Weitere Entscheidung unten: LG Bielefeld, 04.03.2010

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - 2 O 154/09   

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https://dejure.org/2010,33748
OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - 2 O 154/09 (https://dejure.org/2010,33748)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.07.2010 - 2 O 154/09 (https://dejure.org/2010,33748)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 2 O 154/09 (https://dejure.org/2010,33748)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 6 Abs 1 S 2 BRAGebO, Anlage 1 Kap 3 A III Nr 26a S 1 EinigVtr, § 21 Abs 1 RVG, Nr 1008 RVG-VV, Vorbem 3 RVG-VV
    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung - Berichtigung bei offenbarer Unrichtigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Erinnerung im Falle der Nichtbegründung der Erinnerung, der Nichtbezifferung des Umfangs der Anfechtung und der Nichtangabe des Grundes für den Angriff gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Eröffnung einer neuen Rechtsmittelfrist nach Berichtigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Erinnerung im Falle der Nichtbegründung der Erinnerung, der Nichtbezifferung des Umfangs der Anfechtung und der Nichtangabe des Grundes für den Angriff gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Eröffnung einer neuen Rechtsmittelfrist nach Berichtigung ...

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 10.01.2008 - 8 B 111.07

    Einstellung eines Beschwerdeverfahrens nach Rücknahme der Beschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - 2 O 154/09
    Ferner stellte es in diesem Beschluss das Beschwerdeverfahren des Beklagten (BVerwG 8 B 111.07) ein und erlegte ihm die Kosten des eingestellten Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen auf.

    Auf den Antrag der Kläger vom 25.01.2008 setzte der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle mit Kostenfestsetzungsbeschluss vom 08.08.2008 die vom Beklagten an die Kläger zu 2 bis 19 zu erstattenden Kosten für das eingestellte Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (BVerwG 8 B 111.07) auf 5.164,00 ? fest.

    Schließlich ist auch der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 08.08.2008 betreffend die Kostenerstattung für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (BVerwG 8 B 111.07) nicht fehlerfrei.

    Für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren des Beklagten BVerwG 8 B 111.07 ergibt sich damit folgender Erstattungsbetrag:.

  • BVerwG, 28.07.2005 - 8 B 51.05
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - 2 O 154/09
    Mit Beschluss vom 28.07.2005 (BVerwG 8 B 51.05) hob das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurück.

    Bereits am 24.08.2007 beantragten die Kläger beim Verwaltungsgericht die Festsetzung der Kosten für das Vorverfahren in Höhe von 3.155,20 ?, für das erstinstanzliche Verfahren in Höhe von 5.726,10 ?, für das zweitinstanzliche Verfahren in Höhe von 9.243,34 ? und für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren BVerwG 8 B 51.05 in Höhe von 5.034,40 ?.

    Die Erinnerung ist auch zulässig, soweit sie sich auf das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren BVerwG 8 B 51.05 bezieht, auch wenn die Zuordnung der Kosten für dieses Verfahren in der Beschlussbegründung nicht von der Berichtigung betroffen war.

    Für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (8 B 51.05), die am 21.04.2005 und damit nach Inkrafttreten des RVG am 01.07.2004 erhoben wurde gilt Folgendes:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1999 - 10a D 149/98
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - 2 O 154/09
    Dies setzt voraus, dass der Rechtsanwalt auch nach der Abtrennung eine Tätigkeit zur Ausführung des Auftrags vorgenommen hat (vgl. OVG NW, Beschl. v. 02.12.1999 - 10a D 149/98.NE -, AGS 2000, 148; ThürFG, Beschl. v. 03.11.2006 - IV 70047/05Ko -, EFG 2007, 453).

    Dies bedeutet, dass die vor der Trennung entstandene Verfahrensgebühr nach dem Verhältnis der Einzelstreitwerte hälftig auf die kostenerstattungspflichtigen Beteiligten (hier den Beklagten und den Beigeladenen) zu verteilen ist (vgl. OVG NW, Beschl. v. 02.12.1999, a. a. O.).

  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - 2 O 154/09
    Die Gebührenermäßigung nach Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 26a Satz 1 des Einigungsvertrags in der Fassung des Gesetzes vom 15.04.1996 (BGBl I 604) ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.01.2003 (1 BvR 487/01 - BVerfGE 107, 133), das eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2003 eingeräumt hatte, seit dem 01.01.2004 nicht mehr anwendbar.

    Satz 1 dieser Regelung ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.01.2003 (1 BvR 487/01 - BVerfGE 107, 133), das eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2003 eingeräumt hatte, seit dem 01.01.2004 nicht mehr anwendbar.

  • BGH, 09.11.1994 - XII ZR 184/93

    Beginn der Berufungsfrist nach Urteilsberichtigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - 2 O 154/09
    Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn erst die berichtigte Fassung die Beschwer der Partei hinreichend erkennen lässt (vgl. BGH, Beschl. v. 12.12.2006 - VI ZB 46/06 -, JurBüro 2007, 280 [nur Leitsatz]; Beschl. v. 09.11.1994 - XII ZR 184/93 -, NJW 1995, 1033).

    Einer Partei kann regelmäßig auch nicht zugemutet werden, eine Berichtigung einer gerichtlichen Entscheidung zu ihren Ungunsten zu betreiben; die Anfechtung schon vor einer Berichtigung trägt die Gefahr der Verwerfung des Rechtsmittels mangels Beschwer in sich (vgl. BGH, Urt. v. 09.11.1994, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2007 - 4 O 220/07

    Zur Gebührenerhebung bei mehreren Auftraggebern

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - 2 O 154/09
    Eine Erhöhung der Gebühr kommt daneben nicht in Betracht (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 01.11.2007 - 4 O 220/07 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - 2 O 154/09
    Dabei bedarf keiner Vertiefung, ob die Entgegennahme einer Rechtsmittelschrift ohne Begründung noch als "Abwicklungstätigkeit" des beendeten Rechtszugs im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 RVG oder als eine bereits dem nächsten Rechtszug zuzurechnende Tätigkeit anzusehen ist (vgl. dazu: A.-Raabe, a. a. O., § 19 RVG, RdNr. 93 ff.; BGH, Beschl. v. 17.12.2002 - X ZB 9/02 -, NJW 2003, 756; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.01.2009 - 18 WF 207/08 -, FamRZ 2009, 2025).
  • BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99

    Kosten des Vorverfahrens; dieselbe Angelegenheit; einheitlicher Auftrag; innerer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - 2 O 154/09
    Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist jeweils das Recht oder das Rechtsverhältnis, auf das sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts bezieht; eine Angelegenheit kann auch mehrere Gegenstände umfassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2000 - 11 C 1.99 -, NJW 2000, 2289, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 13.04

    Festsetzung und Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - 2 O 154/09
    Liegt danach ein Normalfall vor, ist allein die Bestimmung der Mittelgebühr billig, die Bestimmung einer höheren Gebühr hingegen unbillig und darum für den erstattungspflichtigen Dritten gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 BRAGO nicht verbindlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.08.2005 - 6 C 13.04 -, Buchholz 363 § 14 RVG Nr. 1, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 10.04.2000 - 6 C 3.99

    Erhöhung der Geschäftsgebühr des Anwalts bei einer Mehrzahl von Auftraggebern;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - 2 O 154/09
    Insoweit genügt eine "gemeinschaftliche Beteiligung" am strittigen Anspruch (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.2000 - 6 C 3.99 -, NJW 2000, 2288).
  • VGH Bayern, 03.12.2003 - 1 N 01.1845
  • OLG München, 02.10.2007 - 11 W 2078/07

    Kostenfestsetzung bei Zurückverweisung eines vor 1. 7. 2004 anhängigen Verfahrens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2007 - 3 O 152/06

    Kostenfestsetzung

  • FG Hamburg, 25.07.2006 - 3 K 66/06

    Aufsichtsratstätigkeit als sonstige unternehmerische Leistung

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2008 - 10 WF 38/07

    Anrechnung einer BRAGO -Geschäftsgebühr auf eine RVG -VV-Verfahrensgebühr

  • OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 18 WF 207/08

    Anwaltskosten des Rechtsmittelgegners bei Zurücknahme der Berufung

  • BVerwG, 15.07.2008 - 8 B 8.08
  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

  • BGH, 12.02.2004 - V ZR 125/03

    Beginn der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Berichtigung des

  • BVerwG, 23.10.1985 - 7 B 193.85

    Offensichtliche Unrichtigkeiten - Berichtigungsfähigkeit - Erlaß des

  • BGH, 06.05.2009 - XII ZB 81/08

    Beginn der Monatsfrist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Änderung des

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZB 46/06

    Lauf der Rechtsmittelfristen bei Tatbestandsberichtigung

  • BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 48.09

    Nichtzulassungsbeschwerde, Einlegungsfrist, Begründungsfrist, Fristenlauf,

  • BFH, 25.04.2007 - I E 3/06

    Erinnerung; Streitwert

  • BFH, 09.06.1989 - X E 6/89

    Kostenansatz - Erinnerung - Rechtsschutzziel - Benennung

  • BFH, 22.03.1996 - I R 130/94

    Berichtigung einer Urteilsformel

  • BVerwG, 15.10.1985 - 3 C 16.85
  • VG Würzburg, 29.04.2020 - W 1 M 20.30478

    Kostenfestsetzung nach teilweiser Klagerücknahme im Asylstreitverfahren

    Zwar wird in der Rechtsprechung in "klassischen" Verfahren angenommen, dass in den durch eine Trennung verselbstständigten Verfahren Gebühren aus den jeweiligen Gegenstandswerten erneut anfallen würden; dies gelte für das unter dem alten Aktenzeichen weitergeführte Verfahren in gleicher Weise wie für das mit neuem Aktenzeichen versehene "abgetrennte" Verfahren (vgl. BVerwG, B.v. 4.9.2009 - 9 KSt 10/99 u. a. -, Buchholz 310 § 164 VwGO Nr. 4, m.w.N.; OVG LSA, B.v. 1.7.2010 - 2 O 154/09, juris, Rn. 58; BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 14 C 17.559, juris, Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 10.11.2016 - OVG 3 K 97.16, juris, Rn. 4; VG Würzburg, B.v. 4.9.2017 - W 2 M 17.405, juris, Rn. 14).

    Dies setzt voraus, dass der Rechtsanwalt auch nach der Abtrennung eine Tätigkeit zur Ausführung des Auftrags vorgenommen hat (OVG LSA, B.v. 1.7.2010 - 2 O 154/09, juris, Rn. 58 m.w.N.; VG Würzburg, B.v. 17.3.2015 - W 4 M 15.30130, juris, Rn. 13; VG München, B.v. 13.10.2015 - 11 M 15.4169, BeckRS 2016, 42433).

    Unter Berücksichtigung dessen ist es hier gerechtfertigt, den vor Abtrennung entstandenen und nach Abtrennung bestehen gebliebenen Gesamtstreitwert von 5.000,00 EUR entsprechend des Umfangs der Klagerücknahme mit einem Anteil von 1/2 zugrunde zu legen (vgl. OVG LSA, B.v. 1.7.2010 - 2 O 154/09 - juris Rn. 58 m.w.N.; VG Würzburg, B.v. 17.3.2015 - W 4 M 15.30130 - juris Rn. 13).

  • VGH Hessen, 24.08.2012 - 3 F 1152/12

    Kostenfestsetzung bei abgetrenntem Verfahren

    Dies entspricht auch der von der Antragsgegnerin zitierten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 01.07.2010 - 2 O 154/09 - in juris).

    Danach fallen zwar in den durch eine Trennung verselbständigten Verfahren Gebühren aus den jeweiligen (gegebenenfalls geringeren) Streitwerten erneut an, dies setzt jedoch auch nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt voraus, dass in den abgetrennten "neuen" Verfahren die Voraussetzungen für das Entstehen einer Gebühr gesondert erfüllt werden, mithin der Bevollmächtigte nach der Abtrennung eine Tätigkeit zur Ausführungen seines Auftrags vorgenommen hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.07.2010 - 2 O 154/09 - in juris).

  • VG Würzburg, 17.03.2015 - W 4 M 15.30130

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Dies setzt voraus, dass der Rechtsanwalt auch nach der Abtrennung eine Tätigkeit zur Ausführung des Auftrags vorgenommen hat (OVG LSA, B.v. 1.7.2010 - 2 O 154/09 - juris Rn. 58 m.w.N.).

    Entsprechendes gilt für die Post- und Telekommunikationspauschale (vgl. auch OVG LSA, B.v. 1.7.2010 - 2 O 154/09 - juris Rn. 58).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2015 - 10 L 25.11

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Berichtigung des Rubrums eines Urteils;

    Eine Unrichtigkeit liegt mithin vor, wenn in der Formulierung der Entscheidung etwas anderes ausgesagt wurde, als das Gericht gewollt hat, oder etwas nicht ausgesagt wurde, was das Gericht gewollt hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 2 O 154/09 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

    Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sich das Auseinanderfallen von Gewolltem und Erklärtem aus der Entscheidung selbst, insbesondere auch aus anderen Teilen, aus den Vorgängen bei der Verkündung bzw. dem Erlass der Entscheidung, aus den Umständen des vorausgegangenen Verfahrens oder aus dem Inhalt der Akten bzw. aus jederzeit erreichbaren Urkunden für die Beteiligten ohne weiteres feststellen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2013 - BVerwG 5 B 100.12 -, juris Rn. 2 m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 2 O 154/09 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

  • VG Würzburg, 07.10.2021 - W 8 M 21.1117

    Berechnung der Verfahrensgebühr bei Abtrennung nach teilweiser Erledigung - reine

    Dies gelte für das unter dem alten Aktenzeichen weitergeführte Verfahren in gleicher Weise wie für das mit neuem Aktenzeichen versehene "abgetrennte" Verfahren (vgl. BVerwG, B.v. 4.9.2009 - 9 KSt 10/99 u. a. - juris Rn. 6; OVG LSA, B.v. 1.7.2010 - 2 O 154/09 - juris Rn. 58; BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 14 C 17.563; BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 14 C 17.559 - juris Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 10.11.2016 - OVG 3 K 97.16 - juris Rn. 4; VG Würzburg, B.v. 4.9.2017 - W 2 M 17.405 - juris Rn. 14).

    Voraussetzung hierfür ist, dass der Rechtsanwalt auch nach der Abtrennung eine Tätigkeit zur Ausführung des Auftrags vorgenommen hat, wobei unmaßgeblich ist, in welchem Umfang Tätigkeiten des Bevollmächtigten nach Verfahrenstrennung erforderlich waren bzw. erfolgt sind (BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 14 C 17.559 - juris Rn. 21; OVG LSA, B.v. 1.7.2010 - 2 O 154/09, juris, Rn. 58 m.w.N.; VG Würzburg, B.v. 17.3.2015 - W 4 M 15.30130, juris, Rn. 13; VG München, B.v. 13.10.2015 - 11 M 15.4169, BeckRS 2016, 42433).

  • VG Würzburg, 28.06.2017 - W 4 M 17.542

    Kein Wahlrecht des Rechtsanwalts zur Abrechnung aus dem Gesamtstreitwert oder den

    Dies würde nämlich voraussetzen (so VG Würzburg, B.v. 17.3.2015 - W 4 M 15.30130 - juris), dass der Rechtsanwalt auch nach der Abtrennung eine Tätigkeit zur Ausführung des Auftrags vorgenommen hat (OVG LSA, B.v. 1.7.2010 - 2 O 154/09 - juris Rn. 58 m.w.N.).

    Entsprechendes gilt für die Post- und Telekommunikationspauschale (vgl. auch OVG LSA, B.v. 1.7.2010 - 2 O 154/09 - juris Rn. 58).

  • VG Würzburg, 28.06.2017 - W 4 M 17.541

    Wahlrecht des Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrensgebühr

    Dies würde nämlich voraussetzen (so VG Würzburg, B.v. 17.3.2015 - W 4 M 15.30130 - juris), dass der Rechtsanwalt auch nach der Abtrennung eine Tätigkeit zur Ausführung des Auftrags vorgenommen hat (OVG LSA, B.v. 1.7.2010 - 2 O 154/09 - juris Rn. 58 m.w.N.).

    Entsprechendes gilt für die Post- und Telekommunikationspauschale (vgl. auch OVG LSA, B.v. 1.7.2010 - 2 O 154/09 - juris Rn. 58).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2018 - 3 O 255/18

    Kostenfestsetzung bei Vertretung mehrerer Auftraggeber

    Ein einheitlicher Gegenstand im gebührenrechtlichen Sinne ist nur gegeben, wenn der Rechtsanwalt für seine mehreren Auftraggeber wegen desselben konkreten Rechtes oder Rechtsverhältnisses tätig geworden ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2012 - 2 D 63/09.NE -, juris Rn. 4).Ist bei einem Verwaltungsakt jeder einzelne Auftraggeber nur in seinem persönlichen Recht betroffen, so handelt es sich um verschiedene Gegenstände (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 2 O 154/09 -, juris).
  • VG Würzburg, 01.08.2019 - W 1 M 19.31318

    Erinnerung gegen eine Festsetzung der Vergütung des im Wege der

    Insofern ist es gerechtfertigt, die Gebühren, die vor der Abtrennung bereits entstanden und nach der Abtrennung auch weiterhin bestehen geblieben sind, zugrunde zu legen und nach dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen zu kürzen (VG Würzburg, B. v. 17.3.2015 - W 4 M 15.30130 - juris; OVG LSA, B. v. 1.7.2010 - 2 O 154/09 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2017 - 4 MB 38/17

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach

    Entscheidend ist, dass den Beteiligten aus einer solchen Konstellation heraus die Unrichtigkeit ohne weiteres auffällt (OVG Magdeburg, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 2 O 154/09 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VG München, 20.12.2016 - M 6 M 15.5384

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • VG Würzburg, 10.06.2020 - W 6 M 20.30588

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2013 - 12 E 1008/12

    Vergütung eines Rechtsanwalts bei bereits eingetretener Erledigung des

  • VG Wiesbaden, 04.06.2013 - 3 O 1378/12

    Zur Kostenfestsetzung bei abgetrennten Verfahren

  • VG Magdeburg, 27.10.2010 - 9 A 60/10

    Verfahrensgebühr bei Verfahrenstrennung

  • VG München, 13.10.2015 - M 11 M 15.4169

    Kostenerinnerung nach Verfahrenstrennung wegen Klagerücknahme nach mündlicher

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