Rechtsprechung
| BVerwG, 14.03.2002 - 2 A 1.01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 4; ; VwGO § 154 Abs. 1; ; BBG § 78 Abs. 1; ; BBG § 54 Satz 2
- Wolters Kluwer
Geltendmachen eines Schadensersatzes durch Leistungsbescheid - Schadensersatzanspruch gegen einen Beamten wegen grob fahrlässiger Verletzung der ihm obliegenden Pflichten - Inhalt der Aufklärungspflicht eines Beamten des Bundesnachrichtendienstes gegenüber seinem ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77
Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der …
Auszug aus BVerwG, 14.03.2002 - 2 A 1.01
Das pflichtwidrige Verhalten des Klägers hat die internen Untersuchungen im Bundesnachrichtendienst bis zur abschließenden Ermittlung des Bediensteten, der an dem Handel mit fingierten Nachrichten beteiligt war, notwendig gemacht (zur Einbeziehung der Kosten für Maßnahmen zur Verhütung bzw. Aufdeckung des konkreten Schadensfalles in den vom Schädiger zu ersetzenden Schaden vgl. BGHZ 75, 230 ). - BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98
Verjährung, Beginn der - bei im Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis des Schadens …
Auszug aus BVerwG, 14.03.2002 - 2 A 1.01
Diese Forderung durfte sie durch Leistungsbescheid geltend machen (stRspr; z.B. Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 15.98 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 17). - BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 20.98
Einstellung als Beamter auf Probe, Rücknahme wegen arglistiger Täuschung; …
Auszug aus BVerwG, 14.03.2002 - 2 A 1.01
Die Täuschung der Beklagten hat bei dieser zu einem Schaden in Höhe des an Dr. H. gezahlten Agentenlohnes geführt (zur Ursächlichkeit der Täuschung des Dienstherrn für dessen weitere Entscheidung vgl. Urteil vom 10. Juni 1999 - BVerwG 2 C 20.98 - Buchholz 237.94 § 12 S-ALBG Nr. 1 m.w.N. ).
- VG Schleswig, 04.12.2017 - 11 A 168/12
Schadensersatz aus beamtenrechtlicher Anspruchsgrundlage
Rn. 110 Es ist nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur dem Dienstherren überlassen, ob er seinen behaupteten Anspruch mittels Leistungsbescheid oder mittels Leistungsklage durchsetzen möchte (mwN: Metzler/Müller in PdK, BeamtStG Komm, § 48 Rn. 6.3 und z.B. BVerwG Urteil vom 14.3.2002 - 2 A 1/01).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Berlin, 24.09.2001 - 2 A 1.01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der Kosten eines Verfahrens nach billigem Ermessen; Normenkontrollverfahren gegen eine Veränderungssperre
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 394
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.05.1991 - 2 A 4.90
Dienstliche Beurteilung beim BND - Beschränkte gerichtliche Nachprüfbarkeit - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Berlin, 28.07.1989 - 2 A 3.88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03
Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …
Materiell und prozessual sind die ursprüngliche Veränderungssperre und ihre Verlängerung als Einheit anzusehen (vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 24. September 2001 - 2 A 1/01 - NVwZ-RR 2002, 394). - BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03
Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …
Materiell und prozessual sind die ursprüngliche Veränderungssperre und ihre Verlängerung als Einheit anzusehen (vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 24. September 2001 - 2 A 1/01 - NVwZ-RR 2002, 394). - OVG Thüringen, 26.01.2022 - 1 N 247/19
Wirksamkeit von Veränderungssperren
Rn. 47 b. Leidet demnach die ursprünglich erlassene Veränderungssperre an einem Rechtsfehler, der zu ihrer Unwirksamkeit führt, ist auch die Verlängerungssatzung unwirksam, denn die ursprüngliche Veränderungssperre und ihre Verlängerung sind materiell als Einheit anzusehen, weil die Verlängerungssatzung ohne die ursprüngliche Veränderungssperre nicht lebensfähig wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 - 4 CN 16/03 -, juris, Rn. 16 und auch OVG Berlin, Beschl. v. 24. September 2001 - 2 A 1/01 - NVwZ-RR 2002, 394).
- OVG Thüringen, 04.01.2017 - 1 N 252/14
Anforderungen an eine Veränderungssperre
Materiell und prozessual sind die ursprüngliche Veränderungssperre und ihre Verlängerung als Einheit anzusehen (…BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 - 4 CN 13.03 - BRS 67 Nr. 118; Beschl. v. 18. Mai 1994, NVwZ 1995, 264; OVG Berlin, Beschluss vom 24. September 2001 - 2 A 1/01 - NVwZ-RR 2002, 394), weil die neue Satzung ohne die ursprüngliche Veränderungssperre nicht lebensfähig wäre. - OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 1 KN 150/14
Besondere Umstände; Veränderungssperre; Verlängerung
Materiell und prozessual sind die ursprüngliche Veränderungssperre und ihre Verlängerung als Einheit anzusehen (vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 24. September 2001 - 2 A 1/01 - NVwZ-RR 2002, 394). - BVerfG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03
Keine Veränderungssperre wegen mangelnden Sicherungsbedürfnisses, § 14 BauGB
Materiell und prozessual sind die ursprüngliche Veränderungssperre und ihre Verlängerung als Einheit anzusehen (vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 24. September 2001 - 2 A 1/01 - NVwZ-RR 2002, 394).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".