Bundesbeamtengesetz
| Abschnitt 3 - Laufbahnen (§§ 16 - 26) |
§ 18
Anerkennung der Laufbahnbefähigung aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG und aufgrund in Drittstaaten erworbener Berufsqualifikationen
(1) Die Laufbahnbefähigung kann auch aufgrund
| 1. | der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22, L 271 vom 16.10.2007, S. 18, L 93 vom 4.4.2008, S. 28, L 33 vom 3.2.2009, S. 49), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/55/EU (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 132) geändert worden ist, | |
| 2. | eines mit einem Drittstaat geschlossenen Vertrages, in dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung der Berufsqualifikationen eingeräumt haben, oder | |
| 3. | einer auf eine Tätigkeit in einer öffentlichen Verwaltung vorbereitenden Berufsqualifikation, die in einem von § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c nicht erfassten Drittstaat erworben worden ist, |
anerkannt werden.
(2) Die deutsche Sprache muss in dem für die Wahrnehmung der Aufgaben der Laufbahn erforderlichen Maß beherrscht werden.
(3) Das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen und das Verfahren der Anerkennung zu bestimmen.
(4) Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz findet mit Ausnahme des § 12 Absatz 5 Satz 2 und des § 17 keine Anwendung.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr vom 27.02.2025
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 06.03.2025 | Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr | 27.02.2025 | |
| 07.07.2021 | Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 28.06.2021 | |
| 01.10.2019 | Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes | 18.07.2016 | |
| 07.12.2018 | Gesetz zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 29.11.2018 | |
| 28.10.2016 | Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 19.10.2016 | |
| 14.03.2015 | Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 06.03.2015 | |
| 15.08.2013 | Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes | 07.08.2013 | |
| 01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen | 06.12.2011 |
qualifikationen § 19Andere Bewerberinnen und andere Bewerber § 20Einstellung § 21Dienstliche Beurteilung; Verordnungs-
ermächtigung § 22Beförderungen § 22aAufstieg; Verordnungs-
ermächtigung § 23Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten § 24Führungsämter auf Probe § 25Benachteiligungs-
verbote § 26Ermächtigung zum Erlass von Laufbahn-
und Vorbereitungsdienst-
verordnungen
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 18 BBG
10 Entscheidungen zu § 18 BBG in unserer Datenbank:
- OVG Saarland, 08.01.2020 - 1 A 141/19
Anerkennung von Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten; maßgeblicher ...
- VG Karlsruhe, 06.04.2011 - 7 K 390/09
Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung; Fachbereichsrat; Wahlen
- VG Bayreuth, 29.09.2020 - B 5 K 19.385
Keine Berücksichtigung der Lehrzeit zum Fernmeldehandwerker als ruhegehaltsfähige ...
- VG Regensburg, 08.11.2012 - RO 1 K 11.1961
Berücksichtigung von Ausbildungszeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit
- VG München, 10.07.2009 - M 21 K 08.4734
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis als Dienstanfänger bei früherem ...
- VG Cottbus, 19.06.2009 - 5 K 123/07
Anwendung der 2. BesÜV; Begriff Befähigungsvoraussetzungen; Berufung wg. ...
- VGH Hessen, 29.04.2010 - 1 A 795/09
Zum Masterabschluss als Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst
- VG Saarlouis, 08.10.2013 - 2 K 14/12
Rechtsschutzinteresse für die Geltendmachung eines Anspruchs auf amtsangemessene ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2009 - 2 A 10084/09
Diplomabschluss an der Fachhochschule für Finanzen in Edenkoben ist ein erster ...
- VG Schleswig, 21.02.2019 - 12 A 998/16
Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
Querverweise
Auf § 18 BBG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesbeamtengesetz (BBG)
- Laufbahnen
- § 26 (Ermächtigung zum Erlass von Laufbahn- und Vorbereitungsdienstverordnungen)