Bundesbeamtengesetz
| Abschnitt 3 - Laufbahnen (§§ 16 - 26) |
1Die Einstellung in ein höheres Amt als das Eingangsamt der Laufbahn ist zulässig bei entsprechenden beruflichen Erfahrungen oder sonstigen Qualifikationen, die zusätzlich zu den Abschlüssen und beruflichen Erfahrungen, die für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung erforderlich sind, erworben wurden. 2Das Nähere regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 06.03.2015
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 14.03.2015 | Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 06.03.2015 |
qualifikationen § 19Andere Bewerberinnen und andere Bewerber § 20Einstellung § 21Dienstliche Beurteilung; Verordnungs-
ermächtigung § 22Beförderungen § 22aAufstieg; Verordnungs-
ermächtigung § 23Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten § 24Führungsämter auf Probe § 25Benachteiligungs-
verbote § 26Ermächtigung zum Erlass von Laufbahn-
und Vorbereitungsdienst-
verordnungen
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 20 BBG
16 Entscheidungen zu § 20 BBG in unserer Datenbank:
- VG Freiburg, 20.04.2021 - 13 K 369/21
Kein Anspruch des Einstellungsbewerbers auf Stelleneinrichtung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2024 - 1 A 758/23
Antrag gegen die Aufhebung der dienstlichen Beurteilung für einen ...
- VG Berlin, 30.11.2016 - 26 L 183.16
Vergabe von Beförderungsdienstposten
- BVerwG, 15.12.2021 - 2 A 1.21
Dienstliche Beurteilung: Laufbahnübergreifende Vergleichsgruppenbildung nach der ...
- VG Stuttgart, 07.12.2017 - 9 K 12038/17
Örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Rechtsstreitigkeiten zwischen ...
- VG Greifswald, 13.06.2024 - 6 B 485/24
Einstweiliger Rechtsschutz bei Dienstpostenbesetzung; reine ...
- VG Regensburg, 16.11.2017 - RO 1 E 17.1195
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Beförderung wegen Nichterfüllung der ...
- BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16
Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn ...
- VG Cottbus, 19.06.2009 - 5 K 123/07
Anwendung der 2. BesÜV; Begriff Befähigungsvoraussetzungen; Berufung wg. ...
- OVG Saarland, 05.07.2013 - 1 A 292/13
Zur Ruhegehaltsfähigkeit von Ausbildungszeiten
Querverweise
Auf § 20 BBG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesbeamtengesetz (BBG)
- Laufbahnen
- § 26 (Ermächtigung zum Erlass von Laufbahn- und Vorbereitungsdienstverordnungen)