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   BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 176/98   

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BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 176/98 (https://dejure.org/1999,1727)
BAG, Entscheidung vom 10.02.1999 - 2 AZR 176/98 (https://dejure.org/1999,1727)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 (https://dejure.org/1999,1727)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 125 f.; BMT-G II § 54; EGBGB Art. 2
    Schriftform der Kündigung unter Angabe des Grundes gemäß § 54 BMT-G II

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 125 f.; EGBGB Art. 2; BMT-G II § 54
    I. Notwendige Konkretisierung des Kündigungstatbestands - Keine Formwahrung durch Bezugnahme auf stattgefundenes Gespräch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Begründung einer Kündigung nach BMT-G II

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Begründung einer Kündigung nach BMT-G II

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 602
  • BB 1999, 1710
  • BB 1999, 910
  • DB 1999, 1763
  • JR 1999, 351
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75

    Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben - Wirksamkeitsvoraussetzung -

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 176/98
    Werden bei einer Kündigung nach § 15 Abs. 3 BBiG die Kündigungsgründe nicht schriftlich mitgeteilt, ist sie gem. § 125 Satz 1 BGB nichtig (BAG Urteil vom 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - AP Nr. 4 zu § 15 BBiG).

    Auch im Anwendungsbereich des § 15 Abs. 3 BBiG (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - AP Nr. 4 zu § 15 BBiG, m.w.N.) sind grundsätzlich die für die Kündigung maßgebenden Tatsachen anzugeben, pauschale Schlagworte und Werturteile genügen nicht.

    Dagegen würde es dem genannten Gesetzeszweck widersprechen, wenn auch die bloße Bezugnahme auf ein Gespräch als ausreichend angesehen würde, bei dem die Kündigungsgründe mündlich erläutert wurden (vgl. auch LAG Köln, Urteil vom 26. Januar 1982 - 1/8 Sa 710/81 - EZA § 15 BBiG Nr. 5; LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 31. Januar 1984 - 7 Sa 1339/83 - n.v.; Gedon/Spiertz, BBiG, Stand: November 1998, § 15 Rz 84; Kliemt, Formerfordernisse im Arbeitsverhältnis, S. 111 f., 316 f.; Natzel, Anm. AP Nr. 4 zu § 15 BBiG; Söllner, Anm. EzA § 15 BBiG Nr. 3; KR-Weigand, 5. Aufl., §§ 14, 15 BBiG Rz 95).

    Ist die Kündigung mangels hinreichender Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben formnichtig, kann dieser Mangel auch nicht durch Nachholung der schriftlichen Begründung der Kündigung - etwa in Schriftsätzen im Kündigungsschutzprozeß - geheilt werden (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1976, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 25.08.1977 - 3 AZR 705/75

    Kündigung - Angabe der Gründe - Schriftliche Mitteilung der Gründe - Entlassung

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 176/98
    Das gleiche gilt, wenn eine der Bestimmung des § 54 BMT-G II unterliegende Kündigung ohne schriftliche Angabe der Gründe ausgesprochen wird, weil die tariflich festgelegte Schriftform eine durch Gesetz vorgeschriebene Schriftform i. S. des § 126 Abs. 1 BGB darstellt, deren Verletzung nach § 125 Satz 1 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels zur Folge hat (vgl. BAG Urteil vom 25. August 1977 - 3 AZR 705/75 - AP Nr. 1 zu § 54 BMT-G II, m.w.N.).

    Die im Urteil des Dritten Senats vom 25. August 1977 (aaO) aufgestellten Rechtsgrundsätze besagen nichts Gegenteiliges.

  • LAG Berlin, 23.01.1998 - 6 Sa 107/97

    Angabe von Kündigungsgründen; Kündigungsschreiben; Bezugnahme auf Gespräch

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 176/98
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 23. Januar 1998 - 6 Sa 107/97 - wird auf Kosten des beklagten Landes zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 31.01.1984 - 7 Sa 1339/83
    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 176/98
    Dagegen würde es dem genannten Gesetzeszweck widersprechen, wenn auch die bloße Bezugnahme auf ein Gespräch als ausreichend angesehen würde, bei dem die Kündigungsgründe mündlich erläutert wurden (vgl. auch LAG Köln, Urteil vom 26. Januar 1982 - 1/8 Sa 710/81 - EZA § 15 BBiG Nr. 5; LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 31. Januar 1984 - 7 Sa 1339/83 - n.v.; Gedon/Spiertz, BBiG, Stand: November 1998, § 15 Rz 84; Kliemt, Formerfordernisse im Arbeitsverhältnis, S. 111 f., 316 f.; Natzel, Anm. AP Nr. 4 zu § 15 BBiG; Söllner, Anm. EzA § 15 BBiG Nr. 3; KR-Weigand, 5. Aufl., §§ 14, 15 BBiG Rz 95).
  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 741/97
    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 176/98
    Wenn der Kündigungsgrund derart im Kündigungsschreiben selbst ausreichend bezeichnet ist, kann allerdings u. U. auf die zusätzliche Aufnahme von für die Bewertung des Kündigungsgrundes und die Interessenabwägung bedeutsamen Umständen ins Kündigungsschreiben verzichtet werden, zumal wenn diese schon anderweitig gegenüber dem Arbeitnehmer dokumentiert sind (vgl. Senatsurteil vom 17. Juni 1998 - 2 AZR 741/97 - RzK IV 3 a Nr. 30).
  • LAG Köln, 26.01.1982 - 8 Sa 710/81
    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 176/98
    Dagegen würde es dem genannten Gesetzeszweck widersprechen, wenn auch die bloße Bezugnahme auf ein Gespräch als ausreichend angesehen würde, bei dem die Kündigungsgründe mündlich erläutert wurden (vgl. auch LAG Köln, Urteil vom 26. Januar 1982 - 1/8 Sa 710/81 - EZA § 15 BBiG Nr. 5; LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 31. Januar 1984 - 7 Sa 1339/83 - n.v.; Gedon/Spiertz, BBiG, Stand: November 1998, § 15 Rz 84; Kliemt, Formerfordernisse im Arbeitsverhältnis, S. 111 f., 316 f.; Natzel, Anm. AP Nr. 4 zu § 15 BBiG; Söllner, Anm. EzA § 15 BBiG Nr. 3; KR-Weigand, 5. Aufl., §§ 14, 15 BBiG Rz 95).
  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    Pauschale Schlagworte und Werturteile genügen nicht (BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Den Normzwecken der Rechtsklarheit und Beweissicherung war somit genügt (vgl. Senatsurteile vom 17. Juni 1998 - 2 AZR 741/97 - RzK IV 3 a Nr. 30, zu II 3 b der Gründe und zu der inhaltsgleichen Regelung des § 54 BMT-G II vom 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - NZA 1999, 602, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 994/13

    Werkstattvertrag - Kündigung - Schriftform

    Trotzdem hat das Bundesarbeitsgericht die Vorgängerregelung § 15 Abs. 3 BBiG aF in ständiger Rechtsprechung derart verstanden (BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - zu II 1 der Gründe mwN; 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - zu A III 1 der Gründe; 22. Februar 1972 - 2 AZR 205/71 - zu 2 a der Gründe, BAGE 24, 133) .

    (1) Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat das Erfordernis der Schriftform der Kündigungsbegründung beim Berufsausbildungsverhältnis neben dem Wortlaut von § 15 Abs. 3 BBiG aF insbesondere daraus abgeleitet, dass die Vorschrift vor allem auch der Rechtsklarheit und der Beweissicherung dienen soll (etwa BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - zu II 1 der Gründe mwN; 22. Februar 1972 - 2 AZR 205/71 - zu 2 a der Gründe, BAGE 24, 133; siehe auch den schriftlichen Bericht des Ausschusses für Arbeit BT-Drs. V/4260 S. 11) .

    Nach dem Sinn der Regelung muss der Gekündigte aufgrund der ihm mitgeteilten Gründe sich darüber klar werden können, ob er die ihm erklärte Kündigung anerkennen oder dagegen vorgehen will (BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - aaO mwN) .

    Die nur mündliche Mitteilung der Gründe ist weder ausreichend, um dem Erklärungsempfänger mit hinreichender Sicherheit die Einschätzung seiner Prozesschancen zu ermöglichen, noch, um den potenziellen Prozessstoff klar zu strukturieren (diese Zwecke des Begründungserfordernisses noch zutreffend erkennend, iE aber abweichend Pahlen aaO; zur Rechtsunsicherheit bei einem bloßen mündlichen Begründungszwang vgl. BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - zu II 1 der Gründe) .

    Jedenfalls aber müssen die Gründe im Kündigungsschreiben so genau bezeichnet sein, dass der Erklärungsempfänger genügend klar erkennen kann, was gemeint ist und welche konkreten tatsächlichen Vorfälle zum Kündigungsentschluss geführt haben (vgl. BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - zu II 1 der Gründe; 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - zu A III 2 a der Gründe) .Bloße Werturteile oder pauschale Angaben, wie etwa der Verweis auf "mangelhaftes Benehmen" sowie die "Störung des Betriebsfriedens" (vgl. BAG 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - zu A III 2 der Gründe) , auf "Vorkommnisse" (vgl. LAG Nürnberg 23. September 1976 - 1 Sa 322/76 -) , auf "häufiges Zuspätkommen" oder "sonstige Unzuverlässigkeiten" (vgl. Pepping in Wohlgemuth BBiG § 22 Rn. 82) oder auf "ständige Beleidigungen" (vgl. HK-ArbR/Herrmann 3. Aufl. § 22 BBiG Rn. 24 mwN) , genügen nicht .

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03

    Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin

    Nach dem Sinn der Regelung soll sich der gekündigte Arbeitnehmer auf Grund der ihm mitgeteilten Gründe darüber klar werden können, ob er die erklärte Kündigung anerkennen oder gegen sie vorgehen wolle (Senat 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - AP BMT-G II § 54 Nr. 2 = EzA BGB § 125 Nr. 14).
  • LAG Hamm, 17.03.2011 - 17 Sa 2263/10

    Tarifliches Schriftformgebot für Kündigungsgründe; nichtige außerordentliche

    Die tarifliche festgelegte Schriftform stellt eine durch Gesetz vorgeschriebene Schriftform im Sinne des § 126 Satz 1 BGB dar (BAG 10.02.1999 - 2 AZR 176/98, NZA 1999, 602).

    Nach § 54 BMT-G II in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung war die schriftliche Angabe von Kündigungsgründen ebenfalls erforderlich (BAG 10.02.1999, a.a.O.).

    Die Mitteilung der Kündigungsgründe dient zum einen der Rechtsklarheit (zu § 54 BMT-G II a. F., BAG 10.02.1999, a.a.O.).

    Zum anderen dient das Schriftformgebot für die Kündigungsgründe der Beweissicherung (BAG 10.02.1999, a.a.O.; KR-Weigand, a.a.O., § 56 NATO-Zusatzabkommen Rdnr. 17 - 19, § 47 TV-AL II).

    Es muss jedenfalls ausgeschlossen sein, dass im Prozess streitig wird, auf welchen Lebenssachverhalt die Kündigung gestützt wird (BAG 10.02.1999, a.a.O.; 17.06.1998 - 2 AZR 741/97, RzK IV 3 a Nr. 30).

  • ArbG Magdeburg, 07.09.2011 - 3 Ca 1640/11

    Kündigung eines Auszubildenden wegen Fehlzeiten in der Berufsschule

    Die Angabe der Kündigungsgründe ist erfolgt, wenn die die Kündigung begründenden Tatsachen im Kündigungsschreiben so eindeutig beschrieben werden, dass der fragliche Lebenssachverhalt auch im Prozess nicht ernsthaft zweifelhaft sein kann und die Erfolgsaussichten einer Klage erkennbar sind BAG 10.02.1999 - 2 AZR 176/98, AP BMT-G II § 54 Nr. 2; LAG Rheinland Pfalz 06.03.2007 - 1 Sa 881/06 zitiert über Juris).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 173/02

    Schriftform

    Wird der Kündigungsgrund nicht schriftlich mitgeteilt, ist die Kündigung gemäß § 125 Satz 1 BGB nichtig, weil die tariflich festgelegte Schriftform eine durch Gesetz vorgeschriebene Schriftform iSd. § 126 Abs. 1 BGB ist, deren Verletzung die Nichtigkeit wegen Formmangels zur Folge hat (BAG 25. August 1977 - 3 AZR 705/75 - AP BMT-G II § 54 Nr. 1 = EzA BGB § 125 Nr. 3; 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - AP BMT-G II § 54 Nr. 2 = EzA BGB § 125 Nr. 14; 10. Februar 1999 - 2 AZR 848/98 - AP BMT-G II § 54 Nr. 3 = EzA BGB § 125 Nr. 13).

    Dies gilt umso mehr, wenn diese Aspekte schon anderweitig gegenüber dem Arbeitnehmer dokumentiert worden sind (BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - AP BMT-G II § 54 Nr. 2 = EzA BGB § 125 Nr. 14 und - 2 AZR 848/98 - AP BMT-G II § 54 Nr. 3 = EzA BGB § 125 Nr. 13; 17. Juni 1998 - 2 AZR 741/97 - RzK IV 3 a Nr. 30).

  • ArbG Herford, 19.03.2010 - 1 Ca 1117/09

    Die Begründung der Kündigung gemäß § 47 Ziff. 2 TV AL II ist

    Auch sollen die zu prüfenden Kündigungsgründe insoweit außer Streit gestellt werden, als der Arbeitnehmer nicht mit einer Ausweitung oder Einführung (zusätzlicher) neuer Kündigungsgründe in dem von ihm angestrengten Kündigungsschutzprozess rechnen muss (BAG vom 10.02.19999 - 2 AZR 176/98 m.w.N. in Rdnr. 15).

    Denn die Beklagte hat nicht substantiiert vorgetragen, dass dem Kläger "bei" der Kündigung die Kündigungsgründe auch nur mündlich näher erläutert worden sind (siehe zu mündlichen Begründungen auch BAG vom 010.02.1999 - 2 AZR 176/98 Rdnr. 18 m.w.N.).

  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2003 - 4 Sa 45/02

    Verhaltensbedingte Kündigung - Sozialwidrigkeit - Auflösungsantrag des

    Die Beklagte hat auch der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung des § 54 BMTG II genügt, wonach die Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben anzugeben sind (vgl. BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 176/98 - und 2 AZR 448/98 - NZA 1999, 602, 603).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 848/98

    Schriftform der Kündigung unter Angabe des Grundes gemäß § 54 BMT-G-O

    Dagegen würde es dem genannten Gesetzeszweck widersprechen, wenn auch die bloße Bezugnahme auf ein Gespräch als ausreichend angesehen würde, bei dem die Kündigungsgründe mündlich erläutert wurden (vgl. auch Senatsurteil vom 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; LAG Köln, Urteil vom 26. Januar 1982 - 1/8 Sa 710/81 - EzA § 15 BBiG Nr. 5; LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 31. Januar 1984 - 7 Sa 1339/83 - n.v.; Gedon/Spiertz, BBiG, Stand: November 1998, § 15 Rz 84; Kliemt, Formerfordernisse im Arbeitsverhältnis, S. 111 f., 316 f.; Natzel, Anm. AP Nr. 4 zu § 15 BBiG; Söllner, Anm. EzA § 15 BBiG Nr. 3; KR-Weigand, 5. Aufl., §§ 14, 15 BBiG, Rz 95).
  • ArbG Gelsenkirchen, 18.09.2012 - 5 Ca 1195/12

    Fristlose Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses; Anforderungen an die

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