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   BVerwG, 23.06.2005 - 2 B 106.04   

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https://dejure.org/2005,3677
BVerwG, 23.06.2005 - 2 B 106.04 (https://dejure.org/2005,3677)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.2005 - 2 B 106.04 (https://dejure.org/2005,3677)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 2 B 106.04 (https://dejure.org/2005,3677)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BBesG § 46
    Besoldungsgruppe; Dienstposten; Höherwertiges Amt; Zulage.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBesG § 46
    Besoldungsgruppe; Dienstposten; Höherwertiges Amt; Zulage

  • Wolters Kluwer

    Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes durch einen Beamten bei vertretungsweise übertragenem Dienstposten; Zuordnung des vertretungsweise übertragenen Dienstpostens auf Grund einer gebündelten Bewertung mehrerer Besoldungsgruppen

  • Judicialis

    BBesG § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 46
    Vertretungsweise Übertragung eines Dienstpostens mit Zuordnung zu mehreren Besoldungsgruppen bei Innehabung eines Statusamtes der niedrigeren Besoldungsgruppe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 732
  • DÖV 2006, 37
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 29.04

    Amt; Planstelle; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Verwendungszulage.

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2005 - 2 B 106.04
    Zudem hat der Senat in dem Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 29.04 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) ausgeführt, nach Sinn und Zweck von § 46 Abs. 1 und 2 BBesG sollten durch die Zulage die erhöhten Anforderungen des vertretungsweise wahrgenommenen Amtes honoriert und der Verwaltungsträger davon abgehalten werden, freie Stellen auf Dauer aus fiskalischen oder anderen "hausgemachten" Gründen nicht entsprechend der Bewertung gemäß der Ämterordnung des Besoldungsrechts zu besetzen.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2005 - 2 B 106.04
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine konkrete Frage des revisiblen Rechts von weit über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 8.04

    Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben; Wahrnehmung über einen

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2005 - 2 B 106.04
    In dem anschließenden Urteil des Senats vom 7. April 2005 - BVerwG 2 C 8.04 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) heißt es, die der Klägerin übertragene Aufgabe sei gemessen an ihrem Statusamt höherwertig, weil das zugehörige Amt zwar der gleichen Besoldungsgruppe zugeordnet, aber mit einer gesetzlich vorgesehenen Amtszulage ausgestattet sei.
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 48.02

    Kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben eines Konrektors durch Lehrerin im

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2005 - 2 B 106.04
    Der Senat hat in dem Beschluss vom 21. August 2003 - BVerwG 2 C 48.02 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 1 ausgeführt, die Klägerin habe während des Anspruchszeitraums die Voraussetzungen nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG erfüllt, weil ihr die - gemessen an ihrem Statusamt als Lehrerin höherwertigen - Aufgaben eines Konrektors wirksam übertragen worden seien.
  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen;

    Dieses Funktionsamt war gegenüber ihrem Statusamt höherwertig, auch weil es sich nicht um einen gebündelten Dienstposten handelte, bei dem die Bündelung sowohl die Wertigkeit des innegehabten Statusamtes als auch die Wertigkeit des wahrgenommenen Funktionsamtes erfasst hätte (Urteile vom 25. Januar 2007 - BVerwG 2 A 2.06 - Buchholz 232.1 § 11 BLV Nr. 4 Rn. 12 und vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 49, jeweils Rn. 30; Beschlüsse vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 B 106.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 4 S. 15 und vom 24. September 2008 - BVerwG 2 B 117.07 - DÖD 2009, 99 ).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Ein gebündelter Dienstposten ist für einen Beamten im niedrigeren Statusamt kein höherbewerteter Dienstposten (Urteil vom 25. Januar 2007 - BVerwG 2 A 2.06 -, Buchholz 232.1 § 11 BLV Nr. 4 Rn. 11 und 12 und Beschluss vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 B 106.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 4).
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09

    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung;

    Die Zulage soll aus bereitstehenden Haushaltsmitteln bestritten werden (vgl. BTDrucks 13/3994 S. 72; ferner Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 29.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3 S. 11 und Beschluss vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 B 106.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 4).

    Der Normzweck des § 46 Abs. 1 BBesG bestätigt die Anknüpfung an den Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung: Die Notwendigkeit, in den Fällen der Vakanzvertretung eine Zulage zu gewähren, d.h. die durch Ausweisung der Planstelle bereitgestellten Mittel auszugeben, soll den Dienstherrn anhalten, Stellen im Einklang mit der Ämterordnung des Besoldungsgesetzes zu besetzen (Urteil vom 28. April 2005 a.a.O. S. 11 und Beschluss vom 23. Juni 2005 a.a.O. S. 14 f.).

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