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OLG München, 02.04.1993 - 2 Ws 377/93 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 20.04.2000 - 2 Ws 25/00
Gebühren des anwaltlichen Zeugenbeistandes
Einschlägig ist vielmehr nach Auffassung des Senats weiterhin § 95 Halbsatz 2 BRAGO in analoger Anwendung (vgl. Senatsbeschluss vom 17.01.1995 in 2 Ws 377/93, ebenso OLG Hamm in 1 Ws 288/96 vom 23.01.1997 und OLG Stuttgart StV 1993, S. 143). - OLG Hamm, 14.06.2000 - 4 Ws 193/00
Vergütungsanspruch des beigeordneten Zeugenbeistandes
Ich bin weiterhin der Ansicht, dass die Stellung des Zeugen am ehesten der eines durch die Straftat Verletzten entspricht, so dass für die Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistandes meines Erachtens § 95 zweiter Halbsatz BRAGO anzuwenden ist (vgl. Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 17.01.1995 - 2 Ws 377/93 - S. 9 unten; Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 23.01.1997 - 1 Ws 288/96 - den Beschwerdeführer betreffend; OLG Stuttgart, StV 1993, 143).