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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,7342
BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23 (https://dejure.org/2024,7342)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.2024 - 2 A 1.23 (https://dejure.org/2024,7342)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 2024 - 2 A 1.23 (https://dejure.org/2024,7342)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2; BBG § 21; BLV §§ 48, 50
    Tatsachenkenntnis des Erstbeurteilers durch Information des Fachvorgesetzten des zu Beurteilenden

  • rechtsinformationen.bund.de

    Tatsachenkenntnis des Erstbeurteilers durch Information des Fachvorgesetzten des zu Beurteilenden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, § 21 BBG 2009, § 48 BLV 2009, § 50 BLV 2009
    Tatsachenkenntnis des Erstbeurteilers durch Information des Fachvorgesetzten des zu Beurteilenden

  • doev.de PDF

    Tatsachenkenntnis des Erstbeurteilers durch Information des Fachvorgesetzten des zu Beurteilenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 21 ; BLV § 48
    Antrag eines Beamten auf Feststellung des Rechtswidrigkeit einer Gesamt-Regelbeurteilung aufgrund eines Fehlers einer dienstlichen Beurteilung

  • datenbank.nwb.de

    Tatsachenkenntnis des Erstbeurteilers durch Information des Fachvorgesetzten des zu Beurteilenden

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderung an eine korrigierte dienstliche Beurteilung

Papierfundstellen

  • NVwZ 2024, 1097
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 12.10.2023 - 2 A 7.22

    Begründungspflicht für wesentliche Verschlechterung einer Regelbeurteilung

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23
    Mangels weiterer normativer Vorgaben bestimmt sich die Zuständigkeit entsprechend § 50 Abs. 1 Satz 2 und 3 BLV nach den Beurteilungsbestimmungen des BND (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2023 - 2 A 7.22 - juris Rn. 16).

    Eine dienstliche Beurteilung ist zu erstellen aufgrund der Erkenntnisse über die von dem jeweiligen Beamten auf dem konkret innegehabten Dienstposten gezeigten Leistungen, gemessen an den (abstrakten) Anforderungen des Statusamtes (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 32 und zuletzt Urteil vom 12. Oktober 2023 - 2 A 7.22 - juris Rn. 38).

    Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die aufgehobene Berücksichtigung des Zeitraums im Probebeamtenverhältnis auch in der abschließenden Fassung noch "fortgewirkt" hätte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2023 - 2 A 7.22 - juris Rn. 49 f.) und die Beibehaltung der Einzelnoten und des Gesamturteils Ausdruck eines schon feststehenden Ergebnisses wäre.

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie; …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23
    Mit der Beurteilungsbefugnis ist dem Dienstherrn vielmehr auch das Recht zuerkannt, die einzelnen im Beurteilungszeitraum liegenden Vorgänge in einer Gesamtschau zusammenzufassen und zu bewerten (BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 32 m. w. N.).

    In einer solchen Situation liegt es vielmehr am Beamten klarzustellen, hinsichtlich welchen Werturteils und aus welchem Grund er einen weiteren Erläuterungsbedarf sieht (BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 37).

    Ein Abweichen von einer rechtswidrigen und aufgehobenen, damit rechtlich nicht mehr existenten dienstlichen Beurteilung löst keinen Plausibilisierungsbedarf aus (BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 39).

  • BVerwG, 09.09.2021 - 2 A 3.20

    Dienstliche Regelbeurteilung und Funktion der Gleichstellungsbeauftragten

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23
    Die aktuelle Gesetzesfassung berücksichtigt die Anforderungen der Senatsrechtsprechung zu den erforderlichen normativen Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - BVerwGE 173, 81 Rn. 31 ff. und vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 - BVerwGE 173, 213 Rn. 14) noch nicht vollständig.

    Zwar hat der Parlamentsgesetzgeber nunmehr das Beurteilungssystem geregelt - Regelbeurteilungen, ergänzt durch Anlassbeurteilungen - defizitär bleibt allerdings, dass er sich nicht zur Vorgabe der Bildung des abschließenden Gesamturteils geäußert hat (BVerwG, Urteil vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 - BVerwGE 173, 213 Rn. 16).

    Dieses Defizit führt jedoch nicht zur Aufhebung der streitgegenständlichen dienstlichen Beurteilung, weil die unzureichende Gesetzeslage für einen Übergangszeitraum weiterhin angewendet werden kann, um einen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustand zu vermeiden (…BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - BVerwGE 173, 81 Rn. 40 m. w. N. und vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 - BVerwGE 173, 213 Rn. 15).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23
    Die aktuelle Gesetzesfassung berücksichtigt die Anforderungen der Senatsrechtsprechung zu den erforderlichen normativen Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - BVerwGE 173, 81 Rn. 31 ff. …und vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 - BVerwGE 173, 213 Rn. 14) noch nicht vollständig.

    Dieses Defizit führt jedoch nicht zur Aufhebung der streitgegenständlichen dienstlichen Beurteilung, weil die unzureichende Gesetzeslage für einen Übergangszeitraum weiterhin angewendet werden kann, um einen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustand zu vermeiden (BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - BVerwGE 173, 81 Rn. 40 m. w. N. …und vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 - BVerwGE 173, 213 Rn. 15).

  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23
    Rn. 15 Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 ;… BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 9, vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - BVerwGE 169, 254 Rn. 10 …und vom 15. Dezember 2021 - 2 A 1.21 - Buchholz 232.1 § 50 BLV Nr. 8 Rn. 17).

    Rn. 16 Hat der Dienstherr - wie hier - Richtlinien über die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen, sind die Beurteiler aufgrund des Gleichheitssatzes hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der anzulegenden Maßstäbe an diese Richtlinien gebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - BVerwGE 169, 254 Rn. 21).

  • BVerwG, 15.12.2021 - 2 A 1.21

    Dienstliche Beurteilung: Laufbahnübergreifende Vergleichsgruppenbildung nach der …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23
    Rn. 15 Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 ;… BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 9…, vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - BVerwGE 169, 254 Rn. 10 und vom 15. Dezember 2021 - 2 A 1.21 - Buchholz 232.1 § 50 BLV Nr. 8 Rn. 17).

    Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (stRspr, z. B. BVerwG, Urteile vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 - BVerwGE 124, 356 m. w. N. und vom 15. Dezember 2021 - 2 A 1.21 - Buchholz 232.1 § 50 BLV Nr. 8 Rn. 18 m. w. N.).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23
    Eine dienstliche Beurteilung ist zu erstellen aufgrund der Erkenntnisse über die von dem jeweiligen Beamten auf dem konkret innegehabten Dienstposten gezeigten Leistungen, gemessen an den (abstrakten) Anforderungen des Statusamtes (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 32 und zuletzt Urteil vom 12. Oktober 2023 - 2 A 7.22 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23
    Hierfür sind Erläuterungen und Konkretisierungen erforderlich, auf deren Grundlage die Gerichte nachprüfen können, ob der Dienstherr bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilung bzw. bei einzelnen in ihr enthaltenen Werturteilen von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt oder allgemeingültige Wertmaßstäbe verletzt hat (BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23
    Rn. 15 Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 ; BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 9…, vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - BVerwGE 169, 254 Rn. 10 …und vom 15. Dezember 2021 - 2 A 1.21 - Buchholz 232.1 § 50 BLV Nr. 8 Rn. 17).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung; …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23
    Um eine verlässliche Grundlage für die Auswahlentscheidung bieten zu können, muss eine dienstliche Beurteilung die dienstliche Tätigkeit des zu beurteilenden Beamten im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sein, das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - BVerwGE 157, 168 Rn. 24 m. w. N.).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene …

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie; …

  • BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines …

  • BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23

    Konkurrentenstreit um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

  • OVG Niedersachsen, 19.08.2026 - 5 LA 104/24

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Lehrer; Lehrkraft; Dienstliche …

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (…stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5.9.2007 - 2 BvR 1855/07 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 15 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 11.6.2024 - 5 ME 34/24 -, juris Rn. 40 m. w. N.).

    Hat der Dienstherr - wie hier - Richtlinien über die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen, sind die Beurteiler aufgrund des Gleichheitssatzes hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der anzulegenden Maßstäbe an diese Richtlinien gebunden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. September 2020 - BVerwG 2 C 2.20 -, juris Rn. 21; Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 16; Nds. OVG…, Beschluss vom 25.4.2024 - 5 ME 121/13 -, juris Rn. 19).

    Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (stRspr, BVerwG, Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 16 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 25.4.2024 - 5 ME 121/13 -, juris Rn. 19).

    Hierfür sind Erläuterungen und Konkretisierungen erforderlich, auf deren Grundlage die Gerichte nachprüfen können, ob der Dienstherr bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilung bzw. bei einzelnen in ihr enthaltenen Werturteilen von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt oder allgemeingültige Wertmaßstäbe verletzt hat (BVerwG, Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 17 m. w. N.).

    Hält der beurteilte Beamte oder ein Mitbewerber im Konkurrentenstreitverfahren die Beurteilung für nicht hinreichend plausibel, liegt es an ihm, konkrete Punkte zu benennen, die weiterer Konkretisierung oder Plausibilisierung bedürfen (BVerwG, Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 18 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 9.6.2022 - 5 ME 160/21 -, juris Rn. 53 m. w. N.).

    In einer solchen Situation liegt es vielmehr am Beamten, klarzustellen, hinsichtlich welchen Werturteils und aus welchem Grund er einen weiteren Erläuterungsbedarf sieht (BVerwG, Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 19 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 9.6.2022 - 5 ME 160/21 -, juris Rn. 53 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2026 - 5 ME 120/25

    Anlassbeurteilung; Anlassbeurteilungssystem; Leistungssprung; Leistungsabfall; …

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (…stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5.9.2007 - 2 BvR 1855/07 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 15 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 11.6.2024 - 5 ME 34/24 -, juris Rn. 40 m. w. N.).

    Hat der Dienstherr - wie hier - Richtlinien über die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen, sind die Beurteiler aufgrund des Gleichheitssatzes hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der anzulegenden Maßstäbe an diese Richtlinien gebunden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. September 2020 - BVerwG 2 C 2.20 -, juris Rn. 21; Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 16; Nds. OVG…, Beschluss vom 25.4.2024 - 5 ME 121/13 -, juris Rn. 19).

    Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (stRspr, BVerwG, Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 16 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 25.4.2024 - 5 ME 121/13 -, juris Rn. 19).

    Hierfür sind Erläuterungen und Konkretisierungen erforderlich, auf deren Grundlage die Gerichte nachprüfen können, ob der Dienstherr bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilung bzw. bei einzelnen in ihr enthaltenen Werturteilen von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt oder allgemeingültige Wertmaßstäbe verletzt hat (BVerwG, Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 17 m. w. N.).

    Hält der beurteilte Beamte oder ein Mitbewerber im Konkurrentenstreitverfahren die Beurteilung für nicht hinreichend plausibel, liegt es an ihm, konkrete Punkte zu benennen, die weiterer Konkretisierung oder Plausibilisierung bedürfen (BVerwG, Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 18 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 9.6.2022 - 5 ME 160/21 -, juris Rn. 53 m. w. N.).

    In einer solchen Situation liegt es vielmehr am Beamten, klarzustellen, hinsichtlich welchen Werturteils und aus welchem Grund er einen weiteren Erläuterungsbedarf sieht (BVerwG, Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 19 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 9.6.2022 - 5 ME 160/21 -, juris Rn. 53 m. w. N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2025 - 4 S 8.25

    Polizei Brandenburg; Beförderung; Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilung; …

    Tatsächliche Grundlagen, auf denen die Werturteile beruhen, sind dazu nicht notwendig in die dienstliche Beurteilung aufzunehmen (BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 17; grundlegend BVerwG…, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - juris Rn. 20; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 - juris Rn. 13).

    Das dazu höchstrichterlich entwickelte Verfahren ist die Plausibilisierung der in einer dienstlichen Beurteilung enthaltenen Werturteile (BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 19).

    In einer solchen Situation liegt es vielmehr am Beamten klarzustellen, hinsichtlich welchen Werturteils und aus welchem Grund er einen weiteren Erläuterungsbedarf sieht (BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 19).

    Es ist geklärt, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit neben dem Verfahren der Plausibilisierung vom Dienstherrn nicht die Darlegung und den Nachweis der einzelnen "Tatsachen" verlangen kann, die dem jeweiligen Werturteil zugrunde liegen und es tragen (so BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 18).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2026 - 4 S 21.26

    Bestenauslese; Beförderung; Gesamturteil; arithmetische Bildung; keine Begründung …

    Danach obliegt es demjenigen, der im Konkurrentenstreitverfahren eine dienstliche Beurteilung für nicht hinreichend plausibel hält, konkrete Punkte zu benennen, die weiterer Konkretisierung oder Plausibilisierung bedürfen (näher BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 18 f.).
  • VG Augsburg, 29.04.2024 - Au 2 K 23.836

    Periodische dienstliche Beurteilung, Rechtspflegerat (Besoldungsgruppe A 13), …

    Diese Beurteilungsermächtigung hat auch die durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verlangte gerichtliche Kontrolle zu wahren (vgl. zusammenfassend BVerwG, U.v. 1.2.2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 15 ff. m.w.N.;… vgl. etwa auch BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 41;… B.v. 24.3.2016 - 3 CE 16.290 - juris Rn. 28;… BayVGH, B.v. 18.1.2016 - 3 ZB 13.1994 - juris Rn. 62).

    Die für den Dienstherr gegebenen Erläuterungen und Konkretisierungen lassen nicht erkennen, dass bei Erstellung der Beurteilung bzw. einzelnen in ihr enthaltenen Werturteilen von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde, sachfremde Erwägungen angestellt wurden oder allgemeine Wertmaßstäbe verletzt wurden (vgl. BVerwG, U.v. 1.2.2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 27 m.w.N.;… zu Beurteilungsbeiträgen BVerwG, U.v. 1.3.2018 - 2 A 10.17 - - BVerwGE 161, 240 - juris Rn. 33 ff.).

    Hält der Beamte die Erläuterung seiner dienstlichen Beurteilung durch den Dienstherrn für nicht hinreichend plausibel, liegt es an ihm, konkrete Punkte zu benennen, die er entweder für unklar oder für unzutreffend hält (vgl. BVerwG, U.v. 1.2.2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 19; U.v. 1.3.2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 - juris, LS).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2025 - 10 S 30.24

    Beurteilungssysteme mit zwei Beurteilern; übereinstimmende Beurteilung; …

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung können die in einer dienstlichen Beurteilung getroffenen Werturteile nicht nur im Beurteilungsverfahren im Rahmen der Eröffnung und Besprechung sowie im nachfolgenden Widerspruchsverfahren plausibilisiert werden, sondern auch noch im Verwaltungsstreitverfahren (…vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 15, 21, vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 32 und vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 17, jeweils m.w.N.).

    In einer solchen Situation liegt es vielmehr am Beamten klarzustellen, hinsichtlich welchen Werturteils und aus welchem Grund er einen weiteren Erläuterungsbedarf sieht (…vgl. BVerwG, Urteile vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 37 und vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 19).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2025 - 4 S 32.24

    Konkurrentenstreitigkeit; Begründung der einzelnen Leistungsmerkmale und des …

    Sie sind auch nicht von Amts wegen zu hinterfragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 18).

    Angesichts des dem Dienstherrn zustehenden Beurteilungsspielraums in der Bestenauslese (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 15 f.) ist gegen diese Handhabung gerichtlich nichts zu erinnern.

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - 2 MB 17/24

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Vergleich zweier Beurteilungen von …

    Wie das Verwaltungsgericht auf Grundlage des vorgenannten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (…juris Ls 3 und Rn. 41 ff.;… bestätigt mit Urteilen vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 -, juris Rn. 14 m. w. N. und vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 -, juris Rn. 14) zutreffend angenommen hat, ist für die Rechtswidrigkeit der Beurteilung des Beigeladenen (und darauf beruhend der getroffenen Auswahlentscheidung des Antragsgegners;… siehe hierzu nur Beschluss des Senats vom 6. Juni 2025 - 2 MB 13/24 -, juris Rn. 3 m. w. N.) ausschlaggebend, dass es ihr an dem zwingend erforderlichen, alle Einzelmerkmale umfassenden abschließenden Gesamturteil fehlt, so dass die Beurteilung nicht die ihr im Bereich von Auswahlentscheidungen nach Art. 33 Abs. 2 GG zukommende Funktion - den danach gebotenen Vergleich der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorzunehmen - erfüllen und sie damit keine taugliche Grundlage für ein Stellenbesetzungsverfahren sein kann (…vgl. hierzu auch die ständige Rechtsprechung des Senats: Beschlüsse vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, juris Ls 3 und Rn. 14 ;… vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Ls 2 und Rn. 5 ff. …sowie vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 9 ).
  • VG Köln, 25.08.2026 - 19 K 8392/25
    Rn. 56 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 28.1.2020 - 6 B 1120/19 -, juris, Rn. 102, und vom 09.09.2019 - 6 A 238/17 -, juris, Rn. 53-55; BVerwG, Urteile vom 01.02.2024 - 2 A 1.23 - juris, Rn. 17, und vom 01.03.2018 - 2 A 10.17 -, juris, Rn. 32.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.07.2025 - 4 S 20.25

    Ernsthafte Möglichkeit der Auswahl bei rechtsfehlerfreier Wiederholung der …

    In solchen Fällen ist die Plausibilisierung ein Verfahren der Rechtsschutzgewährung (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2026 - 1 B 1486/25
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.08.2025 - 2 MB 14/24

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren; Vergleichbarkeit der aktuellen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2026 - 6 B 166/25

    Stellenbesetzung Dienstliche Beurteilung Plausibilisierung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2025 - 6 B 405/24

    Konkurrentenstreit; Dienstliche; Beurteilung; Beurteilungsgespräch; …

  • VG Freiburg, 21.01.2025 - 3 K 3959/23

    Besetzung eines Dienstpostens - Umsetzung; freihändige Eignungsfeststellung

  • OVG Bremen, 27.02.2026 - 2 B 294/25

    Auswahlentscheidung über die Vergabe des Beförderungsamtes bzgl. Verletzung des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2026 - 6 B 533/25

    Dienstliche Beurteilung; Ankreuzbeurteilung; Einzelbewertung; Plausibilisierung; …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.02.2026 - 2 M 663/25

    Anforderung an Anlassbeurteilung

  • VG Freiburg, 29.04.2025 - 13 K 4738/24

    Beurteilung während eines Verwaltungspraktikums im Rahmen der Ausbildung für den …

  • OVG Hamburg, 15.08.2024 - 5 Bs 64/24

    Absehen von einer Regelbeurteilung zum Stichtag in einem Beförderungsverfahren

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.08.2025 - 2 LA 123/20

    Beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren; Vergleich der Beurteilungen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2025 - 4 S 22.24

    Dichte der geforderten Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung

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