Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 13.03.2012

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.03.2012 - 2 Ws 37/12   

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https://dejure.org/2012,7912
OLG Stuttgart, 02.03.2012 - 2 Ws 37/12 (https://dejure.org/2012,7912)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.03.2012 - 2 Ws 37/12 (https://dejure.org/2012,7912)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. März 2012 - 2 Ws 37/12 (https://dejure.org/2012,7912)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer notwendigen Verteidigung bei möglicher Einbeziehung einer geringen Strafe zu einer späteren Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als einem Jahr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2
    Notwendige Verteidigung bei Bagatellstraftat; Voraussichtliche Einbeziehung in eine über einem Jahr liegende Gesamtstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwendige Verteidigung bei drohender Gesamtfreiheitsstrafe

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann muss ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 214
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2012 - 2 Ws 37/12
    Dazu gehört auch, dass ein Beschuldigter, der die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufzubringen vermag, in schwerwiegenden Fällen von Amts wegen und auf Staatskosten einen rechtskundigen Beistand (Verteidiger) erhält (BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1977, 2 BvR 462/77, juris Rn. 31; Meyer-Goßner a.a.O. § 140 Rn. 1 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 279/03

    Beurteilung der Schwere der Tat im Sinn des § 140 Strafprozessordnung (StPO);

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2012 - 2 Ws 37/12
    Nach verbreiteter Auffassung gehören hierzu auch weitere gegen den Angeklagten anhängige Strafverfahren, in denen es zu einer Gesamtstrafenbildung kommen kann (OLG Hamm, StV 2004, 586; Wessing in Graf, StPO, § 140 Rn. 15; Laufhütte in KK, StPO, 6. Auflage, § 140 Rn. 21; Lüdersen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 140 Rn. 57 - jeweils m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 22.02.2011 - 26 Qs 4/11
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2012 - 2 Ws 37/12
    So hat z. B. das Landgericht Frankfurt die Notwendigkeit der Verteidigung in einem Fall verneint, in dem es nur um eine Geldstrafe von 25 Tagessätze wegen Schwarzfahrens ging, obwohl die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr in Betracht kam (LG Frankfurt, NStZ-RR 2011, 183).
  • LG Augsburg, 11.04.2024 - 1 Qs 58/24

    Beiordnung, Bewilligung, Prozesskostenhilfe, Beschwerde, Staatsanwaltschaft,

    Es bedarf vielmehr der Prüfung im Einzelfall, ob andere Verfahren und die Erwartung späterer Gesamtstrafenbildung das Gewicht des abzuurteilenden Falles tatsächlich so erhöhen, dass die Mitwirkung eines Verteidigers geboten ist (OLG Stuttgart, Beschl. vom 02.03.2012 - 2 Ws 37/12).
  • LG Bad Kreuznach, 31.08.2023 - 5 Qs 9/23

    Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, mehrere Verfahren, Gesamtstrafübel

    Für die Bewertung, ob eine Schwere der Rechtsfolge zu erwarten ist, kommt es zunächst auf das Gewicht der Rechtsfolgen an, die in dem betreffenden Verfahren, in dem sich der Beschuldigte verteidigen muss, zu erwarten sind (OLG Stuttgart in NStZ-RR 2012, 214).

    Hierzu gehören grundsätzlich auch weitere gegen den Beschuldigten anhängige Strafverfahren, in denen es zu einer Gesamtstrafeinbildung kommen kann (OLG Stuttgart in NStZ-RR 2012, 214, OLG Stuttgart in NStZ 1981, 490; OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.2003 - 2 Ws 279/03, juris; KG Berlin, Beschluss vom 06.01.2017 - 4 Ws 212/16, juris).

    Ein geringfügiges Delikt wird vielmehr nicht dann zur Schwere der Tat im Sinne von § 140 Abs. 2 StPO, weil später voraussichtlich eine Freiheitsstrafe/ (Einheits-) Jugendstrafe von mehr als einem Jahr unter Berücksichtigung des hiesigen Verfahrens zu erwarten ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.3. 2012 - 2 Ws 37/12 in NStZ-RR 2012, 214).

    Vielmehr ist eine Prüfung im Einfall erforderlich, ob das andere Verfahren und die Erwartung einer späteren Gesamtstrafe/Einheitsjugendstrafe das Gewicht des abzuurteilenden Falles tatsächlich so erhöht, dass die Mitwirkung des Verteidigers geboten ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.3. 2012 - 2 Ws 37/12).

    Hierfür ist darauf abzustellen, ob eine erhebliche Verschärfung des Strafübels durch die Bildung einer Gesamtstrafe/Einheitsjugendstrafe in Betracht kommt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.3. 2012 - 2 Ws 37/12).

  • KG, 06.01.2017 - 4 Ws 212/16

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in Parallelverfahren bei

    Dazu gehört auch, dass ein Beschuldigter, der die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufzubringen vermag, in schwerwiegenden Fällen von Amts wegen und auf Staatskosten einen rechtskundigen Beistand erhält (vgl. BVerfGE 46, 202, 210; OLG Stuttgart NStZ-RR 2012, 214 = OLGSt StPO § 140 Nr. 31).
  • LG Kleve, 14.11.2014 - 120 Qs 96/14

    Pflichtverteidiger, Geldstrafe, drohender Widerruf

    Meist wird angenommen, dass die Erwartung von 1 Jahr Freiheitsstrafe die Grenze bildet, ab der regelmäßig Anlass zur Beiordnung besteht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2012 - 2 Ws 37/12, NStZ-RR 2012, 214; LG Kleve, Beschluss vom 18.08.2014 - 120 Qs 83/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 140 Rn. 23 mwN; strenger HansOLG Hamburg NJW 1978, 1171 [bei 1 Jahr noch nicht zwingend]; OLG Frankfurt/Main StV 1984, 370 und OLG Celle StV 1985, 184 [beide: ab 2 Jahren Freiheitsstrafe] sowie BGHSt 6, 199, 200 und BayObLG …

    Es bedarf deshalb der Prüfung im Einzelfall, ob die weiteren Folgen auch anderer Verfahren das Gewicht des vorliegend abzuurteilenden Falles tatsächlich so erhöhen, dass die Mitwirkung eines Verteidigers geboten ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2012 - 2 Ws 37/12, NStZ-RR 2012, 214; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2000 - 2 Ws 282/00, NStZ-RR 2001, 52: Straferwartung von 6 Monaten + Widerruf von 6 Monaten reicht alleine nicht; keine starre Grenze; entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls).

  • LG Magdeburg, 15.05.2020 - 21 Qs 47/20

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in Parallelverfahren bei

    Es kann insoweit auch dahinstehen, ob eine "Schwere der Tat" im Falle des Vorliegens gesamtstrafenfähiger Parallelverfahren in Einzelfällen zu verneinen sein kann, wenn lediglich ein geringfügiges Delikt angeklagt ist, dessen zu erwartende Einzelstrafe die später zu bildende Gesamtstrafe nicht erheblich erhöhen würde (in diesem Sinne OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2012, Az. 2 Ws 37/12 ).
  • LG Oldenburg, 07.03.2022 - 4 Qs 76/22

    Pflichtverteidiger, Nachträgliche Bestellung, Kosteninteresse des Verteidigers

    [...] Es bedarf deshalb der Prüfung im Einzelfall, ob andere Verfahren und die Erwartung späterer Gesamtstrafenbildung das Gewicht des abzuurteilenden Falles tatsächlich so erhöhen, dass die Mitwirkung eines Verteidigers geboten ist." (OLG Stuttgart, Beschl. v. 02.03.2012 - 2 Ws 37/12).
  • LG Hannover, 16.06.2021 - 63 Qs 23/21

    Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat, Straferwartung,

    dass die Mitwirkung eines Verteidigers bzw. einer Verteidigerin geboten ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2012 - 2 Ws 37/12 -, Rdnr. 7 bei juris).
  • LG Magdeburg, 01.06.2022 - 21 Qs 23/22

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in verschiedenen Verfahren

    Es kann insoweit dahinstehen, ob die Schwere der zu erwartenden Rechtsfolgen im Falle des Vorliegens gesamtstrafenfähiger Parallelverfahren in Einzelfällen zu verneinen sein kann, wenn lediglich ein geringfügiges Delikt in Rede steht, dessen zu erwartende Einzelstrafe die später zu bildende Gesamtstrafe nicht erheblich erhöhen würde (in diesem Sinne OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2012, Az. 2 Ws 37/12 ).
  • LG Marburg, 09.11.2021 - 4 Qs 78/21

    Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, Gesamtstrafenfall

    Etwas Anderes gilt jedoch wiederum dann, wenn die Straferwartung im anhängigen Verfahren die Gesamtstrafenbildung nur unwesentlich beeinflusst (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 02.03.2012 - 2 Ws 37/12 -, NStZ-RR 2012, 214; LG Frankfurt, Beschl. v. 22.02.2011 - 5/26 Qs 4/11 -, NStZ-RR 2011, 183; Thomas/Kämpfer, in: MüKo StPO, 1. Aufl., 2014, § 140, Rn. 31).
  • LG Braunschweig, 02.12.2021 - 4 Qs 270/21

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen subjektiver Schwierigkeit der Sach-

    Auch bei der Möglichkeit nachträglicher Gesamtstrafenbildungen ist nicht schematisch zu entscheiden, sondern stets der Einzelfall in den Blick zu nehmen (vgl. OLG Hamburg, a.a.O.; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2012, 214).
  • LG Münster, 21.08.2023 - 11 Qs 27/23

    Pflichtverteidiger, Schwere der Rechtsfolge, Gesamtstrafe, drohender Widerruf

  • LG Halle, 18.01.2022 - 3 Qs 1/22

    Pflichtverteidigung: Notwendige Verteidigung bei gleichzeitig laufenden

  • LG Magdeburg, 21.04.2021 - 21 Qs 10/21

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen eines weiteren Parallelverfahrens und

  • LG Magdeburg, 15.05.2020 - 3 Ds 60/20
  • LG Koblenz, 01.10.2021 - 6 Qs 49/21

    Pflichtverteidiger, Beiordnungsgrund, Schwere der Rechtsfolge

  • LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 61/21

    Pflichtverteidiger, Gesamtstrafenfall

  • OLG Hamburg, 16.05.2014 - 2 Ws 86/14

    Vorausetzungen für das Vorliegen einer notwendigen Verteidigung

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 Ws 37/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23795
OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 Ws 37/12 (https://dejure.org/2012,23795)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.03.2012 - 2 Ws 37/12 (https://dejure.org/2012,23795)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. März 2012 - 2 Ws 37/12 (https://dejure.org/2012,23795)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de

    StGB § 63; StGB § 67d Abs. 6; StGB § 67e
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauerentscheidung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 Ws 37/12
    Die verspätete Entscheidung der Strafvollstreckungskammer verletzt den Untergebrachten in seinen Grundrechten aus Art. 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 des Grundgesetzes , ohne dass deshalb allerdings der Maßregelvollzug zu beenden wäre (vgl. BVerfG Beschluss vom 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10 -, zitiert nach juris):.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Betroffene in aller Regel persönlich anzuhören ist und dass auch für eine sachverständige Begutachtung ausreichend Zeit verbleibt, soweit die Kammer eine solche für erforderlich halten sollte (BVerfG Beschluss vom 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10 -, zitiert nach juris).

    Gründe für die sich letztlich auf acht Monate summierende Fristüberschreitung - insbesondere dafür, warum die Sache erst im September 2011 und zudem auf einen Termin erst Anfang Dezember 2011 anberaumt wurde - wären zur verfahrensrechtlichen Absicherung des Grundrechts des Untergebrachten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in dem Fortdauerbeschluss der Strafvollstreckungskammer darzulegen gewesen (vgl. BVerfG NJW 2012, 516, 517 u. Beschluss vom 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10 -, zitiert nach juris).

    Insgesamt drängt sich daher der Eindruck auf, dass sich die Strafvollstreckungskammer nicht eng genug an die Überprüfungsfrist des § 67e Abs. 2 StGB gebunden gefühlt und die grundrechtsschützende Funktion dieser Fristbestimmung nicht ausreichend beachtet hat (vgl. auch BVerfG Beschluss vom 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10 -, zitiert nach juris, in einem Fall mit einer Fristüberschreitung von nahezu sieben Monaten).

    Die festgestellte Grundrechtsverletzung berührt den sachlichen Inhalt der angefochtenen Entscheidung vorliegend nicht (vgl. auch BVerfG Beschluss vom 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10 -, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 1334/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung zur Bewährung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 Ws 37/12
    Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Sicherungsverwahrung in einem psychiatrischen Krankenhaus dienen der Wahrung des Übermaßverbotes bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (BVerfG NJW 2012, 516, 517 mit weiteren Nachweisen).

    Die gesetzliche Entscheidungsfrist von einem Jahr seit der letzten Überprüfungsfrist lässt dafür ausreichend Raum (BVerfG NJW 2012, 516, 517).

    Gründe für die sich letztlich auf acht Monate summierende Fristüberschreitung - insbesondere dafür, warum die Sache erst im September 2011 und zudem auf einen Termin erst Anfang Dezember 2011 anberaumt wurde - wären zur verfahrensrechtlichen Absicherung des Grundrechts des Untergebrachten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in dem Fortdauerbeschluss der Strafvollstreckungskammer darzulegen gewesen (vgl. BVerfG NJW 2012, 516, 517 u. Beschluss vom 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10 -, zitiert nach juris).

  • OLG Brandenburg, 11.05.2009 - 1 Ws 70/09

    Strafrechtliche Unterbringung in einen psychiatrischen Krankenhaus:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 Ws 37/12
    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzten, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (BVerfG aaO. u. Beschluss vom 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07 -, zitiert nach juris; OLG Brandenburg Beschluss vom 11.05.2009 - 1 Ws 70/09 -, zitiert nach juris; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB , 28. Aufl., § 67e Rdnr. 6; Rissing-van Saan/Peglau in LK, StGB , 12. Aufl., § 67e Rdnr. 28).
  • OLG Oldenburg, 01.09.2008 - 1 Ws 488/08

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 Ws 37/12
    Dabei ist die Dauer der Freiheitsentziehung nicht nur mit den Anlasstaten, sondern auch mit möglicherweise anderen im Falle einer Freilassung zu erwartenden Taten abzuwägen, wobei jeweils das Gewicht der bedrohten Rechtsgüter, der Grad der Wahrscheinlichkeit einer Tatbegehung und Möglichkeiten zur Risikoreduzierung außerhalb des Maßregelvollzugs zu berücksichtigen sind (vgl. Senat Beschluss vom 02.05.2011 - 2 Ws 93/11 - sowie aaO. mit Rechtsprechungsnachweisen; OLG Oldenburg StraFo 2008, 523 f.; OLG Hamm Beschluss vom 15.01.2009 - 4 Ws 16/09 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvR 366/03

    Menschenwürde; allgemeines Persönlichkeitsrecht; allgemeine Handlungsfreiheit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 Ws 37/12
    Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dauert, desto strenger sind allerdings die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzugs, zumal der Gesetzgeber für diese Maßregel keine absolute Höchstgrenze vorgesehen hat (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 76; OLG Dresden StraFo 2007, 434 f.).
  • OLG Hamm, 15.01.2009 - 4 Ws 16/09

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Unterbringung nach § 63 StGB; Eingehen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 Ws 37/12
    Dabei ist die Dauer der Freiheitsentziehung nicht nur mit den Anlasstaten, sondern auch mit möglicherweise anderen im Falle einer Freilassung zu erwartenden Taten abzuwägen, wobei jeweils das Gewicht der bedrohten Rechtsgüter, der Grad der Wahrscheinlichkeit einer Tatbegehung und Möglichkeiten zur Risikoreduzierung außerhalb des Maßregelvollzugs zu berücksichtigen sind (vgl. Senat Beschluss vom 02.05.2011 - 2 Ws 93/11 - sowie aaO. mit Rechtsprechungsnachweisen; OLG Oldenburg StraFo 2008, 523 f.; OLG Hamm Beschluss vom 15.01.2009 - 4 Ws 16/09 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04

    Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 Ws 37/12
    Allerdings führt die erfolgte Überschreitung der Überprüfungsfrist nicht dazu, dass der Maßregelvollzug gegen den Untergebrachten zu beenden wäre (vgl. BVerfG NStZ-RR 2005, 92, 94; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB , 28. Aufl., § 67e Rdnr. 6; Sinn in Sk- StGB , Stand Oktober 2011, § 67e Rdnr. 4; Jehle in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB , § 67e Rdnr. 4).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm GG Art 104 Abs 1 durch die Anordnung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 Ws 37/12
    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzten, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (BVerfG aaO. u. Beschluss vom 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07 -, zitiert nach juris; OLG Brandenburg Beschluss vom 11.05.2009 - 1 Ws 70/09 -, zitiert nach juris; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB , 28. Aufl., § 67e Rdnr. 6; Rissing-van Saan/Peglau in LK, StGB , 12. Aufl., § 67e Rdnr. 28).
  • OLG Karlsruhe, 14.08.1998 - 2 Ws 149/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 Ws 37/12
    Die Frage, wann eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als langdauernd bezeichnet werden kann, lässt sich nicht allgemein beantworten (vgl. Senat NStZ 1999, 37 ).
  • OLG Karlsruhe, 06.07.2005 - 2 Ws 72/04

    Unterbringung: Erledigung einer lang andauernden Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 Ws 37/12
    Das Freiheitsgrundrecht des Untergebrachten gewinnt demgemäß mit zunehmender Dauer der Unterbringung stärkeres Gewicht (vgl. Senat NStZ-RR 2005, 338 ff. mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • OLG Hamm, 25.10.2016 - 4 Ws 313/16

    Überprüfungsfrist; Sicherungsverwahrung; Fortdauer; Nichteinhaltung der

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Betroffene in aller Regel persönlich anzuhören ist und dass auch für eine sachverständige Begutachtung ausreichend Zeit verbleibt, soweit die Kammer eine solche für erforderlich halten sollte (BVerfG a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.03.2012 - 2 Ws 37/12 - juris).

    Das mit dem Maßregelvollzug verfolgte Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor zu erwartenden erheblichen Rechtsgutsverletzungen tritt noch nicht zurück, wenn das grundrechtlich gebotene Verfahren erst um einige Monate verzögert wurde (BVerfG NStZ-RR 2005, 92, 94; vgl. auch OLG Jena, Beschl. v. 13.03.2012 - 2 Ws 37/12 - juris).

  • OLG Hamm, 20.07.2017 - 3 Ws 226/17

    Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Schwere der Tat;

    Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang, ob das mit dem Maßregelvollzug verfolgte Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor zu erwartenden erheblichen Rechtsgutsverletzungen gegenüber der durch die Fristüberschreitung bewirkten Grundrechtsverletzung zurückzutreten hat (BVerfG, Beschluss vom 16. November 2004 - 2 BvR 2004/04, NStZ-RR 2005, 92, 94; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 37/12, juris).
  • OLG Hamm, 11.07.2017 - 3 Ws 270/17

    Unterbringungsfortdauer; Psychiatrisches; Krankenhaus; Körperverletzungsdelikte;

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Betroffene in aller Regel persönlich anzuhören ist und dass auch für eine sachverständige Begutachtung ausreichend Zeit verbleibt, soweit die Kammer eine solche für erforderlich halten sollte (BVerfG, Beschluss vom 22. November 2011 - 1 BvR 1334/10 und Beschluss vom 30. März 2016 - 2 BvR 746/14, jeweils zitiert über juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - III-4 Ws 313/16, juris, Rdnr. 4; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 37/12, juris).
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