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   BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 124/96   

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BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 124/96 (https://dejure.org/1996,1860)
BayObLG, Entscheidung vom 12.12.1996 - 2Z BR 124/96 (https://dejure.org/1996,1860)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - 2Z BR 124/96 (https://dejure.org/1996,1860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 23; BGB § 242
    Vertretungsregelung in Gemeinschaftsordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer das Vertretungsrecht eines Wohnungseigentümers in der Wohnungseigentümerversammlung auf bestimmte Personen beschränkenden Regelung in der Gemeinschaftsordnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Vertretungsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; WEG § 23

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 463
  • MDR 1997, 343
  • DNotZ 1997, 967
  • FGPrax 1997, 60
  • FamRZ 1997, 1477
  • BayObLGZ 1996, 297
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 124/96
    Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, die das Recht eines Wohnungseigentümers, sich in der Eigentümerversammlung vertreten zu lassen, auf bestimmte Personen beschränkt, insbesondere auf den Ehegatten, Verwandte, andere Wohnungseigentümer oder den Verwalter, wird in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend als zulässig angesehen; sie ist weder gemäß §§ 134, 138 BGB nichtig, noch verstößt sie grundsätzlich gegen Treu und Glauben im Sinne von § 242 BGB (BGHZ 99, 90 = NJW 1987, 650 m.w.N.; ausdrücklich bestätigt in BGHZ 121, 236, 238 = NJW 1993, 1329 ; ferner BayObLGZ 1981, 161, 163; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1294 ; Palandt/Bassenge BGB 55. Aufl. § 25 WEG Rn. 2; vgl. aber auch KG NJW-RR 1995, 147 f.).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 11.11.1986 (BGHZ 99, 90, 96) offengelassen, ob im Einzelfall Ausnahmen wegen Unzumutbarkeit nach Treu und Glauben geboten sein können, weil Anhaltspunkte hierfür in dem von ihm zu entscheidenden Fall nicht vorlagen.

    Dagegen sollen durch die Vertretungsregelung im Wohnungseigentumsrecht gemeinschaftsfremde Einwirkungen aus der Versammlung der Wohnungseigentümer ferngehalten werden (BGHZ 99, 90, 95).

    Einen solchen Verstoß stellt die Regelung aber nicht dar (BGHZ 99, 90, 95).

  • BGH, 13.01.1993 - VIII ARZ 6/92

    Eintrittsrecht des überlebenden Partners nach Tod des Mieters bei eheähnlicher

    Auszug aus BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 124/96
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in einer mietrechtlichen Entscheidung § 569a BGB , der in seinem Absatz 1 auf den Ehegatten und in seinem Absatz 2 auf einen Familienangehörigen abstellt, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Hausstand führt, auf den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft entsprechend angewendet (BGHZ 121, 116 = NJW 1993, 999 ).

    Bei § 569a BGB geht es darum, den dem verstorbenen Mieter in besonderer Weise verbundenen Personen die Wohnung als Mittelpunkt der bisherigen Lebens- und Wirtschaftsführung zu erhalten (BGHZ 121, 116, 119).

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 124/96
    Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, die das Recht eines Wohnungseigentümers, sich in der Eigentümerversammlung vertreten zu lassen, auf bestimmte Personen beschränkt, insbesondere auf den Ehegatten, Verwandte, andere Wohnungseigentümer oder den Verwalter, wird in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend als zulässig angesehen; sie ist weder gemäß §§ 134, 138 BGB nichtig, noch verstößt sie grundsätzlich gegen Treu und Glauben im Sinne von § 242 BGB (BGHZ 99, 90 = NJW 1987, 650 m.w.N.; ausdrücklich bestätigt in BGHZ 121, 236, 238 = NJW 1993, 1329 ; ferner BayObLGZ 1981, 161, 163; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1294 ; Palandt/Bassenge BGB 55. Aufl. § 25 WEG Rn. 2; vgl. aber auch KG NJW-RR 1995, 147 f.).

    In seiner Entscheidung vom 29.1.1993 (BGHZ 121, 236, 240) hat er die Möglichkeit bejaht, daß die Gemeinschaft unter Umständen nach Treu und Glauben gehalten sein könne, auf der Vertretungsbeschränkung der Gemeinschaftsordnung nicht zu bestehen, hat aber offengelassen, unter welchen Voraussetzungen dies der Fall sein könne.

  • OLG Braunschweig, 29.08.1989 - 3 W 27/89

    Gültigkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Verstoß gegen die

    Auszug aus BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 124/96
    Das Oberlandesgericht Braunschweig (NJW-RR 1990, 979, 980) hat es bei einer kleinen Eigentümergemeinschaft, deren Mitglieder die Wohnungen selbst bewohnen und untereinander zerstritten sind, für unzumutbar angesehen, daß ein Wohnungseigentümer an der in der Gemeinschaftsordnung niedergelegten Vertretungsregelung festgehalten werde, wonach er sich in der Eigentümerversammlung nur durch den Ehegatten, einen anderen Wohnungseigentümer oder den Verwalter vertreten lassen darf.
  • OLG Düsseldorf, 24.05.1995 - 3 Wx 17/95

    Beschränkung der Befugnis der Wohnungseigentümer zur Vertretung in der

    Auszug aus BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 124/96
    Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, die das Recht eines Wohnungseigentümers, sich in der Eigentümerversammlung vertreten zu lassen, auf bestimmte Personen beschränkt, insbesondere auf den Ehegatten, Verwandte, andere Wohnungseigentümer oder den Verwalter, wird in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend als zulässig angesehen; sie ist weder gemäß §§ 134, 138 BGB nichtig, noch verstößt sie grundsätzlich gegen Treu und Glauben im Sinne von § 242 BGB (BGHZ 99, 90 = NJW 1987, 650 m.w.N.; ausdrücklich bestätigt in BGHZ 121, 236, 238 = NJW 1993, 1329 ; ferner BayObLGZ 1981, 161, 163; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1294 ; Palandt/Bassenge BGB 55. Aufl. § 25 WEG Rn. 2; vgl. aber auch KG NJW-RR 1995, 147 f.).
  • KG, 20.07.1994 - 24 W 3942/94

    Stimmrecht des Wohnungserwerbers vor Eintragung ins Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 124/96
    Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, die das Recht eines Wohnungseigentümers, sich in der Eigentümerversammlung vertreten zu lassen, auf bestimmte Personen beschränkt, insbesondere auf den Ehegatten, Verwandte, andere Wohnungseigentümer oder den Verwalter, wird in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend als zulässig angesehen; sie ist weder gemäß §§ 134, 138 BGB nichtig, noch verstößt sie grundsätzlich gegen Treu und Glauben im Sinne von § 242 BGB (BGHZ 99, 90 = NJW 1987, 650 m.w.N.; ausdrücklich bestätigt in BGHZ 121, 236, 238 = NJW 1993, 1329 ; ferner BayObLGZ 1981, 161, 163; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1294 ; Palandt/Bassenge BGB 55. Aufl. § 25 WEG Rn. 2; vgl. aber auch KG NJW-RR 1995, 147 f.).
  • BayObLG, 11.05.1981 - BReg. 2 Z 47/80

    Auslegung einer Vertretungsklausel

    Auszug aus BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 124/96
    Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, die das Recht eines Wohnungseigentümers, sich in der Eigentümerversammlung vertreten zu lassen, auf bestimmte Personen beschränkt, insbesondere auf den Ehegatten, Verwandte, andere Wohnungseigentümer oder den Verwalter, wird in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend als zulässig angesehen; sie ist weder gemäß §§ 134, 138 BGB nichtig, noch verstößt sie grundsätzlich gegen Treu und Glauben im Sinne von § 242 BGB (BGHZ 99, 90 = NJW 1987, 650 m.w.N.; ausdrücklich bestätigt in BGHZ 121, 236, 238 = NJW 1993, 1329 ; ferner BayObLGZ 1981, 161, 163; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1294 ; Palandt/Bassenge BGB 55. Aufl. § 25 WEG Rn. 2; vgl. aber auch KG NJW-RR 1995, 147 f.).
  • OLG Köln, 08.12.2003 - 16 Wx 200/03

    Vertretung durch den Lebensgefährten in der Wohnungseigentümerversammlung

    Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht von dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.12.1996 - 2 ZBR 124/96 - ab, so dass eine Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG an den Bundesgerichtshof nicht veranlasst ist.
  • LG Hamburg, 21.09.2016 - 318 S 51/16

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Rechtsschutzinteresse für

    Diese Auslegung findet ihre Grenze aber im Wortlaut der Regelung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 12.12.1996 - 2Z BR 124/96, NJW-RR 1997, 463, Rn. 8, zitiert nach juris; Wenzel, NZM 2005, 402, 405).
  • AG Bottrop, 08.06.2022 - 20 C 30/21

    Unberechtigter Ausschluss eines Vertreters macht Beschlüsse immer unwirksam

    Das entspricht einhelliger Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (s. nur BGH NJW 1987, 650; NJW 1993, 1329; BayObLG NJW-RR 1997, 463; Jennißen, aaO, § 25 Rdnr.106), der sich das Gericht anschließt.
  • BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 36/00

    Erfordernis der Unterschrift für eine wirksame und fristgerechte Beschwerde

    Eine solche Beschränkung ist zulässig; Gründe, die es ausnahmsweise nach Treu und Glauben geboten erscheinen lassen könnten, auch weitere Personen zuzulassen, liegen nicht vor (s. dazu BayObLGZ 1996, 297 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 20.07.2006 - 318 T 267/05

    Wohnungseigentum: Treuwidrigkeit einer Vertreterklausel in der Teilungserklärung

    auszuschließen sein (vgl OLG Braunschweig NJW-RR 1990, 979 ff und BayrObLG NJW-RR 1997, 463 f); so ein Fall ist hier gegeben.
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