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   BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,272
BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92 (https://dejure.org/1992,272)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1992 - 2 B 137.92 (https://dejure.org/1992,272)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1992 - 2 B 137.92 (https://dejure.org/1992,272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Darlegungspflicht - Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 276
 
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.07.1991 - 2 B 62.91

    Prozessuale Mitwirkungspflichten von den am Verwaltungsstreitverfahren

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92
    Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, die in einer Vielzahl von Fällen von Bedeutung sein wird, ist damit nicht dargetan (ebenso Beschlüsse vom 16. April 1991 - BVerwG 2 B 39.91 - vom 4. Juli 1991 - BVerwG 2 B 62.91 - vom 24. September 1991 - BVerwG 2 B 109.91 -).
  • BVerwG, 16.04.1991 - 2 B 39.91

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92
    Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, die in einer Vielzahl von Fällen von Bedeutung sein wird, ist damit nicht dargetan (ebenso Beschlüsse vom 16. April 1991 - BVerwG 2 B 39.91 - vom 4. Juli 1991 - BVerwG 2 B 62.91 - vom 24. September 1991 - BVerwG 2 B 109.91 -).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92
    Dabei erfordert die gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dem Beschwerdeführer obliegende Darlegungspflicht, innerhalb der Beschwerdefrist mindestens eine in diesem Sinne grundsätzliche Frage konkret zu bezeichnen und einen Hinweis auf den Grund zu geben, der die Annahme der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (ständige Rechtsprechung: vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15

    Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze

    Dies genügt nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - 2 B 137.92 - NVwZ-RR 1993, 276).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 104.15

    Beamter; Wechseldienstposten; militärischer Dienstposten; Auswahlentscheidung;

    Dabei erfordert die gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dem Beschwerdeführer obliegende Darlegungspflicht, innerhalb der Beschwerdefrist mindestens eine in diesem Sinne grundsätzliche Frage konkret zu bezeichnen und einen Hinweis auf den Grund zu geben, der die Annahme der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - 2 B 137.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 6 S. 7 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90, vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 -, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11 und Beschluss vom 10. November 1992 - BVErwG 2 B 137.92 -, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5) .
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