2015 - 2 U 201/14
    Ein erstinstanzliches Urteil wäre gegebenenfalls nur gegen Sicherheitsleistung des Klägers vorläufig vollstreckbar gewesen (§ 708 Nr. 7 ZPO; vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2008, 1029).
  • OLG Saarbrücken, 31.03.1999 - 1 U 561/98

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisvertrages wegen einer widerrechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2015 - 2 U 201/14
    Dem Kläger, der nach dem Inhalt des Pachtvertrages und der erfolgten fristlosen Kündigung eine sofortige Herausgabe des Pachtobjekts erwarten durfte, wurde ein Nachteil in Aussicht gestellt, der ihn angesichts seiner Pflicht dem Erwerber gegenüber, das Objekt geräumt zu übergeben, in eine Zwangslage brachte (vgl. hierzu BGH, NJW 1995, 3052 f.; 1982, 384 f.; 2301 f.; Saarländisches OLG Saarbrücken, MDR 1999, 1313).
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Rechtsprechung
   BSG, 13.10.2014 - B 2 U 201/14 B   

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BSG, 13.10.2014 - B 2 U 201/14 B (https://dejure.org/2014,35526)
BSG, Entscheidung vom 13.10.2014 - B 2 U 201/14 B (https://dejure.org/2014,35526)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 127/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsmittelfrist - Versäumung -

    Auszug aus BSG, 13.10.2014 - B 2 U 201/14 B
    Voraussetzung der Prozesskostenhilfe ist nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass sowohl der (grundsätzlich formlose) Antrag auf Prozesskostenhilfe als auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 SGG iVm § 117 Abs. 2 und 4 ZPO) bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1, 3 und 4; BGH VersR 1981, 884; BFH-NV 1989, 802; BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6).
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