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   OLG Stuttgart, 20.05.2010 - 2 U 95/09   

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OLG Stuttgart, 20.05.2010 - 2 U 95/09 (https://dejure.org/2010,8491)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.05.2010 - 2 U 95/09 (https://dejure.org/2010,8491)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 2 U 95/09 (https://dejure.org/2010,8491)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 8, 12 Abs. 2 UWG; §§ 279, 296a, 542 Abs. 2 ZPO
    Drittunterwerfung - Wann beseitigt eine Unterlassungserklärung gegenüber einem Dritten auch die Wiederholungsgefahr gegenüber weiteren Abmahnern?

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen des Wegfalls der Wiederholungsgefahr nach Drittunterwerfung

  • kanzlei.biz

    Vorherige Unterlassungserklärung gegenüber Dritten nicht immer geeignet, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wegfall der Wiederholungsgefahr nach Drittunterwerfung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein zwingender Wegfall der Wiederholungsgefahr bei Unterlassungserklärung gegenüber Dritten

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Beseitigt eine Unterlassungserklärung gegenüber einem Dritten die Wiederholungsgefahr

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 13.05.1987 - I ZR 79/85

    "Wiederholte Unterwerfung II"; Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2010 - 2 U 95/09
    Ob durch eine Unterwerfungserklärung gegenüber einem Gläubiger die Wiederholungsgefahr entfallen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, GRUR 1983, 186, 187 - [Wiederholte Unterwerfung I]; BGH, GRUR 1987, 640, 641 - [Wiederholte Unterwerfung II]; BGH, GRUR 1989, 758, 759 - [Gruppenprofil]; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl. [2010], Rn. 1.166 zu § 12 m.w.N. auch zur abweichenden Ansicht).

    Damit wird zugleich dem berechtigten Interesse des Schuldners Rechnung getragen, nachdem er sich gegenüber einem der Gläubiger unterworfen hat, nicht von einer nicht übersehbaren Zahl anderer in Anspruch genommen zu werden (vgl. BGH, GRUR 1987, 640, 641 - [Wiederholte Unterwerfung II]; BGHZ 144, 165, 169 f. - [Missbräuchliche Mehrfachverfolgung]; Bornkamm, a.a.O., Rn. 1.167).

    Allerdings schlägt dieses Schuldnerinteresse nur durch, wenn Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Unterwerfung und dem Verfolgungswillen des Gläubigers, bezogen auf den Unterwerfungszeitpunkt, nicht bestehen (vgl. BGH, GRUR 1983, 186, 188 - [Wiederholte Unterwerfung I]; zur Beweislast ferner BGH, GRUR 1987, 640 - [Wiederholte Unterwerfung II]).

  • BGH, 02.12.1982 - I ZR 121/80

    Rechtsschutzbedürfnis eines auf Unterlassung einer Zeitungsanzeige klagenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2010 - 2 U 95/09
    Ob durch eine Unterwerfungserklärung gegenüber einem Gläubiger die Wiederholungsgefahr entfallen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, GRUR 1983, 186, 187 - [Wiederholte Unterwerfung I]; BGH, GRUR 1987, 640, 641 - [Wiederholte Unterwerfung II]; BGH, GRUR 1989, 758, 759 - [Gruppenprofil]; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl. [2010], Rn. 1.166 zu § 12 m.w.N. auch zur abweichenden Ansicht).

    Allerdings schlägt dieses Schuldnerinteresse nur durch, wenn Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Unterwerfung und dem Verfolgungswillen des Gläubigers, bezogen auf den Unterwerfungszeitpunkt, nicht bestehen (vgl. BGH, GRUR 1983, 186, 188 - [Wiederholte Unterwerfung I]; zur Beweislast ferner BGH, GRUR 1987, 640 - [Wiederholte Unterwerfung II]).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2010 - 2 U 95/09
    Damit wird zugleich dem berechtigten Interesse des Schuldners Rechnung getragen, nachdem er sich gegenüber einem der Gläubiger unterworfen hat, nicht von einer nicht übersehbaren Zahl anderer in Anspruch genommen zu werden (vgl. BGH, GRUR 1987, 640, 641 - [Wiederholte Unterwerfung II]; BGHZ 144, 165, 169 f. - [Missbräuchliche Mehrfachverfolgung]; Bornkamm, a.a.O., Rn. 1.167).
  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2010 - 2 U 95/09
    Der Gesetzgeber hat dem ersichtlich keine Dringlichkeitsschädlichkeit beigemessen; ansonsten hätte er diese Fristen für das Verfügungsverfahren verkürzt (vgl. Köhler, in: Köhler/Bornkamm, a.a.O., Rn. 3.16 zu § 12; OLG München, GRUR 1992, 328; offen gelassen in BGH, GRUR 2000, 151, 152 - [Späte Urteilsbegründung]).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 296/99

    "Teilunterwerfung"; Rechtsfolgen einer unbedingten Teilunterwerfungserklärung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2010 - 2 U 95/09
    aa) Durch eine Drittunterwerfung entfällt die Wiederholungsgefahr nicht, wenn ein Gläubiger berechtigterweise eine andere, namentlich eine weitergehende Unterwerfungserklärung auf Grund desselben Wettbewerbsverstoßes verlangt hatte (vgl. BGH, GRUR 2002, 824 - [Teilunterwerfung]; OLG Frankfurt, WRP 1987, 255; OLG Hamm, WRP 1987, 261, 263; Bornkamm, a.a.O., Rn. 172).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2008 - 6 W 157/08

    Gegenabmahnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2010 - 2 U 95/09
    a) Die nach § 12 Abs. 2 UWG zu vermutende Dringlichkeit kann nicht nur durch eine verzögerliche Antragstellung entfallen, auch durch eine verzögerliche Verfahrensführung (vgl. statt vieler OLG Frankfurt, MMR 2009, 564, 565).
  • OLG Frankfurt, 17.07.2003 - 1 U 190/02

    Unterlassungsklage gegen intransparente Allgemeine Versicherungsbedingungen:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2010 - 2 U 95/09
    Denn mangels eigener Abmahnung ist nicht zu erkennen, dass er - ungeachtet seiner Befähigung hierzu - ein konkretes Interesse daran habe, das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterbinden und - folglich - bereit sei, das Verhalten des Schuldners zu überwachen und künftige Verstöße zu verfolgen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 1430; Bornkamm, a.a.O., Rn. 167 ff.).
  • OLG Celle, 31.07.2008 - 13 U 69/08

    Grundsätzliche Gerwährung einer widerleglichen tatsächlichen Vermutung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2010 - 2 U 95/09
    Nur ausnahmsweise kann daher etwas anderes gelten, wenn besondere Umstände darauf hindeuten, das die Frist zweckwidrig ohne Grund ausgenutzt und so zu erkennen gegeben wird, dass die Sache dem Anspruchsteller nicht eilig sei (vgl. auch OLG Köln, WRP 1980, 503; OLG Düsseldorf, NJWE-WettbR 1997, 27, 28; Köhler, a.a.O., m.w.N.; s. auch OLG Karlsruhe, WRP 2005, 1188, 1189; OLG Celle, GRUR-RR 2008, 441, 442; KG, GRUR-RR 2008, 368; Traub, GRUR 1996, 709, 710 f., m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04

    Unlauterer Wettbewerb: Angabe der Buchungsgebühr in der Werbung für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2010 - 2 U 95/09
    Nur ausnahmsweise kann daher etwas anderes gelten, wenn besondere Umstände darauf hindeuten, das die Frist zweckwidrig ohne Grund ausgenutzt und so zu erkennen gegeben wird, dass die Sache dem Anspruchsteller nicht eilig sei (vgl. auch OLG Köln, WRP 1980, 503; OLG Düsseldorf, NJWE-WettbR 1997, 27, 28; Köhler, a.a.O., m.w.N.; s. auch OLG Karlsruhe, WRP 2005, 1188, 1189; OLG Celle, GRUR-RR 2008, 441, 442; KG, GRUR-RR 2008, 368; Traub, GRUR 1996, 709, 710 f., m.w.N.).
  • BGH, 22.06.1989 - I ZR 120/87

    Gruppenprofil

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2010 - 2 U 95/09
    Ob durch eine Unterwerfungserklärung gegenüber einem Gläubiger die Wiederholungsgefahr entfallen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, GRUR 1983, 186, 187 - [Wiederholte Unterwerfung I]; BGH, GRUR 1987, 640, 641 - [Wiederholte Unterwerfung II]; BGH, GRUR 1989, 758, 759 - [Gruppenprofil]; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl. [2010], Rn. 1.166 zu § 12 m.w.N. auch zur abweichenden Ansicht).
  • OLG München, 09.08.1990 - 6 U 3296/90

    Kenntnis der Umstände bzgl. der Dringlichkeitsvermutung

  • KG, 04.04.2008 - 5 W 51/08

    Zurückhalten der Beschwerdebegründung im markenrechtlichen Eilverfahren

  • OLG Köln, 20.12.1996 - 6 U 204/96

    Anti-Cellulite-Hose

  • OLG Düsseldorf, 13.06.1996 - 2 U 2/96
  • OLG Hamm, 02.06.1992 - 4 U 74/92

    Schriftsatzfrist im Verfügungsverfahren

  • LG Braunschweig, 18.10.2012 - 22 O 66/12

    Nachfragepflicht des Versenders bei Empfang einer unklaren Abbestellung einer

    Dabei ist einer unaufgeforderten oder auf andere Abmahnung hin abgegebenen Unterlassungserklärung grundsätzlich mit erheblichem Misstrauen zu begegnen (OLG Stuttgart, Urteil vom 20.05.2010, - 2 U 95/09 -, Magazindienst 2010, 876, OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 1430, 1431, Teplitzki, a.a.O., Kap. 8 Rdnr. 41, Bornkamm in Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 12 Rdnr. 1.168 a, Büscher in Fezer, aaO, § 8 Rn 89).

    Insofern entfällt die Wiederholungsgefahr bei der Beschränkung der Unterlassungserklärung auf bestimmte Empfänger nicht (OLG Stuttgart, Urteil vom 20.05.2010, - 2 U 95/09 -, Magazindienst 2010, 876).

  • OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 2 U 162/16

    Unterlassungsanspruch wegen Markenrechtsverletzung: Analoge Anwendung der

    Dieses Bestreben kann ihm daher regelmäßig nicht als dringlichkeitsschädlich vorgehalten werden (vgl. etwa zu einem Widerrufsvergleich OLG Stuttgart, Urteil vom 20. Mai 2010 - 2 U 95/09, MD 2017, 876, bei juris Rz. 73 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - I-2 U 95/09   

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https://dejure.org/2011,22138
OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - I-2 U 95/09 (https://dejure.org/2011,22138)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.01.2011 - I-2 U 95/09 (https://dejure.org/2011,22138)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - I-2 U 95/09 (https://dejure.org/2011,22138)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Ansprüche bei angeblicher Patentverletzung bzgl. Kniegelenkprothesen mangels Verletzung der geschützten technischen Lehre; Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein künstliches Gelenk, da die angegriffene Ausführungsform die technische Lehre des ...

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Künstliches Kniegelenk II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 9 Nr. 1; EPÜ Art. 64; PatG § 139 Abs. 1
    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein künstliches Gelenk, da die angegriffene Ausführungsform die technische Lehre des Klagepatents weder wortsinngemäß noch mit patentrechtlich äquivalenten Mitteln verwirklicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - 2 U 95/09
    Auch eine nicht wortsinngemäß mit sämtlichen Merkmalen des Klagepatentanspruches übereinstimmende Ausführung benutzt die unter Schutz gestellte Erfindung mit äquivalenten Mitteln, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (BGH GRUR 1986, 803, 806 - Formstein; BGH GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; BGH GRUR 1989, 903 - Batteriekastenschnur; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil).

    das in der angegriffenen Ausführungsform verwirklichte abgewandelte Mittel objektiv gleichwirkend zu dem in dem Patentanspruch genannten Mittel ist, d.h. die gleiche vom Schutzrecht erstrebte Wirkung zur Lösung des zugrundeliegenden Problems entfaltet; das abgewandelte Mittel für den Fachmann am Prioritätstag des Schutzrechtes ohne erfinderische Überlegungen aufgrund seines Fachwissens auffindbar war, und diejenigen Überlegungen, die der Fachmann anzustellen hat, um zu der gleichwirkenden Abwandlung zu gelangen, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sind, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen Lehre gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2007, 959 - Pumpeneinrichtung).

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - 2 U 95/09
    Auch eine nicht wortsinngemäß mit sämtlichen Merkmalen des Klagepatentanspruches übereinstimmende Ausführung benutzt die unter Schutz gestellte Erfindung mit äquivalenten Mitteln, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (BGH GRUR 1986, 803, 806 - Formstein; BGH GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; BGH GRUR 1989, 903 - Batteriekastenschnur; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - 2 U 95/09
    das in der angegriffenen Ausführungsform verwirklichte abgewandelte Mittel objektiv gleichwirkend zu dem in dem Patentanspruch genannten Mittel ist, d.h. die gleiche vom Schutzrecht erstrebte Wirkung zur Lösung des zugrundeliegenden Problems entfaltet; das abgewandelte Mittel für den Fachmann am Prioritätstag des Schutzrechtes ohne erfinderische Überlegungen aufgrund seines Fachwissens auffindbar war, und diejenigen Überlegungen, die der Fachmann anzustellen hat, um zu der gleichwirkenden Abwandlung zu gelangen, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sind, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen Lehre gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2007, 959 - Pumpeneinrichtung).
  • BGH, 28.06.2000 - X ZR 128/98

    Bratgeschirr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - 2 U 95/09
    Es genügt zu einer technischen Gleichwirkung nicht, dass auch die angegriffene Prothese ein künstliches Kniegelenk mit den Funktionen "Stehen/Gehen", "Sitzen" und "tiefe Beuge" zur Verfügung stellt, sondern es muss auch von den für die unter Schutz gestellte Lehre maßgebenden technischen Gedanken Gebrauch gemacht werden, wobei die geschützte Vorrichtung als Ganzes in den Blick zu nehmen ist (vgl. BGH GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr).
  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88

    Schutzbereich eines Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - 2 U 95/09
    Auch eine nicht wortsinngemäß mit sämtlichen Merkmalen des Klagepatentanspruches übereinstimmende Ausführung benutzt die unter Schutz gestellte Erfindung mit äquivalenten Mitteln, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (BGH GRUR 1986, 803, 806 - Formstein; BGH GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; BGH GRUR 1989, 903 - Batteriekastenschnur; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil).
  • BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87

    Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - 2 U 95/09
    Auch eine nicht wortsinngemäß mit sämtlichen Merkmalen des Klagepatentanspruches übereinstimmende Ausführung benutzt die unter Schutz gestellte Erfindung mit äquivalenten Mitteln, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (BGH GRUR 1986, 803, 806 - Formstein; BGH GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; BGH GRUR 1989, 903 - Batteriekastenschnur; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil).
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Rechtsprechung
   BSG, 30.11.2009 - B 2 U 95/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,64393
BSG, 30.11.2009 - B 2 U 95/09 B (https://dejure.org/2009,64393)
BSG, Entscheidung vom 30.11.2009 - B 2 U 95/09 B (https://dejure.org/2009,64393)
BSG, Entscheidung vom 30. November 2009 - B 2 U 95/09 B (https://dejure.org/2009,64393)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 30.11.2009 - B 2 U 95/09 B
    Ein solcher Beweisantrag, der den Anforderungen an einen Beweisantrag iS der Zivilprozessordnung entspricht und in dem Beweismittel und Beweisthema benannt werden (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9), ist der Beschwerdebegründung jedoch nicht zu entnehmen.
  • BSG, 26.11.1981 - 4 BJ 87/81

    Brezeichnung der Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmal - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 30.11.2009 - B 2 U 95/09 B
    Ein solcher Beweisantrag, der den Anforderungen an einen Beweisantrag iS der Zivilprozessordnung entspricht und in dem Beweismittel und Beweisthema benannt werden (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9), ist der Beschwerdebegründung jedoch nicht zu entnehmen.
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