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   OVG Niedersachsen, 19.10.2018 - 2 LA 1176/17   

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https://dejure.org/2018,36628
OVG Niedersachsen, 19.10.2018 - 2 LA 1176/17 (https://dejure.org/2018,36628)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.10.2018 - 2 LA 1176/17 (https://dejure.org/2018,36628)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Oktober 2018 - 2 LA 1176/17 (https://dejure.org/2018,36628)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60 Abs. 1 VwGO; § 60 Abs. 2 VwGO; § 60 Abs. 3 VwGO; § 78 Abs. 4 S. 1 AsylG
    Unmöglichkeit des Wiedereinsetzungsantrags vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt; Unvollständige Übermittlung des Berufungszulassungsantrags an das Gericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unmöglichkeit des Wiedereinsetzungsantrags vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt; Unvollständige Übermittlung des Berufungszulassungsantrags an das Gericht

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unmöglichkeit des Wiedereinsetzungsantrags vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt; Unvollständige Übermittlung des Berufungszulassungsantrags an das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 128
  • DÖV 2019, 164
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2018 - 2 LA 1106/17

    Sendebericht mit einem "OK-Vermerk" als Beleg des für die Wahrung einer Frist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2018 - 2 LA 1176/17
    Für weitere Nachforschungen, etwa einen Anruf beim Verwaltungsgericht, bestand für die Beklagte dennoch kein Anlass, weil sie nach den ihr vorliegenden Erkenntnismitteln und allgemeiner Lebenserfahrung von einer ordnungsgemäßen Übermittlung ausgehen durfte (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 14.9.2018 - 2 LA 1106/17 -, juris Rn. 8 f.).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2018 - 2 LA 1176/17
    Die von der Beklagten als klärungsbedürftig aufgeworfene Frage, ob Wehrdienstentziehung ohne ein Hinzutreten individueller Umstände mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu einer Verfolgung wegen der politischen Überzeugung führt, ist in der Rechtsprechung des Senats durch Urteil vom 27. Juni 2017 (- 2 LB 91/17 -, juris) mittlerweile geklärt, so dass deren grundsätzliche Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG) entfallen ist.
  • BVerwG, 14.06.2017 - 2 B 57.16

    Beweiskraft eines "OK-Vermerks" im Fax-Sendebericht; Revisionszulassung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2018 - 2 LA 1176/17
    Er belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.6.2017 - 2 B 57.16 -, juris Rn. 2; BGH, Beschl. v. 12.4.2016 - VI ZB 7/15 -, juris Rn. 7).
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 7/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2018 - 2 LA 1176/17
    Er belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.6.2017 - 2 B 57.16 -, juris Rn. 2; BGH, Beschl. v. 12.4.2016 - VI ZB 7/15 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2018 - 2 LA 1176/17
    Unter höherer Gewalt ist demgemäß ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte, nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - also unter Berücksichtigung seiner Lage, Erfahrung und Bildung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (stRspr.; vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.1997 - 3 C 35.96 -, juris Rn. 53 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19

    Ein Rechtsanwalt trägt das Risiko für die störungsfreie Übertragung eines

    Hat der Bevollmächtigte Anlass, an einer störungsfreien Datenübertragung und damit an der Eignung einer Telefax-Übermittlung für die Übersendung eines fristwahrenden Schriftsatzes zu zweifeln, darf er sich, wenn er sich gleichwohl für eine Übermittlung per Telefax entscheidet, ungeachtet der Frage, worauf die Störung beruht, nicht ohne jede Rückversicherung darauf verlassen, die Datenübertragung werde störungsfrei funktionieren (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.10.2018, 2 LA 1176/17, juris Rn. 3; allgemein zur Überprüfungspflicht eines Rechtsanwalts bei gegebenem Anlass: BGH, Beschl. v. 29.6.2017, I ZB 111/16, juris Rn. 10 ff.; Beschl. v. 16.11.2016, VII ZB 35/14, NJW-RR 2017, 253, juris Rn. 13; Urt. v. 24.9.2015, IX ZR 206/14, NJW 2015, 3519, juris Rn. 10 f.).
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