Bundesbeamtengesetz
| Abschnitt 3 - Laufbahnen (§§ 16 - 26) |
(1) 1Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtinnen und Beamten sind regelmäßig, mindestens jedoch alle drei Jahre, zu beurteilen. 2Sie sind zusätzlich zu beurteilen, wenn es die dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse erfordern.
(2) 1In der dienstlichen Beurteilung sind die fachliche Leistung der Beamtin oder des Beamten nachvollziehbar darzustellen sowie Eignung und Befähigung einzuschätzen. 2Am Schluss der dienstlichen Beurteilung ist ein zusammenfassendes Gesamturteil abzugeben.
(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Grundsätze für dienstliche Beurteilungen sowie für das Beurteilungsverfahren zu regeln, insbesondere über
Fassung aufgrund des Gesetzes über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 19.07.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 25.07.2024 | Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 19.07.2024 | |
| 07.07.2021 | Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 28.06.2021 |
qualifikationen § 19Andere Bewerberinnen und andere Bewerber § 20Einstellung § 21Dienstliche Beurteilung; Verordnungs-
ermächtigung § 22Beförderungen § 22aAufstieg; Verordnungs-
ermächtigung § 23Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten § 24Führungsämter auf Probe § 25Benachteiligungs-
verbote § 26Ermächtigung zum Erlass von Laufbahn-
und Vorbereitungsdienst-
verordnungen
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Rechtsprechung zu § 21 BBG
191 Entscheidungen zu § 21 BBG in unserer Datenbank:
- VG Ansbach, 13.07.2026 - AN 16 E 26.1081
Bewerbungsverfahrensanspruch, Bestenauslese, dienstliche Beurteilung, ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2023 - 1 B 1223/22
Festlegung und Bekanntgabe der für die Beurteilungsrunde 2021 angewendeten ...
- BVerwG, 23.04.2026 - 3 C 2.25
Haltungsbedingungen in einem Putenmastbetrieb verstoßen gegen das ...
- BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20
Ausnahme von der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung
Zum selben Verfahren:
- OVG Saarland, 31.01.2020 - 1 A 14/18
Neubeurteilung, Rechtsschutzinteresse, Wegfall, beruflicher Werdegang, ...
- OVG Saarland, 31.01.2020 - 1 A 14/18
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2022 - 1 L 97/21
Gewährung besonderer Leistungsbezüge an Hochschulprofessor; Zulage
- BVerwG, 03.03.2025 - 2 VR 4.24
Fiktive Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung einer vom Dienst ...
- BVerwG, 12.10.2023 - 2 A 7.22
Begründungspflicht für wesentliche Verschlechterung einer Regelbeurteilung
- VG Berlin, 07.02.2023 - 26 K 502.19
Öffentlicher Dienst: Dienstliche Beurteilung eines Datenschutzbeauftragten
- OVG Sachsen, 21.04.2026 - 2 A 96/25
Regelbeurteilung; Zollhauptsekretärin; Plausibilisierung; Voreingenommenheit; ...
Querverweise
Auf § 21 BBG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesbeamtengesetz (BBG)
- Laufbahnen
- § 26 (Ermächtigung zum Erlass von Laufbahn- und Vorbereitungsdienstverordnungen)