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   BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 58/00   

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https://dejure.org/2000,3790
BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 58/00 (https://dejure.org/2000,3790)
BayObLG, Entscheidung vom 24.08.2000 - 2Z BR 58/00 (https://dejure.org/2000,3790)
BayObLG, Entscheidung vom 24. August 2000 - 2Z BR 58/00 (https://dejure.org/2000,3790)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Prozesskostenhilfe; Wohnungseigentum; Hundehaltung; Schwere Gesundheitsschädigung; Seelischer Zustand

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Hundehaltungsverbot durch Mehrheitsbeschluss

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 1; ; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Satz 2
    Verbot der Hundehaltung in einer Wohnanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Durchsetzung eines generellen Hundehaltungsverbotes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 105
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 58/00
    Das Landgericht geht zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 129, 329) und des Senats (BayObLGZ 1995, 42) zutreffend davon aus, dass aufgrund des unangefochtenen Mehrheitsbeschlusses vom 23.9.1983 die Hundehaltung in der Wohnanlage generell verboten ist.
  • BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 120/94

    Sittenwidrigkeit eines Eigentümerbeschlusses, der das Halten von Hunden in der

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 58/00
    Das Landgericht geht zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 129, 329) und des Senats (BayObLGZ 1995, 42) zutreffend davon aus, dass aufgrund des unangefochtenen Mehrheitsbeschlusses vom 23.9.1983 die Hundehaltung in der Wohnanlage generell verboten ist.
  • AG Freiburg, 28.05.1999 - 13 UR II 5/99
    Auszug aus BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 58/00
    LG Regensburg 7 T 332/99 AG Regensburg 13 UR II 5/99.
  • BayObLG, 25.10.2001 - 2Z BR 81/01

    Unzulässige Durchsetzung eines wirksamen Hundehaltungsverbots gegenüber

    Auf die sofortige weitere Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 24.8.2000 (2Z BR 58/00 = NZM 2001, 105) den Beschluss des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.

    Dies stellt einen Rechtsfehler dar und begründet eine Verletzung des Gesetzes (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG; siehe BayObLG NZM 2001, 105).

  • OLG Hamm, 24.02.2005 - 15 W 507/04

    Bindung des Erwerbers einer Eigentumswohnung an ein in der Hausordnung

    Die Durchsetzung des Verbots der Hundehaltung kann jedoch im Einzelfall gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen (BGH NJW 1995, 2036; BayObLG NZM 2001, 105; FGPrax 2002, 15, 16).
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