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   BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 629/87   

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BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 629/87 (https://dejure.org/1988,5989)
BAG, Entscheidung vom 24.03.1988 - 2 AZR 629/87 (https://dejure.org/1988,5989)
BAG, Entscheidung vom 24. März 1988 - 2 AZR 629/87 (https://dejure.org/1988,5989)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65

    Bildung von Betriebsräten - Wahlverfahren - Wahlvorbereitung - Wahl des

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 629/87
    Besondere Vorschriften gelten nicht (Senatsurteil vom 7. Mai 1986, aa0; BAGE 18, 41 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 17 Rz 24; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 17 Rz 13).

    Da es sich um bloße Vorbereitungshandlungen zur Wahl handelt, ist "übertriebener Formalismus" fehl am Platz (BAGE 18, 41 = AP, aa0), wenn nicht gegen die Grundprinzipien einer demokratischen Wahl verstoßen wird.

  • BAG, 14.06.1967 - 4 AZR 282/66

    Erledigung der Hauptsache - Widerspruch der verklagten Partei - Unbegründete

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 629/87
    Tatbestand im Sinne des § 314 ZPO sind nämlich auch die in den Entscheidungsgründen getroffenen Feststellungen (BAGE 19, 342 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO).

    Ein widerspruchsvoller Tatbestand bietet keine geeignete Grundlage für die rechtliche Beurteilung (BAGE 19, 342 = AP, aa0; BGH, Urteil vom 5. November 1968 - VI ZR 179/67 - BGH LM Nr. 2 zu § 314 ZPO).

  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 629/87
    Die Auslegung einer atypischen Willenserklärung durch den Tatrichter ist für das Revisionsgericht nur beschränkt daraufhin nachprüfbar, ob das Berufungsgericht die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt, gegen Denk- oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder die Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sind, außer acht gelassen hat (BAGE 33, 119 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; BAGE 22, 424 [BAG 27.08.1970 - 2 AZR 519/69] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB; BAGE 4, 360 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 637/76

    Außerordentliche Kündigung - Mitglied des Wahlvorstands - Wahlbewerber - Betrieb

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 629/87
    Besteht noch kein Betriebsrat, muß der Arbeitgeber, der dem Mitglied des Wahlvorstandes gegenüber wirksam eine außerordentliche Kündigung aussprechen will, analog § 103 Abs. 2 BetrVG das Zustimmungsverfahren beim Arbeitsgericht erfolgreich durchgeführt haben (BAGE 28, 152 [BAG 12.08.1976 - 2 AZR 303/75]; 30, 320 = AP Nr. 2 und 4 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 303/75

    Kündigungsschutz eines Wahlvorstandsmitglieds - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 629/87
    Besteht noch kein Betriebsrat, muß der Arbeitgeber, der dem Mitglied des Wahlvorstandes gegenüber wirksam eine außerordentliche Kündigung aussprechen will, analog § 103 Abs. 2 BetrVG das Zustimmungsverfahren beim Arbeitsgericht erfolgreich durchgeführt haben (BAGE 28, 152 [BAG 12.08.1976 - 2 AZR 303/75]; 30, 320 = AP Nr. 2 und 4 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 492/54

    Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 629/87
    Die Auslegung einer atypischen Willenserklärung durch den Tatrichter ist für das Revisionsgericht nur beschränkt daraufhin nachprüfbar, ob das Berufungsgericht die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt, gegen Denk- oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder die Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sind, außer acht gelassen hat (BAGE 33, 119 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; BAGE 22, 424 [BAG 27.08.1970 - 2 AZR 519/69] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB; BAGE 4, 360 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78

    Pflegesatz - Liquidationsrecht - Änderungskündigung - Gestaltungsmittel -

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 629/87
    Die Auslegung einer atypischen Willenserklärung durch den Tatrichter ist für das Revisionsgericht nur beschränkt daraufhin nachprüfbar, ob das Berufungsgericht die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt, gegen Denk- oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder die Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sind, außer acht gelassen hat (BAGE 33, 119 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; BAGE 22, 424 [BAG 27.08.1970 - 2 AZR 519/69] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB; BAGE 4, 360 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 629/87
    Der Mangel der Vollmacht kann auch durch Genehmigung des Vertretenden mit rückwirkender Kraft geheilt werden, soweit noch nicht ein das Rechtsmittel als unzulässig verwerfendes Prozeßurteil vorliegt, § 89 Abs. 2 ZPO (zur Einlegung eines Rechtsmittels: BGHZ 91, 111, 115) [BGH 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83].
  • BAG, 07.05.1986 - 2 AZR 349/85

    Nichtige Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 629/87
    Die Bestellung des Wahlvorstandes regelt sich nach den Vorschriften des BetrVG (BAG Urteil vom 7. Mai 1986 - 2 AZR 349/85 - AP Nr. 18 zu § 15 KSchG 1969, m.w.N.), im Streitfall nach § 17 BetrVG.
  • BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76

    Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 629/87
    Schließlich führt auch eine etwaige Verkennung des Betriebsbegriffes insoweit, als das Einladungsschreiben sich an die Betriebsangehörigen aller Unternehmen der Firmengruppe richtete, allenfalls zur Anfechtbarkeit, nicht zur Nichtigkeit der Wahl (BAGE 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972).
  • BGH, 03.11.1982 - IVa ZR 39/81

    Bindung des Revisionsgerichts an die Feststellungen im Tatbestand

  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87

    Form der Berufungsbegründungsschrift bei einem durch Telekopie eingelegten

  • BGH, 05.11.1968 - VI ZR 179/67

    Beweiskraft des Tatbestandes bei Widersprüchlichkeit der Feststellungen

  • BAG, 22.07.1987 - 2 AZB 12/87
  • LAG Hamm, 09.12.1977 - 3 TaBV 71/77

    Einheitlicher Betrieb; Niederlassung; Beschäftigung in verscheidenen

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13

    Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz

    Im Übrigen gelten für diese Betriebsversammlung die Vorschriften der §§ 42 ff. BetrVG, soweit sie nicht das Bestehen eines Betriebsrats voraussetzen (BAG 26. November 2009 - 2 AZR 185/08 - Rn. 11, BAGE 132, 293; 24. März 1988 - 2 AZR 629/87 - zu II 2 a der Gründe mwN) .

    b) Da es sich um bloße Vorbereitungshandlungen zur Wahl eines Betriebsrats handelt, ist zwar ein "übertriebener Formalismus" mit Blick auf die Einhaltung der einschlägigen Verfahrensvorschriften fehl am Platz, solange nicht gegen die Grundprinzipien einer demokratischen Wahl verstoßen wird (BAG 24. März 1988 - 2 AZR 629/87 - zu II 4 b aa der Gründe) .

    Ein strukturiertes Verfahren, in dessen Rahmen "Wahlvorschläge aufgestellt" würden, ist selbst für den Weg der Wahl in einer Betriebsversammlung iSv. § 17 Abs. 2 Satz 1 BetrVG nicht vorgesehen (BAG 24. März 1988 - 2 AZR 629/87 - zu II 4 b aa der Gründe) .

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 185/08

    Sonderkündigungsschutz - Mitglied des Wahlvorstands

    Die Bestellung des Wahlvorstands, an die der Beginn des Sonderkündigungsschutzes nach § 15 Abs. 3 KSchG anknüpft, regelt sich nach den einschlägigen betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften (Senat 24. März 1988 - 2 AZR 629/87 - zu II 2 a der Gründe, RzK II 1e Nr. 3; 7. Mai 1986 - 2 AZR 349/85 - zu II 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 17 Nr. 5).

    Wenn die Bestellung durch den Betriebsrat oder die Wahl in der Betriebsversammlung gerichtlich angefochten wird, steht den Mitgliedern des Wahlvorstands für die Dauer des Verfahrens der besondere Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3 KSchG zu, es sei denn, die Bestellung bzw. Wahl wäre nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (Senat 24. März 1988 - 2 AZR 629/87 - zu II 2 der Gründe, RzK II 1e Nr. 3; 7. Mai 1986 - 2 AZR 349/85 - zu II 3 der Gründe, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 17 Nr. 5).

  • LAG Düsseldorf, 17.02.2011 - 11 Sa 1229/10

    Sonderkündigungsschutz für gerichtlich bestellten Wahlvorstand; unwirksame

    1.Die Bestellung des Wahlvorstands, an die der Beginn des Sonderkündigungsschutzes nach § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG anknüpft, regelt sich nach den einschlägigen betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften (BAG 24.03.1988 - 2 AZR 629/87 - RzK II 1 e Nr. 3; BAG 26.11.2009 - 2 AZR 185/08 - Rz. 11 EzA § 15 KSchG n. F. Nr. 65).
  • ArbG Siegburg, 21.09.2006 - 4 Ca 1563/06
    Die Wahl wegen eines Mangels bei der Einladung ist jedenfalls dann nichtig, wenn dadurch das Wahlergebnis beeinflusst werden konnte (vgl. BAG Urteil vom 24.03.1988 - 2 AZR 629/87 -).
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