Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 02.12.2014 - O 2/14 |
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Rechtsprechung
| KAGH, 26.09.2014 - M 2/2014 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- zmv-online.de
Kein Caritas-Fachverband: Klarstellung der Lehrkräfte-Überleitung in Anlage 21 AVR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- KAG Augsburg, 24.09.2013 - 1 MV 10/13
Betriebsübergang; Überleitung in eine neue Vergütung
Auszug aus KAGH, 26.09.2014 - M 2/14
(sowie entsprechende Entscheidung vom selben Tag, M 04/2014-26.9.2104, womit die Revison gegen das Urteil vom 24.9.2013 des Kirchlichen Arbeitsgerichtes für die Bayerischen (Erz-)Diözesen, Aktenzeichen 1 MV 10/13 wird abgewiesen wurde.). - KAG Augsburg, 24.09.2013 - 1 MV 12/13
Auszug aus KAGH, 26.09.2014 - M 2/14
das am 24.9.2013 verkündete Urteil des Kirchlichen Arbeitsgerichts für die Bayerischen (Erz-)Diözesen - 1 MV 12/13 wird abgeändert.
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Rechtsprechung
| RG, 23.05.1914 - Rep. V. 2/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anschlussberufung; Beginn der mündlichen Verhandlung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 23.05.1914 - Rep. V. 2/14
- RG, 12.06.1914 - V 2/14
Papierfundstellen
- RGZ 85, 83
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.12.1992 - VI ZR 85/92
Wirkung des Einspruchs gegen Versäumnisurteil - Zeitpunkt des Eintritts der …
Die Anschließung ändert nichts daran, daß der Berufungskläger nach § 515 Abs. 1 ZPO seine Berufung zurücknehmen kann, solange noch nicht mündlich verhandelt worden ist (vgl. RGZ 85, 83, 86, m.w.N.). - OLG Stuttgart, 13.01.1984 - 15 UF 251/83
Wirksamkeit einer die Rechtsmittelfrist in Lauf setzende Zustellung bei …
Aus diesem Grunde bedarf es daher der Einwilligung zur Berufungsrücknahme auch nicht, wenn der Berufungsbeklagte nur über die Zulässigkeit der Berufung verhandelt (h.M., Baumbach/Lauterbach/Albers, Anm. 2 A a; Thomas/Putzo, Anm. 3; Zöller/Schneider, Anm. III 1; Stein/Jonas/Grunsky, 20. Aufl., Rz. 3, je zu § 515 im Anschluß an RGZ 85, 83 ff), obwohl die Vorschrift des § 515 Abs. 1 ZPO nicht wie § 269 Abs. 1 ZPO die Einschränkung "zur Hauptsache" enthält, was darin seinen Grund findet, daß das angefochtene Urteil auch allein eine Entscheidung über prozeßhindernde Einreden zum Gegenstand haben kann (vgl. RGZ 85, 88).
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Rechtsprechung
| RG, 12.06.1914 - V 2/14 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 23.05.1914 - V 2/14
- RG, 12.06.1914 - V 2/14
Papierfundstellen
- RGSt 48, 299
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