Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Maßregelvollzug: Voraussetzungen für die Gewährung von Vollzugslockerungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff und Funktionen einer Lockerungsmaßnahme im Maßregelvollzug; Gerichtliche Überprüfung der Verweigerung der staatsanwaltlichen Zustimmung zu einer Lockerungsmaßnahme; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen versuchter Vergewaltigung in zwei Fällen ...
- Judicialis
StVollzG § 138; ; UBG Baden-Württemberg § 11; ; UBG Baden-Württemberg § 15
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05
- OLG Karlsruhe, 09.11.2005 - 2 Ws 106/05
Papierfundstellen
- StV 2007, 428
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 15.04.1987 - 2 Ws 191/87
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05
Dagegen sollen die vollzuglichen Befugnisse bei der Maßregeleinrichtung verbleiben, der es unbenommen bleibt, bei Auflagenverstößen oder nachträglich eintretenden Umständen, die eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr befürchten lassen, die Beurlaubung zu widerrufen (vgl. OLG Hamm StV 1988, 115 f.; Kammeier-Pollähne, Maßregelvollzugsrecht, F 47).Zwar kann eine Beurlaubung aus Behandlungsgründen eine durchaus sinnvolle Vorstufe zur Vorbereitung der gerichtlichen Entscheidung über eine Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Maßregel darstellen (OLG Hamm StV 1988, 115 f.; OLG Frankfurt StV 2001, 36).
Soweit die Staatsanwaltschaft bei ihrer Zustimmungsversagung ergänzend darauf verweist, die beantragte Lockerungsmaßnahme könne auf eine nicht zu vertretende bedingte Entlassung hinauslaufen, übersieht sie, dass auch eine längere Urlaubsgewährung keinen Rechtsanspruch auf eine bedingte Entlassung begründet, da die von der Vollzugsbehörde in eigener Zuständigkeit gewährte Vollzugslockerung die ausschließliche Kompetenz der Strafvollstreckungskammer, über die Entlassungsreife nach § 67d Abs. 2 S. 1StGB zu entscheiden, nicht berührt (OLG Hamm StV 1988, 115 f.).
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05
Damit tragen sie auch der verfassungsrechtlichen Forderung Rechnung, den auf unbestimmte Zeit Untergebrachten lebenstüchtig zu erhalten und schädlichen Auswirkungen des Vollzugs, insbesondere auch deformierenden Persönlichkeitsveränderungen, entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 45, 187 ff.).Gerade bei Untergebrachten wie dem Antragsteller, bei denen zunächst die Sicherungsfunktion der Maßregel im Vordergrund steht und die auf eine baldige Entlassung aus dem Maßregelvollzug nicht hoffen können, kommt Vollzugslockerungen, die nicht mit einer Gefährdung der Allgemeinheit verbunden sind, auch die Funktion zu, die grundlegenden Voraussetzungen der individuellen und sozialen Existenz des Untergebrachten zu erhalten (vgl. BVerfGE 45, 187 ff.) und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung zu tragen (vgl. Volckart-Grünebaum, Maßregelvollzug, S. 123 f.).
- BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05
Kommt die Einrichtung im Rahmen des ihr insoweit eingeräumten Beurteilungsspielraums (vgl. BGH NStZ 1982, 173 f.; Senat NStZ-RR 2002, 283) zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 UBG für eine Versagung einer Lockerung nicht eingreifen, so obliegt es ihrem insbesondere an ärztlichen Maßstäben orientierten Ermessen, zu welchem Zeitpunkt sie welche Lockerungen für angezeigt hält (vgl. BGH NStZ 1982, 173; für einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Lockerungen Kammeier-Pollähne, Maßregelvollzugsrecht, F 60; Volckart-Grünebaum, Maßregelvollzug, S. 284 f.).
- OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Recht des Verteidigers auf …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05
Kommt die Einrichtung im Rahmen des ihr insoweit eingeräumten Beurteilungsspielraums (vgl. BGH NStZ 1982, 173 f.; Senat NStZ-RR 2002, 283) zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 UBG für eine Versagung einer Lockerung nicht eingreifen, so obliegt es ihrem insbesondere an ärztlichen Maßstäben orientierten Ermessen, zu welchem Zeitpunkt sie welche Lockerungen für angezeigt hält (vgl. BGH NStZ 1982, 173; für einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Lockerungen Kammeier-Pollähne, Maßregelvollzugsrecht, F 60; Volckart-Grünebaum, Maßregelvollzug, S. 284 f.). - OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 4 VAs 13/86
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05
Dem Senat ist es allerdings verwehrt, die verweigerte Zustimmung mit der Folge zu ersetzen (vgl. insoweit OLG Stuttgart NStZ 1986, 525, 526), dass das Zentrum für Psychiatrie E., das Flucht- oder Missbrauchsgefahr verneint hat und in Ausübung seines Ermessens die beantragte "Belastungserprobung" gewähren will, zur Bewilligung der Lockerungsmaßnahme zu verpflichten wäre. - OLG Celle, 25.03.1986 - 3 Ws 125/86
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05
Sollte keine Flucht- und/oder Missbrauchsgefahr vorliegen, wird es auch nicht möglich sein, diesen auf der Tatbestandsseite der Norm ausgeschlossenen Gesichtspunkt auf ihrer Rechtsfolgenseite, nämlich bei der Ausübung des Ermessens, negativ zur Geltung zu bringen (OLG Celle, StV 1988, 349 f.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2020 - L 19 AS 1492/18
SGB II-Anspruch bei Beurlaubung im Maßregelvollzug
Es handelt sich um eine zeitlich umschriebenen und kontrollierte Freistellung aus dieser Unterbringung (vgl. LG Göttingen, Beschluss vom 23.09.2005 - 52 StVK 96/99 (Vollz); OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.10.2005 - 2 Ws 106/05).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 09.11.2005 - 2 Ws 106/05 |
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05
- OLG Karlsruhe, 09.11.2005 - 2 Ws 106/05
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 62
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 22.08.2012 - 4 Ws 87/12
Jugendmaßregelvollzug: Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen über …
Auch die Gewährung einer Lockerung gehört grundsätzlich zu den Maßnahmen der Therapie, weil sie - neben der Vorbereitung einer Entlassung oder dem Erlernen sozialer Fähigkeiten - zu diesem Zweck eingesetzt wird; Ausführungen dienen etwa dazu, der Gefahr der Hospitalisierung entgegenzuwirken (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 62, 63 m.w.N.;… KG aaO.).Die auf medizinischen Überlegungen fußende Entscheidung, bei der der Maßregelvollzugsbehörde ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 62; OLG Hamm, Beschluss vom 4. Juli 1995 - 1 Vollz (Ws) 77/95 - [juris]; jeweils m.w.N.), kann von den Gerichten allerdings nur hinsichtlich ihres juristischen Kerns überprüft werden.
- OLG Karlsruhe, 13.01.2015 - 2 Ws 2/15
Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Vorliegen von Flucht- oder …
Ist das Ergebnis ihrer Beurteilung, dass keine Gründe für ein Versagen der Vollzugslockerung vorliegen, steht es in ihrem insbesondere an ärztlichen Maßstäben zu orientierenden Ermessen, zu welchem Zeitpunkt sie welche Vollzugslockerungen gewährt (Senat NStZ-RR 2006, 62;… für einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Lockerungen Kammeier-Pollähne, Maßregelvollzugsrecht, 3. Auflage, Rn. F 60;… Volckart/Grünebaum, Maßregelvollzug, 7. Auflage, III. Teil, Rn. 270). - LG Freiburg, 12.04.2007 - 13 StVK 81/07 Ob die sog. extramurale Belastungserprobung im mehrfach abgestuften Lockerungssystem der Maßregeleinrichtungen nur als in der Regel letzte Lockerung vor einer bewährungsweisen Aussetzung der Maßregel angesehen werden kann wie der Landesgesetzgeber in der Begründung zu § 15 Abs. 4 UBGBaWü meint , oder ob ohne diese Zielsetzung ihre Gewährung auch schon als Ergänzung der intramuralen Behandlung zulässig ist, um das Erlernen sozialer Fähigkeiten zu fördern und Hospitalisierungsschäden vorzubeugen (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 62, 63 = R & P 2006, 152), sei dahin gestellt, jedenfalls ist auch die extramurale Belastungserprobung eine Lockerung, deren Gewährung sich ausschließlich nach ärztlichen und behandlerischen Maßstäben richtet und deren voraussichtliche Dauer und erfolgreicher Verlauf ihrem Charakter als Erprobungsmittel entsprechend und wie bei jeder anderen Lockerung auch nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden kann.
Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 10.08.2005 - 2 Ws 106/05 |
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 15.06.2005 - StVK 80/05
- OLG Nürnberg, 10.08.2005 - 2 Ws 106/05
- BVerfG, 30.11.2006 - 2 BvR 1418/05
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 30.11.2006 - 2 BvR 1418/05
Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Anordnung belastender Maßnahmen …
a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 10. August 2005 - 2 Ws 106/05 -,.Der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 10. August 2005 - 2 Ws 106/05 - wird damit gegenstandslos.