Rechtsprechung
OLG Bremen, 03.07.1980 - 2 U 90/79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berichtigung eines Urteils
Verfahrensgang
- LG Bremen, 20.09.1979 - 12 O 55/76
- OLG Bremen, 24.04.1980 - 2 U 90/79
- OLG Bremen, 03.07.1980 - 2 U 90/79
Rechtsprechung
OLG Bremen, 24.04.1980 - 2 U 90/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sicherung der aus einer Rückbelastung entstehenden Ansprüche; Vorliegen eines Factoring - Verhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 20.09.1979 - 12 O 55/76
- OLG Bremen, 24.04.1980 - 2 U 90/79
- OLG Bremen, 03.07.1980 - 2 U 90/79
Papierfundstellen
- ZIP 1980, 539
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 80/77
Zulässigkeit echten Factorings bei Weiterverkauf der unter verlängertem …
Auszug aus OLG Bremen, 24.04.1980 - 2 U 90/79
a) Hinsichtlich der vom Factor bevorschußten Forderungen stellt sich die höchstrichterlich noch nicht entschiedene Frage, ob auch die Abtretung solcher Forderungen, die im Rahmen des unechten Factoring bevorschußt werden, dem Factor eine Berechtigung gegenüber konkurrierenden Abtretungen an Vorbehaltslieferanten verschafft, sei es, daß zeitlich vorrangige Abtretungen an den Factor nicht dem Verdikt der Sittenwidrigkeit verfallen (so BGHZ 69, 254 für das echte Factoring), sei es, daß zeitlich nachrangige Abtretungen durch die Einziehungsermächtigungen gedeckt sind, die die Vorbehaltslieferanten dem Vorbehaltskäufer und Kunden des Factors erteilt haben (so BGHZ 72, 15 für das echte Factoring).Diese Belastung hat der Bundesgerichtshof beim echten Factoring als tragbar erachtet (BGHZ 72, 15, 21 f).
Nachdem die Rechtsprechung für Forderungsabtretungen im Rahmen (zunächst echter) Factoringvereinbarungen dem Prioritätsgrundsatz keine Beachtung mehr schenkt (BGHZ 72, 15), entfällt für den Factor die Notwendigkeit, sich durch eine Globalzession vor dem Einwand zeitlichen Nachrangs zu schützen.
- BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 169/76
Glasarbeiten - § 398 BGB, Anforderungen an die Bestimmbarkeit bei …
Auszug aus OLG Bremen, 24.04.1980 - 2 U 90/79
a) Hinsichtlich der vom Factor bevorschußten Forderungen stellt sich die höchstrichterlich noch nicht entschiedene Frage, ob auch die Abtretung solcher Forderungen, die im Rahmen des unechten Factoring bevorschußt werden, dem Factor eine Berechtigung gegenüber konkurrierenden Abtretungen an Vorbehaltslieferanten verschafft, sei es, daß zeitlich vorrangige Abtretungen an den Factor nicht dem Verdikt der Sittenwidrigkeit verfallen (so BGHZ 69, 254 für das echte Factoring), sei es, daß zeitlich nachrangige Abtretungen durch die Einziehungsermächtigungen gedeckt sind, die die Vorbehaltslieferanten dem Vorbehaltskäufer und Kunden des Factors erteilt haben (so BGHZ 72, 15 für das echte Factoring). - BGH, 09.11.1978 - VII ZR 54/77
Sittenwidrigkeit einer Globalzession mit schuldrechtlicher Teilverzichtsklausel
Auszug aus OLG Bremen, 24.04.1980 - 2 U 90/79
Für die Abtretung zu Sicherungszwecken gelten vielmehr die Grundsätze, die von der Rechtsprechung für die Kollision der Sicherungsinteressen der Warenkreditgeber mit denen der Geldkreditgeber entwickelt worden sind: Zeitlich vorangehende globale Vorausabtretungen an den Geldkreditgeber sind, wenn den Sicherungsinteressen der Warenkreditgeber nicht durch dingliche Teilverzichtsklauseln Rechnung getragen ist, sittenwidrig und nichtig (BGHZ 72, 308). - BGH, 09.11.1978 - VII ZR 17/76
Bank als "Zahlstelle" nach Globalabtretung
Auszug aus OLG Bremen, 24.04.1980 - 2 U 90/79
Doch selbst wenn in Anlehnung an die Zahlstellenentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 72, 316) wegen des Zwangs, alle Kundenforderungen über den Factor laufen zu lassen, hierin eine die Sicherungsinteressen der Vorbehaltslieferanten über Gebühr gefährdende Bedrohung gesehen werden müßte, so kann den Sicherungsinteressen der Vorbehaltslieferanten dadurch Rechnung getragen werden, daß mit der Sicherungsabrede auch die Verrechnungsmöglichkeit der auf die nicht bevorschußten Forderungen eingehenden Beträge aus der Factoring-Vereinbarung herausgestrichen und somit gewährleistet wird, daß aus den nicht bevorschußten Forderungen dem Vorbehaltskäufer genau die Werte zufließen müssen, die er realisiert hätte, wenn er ohne Einschaltung des Factors selbst die Kundenforderungen eingezogen hätte. - BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 71/79
Einzugsermächtigung bei Geldkredit und echtes Factoring
Auszug aus OLG Bremen, 24.04.1980 - 2 U 90/79
Zudem liegt der Rohstoffanteil an den veräußerten Produkten eindeutig unter 90%, so daß den Interessen der Rohstofflieferanten mit Vorschußleistungen von 90% hinreichend Rechnung getragen ist (BGH NJW 1980, 772).
- OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 12 U 44/18
Rückgewähransprüche wegen insolvenzrechtlich anfechtbar erlangter Beträge
Auch die 10%ige Sicherheitsleistung für eine mögliche Veritätshaftung der Schuldnerin gemäß § 7 Abs. 2, § 6 des Vertrages i.V.m. Ziff. 4 der Besonderen Vereinbarungen zum Forderungskaufvertrag (…Anlage B 3, S. 2) ist insolvenzfest, da dieser Betrag auch ohne das Factoring erst bei Fälligkeit der Forderung und Zahlung durch den Debitor zur Verfügung stünde (…vgl. Uhlenbruck/Sinz, a.a.O., § 116 InsO Rn. 90;… MüKoInsO/Kirchhof, a.a.O., § 142 Rn. 13d m.w.N.;… Uhlenbruck/Borries/Hirte, a.a.O., § 142 InsO Rn. 60;… HambKomm-Rogge/Leptien, InsO, 7. Aufl. 2019, § 142 Rn. 32;… FK-InsO-Dauernheim/Blank, 9. Aufl. 2018, § 142 Rn. 7; OLG Bremen, Urt. v. 24.04.1980 - 2 U 90/79, Ziff. I. 3., ZIP 1980, 539 (543)).