Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.1990 - 2 A 10028/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Minderjähriges Kind; Betreuung durch Beamten; Gewährung von Urlaub ; Fortzahlung der Dienstbezüge
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 14.11.1989 - 6 K 1220/89
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.1990 - 2 A 10028/90
Papierfundstellen
- NJW 1990, 3035
- NVwZ 1991, 96 (Ls.)
- FamRZ 1991, 497 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74
Abgeordnetendiäten
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.1990 - 2 A 10028/90
Für den Fall, daß dem Beamten eine Dienstleistung aus persönlichen Gründen kurzfristig nicht zugemutet werden kann oder soll (vgl. Günther, DÖD 1980, 22, 23 f.), trifft sie eine Sonderregelung, die als Ausnahme von dem hergebrachten, in Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Beamten, der die Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenübersteht (vgl. BVerfGE 40, 296, 321 f.), eng auszulegen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1985, BVerwGE 72, 289 - für eine dem § 20 Abs. 1 Nr. 4 UrlVO vergleichbare Bestimmung -). - BVerwG, 11.12.1985 - 2 C 8.84
Anspruch eines Lehrers auf Urlaub außerhalb der Unterrichtszeit für ein …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.1990 - 2 A 10028/90
Für den Fall, daß dem Beamten eine Dienstleistung aus persönlichen Gründen kurzfristig nicht zugemutet werden kann oder soll (vgl. Günther, DÖD 1980, 22, 23 f.), trifft sie eine Sonderregelung, die als Ausnahme von dem hergebrachten, in Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Beamten, der die Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenübersteht (vgl. BVerfGE 40, 296, 321 f.), eng auszulegen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1985, BVerwGE 72, 289 - für eine dem § 20 Abs. 1 Nr. 4 UrlVO vergleichbare Bestimmung -). - BVerwG, 23.08.1988 - 1 D 136.87
Fernmeldebeamtin des mittleren Dienstes; zahlreiche Pflichtverstöße außerhalb des …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.1990 - 2 A 10028/90
Daher braucht nicht entschieden zu werden, ob sich das Begehren des Klägers infolge des Zeitablaufs bereits in der Hauptsache erledigt hat, so daß er, wie in erster Instanz geschehen, bei Gericht einen Antrag gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO stellen müßte, oder ob noch Raum für einen Antrag besteht, der auf die Verpflichtung des Beklagten zur Bewilligung von Urlaub oder zur erneuten Entscheidung über das Urlaubsgesuch gerichtet ist (zur vorliegenden Fallgestaltung - Gewährung von Freizeitausgleich anstelle des beantragten Sonderurlaubs - vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1970, BVerwGE 37, 21, 24 f.; BayVGH, Urteil vom 03. August 1988, ZBR 1990, 90 sowie Urteil des Senats vom 11. April 1990 - 2 A 83/89 Umdruck S. 8 f.).
- BVerwG, 10.12.1970 - II C 45.68
Anspruch von Beamten auf Freizeitausgleich - Dienstbefreiung von Beamten wegen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.1990 - 2 A 10028/90
Daher braucht nicht entschieden zu werden, ob sich das Begehren des Klägers infolge des Zeitablaufs bereits in der Hauptsache erledigt hat, so daß er, wie in erster Instanz geschehen, bei Gericht einen Antrag gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO stellen müßte, oder ob noch Raum für einen Antrag besteht, der auf die Verpflichtung des Beklagten zur Bewilligung von Urlaub oder zur erneuten Entscheidung über das Urlaubsgesuch gerichtet ist (zur vorliegenden Fallgestaltung - Gewährung von Freizeitausgleich anstelle des beantragten Sonderurlaubs - vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1970, BVerwGE 37, 21, 24 f.; BayVGH, Urteil vom 03. August 1988, ZBR 1990, 90 sowie Urteil des Senats vom 11. April 1990 - 2 A 83/89 Umdruck S. 8 f.). - OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.1985 - 2 B 35/85
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.1990 - 2 A 10028/90
Diese mit der bundesrechtlichen Bestimmung des § 12 Abs. 2 der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst in der Fassung vom 13. November 1980 (BGBl I S. 2074) übereinstimmende Vorschrift wurzelt letztlich in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1984, Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 11; Beschluß des Senats vom 31. Oktober 1985 - 2 B 35/85 - abgedr. - OVG Rheinland-Pfalz, 11.04.1990 - 2 A 83/89
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.1990 - 2 A 10028/90
Daher braucht nicht entschieden zu werden, ob sich das Begehren des Klägers infolge des Zeitablaufs bereits in der Hauptsache erledigt hat, so daß er, wie in erster Instanz geschehen, bei Gericht einen Antrag gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO stellen müßte, oder ob noch Raum für einen Antrag besteht, der auf die Verpflichtung des Beklagten zur Bewilligung von Urlaub oder zur erneuten Entscheidung über das Urlaubsgesuch gerichtet ist (zur vorliegenden Fallgestaltung - Gewährung von Freizeitausgleich anstelle des beantragten Sonderurlaubs - vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1970, BVerwGE 37, 21, 24 f.; BayVGH, Urteil vom 03. August 1988, ZBR 1990, 90 sowie Urteil des Senats vom 11. April 1990 - 2 A 83/89 Umdruck S. 8 f.).
- VG Koblenz, 29.07.2020 - 2 K 1329/19
Sonderurlaub für Soldaten für Familienheimfahrten; teilweise Telearbeit zu Hause
Zwar hat sich das ursprüngliche Begehren des Klägers, die Gewährung von Sonderurlaub für den 4. Oktober 2019, nach dessen Ablehnung er auch keinen Erholungsurlaub für diesen Tag beansprucht hat (vgl. zur prozessualen Einordnung dieser Konstellation als Verpflichtungsklage OVG RP, Beschluss vom 16. Mai 1990 - 2 A 10028/90 - Rn. 22, juris m.w.N.), durch Zeitablauf noch vor Klageerhebung erledigt.Vielmehr ist von dem in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Soldaten auszugehen, der die Alimentationspflicht des Dienstherrn als Korrelat gegenübersteht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20. Mai 1999 - 1 WB 15.99 -, Rn. 6, juris; OVG RP, Beschluss vom 16. Mai 1990 - 2 A 10028/90 - Rn. 22, juris).
- VG Neustadt, 12.09.2012 - 1 K 375/12
Sonderurlaub des Beamten zur Betreuung von Kindern
Die von dem Beklagten im Bescheid und Widerspruchsbescheid angegebenen Ermessenserwägungen stehen nicht in Einklang mit den von ihm als verbindlich angesehenen ermessenslenkenden Hinweisen in dem ministeriellen Schreiben und dem Umstand, dass ein Anspruch auf Sonderurlaub letztendlich in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn begründet ist (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Mai 1990 - 2 A 10028/90, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - 6 A 3648/20
Gewährung von Sonderurlaub für einen im Wechselschichtdienst tätigen Beamten …
Rn. 14 Vgl. BVerwG, Urteil vom 19.6.1997 - 2 C 28.96 -, BVerwGE 105, 94 = juris Rn. 16; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 16.5.1990 - 2 A 10028/90 -, NJW 1990, 3035 = juris Rn. 23.Rn. 16 Vgl. BVerwG, Urteil vom 19.6.1997 - 2 C 28.96 -, BVerwGE 105, 94 = juris Rn. 16; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 16.5.1990 - 2 A 10028/90 -, NJW 1990, 3035 = juris Rn. 23; VGH Mannheim, Urteil vom 19.4.1996 - 4 S 3384/95 -, VBlBW 1996, 394 = juris Rn. 25; vgl. ferner Günther, DÖD 1980, 22, 23.
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.1998 - 2 A 10824/97
Bewilligung von Sonderurlaub eines Polizeihauptmeisters; Schwere Krankheit eines …
Bereits mit Urteil vom 16. Mai 1990 - 2 A 10028/90.OVG (NJW 1990, 3035) - hat der Senat im einzelnen dargelegt, daß die Vorschrift als Ausdruck einer besonderen Fürsorgepflicht des Dienstherrn eng auszulegen ist.
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