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Rechtsprechung
   KG, 25.09.2007 - 2/5 Ws 189/05 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6375
KG, 25.09.2007 - 2/5 Ws 189/05 Vollz (https://dejure.org/2007,6375)
KG, Entscheidung vom 25.09.2007 - 2/5 Ws 189/05 Vollz (https://dejure.org/2007,6375)
KG, Entscheidung vom 25. September 2007 - 2/5 Ws 189/05 Vollz (https://dejure.org/2007,6375)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ableitung eines subjektiven Anspruchs des Gefangenen aus dem die Erfordernisse eines Haftraums beschreibenden Normen des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG); Vollzugsbehörden als aussschließliche Adressaten des § 14 StVollzG; Rechtmäßigkeit einer dreimonatigen Unterbringung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 222
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (33)

  • OLG Frankfurt, 28.10.2003 - 3 Ws 957/03

    Anforderungen an Größe eines Haftraumes

    Auszug aus KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05
    Im Hinblick auf die in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte Rechtsschutzgarantie ist zwar anerkannt, daß ein derartiger Antrag zur Füllung eventueller Rechtsschutzlücken zulässig sein muß, obwohl das Strafvollzugsgesetz diese Antragsart nicht regelt (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 29 = ZfStrVO 2004, 106; NJW 2003, 2843, 2844 jew. mit weit.

    Nur dann, wenn dem Gefangenen weder die Anfechtungs-, noch die Verpflichtungsklage zur Verfügung steht, ist ein Feststellungsantrag zulässig, dem kein vorheriges Herantreten an die Vollzugsbehörde vorausgegangen ist, das nach seiner Erledigung mit einem Fortsetzungsfeststellungsantrag fortgeführt werden könnte (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 29 = ZfStrVO 2004, 106; Senat, Beschluß vom 27. August 2007 - 2/5 Ws 376/06 Vollz - mit weit.

    Da die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen nicht unbegrenzt in der Schwebe bleiben darf, wird diese Vorschrift entsprechend auch auf Anfechtungsbegehren angewendet (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 59 = ZfStrVO 2003, 375; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 29, 30; OLG Nürnberg, Beschluß vom 2. Juni 1986 - Ws 297/86; Kamann/Volckart, § …

    Es ist dann gegeben, wenn er eine tiefgreifende Grundrechtsverletzung oder eine Verletzung der Menschenwürde schlüssig geltend macht (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; NJW 2002, 2699; NJW 2002, 2700; BVerfGK 6, 344; OLG Karlsruhe StV 2006, 706; ZfStrVO 2005, 299; OLG Hamm StV 2006, 152 = ZfStrVO 2005, 301; OLG Frankfurt am Main NJW 2003, 2843; NStZ-RR 2004, 29; Senat, Beschluß vom 14. März 2007 - 2/5 Ws 325/05 Vollz -).

    Zur erforderlichen Raumgröße hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit einstimmigem Beschluß vom 28. Oktober 2003 - 3 Ws 957/03 (StVollz) - ohne nähere Begründung einen Luftraum von 19, 25 Kubikmeter und eine Bodenfläche von 6, 11 qm als "gerade noch hinnehmbar" bezeichnet (NStZ-RR 2004, 29 -Ls).

  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes; …

    Auszug aus KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05
    Im Hinblick auf die in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte Rechtsschutzgarantie ist zwar anerkannt, daß ein derartiger Antrag zur Füllung eventueller Rechtsschutzlücken zulässig sein muß, obwohl das Strafvollzugsgesetz diese Antragsart nicht regelt (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 29 = ZfStrVO 2004, 106; NJW 2003, 2843, 2844 jew. mit weit.

    Demnach liegt ein Fortsetzungsfeststellungsantrag vor, der gemäß § 115 Abs. 3 StVollzG statthaft und auch dann zulässig ist, wenn sich die im Wege des Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrags zu behandelnde Maßnahme bereits vor Antragstellung erledigt hatte (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW 2003, 2843, 2844 mit weit. Nachw.; NStZ 2003, 266 -Ls).

    Es ist dann gegeben, wenn er eine tiefgreifende Grundrechtsverletzung oder eine Verletzung der Menschenwürde schlüssig geltend macht (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; NJW 2002, 2699; NJW 2002, 2700; BVerfGK 6, 344; OLG Karlsruhe StV 2006, 706; ZfStrVO 2005, 299; OLG Hamm StV 2006, 152 = ZfStrVO 2005, 301; OLG Frankfurt am Main NJW 2003, 2843; NStZ-RR 2004, 29; Senat, Beschluß vom 14. März 2007 - 2/5 Ws 325/05 Vollz -).

    Diese Beurteilung haben die Gerichte kontinuierlich ausgesprochen (vgl. erstmals: OLG Hamm NJW 1967, 2024 mit Anm. Eb. Schmidt; sodann: BVerfG NJW 2002, 2699; NJW 2002, 2700; BGH NStZ 2006, 57, 58; OLG Hamm StV 2006, 706; OLG Karlsruhe StV 2006, 706; NJW-RR 2005, 1267-1269; OLGR Naumburg 2006, 973 -Ls; OLG Naumburg NJW 2005, 514, 515; OLGR Hamburg 2005, 306; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 155; NJW 2003, 2843, 2844; NStZ 1985, 572 = StV 1986, 27 mit Anm. Lesting; OLG Dresden, Beschluß vom 25. Januar 2000 - 2 Ws 565/99 - Senat, Beschlüsse vom 14. März 2007 - 2/5 Ws 325/05 Vollz - und 16. Juni 2004 - 5 Ws 212/04 und vom 18. Juli 1969 - 2 VAs 2/69 -).

  • OLG Frankfurt, 15.08.1985 - 3 Ws 447/85

    Haftraum; Mindestanforderungen an Grundfläche; Anzahl der Gefangenen; Unzulässige …

    Auszug aus KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05
    § 144 Abs. 1 StVollzG richtet sich ausschließlich an die Vollzugsbehörden und verschafft den Gefangenen unmittelbar keine subjektiven Ansprüche (vgl. OLG Hamm NStZ 1992, 352; OLG Frankfurt am Main NStZ 1985, 572 = StV 1986, 27 mit krit. Anm. Lesting; Senat NStZ 1984, 240; OLG Zweibrücken NStZ 1982, 221; OLG Nürnberg ZfStrVO 1982, 192).

    Diese Beurteilung haben die Gerichte kontinuierlich ausgesprochen (vgl. erstmals: OLG Hamm NJW 1967, 2024 mit Anm. Eb. Schmidt; sodann: BVerfG NJW 2002, 2699; NJW 2002, 2700; BGH NStZ 2006, 57, 58; OLG Hamm StV 2006, 706; OLG Karlsruhe StV 2006, 706; NJW-RR 2005, 1267-1269; OLGR Naumburg 2006, 973 -Ls; OLG Naumburg NJW 2005, 514, 515; OLGR Hamburg 2005, 306; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 155; NJW 2003, 2843, 2844; NStZ 1985, 572 = StV 1986, 27 mit Anm. Lesting; OLG Dresden, Beschluß vom 25. Januar 2000 - 2 Ws 565/99 - Senat, Beschlüsse vom 14. März 2007 - 2/5 Ws 325/05 Vollz - und 16. Juni 2004 - 5 Ws 212/04 und vom 18. Juli 1969 - 2 VAs 2/69 -).

    Das gilt auch bei Vorhandensein einer Schamwand (vgl. für alle: OLG Frankfurt NStZ 1985, 572 = StV 1986, 27 mit Anm. Lesting).

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 342/12

    Amtshaftung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen und/oder …

    Rn. 14 cc) Die Auffassung, dass die Haftbedingungen in den Einzelzellen der Teilanstalt I der JVA T. nicht gegen die Menschenwürde verstoßen, entsprach im Übrigen der - bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs - Rechtsprechung der Berliner Strafvollstreckungsgerichte (vgl. etwa KG, NStZ-RR 2008, 222, 223 f).
  • VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07

    Menschenwürde; Haftraumgröße; JVA Berlin-Tegel; Einweisungsabteilung; …

    Der Beschluss des Kammergerichts vom 25. September 2007 - 2/5 Ws 189/05 Vollz - verletzt den Beschwerdeführer in seiner Menschenwürde (Art. 6 Satz 1 der Verfassung von Berlin).
  • KG, 17.02.2015 - 9 U 129/13

    Amtshaftung im Strafvollzug: Rechtmäßigkeit eines Hafteinschlusses von täglich 23 …

    Rn. 62 Soweit der 2. Strafsenat des Kammergerichts in seinem Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 2/5 Ws 189/05 - (S. 16 des Beschlusses) in Umsetzung der Vorgaben des Beschlusses des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 3. November 2009 (BerlVerfGH 184/07 - juris) eine Übergangszeit von bis zu zwei Monaten für zumutbar gehalten hat, vermochte der erkennende Senat dem allerdings nicht zu folgen.

    Deshalb steht es zu dem Ergebnis der Beweisaufnahme auch nicht in Widerspruch, dass die zuständigen Beamten des Beklagten (auch im Hinblick auf die Entscheidung des 2. Strafsenat des Kammergerichts vom 9. Dezember 2009 - 2/5 Ws 189/05 Vollz) davon ausgegangen sind, durch die nach Bekanntwerden der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes ergriffenen Maßnahmen (Höchstaufenthaltsdauer von 90 Tagen, Information der Gefangenen über Aufenthaltsdauer, Veränderung der Einschlusszeiten) für eine Übergangszeit bis zum Schließen der Teilanstalt I der Justizvollzugsanstalt T... einen menschenwürdigen Haftvollzug in den nur 5, 3 Quadratmeter großen Einzelhafträumen sicherzustellen.

  • KG, 07.03.2019 - 5 Ws 81/18

    Rechtsbehelfsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug: …

    Rn. 36 Das schützenswerte Interesse für die nachträgliche Feststellung, der Antragsteller sei in einem ungeeigneten Haftraum untergebracht worden, setzt nicht voraus, dass die Menschenwürde im Ergebnis verletzt sein muss; vielmehr genügt es, wenn ihre Verletzung oder eine tiefgreifende Beeinträchtigung eines Grundrechts ernstlich in Betracht kommt (vgl. KG, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 2/5 Ws 189/05 Vollz -).

    Das Verfahrensrecht ist so anzuwenden, dass die eigentlichen materiellen Rechtsfragen entschieden werden und ihnen nicht durch übertriebene Anforderungen an das formelle Recht ausgewichen wird (…vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 22. Oktober 2004 - 1 BvR 894/04 - juris Rdn. 10 ff.; zum Ganzen vgl. KG, Beschluss vom 9. Dezember 2009, a.a.O.).

  • KG, 27.01.2015 - 9 U 232/12

    Amtshaftung im berliner Strafvollzug: Schuldhafte Amtspflichtverletzung bei …

    Rn. 41 Schließlich entsprach die Auffassung, dass die Haftbedingungen in den Einzelzellen der Teilanstalt I der Justizvollzugsanstalt T... bei einer Unterbringung mit einer Gesamtdauer von bis zu einem Jahr nicht gegen die Menschenwürde verstoßen, seinerzeit der Rechtsprechung der Berliner Strafvollstreckungsgerichte (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 25. September 2007 - 2/5 Ws 189/05 Vollz -), was bei der Verschuldensprüfung mit zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - III ZR 342/12 - juris Tz 14) und die Vertretbarkeit der Entscheidung des Beklagten belegt.

    Deshalb steht es zu dem Ergebnis der Beweisaufnahme auch nicht in Widerspruch, dass die zuständigen Beamten des Beklagten (auch im Hinblick auf die Entscheidung des 2. Strafsenat des Kammergerichts vom 9. Dezember 2009 - 2/5 Ws 189/05 Vollz) davon ausgegangen sind, durch die nach Bekanntwerden der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes ergriffenen Maßnahmen (Höchstaufenthaltsdauer von 90 Tagen, Information der Gefangenen über Aufenthaltsdauer, Veränderung der Einschlusszeiten) für eine Übergangszeit bis zum Schließen der Teilanstalt I der Justizvollzugsanstalt T... einen menschenwürdigen Haftvollzug in den nur 5, 3 Quadratmeter großen Einzelhafträumen sicherzustellen.

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 338/12

    Entschädigung eines Strafgefangenen wegen Vollzugs der Strafhaft in einem …

    cc) Die Auffassung, dass die Haftbedingungen in den Einzelzellen der Teilanstalt I der JVA T. nicht gegen die Menschenwürde verstoßen, entsprach im Übrigen der - bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs - Rechtsprechung der Berliner Strafvollstreckungsgerichte (vgl. etwa KG, NStZ-RR 2008, 222, 223 f).
  • KG, 14.08.2012 - 9 U 121/11

    Schadensersatzforderungen wegen Haftbedingungen in der JVA Tegel

    Ist die Übergangszeit für den Gefangenen unabsehbar, ist also für ihn nicht von vomherein klar, wann die Belastungen enden werden, sondern ist die Dauer seines Verbleibs intransparent, sind ihm die genannten Haftbedingungen auch nicht kurzfristig zumutbar (BerlVerfGH, juris Tz 33; im Anschluss an den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin auch Kammergericht, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - Az 2/5 Ws 189/05 Vollz - unter lt. 4. der Gründe, §. 16).

    So stellt denn auch das Kammergericht in seinem Beschluss vom 25. September 2007 - 2/5 Ws 189/05 - zutreffend fest: ".

  • KG, 02.09.2019 - 2 Ws 140/19

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

    Ein solcher Antrag ist jedoch ausschließlich zur Schließung der ansonsten bestehenden Rechtsschutzlücke, also nur dann zulässig, wenn ein Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrag ausgeschlossen ist und demgemäß § 115 Abs. 3 StVollzG gerade nicht greift (vgl. Senat, Beschluss vom 25.September 2007 - 2/5 Ws 189/05 Vollz -, OLG Frankfurt a. M. a.a.O., jeweils zum StVollzG).

    In den Fällen, in denen ein zulässiger Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrag erhoben wurde oder hätte erhoben werden können, ist die allgemeine Feststellungsklage subsidiär (vgl. Senat; Beschlüsse vom 5. Januar 2015 - 2 Ws 398/14 Vollz -, vom 25. September 2007 - 2/5 Ws 189/05 Vollz - und vom 28. Juli 2006 - 5 Ws 426/06 Vollz -, jeweils zum StVollzG).

  • OLG Hamm, 26.10.2017 - 1 Vollz (Ws) 464/17

    Strafvollzug; berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der …

    Hierbei ist ein schutzwürdiges Interesse an einer mit der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme verbundenen Rehabilitierung z.B. auch bei einer zwischenzeitlichen Verlegung des Betroffenen (hierzu vgl. Senat, NStZ 1991, 509; zur Entlassung des Betroffenen vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.11.2012 - 1 Ws 49/12 - KG, Beschluss vom 25.09.2007 - 2/5 Ws 189/05 Vollz - OLG Koblenz, Beschluss vom 22.12.2004 - 1 Ws 611/04 -, jew. zit. n. juris) insbesondere bei einem schwerwiegenden Grundrechtseingriff anzunehmen (…vgl. Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, a.a.O., m.w.N.).
  • OLG München, 12.03.2021 - 1 Ws 125/21

    Verwirkung des Anspruchs auf gerichtliche Überprüfung einer erledigten …

    Die entsprechende Anwendung der in § 27 Abs. 3 EGGVG bzw. § 113 Abs. 3 StVollzG geregelten Jahresfrist (so für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 23 EGGVG vor der Einführung des § 119a StPO: OLG Frankfurt…, Beschluss vom 11. März 2005 - 3 VAs 8/05, juris Rn. 18; vgl. auch die Rechtsprechung zu § 115 Abs. 3 StVollzG: OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 606/03, NStZ-RR 2004, 29; KG Berlin, Beschluss vom 25. September 2007 - 2/5 Ws 189/05 Vollz, juris Rn. 18), dürfte daher genauso fraglich sein, wie die regelmäßige Annahme einer Verwirkung nach Ablauf eines Jahres (so für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 23 EGGVG vor der Einführung des § 119a StPO:.
  • KG, 02.12.2014 - 9 U 182/13

    Amtspflichtverletzung im berliner U-Haftvollzug: Tägliche Einschlusszeiten von …

  • OLG Stuttgart, 24.06.2020 - 4 Ws 59/20

    Strafvollzug: Nichtraucherschutz im Wartebereich des Krankenreviers einer …

  • LG Berlin, 28.03.2012 - 86 O 354/11

    Verurteilung des Landes Berlin zu Entschädigung in Höhe von 1880,00 € wegen …

  • OLG Stuttgart, 26.08.2020 - 4 Ws 155/20

    Rechtsmäßigkeit des Anhaltens eines Gefangenenschreibens und Überwachung des …

  • KG, 08.07.2008 - 2 Ws 145/08

    Datenschutz im Strafvollzug: Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit der …

  • BayObLG, 05.06.2025 - 203 StObWs 150/25

    Rechtsbeschwerdeverfahren, Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, …

  • OLG Stuttgart, 26.07.2022 - 4 Ws 365/21

    Unterstützung der Strafgefangenen bei der Teilnahme an Landtagswahlen

  • OLG Hamm, 29.10.2024 - 1 Vollz 438/24
  • BayObLG, 27.11.2023 - 203 StObWs 456/23

    Strafvollzug - Anforderungen an die Ablehnung einer Außenbeschäftigung

  • KG, 09.05.2014 - 9 U 326/12

    Amtshaftung im berliner Strafvollzug: Menschenunwürdige Unterbringung eines …

  • KG, 09.08.2011 - 6 W 41/11

    Verjährung: Fristbeginn für Schadensersatzansprüche wegen menschenrechtswidriger …

  • KG, 18.03.2019 - 5 Ws 8/19

    Strafvollzug: Anspruch Strafgefangener auf Zuweisung eines eigenen Kühlfachs

  • KG, 10.02.2014 - 2 Ws 596/13

    Durchführung der Vollzugsplankonferenz im Bereich der Sicherungsverwahrung nach …

  • KG, 26.09.2011 - 2 Ws 257/11

    Strafvollzug: Erweiterter Aufschluss für einen Gefangenen bei möglicher …

  • OLG München, 05.01.2009 - 4 Ws 162/08
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