Rechtsprechung
   KG, 30.07.2010 - (1) 2 StE 2/08 - 2 (21/08)   

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https://dejure.org/2010,14951
KG, 30.07.2010 - (1) 2 StE 2/08 - 2 (21/08) (https://dejure.org/2010,14951)
KG, Entscheidung vom 30.07.2010 - (1) 2 StE 2/08 - 2 (21/08) (https://dejure.org/2010,14951)
KG, Entscheidung vom 30. Juli 2010 - (1) 2 StE 2/08 - 2 (21/08) (https://dejure.org/2010,14951)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 99 S 2 StPO, Art 5 Abs 1 S 2 GG
    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Anforderungen an das Verfahren bei der Beschlagnahme von Postsendungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Postbeschlagnahme von Tatbekennungsschreiben einer kriminellen Vereinigung an ein Presseunternehmen sowie Erfordernis eines besonderen kriminalistischen Sachverstands beim Aussortieren der Sendungen; Abwägung zwischen dem durch die Pressefreiheit geschützen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; StPO § 99
    Voraussetzungen für eine Postbeschlagnahme [an Presseunternehmen gerichtete Bekennerschreiben ]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96

    Verfassungsbeschwerde der TAZ gegen Beschlagnahme eines "täuschenden

    Auszug aus KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
    Ob allerdings auch Bekennerschreiben, mit denen ein anonymer Informant unter Zuhilfenahme der Presse die Öffentlichkeit auf die Ziele der Organisation, der er angehört, aufmerksam machen will und deren Verantwortlichkeit für die Straftat er bekennt, ein schützenswertes Vertrauensverhältnis zwischen Journalist und Informant begründen können (verneinend BGHSt 41, 363, 367; offen lassend BVerfG NStZ 2001, 43, 44; NStZ 1982, 253, 254), ob also die durch die verfahrensgegenständliche Maßnahme gesuchten und letztlich beschlagnahmten beiden Bekennerschreiben der militanten gruppe (mg) zum Brandanschlag vom 18. Mai 2007 in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO fallen, erscheint zweifelhaft.

    Ihr Beitrag zum Prozess der Willensbildung ist für die moderne Demokratie unentbehrlich (hierzu und zum Folgenden näher Herzog in Maunz/Dürig, Grundgesetz, 57. EL 2010, Art. 5, Rn. 118 ff. mit Nachw. zur Rspr. des BVerfG; aus dieser vgl. nur BVerfGE 20, 162; 66, 116; 117, 244; NStZ 2001, 43).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
    Dieser ist unentbehrlich, weil die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich darauf verlassen kann, dass das Redaktionsgeheimnis gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 117, 244, 259).

    Ihr Beitrag zum Prozess der Willensbildung ist für die moderne Demokratie unentbehrlich (hierzu und zum Folgenden näher Herzog in Maunz/Dürig, Grundgesetz, 57. EL 2010, Art. 5, Rn. 118 ff. mit Nachw. zur Rspr. des BVerfG; aus dieser vgl. nur BVerfGE 20, 162; 66, 116; 117, 244; NStZ 2001, 43).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
    Ihr Beitrag zum Prozess der Willensbildung ist für die moderne Demokratie unentbehrlich (hierzu und zum Folgenden näher Herzog in Maunz/Dürig, Grundgesetz, 57. EL 2010, Art. 5, Rn. 118 ff. mit Nachw. zur Rspr. des BVerfG; aus dieser vgl. nur BVerfGE 20, 162; 66, 116; 117, 244; NStZ 2001, 43).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
    Ihr Beitrag zum Prozess der Willensbildung ist für die moderne Demokratie unentbehrlich (hierzu und zum Folgenden näher Herzog in Maunz/Dürig, Grundgesetz, 57. EL 2010, Art. 5, Rn. 118 ff. mit Nachw. zur Rspr. des BVerfG; aus dieser vgl. nur BVerfGE 20, 162; 66, 116; 117, 244; NStZ 2001, 43).
  • BGH, 24.11.1995 - StB 84/95

    Beschlagnahme eines Bekennerschreibens einer terroristischen Vereinigung in den

    Auszug aus KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
    Ob allerdings auch Bekennerschreiben, mit denen ein anonymer Informant unter Zuhilfenahme der Presse die Öffentlichkeit auf die Ziele der Organisation, der er angehört, aufmerksam machen will und deren Verantwortlichkeit für die Straftat er bekennt, ein schützenswertes Vertrauensverhältnis zwischen Journalist und Informant begründen können (verneinend BGHSt 41, 363, 367; offen lassend BVerfG NStZ 2001, 43, 44; NStZ 1982, 253, 254), ob also die durch die verfahrensgegenständliche Maßnahme gesuchten und letztlich beschlagnahmten beiden Bekennerschreiben der militanten gruppe (mg) zum Brandanschlag vom 18. Mai 2007 in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO fallen, erscheint zweifelhaft.
  • BVerfG, 12.03.1982 - 2 BvR 1112/81

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten bei Bekenneranrufen und

    Auszug aus KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
    Ob allerdings auch Bekennerschreiben, mit denen ein anonymer Informant unter Zuhilfenahme der Presse die Öffentlichkeit auf die Ziele der Organisation, der er angehört, aufmerksam machen will und deren Verantwortlichkeit für die Straftat er bekennt, ein schützenswertes Vertrauensverhältnis zwischen Journalist und Informant begründen können (verneinend BGHSt 41, 363, 367; offen lassend BVerfG NStZ 2001, 43, 44; NStZ 1982, 253, 254), ob also die durch die verfahrensgegenständliche Maßnahme gesuchten und letztlich beschlagnahmten beiden Bekennerschreiben der militanten gruppe (mg) zum Brandanschlag vom 18. Mai 2007 in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO fallen, erscheint zweifelhaft.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 28.11.2007 - 1 BGs 519/07

    G-8-Briefkontrollen: Durchsuchung war illegal

    Auszug aus KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
    Die Postbeschlagnahme ist ein zweistufiges Verfahren, das wie folgt geregelt ist (vgl. Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 BGs 519/07 - (StV 2008, 225); ders., Beschluss vom 5. Mai 2008 - 1 BGs 79/2008 - LR-Schäfer aaO, § 99 Rdn. 8, 17, § 100 Rdn. 1; KK-Nack aaO, § 100 Rdn. 7-9; Meyer-Goßner aaO, § 100 Rdn. 8-10; grundlegend LG Freiburg i. Br., DRZ 1948, 258):.
  • BGH, 28.11.2007 - StB 43/07

    Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" außer Vollzug

    Auszug aus KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
    Unerheblich ist auch, dass die militante gruppe (mg) in diesem Stadium des Verfahrens noch als terroristische Vereinigung (§ 129a StGB) qualifiziert wurde, während es sich nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2007 (BGHSt 52, 98) und dem Urteil des Senats vom 16. Oktober 2009 nur um eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB handelte.
  • BGH, 08.10.2008 - StB 12/08

    Entscheidung über nachträglichen Rechtsschutz gegen eine

    Auszug aus KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 8. Oktober 2008 (BGHSt 53, 1) die Sache an den 1. Senat des Kammergerichts abgegeben, da der Generalbundesanwalt dorthin unter dem 21. Juni 2008 Anklage gegen die Beschuldigten L., R. und H. erhoben hatte, mit der er ihnen unter anderem Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) zur Last gelegt hat.
  • BGH, 13.06.1978 - StB 51/78

    Richtiger Rechtsbehelf zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer bereits

    Auszug aus KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
    Für die Schlussfolgerung, dass die erwarteten Postsendungen von den Mitgliedern der militanten gruppe (mg) herrührten und dass sie Bedeutung für die Untersuchung hatten, war es erforderlich, dass sie die äußeren Merkmale aufwiesen, die nach den polizeilichen Erkenntnissen auf die bisher von der militanten gruppe (mg) stammenden Bekennerschreiben zutrafen (vgl. BGHSt 28, 57, 59 zu "äußeren Merkmalen" bei einer Durchsuchungsanordnung).
  • BGH, 07.09.1956 - 1 BJs 182/55

    Öffnung von Postsendungen aus der sowjetischen Besatzungszone durch Beamte der

  • BGH, 29.09.1970 - 5 StR 234/70

    Beschlagnahme von Pornographien

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Rechtsprechung
   KG, 04.08.2009 - (1) 2 StE 2/08 - 2 (21/08)   

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https://dejure.org/2009,26273
KG, 04.08.2009 - (1) 2 StE 2/08 - 2 (21/08) (https://dejure.org/2009,26273)
KG, Entscheidung vom 04.08.2009 - (1) 2 StE 2/08 - 2 (21/08) (https://dejure.org/2009,26273)
KG, Entscheidung vom 04. August 2009 - (1) 2 StE 2/08 - 2 (21/08) (https://dejure.org/2009,26273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anrechenbarkeit von Sitzungspausen i.R.d. Bestimmung des Längenzuschlags bei der Terminsgebühr und Relevanz der vom Verteidiger in der Sitzungspause ausgeübten Tätigkeit

  • Burhoff online

    Längenzuschlage, Berechnung, Berücksichtigung Pausen

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung der Sitzungspausen bei der Ermittlung der zeitlichen Dauer eines Termins

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 01.07.2008 - 1 Ws 16/08

    Längenzuschlag, Berücksichtigung, Mittagspause

    Auszug aus KG, 04.08.2009 - 2 StE 2/08
    Auf die Art und den Anlass der vom Verteidiger in der Pause ausgeübten Tätigkeit kommt es nach der ständigen Senatsrechtsprechung nicht an; entscheidend ist allein, ob der Rechtsanwalt sich während der Unterbrechung ständig für das Gericht zur Verfügung halten muss oder sich in dieser Zeit anderen Aufgaben widmen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 1 Ws 16/08 -).

    Dementsprechend hat der Senat bereits entschieden, dass Sitzungspausen auch dann bei der Berechnung der für die Terminsgebühr maßgeblichen Verhandlungsdauer abzuziehen sind, wenn sich der Verteidiger in dieser Zeit auf die Fortsetzung der Hauptverhandlung/den Schlussvortrag vorbereitet (vgl. Beschluss vom 22. April 2008 - 1 Ws 120/08 -) oder - und sei es auch auf Veranlassung des Gerichts - mit dem Mandanten ein Gespräch führt (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 1 Ws 16/08 -).

  • KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07

    Pflichtverteidigerkosten: Berücksichtigung von Sitzungspausen beim Längenzuschlag

    Auszug aus KG, 04.08.2009 - 2 StE 2/08
    Denn der Verteidiger nimmt in dieser Zeit nicht an der Hauptverhandlung teil, muss für sie auch nicht zur Verfügung stehen und kann andere Geschäfte erledigen (vgl. Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07 - bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12

    Kein Abzug der Dauer der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags für

    In diametralem Gegensatz zu dieser die Zeit der Mittagspause bis zu einer bestimmten zeitlichen Grenze pauschal und generell nicht in die Hauptverhandlungsdauer einrechnenden Rechtsprechung steht die verschiedentlich ebenfalls vertretene Auffassung, dass - im Gegenteil - mittägliche Sitzungspausen bis zu einer bestimmten Dauer - überwiegend wird diese auf mindestens eine Stunde bemessen - grundsätzlich und regelmäßig anzurechnen sind, wobei bezüglich der Frage der Anrechenbarkeit der möglicherweise über diese Zeitspanne hinausgehenden Pausenzeit wiederum auf die konkreten Umstände des Einzelfalls sowie die allgemeinen Grundsätze für die Bewertung von sonstigen Sitzungspausen rekurriert wird (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 291; OLG Hamm StraFo 2006, 173; KG JurBüro 2010, 363 ).
  • KG, 24.11.2011 - 1 Ws 113/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berechnung der Verteidigergebühren unter

    Denn der Verteidiger nimmt in dieser Zeit nicht an der Hauptverhandlung teil, muss für sie auch nicht zur Verfügung stehen und kann andere Geschäfte erledigen (vgl. Senat, JurBüro 2010, 363; Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07 - bei juris).
  • OLG Brandenburg, 06.08.2018 - 1 Ws 108/18

    Pflichtverteidigervergütung: Geltendmachung eines Längenzuschlages und

    2014, 217; KG Beschluss vom 4. August 2009, JurBüro 2010, 363, juris; OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 Ws 150/08 (K), juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Oktober 2007 - 1 Ws 541/07, juris; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07, NStZ-RR 2007, 391; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31. August 2006 - 1 Ws 342/06, NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 2 Ws 70/06, NJW 2006, 1149; OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005 - Ws 676/05, juris.
  • OLG Stuttgart, 27.07.2012 - 5 Ws 33/12

    Gebühren des Pflichtverteidigers: Berechnung der für den Längenzuschlag

    Demgegenüber vertritt das OLG Jena (Beschluss vom 11. Juni 2008, 1 AR (s) 79/07, im Wesentlichen ebenso OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005, AGS 2006, 124; KG Berlin, Beschluss vom 4. August 2009, JurBüro 2010, 363; OLG Koblenz, 2. Strafsenat, Beschluss vom 6. Februar 2006, NJW 2006, 1149) die Auffassung, dass Mittagspausen grundsätzlich von der Dauer der Hauptverhandlung in Abzug zu bringen sind, allerdings regelmäßig nur bis zur Dauer von höchstens einer Stunde.
  • KG, 18.02.2011 - 1 Ws 38/09

    Pflichtverteidigerkosten: Gebühr des Terminvertreters

    Die Verhandlungszeit betrug mithin, da nach der ständigen Rechtsprechung des Senats längere Unterbrechungen für die Mittagspause außer Ansatz bleiben (vgl. etwa Beschluss vom 4. August 2009 - (1) 1 StE 2/08 - 2 (21/08) <JurBüro 2010, 363>), sechs Stunden und 30 Minuten.
  • LG Ingolstadt, 08.04.2016 - 1 Ks 11 Js 13880/13

    Mittagspause, Hauptverhandlungszeit, Berechnung, Wartezeit, Längenzuschlag

    Eine derartige Wartezeit ist ebenso wie eine unvorhergesehene Wartezeit bei Sitzungsbeginn (vgl. hierzu KG, Beschluss vom 25.05.2007 - 1 Ws 36/07 m. w. N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.08.2005 - 4 Ws 118/05; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.04.2014 - 1 Ws 132/14) oder kleinere Unterbrechungen während der Hauptverhandlung (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.11.2007 - 1 Ws 221/07; OLG München, Beschluss vom 23.10.2008 - 4 Ws 150/08; KG, Beschluss vom 04.08.2009 - 2 StE 2/08-2; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.06.2012 - 2 Ws 83/12; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.04.2014 - 1 Ws 132/14) ausnahmsweise der Dauer der Hauptverhandlung hinzuzurechnen, weil sich der Anwalt während der Dauer derartiger Wartezeiten oder Unterbrechungen in allen Fällen gleichsam dem Gericht zur Verfügung hält.
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Rechtsprechung
   KG, 16.10.2009 - (1) 2 StE 2/08 - 2 (21/08)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26181
KG, 16.10.2009 - (1) 2 StE 2/08 - 2 (21/08) (https://dejure.org/2009,26181)
KG, Entscheidung vom 16.10.2009 - (1) 2 StE 2/08 - 2 (21/08) (https://dejure.org/2009,26181)
KG, Entscheidung vom 16. Oktober 2009 - (1) 2 StE 2/08 - 2 (21/08) (https://dejure.org/2009,26181)
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • welt.de (Pressemeldung, 16.10.2009)

    Extremisten für Bundeswehr-Anschlag verurteilt

  • Telepolis (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.04.2009)

    Militante Ermittler - Im laufenden Verfahren gegen die "militante gruppe" hat das Bundeskriminalamt Beweise gefälscht. Nun muss das Ausmaß der Manipulation geklärt werden

  • welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.09.2008)

    Kammergericht verhandelt gegen militante Gruppe

  • generalbundesanwalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 28.07.2008)

    Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder der "militante(n) gruppe (mg)"

Besprechungen u.ä. (2)

  • bpb.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Militante gruppe

  • tolmein.de (Pressekommentar zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.01.2013)

    Aus der "mg" einen Elefanten machen: Wie die Bundesanwaltschaft mit Hilfe des Verfassungsschutzes vor dem Kammergericht Berlin die Bundesrepublik Deutschland retten will

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 11.03.2010 - StB 16/09

    Militante gruppe (mg); Überwachung der Telekommunikation (Fernmeldegeheimnis;

    KG, 16.10.2009 - 2 StE 2/08

    Militante gruppe (mg)

    BGH, 28.11.2007 - StB 43/07

    Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" außer Vollzug

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Militante gruppe (mg)

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   KG, 30.11.2015 - 2 StE 2/08   

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https://dejure.org/2015,75142
KG, 30.11.2015 - 2 StE 2/08 (https://dejure.org/2015,75142)
KG, Entscheidung vom 30.11.2015 - 2 StE 2/08 (https://dejure.org/2015,75142)
KG, Entscheidung vom 30. November 2015 - 2 StE 2/08 (https://dejure.org/2015,75142)
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   KG, 13.11.2015 - 2 StE 2/08   

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https://dejure.org/2015,78625
KG, 13.11.2015 - 2 StE 2/08 (https://dejure.org/2015,78625)
KG, Entscheidung vom 13.11.2015 - 2 StE 2/08 (https://dejure.org/2015,78625)
KG, Entscheidung vom 13. November 2015 - 2 StE 2/08 (https://dejure.org/2015,78625)
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   KG, 21.10.2008 - 2 StE 2/08   

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https://dejure.org/2008,34946
KG, 21.10.2008 - 2 StE 2/08 (https://dejure.org/2008,34946)
KG, Entscheidung vom 21.10.2008 - 2 StE 2/08 (https://dejure.org/2008,34946)
KG, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - 2 StE 2/08 (https://dejure.org/2008,34946)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 01.07.2008 - 1 Ws 16/08

    Längenzuschlag, Berücksichtigung, Mittagspause

    Auszug aus KG, 21.10.2008 - 2 StE 2/08
    Auf die Art und den Anlass der vom Verteidiger in der Pause ausgeübten Tätigkeit kommt es nach der ständigen Senatsrechtsprechung nicht an; entscheidend ist allein, ob der Rechtsanwalt sich während der Unterbrechung ständig für das Gericht zur Verfügung halten muss oder sich in dieser Zeit anderen Aufgaben widmen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 1 Ws 16/08 -).

    Dementsprechend hat der Senat bereits entschieden, dass Sitzungspausen auch dann bei der Berechnung der für die Terminsgebühr maßgeblichen Verhandlungsdauer abzuziehen sind, wenn sich der Verteidiger in dieser Zeit auf die Fortsetzung der Hauptverhandlung/den Schlussvortrag vorbereitet (vgl. Beschluss vom 22. April 2008 - 1 Ws 120/08 -) oder - und sei es auch auf Veranlassung des Gerichts - mit dem Mandanten ein Gespräch führt (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 1 Ws 16/08 -).

  • KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07

    Pflichtverteidigerkosten: Berücksichtigung von Sitzungspausen beim Längenzuschlag

    Auszug aus KG, 21.10.2008 - 2 StE 2/08
    Denn der Verteidiger nimmt in dieser Zeit nicht an der Hauptverhandlung teil, muss für sie auch nicht zur Verfügung stehen und kann andere Geschäfte erledigen (vgl. Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07 - bei juris).
  • KG, 07.05.2009 - 1 Ws 47/09

    Rechtsanwaltskosten im Strafverfahren: Erstreckung der Vergütung des anwaltlichen

    Ein Zeugenbeistand ist zwar befugt, den Zeugen auch bei der Verteidigung gegen Zwangsmittel zu unterstützen (vgl. Senat, Beschluß vom 21. Oktober 2008 - (1) 2 StE 2/08-2 (21/08) -).
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