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   VG Berlin, 07.02.2023 - 26 K 502.19   

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VG Berlin, 07.02.2023 - 26 K 502.19 (https://dejure.org/2023,11931)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.02.2023 - 26 K 502.19 (https://dejure.org/2023,11931)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. Februar 2023 - 26 K 502.19 (https://dejure.org/2023,11931)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG, § 21 Abs 1 S 1 BBG 2009, § 33 Abs 3 S 1 Nr 3 BLV 2009, § 4f Abs 3 S 3 BDSG 2018, § 6 Abs 3 BDSG 2018
    Zur Beurteilung eines Datenschutzbeauftragten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2023 - 26 K 502.19
    Hat der Dienstherr - wie hier - Richtlinien über die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen, sind die Beurteiler aufgrund des Gleichheitssatzes hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der anzulegenden Maßstäbe an diese Richtlinien gebunden (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - BVerwG 2 A 10.17 -, juris, Rn. 31; Urteil vom 17. September 2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris, Rn. 9 f.).

    Hält der Beamte die Erläuterung seiner dienstlichen Beurteilung durch den Dienstherrn für nicht hinreichend plausibel, liegt es an ihm, konkrete Punkte zu benennen, die er entweder für unklar oder für unzutreffend hält (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - BVerwG 2 A 10.17 -, juris, Rn. 37; Beschluss vom 19. Juli 2018 - BVerwG 1 WB 31.17 -, juris, Rn. 46).

    Daraufhin wäre es wieder am Kläger gewesen, substantiiertere Einwände vorzubringen und klarzustellen, hinsichtlich welcher Einzelbewertung und aus welchem Grund er einen weiteren Erläuterungsbedarf sieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - BVerwG 2 A 10.17 -, juris, Rn. 37).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2019 - 10 S 34.18

    Dienstliche Beurteilung; freigestellter Beauftragter für Datenschutz;

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2023 - 26 K 502.19
    Es verletzt ihn nicht in seinen Rechten, dass er als - im maßgeblichen Zeitraum - Datenschutzbeauftragter des F...dienstlich beurteilt wurde (so auch VG Köln, Urteil vom 11. August 2016 - 15 K 2423/15 -, juris, Rn. 18 ff.; offen gelassen in OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Mai 2019 - OVG 10 S 34.18 -, juris, Rn. 5).

    Der besonderen Stellung des Datenschutzbeauftragten ist bei einer Beurteilung vielmehr dadurch Rechnung zu tragen, dass die Beurteilung in besonderer Weise auf den weisungsfreien Anteil der Tätigkeit der Beamtin oder des Beamten bei der Erfüllung seiner Aufgaben als Datenschutzbeauftragter Rücksicht zu nehmen hat und er wegen der Erfüllung dieser Aufgaben bei der dienstlichen Beurteilung nicht benachteiligt werden darf (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Mai 2019 - OVG 10 S 34.18 -, juris, Rn. 4).

    Zur Beurteilungspraxis des F...hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren des Klägers gegen die Beförderungsauswahl des Jahres 2017 ausgeführt (Beschluss vom 28. Mai 2019 - OVG 10 S 34.18 -, juris, Rn. 12):.

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2023 - 26 K 502.19
    Das Vorgehen des Klägers gegen seine dienstliche Beurteilung ist als allgemeine Leistungsklage statthaft, da dienstliche Beurteilungen mangels Regelungscharakter keine Verwaltungsakte sind (BVerwG, Urteil vom 9. November 1967 - BVerwG II C 107/64 -, juris, Rn. 22; Urteil vom 17. September 2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris, Rn. 12).

    Die dienstliche Beurteilung soll den Vergleich mehrerer Beamter miteinander ermöglichen (vgl. insgesamt dazu nur BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris, Rn. 13).

    Hat der Dienstherr - wie hier - Richtlinien über die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen, sind die Beurteiler aufgrund des Gleichheitssatzes hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der anzulegenden Maßstäbe an diese Richtlinien gebunden (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - BVerwG 2 A 10.17 -, juris, Rn. 31; Urteil vom 17. September 2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris, Rn. 9 f.).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2023 - 26 K 502.19
    Eine Ausnahme davon ist nur für den Fall anerkannt, dass ein Kläger unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG daran gehindert wurde, seine Rechtsschutzmöglichkeiten vor der Ernennung des ausgewählten Bewerbers auszuschöpfen (ausführlich dazu BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris, Rn. 30 ff.).

    Dies gilt unabhängig davon, ob den gerichtlichen Entscheidungen (vermeintlich) materiellrechtliche oder prozessuale Mängel anhaften (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris, Rn. 33).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2023 - 26 K 502.19
    "Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 35 ff.) ist geklärt, dass das "Vier-Augen-Prinzip" der dienstlichen Beurteilung in § 50 Abs. 1 Satz 1 BLV nicht zwei formell zu Beurteilern bestellte Personen erfordert.

    Während der Beurteiler den Beurteilungsmaßstab für die Vergleichsgruppe kennt und sicherstellt, dient die Mitwirkung einer zweiten Person der Gewährleistung einer hinreichenden Sachkenntnis von Leistung und Person des zu beurteilenden Beamten (BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 38; vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss 29. April 2016 - 7 S 3.16 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 CN 4.16

    Antragsänderung; Baugrundstück; Bebauungsplan der Innenentwicklung;

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2023 - 26 K 502.19
    Die Änderung einer Klage ist in der Regel sachdienlich, wenn sie die endgültige Beilegung des Streits fördert und wenn der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - BVerwG 4 CN 4.16 -, juris, Rn. 10 m.w.N.).

    Vorliegend fehlt es jedenfalls an der Eignung zur endgültigen Bereinigung des Streitstoffs, weil die neue Klage unzulässig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - BVerwG 4 CN 4.16 -, juris, Rn. 10 m.w.N.; Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, 43. EL August 2022, § 91 Rn. 61b, 63).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2016 - 7 S 3.16

    Beförderungskonkurrenz; Auswärtiges Amt; einheitlicher Versetzungstermin; A-16

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2023 - 26 K 502.19
    Während der Beurteiler den Beurteilungsmaßstab für die Vergleichsgruppe kennt und sicherstellt, dient die Mitwirkung einer zweiten Person der Gewährleistung einer hinreichenden Sachkenntnis von Leistung und Person des zu beurteilenden Beamten (BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 38; vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss 29. April 2016 - 7 S 3.16 - juris Rn. 15).

    Angesichts der großen Zahl der zu beurteilenden Beamten beim F..., die an einer Vielzahl unterschiedlicher Einsatzorte in insbesondere F...eingesetzt und verschiedenen Vorgesetzten unterstellt sind, ist es nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht zu beanstanden, die Beurteilungskompetenz auf den Beurteiler zu konzentrieren (vgl. näher Ziffer 7 der Beurteilungsrichtlinie), um die Beurteilungsmaßstäbe zu vereinheitlichen (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. April 2016, a. a. O., juris Rn. 15).".

  • VG Köln, 11.08.2016 - 15 K 2423/15

    Aufhebung einer nicht an einen objektiven Maßstab angelegten dienstlichen

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2023 - 26 K 502.19
    Es verletzt ihn nicht in seinen Rechten, dass er als - im maßgeblichen Zeitraum - Datenschutzbeauftragter des F...dienstlich beurteilt wurde (so auch VG Köln, Urteil vom 11. August 2016 - 15 K 2423/15 -, juris, Rn. 18 ff.; offen gelassen in OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Mai 2019 - OVG 10 S 34.18 -, juris, Rn. 5).

    Die fachliche Weisungsfreiheit und die damit verbundene gewisse sachliche Unabhängigkeit eines Beamten hindert eine Beurteilung ebenso wenig wie ein etwaiges Benachteiligungsverbot (explizit für Datenschutzbeauftragte VG Köln, Urteil vom 11. August 2016 - 15 K 2423/15 -, juris, Rn. 20 f., und Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 7. Aufl. 2020, S. 181; für eine Gleichstellungsbeauftragte als Angehörige der Dienststellenverwaltung OVG Münster, Beschluss vom 30. Oktober 2006 - 6 B 1894/06 -, juris, Rn. 5, siehe aber auch die gesetzlich erfolgte Sonderregelung zur Beurteilung in § 28 Abs. 3 des Bundesgleichstellungsgesetzes - BGleiG - für eine Beauftragte für Chancengleichheit nach Landesrecht VGH Mannheim, Beschluss vom 7. August 2008 - 4 S 437/08 -, juris, Rn. 5 ff.).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2023 - 26 K 502.19
    Diese beendet das Stellenbesetzungsverfahren unwiderruflich, wenn sie Ämterstabilität genießt, das heißt nicht mehr von erfolglosen Bewerbern im Rechtsweg beseitigt werden kann (vgl. insgesamt dazu BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 2 C 6.11 -, juris, Rn. 10 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2023 - 26 K 502.19
    Die Begründung des Gesamturteils dagegen hat schon in der dienstlichen Beurteilung selbst zu erfolgen; anders als etwa bei nachträglich erhobenen Einwänden gegen Einzelbewertungen in der dienstlichen Beurteilung genügt es nicht, das Gesamturteil nachträglich zu plausibilisieren (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - BVerwG 2 VR 1.16 -, juris, Rn. 41).
  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 20.19

    Antrag; Beginn der Verjährung; Effektivitätsgrundsatz; Feuerwehrbeamter;

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17

    Besorgnis der Befangenheit; Beurteilung für Reservedienst Leistende; Dienstliche

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

  • BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64

    Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste -

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 437/08

    Grundlagen der dienstlichen Beurteilung einer freigestellten Beauftragten für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2006 - 6 B 1894/06

    Voraussetzungen für die Zugrundelegung einer dienstlichen Regelbeurteilung im

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