Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 12.01.2024 - 2 A 1107/19.A |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
AsylG § 3, AsylG § 4, AufenthG § 60
Asylrecht Russische Föderation; Einberufung; Reservist; Echtheit ausländischer Urkunde - milo.bamf.de
AsylG, § 28 Abs 1a; AsylG, § 3; AsylG, § 4; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7
Russische Föderation: Berufung zurückgewiesen; Innerstaatliche Schutzmöglichkeit; Keine drohende Zwangsrekrutierung für den Krieg in der Ukraine für Tschetschenen - Informationsverbund Asyl und Migration
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines Staatsangehörigen der Russischen Förderation bei begründeter Furcht vor Verfolgung; Zwangsrekrutierung bei einer Rückkehr in die Russische Föderation
Verfahrensgang
- VG Dresden, 04.09.2019 - 1 K 6222/17
- OVG Sachsen, 12.01.2024 - 2 A 1107/19.A
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17
Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2024 - 2 A 1107/19
Die politische Überzeugung wird in erheblicher Weise unterdrückt, wenn ein Staat mit Mitteln des Strafrechts oder in anderer Weise auf Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des Einzelnen schon deshalb zugreift, weil dieser seine mit der Staatsraison nicht übereinstimmende politische Meinung nach außen bekundet und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. April 2018 - 1 C 29.17 -, juris Rn. 21 f.;… Urt. v. 19. Mai 1987 - 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 [265 f.] m.w.N.).Hiervon kann insbesondere auszugehen sein, wenn er eine Behandlung erleidet, die härter ist als sie sonst zur Verfolgung ähnlicher - nichtpolitischer - Straftaten von vergleichbarer Gefährlichkeit im Verfolgerstaat üblich ist (sogenannter "Politmalus") (BVerwG, Urt. v. 19. April 2018 - 1 C 29.17 -, juris Rn. 21 f.; vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 - BVerfGE 80, 315 [338]; Beschl. v. 4. Dezember 2012 - 2 BvR 2954/09 - NVwZ 2013, 500).
Deutlich werden kann der politische Charakter von Wehrdienstregelungen auch daran, dass Verweigerer oder Deserteure als Verräter an der gemeinsamen Sache angesehen und deswegen übermäßig hart bestraft, zu besonders gefährlichen Einsätzen kommandiert oder allgemein geächtet werden (BVerwG, Urt. v. 19. April 2018 - 1 C 29.17 -, juris Rn. 21 f.;… Urt. v. 28. Juni 1983 - 9 C 778.80 -, juris Rn. 10).
Demgegenüber liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine Sanktionierung einer politischen Überzeugung vor, wenn die staatliche Maßnahme allein der Durchsetzung einer alle Staatsbürger gleichermaßen treffenden Pflicht dient (BVerwG, Urt. v. 19. April 2018 - 1 C 29.17 -, juris Rn. 21 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2019 - 19 A 1999/16
Grenzen der Amtsermittlungspflichten von Behörde und Gericht bei der Ausstellung …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2024 - 2 A 1107/19
Geht es um in den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion ausgestellte Urkunden, ist bei der Ausübung dieses Ermessens ein strenger Maßstab an ihren Beweiswert anzulegen (vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 27. Februar 2019 - 19 A 1999/16 -, juris Rn. 43 ff.). - BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2024 - 2 A 1107/19
Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d. h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris Rn. 19;… Senatsurt. v. 9. Juli 2013 - A 2 A 892/11 -, n. v. Rn. 18).
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2024 - 2 A 1107/19
Hiervon kann insbesondere auszugehen sein, wenn er eine Behandlung erleidet, die härter ist als sie sonst zur Verfolgung ähnlicher - nichtpolitischer - Straftaten von vergleichbarer Gefährlichkeit im Verfolgerstaat üblich ist (sogenannter "Politmalus") (…BVerwG, Urt. v. 19. April 2018 - 1 C 29.17 -, juris Rn. 21 f.; vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 - BVerfGE 80, 315 [338]; Beschl. v. 4. Dezember 2012 - 2 BvR 2954/09 - NVwZ 2013, 500). - BVerfG, 04.12.2012 - 2 BvR 2954/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2024 - 2 A 1107/19
Hiervon kann insbesondere auszugehen sein, wenn er eine Behandlung erleidet, die härter ist als sie sonst zur Verfolgung ähnlicher - nichtpolitischer - Straftaten von vergleichbarer Gefährlichkeit im Verfolgerstaat üblich ist (sogenannter "Politmalus") (…BVerwG, Urt. v. 19. April 2018 - 1 C 29.17 -, juris Rn. 21 f.; vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 - BVerfGE 80, 315 [338]; Beschl. v. 4. Dezember 2012 - 2 BvR 2954/09 - NVwZ 2013, 500). - BVerwG, 21.11.2017 - 1 B 148.17
Prognosemaßstäbe und Beweislastgrundsätze im Asylverfahren; Unterschiede bei der …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2024 - 2 A 1107/19
Rn. 21 Die an eine Wehrdienstentziehung geknüpften Sanktionen stellen, selbst wenn sie von totalitären Staaten ausgehen, nur dann eine flüchtlingsrechtlich erhebliche Verfolgung dar, wenn sie nicht nur der Ahndung eines Verstoßes gegen eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht dienen, sondern darüber hinaus den Betroffenen auch wegen seiner Religion, seiner politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen Merkmals treffen sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. November 2017 - 1 B 148.17 -, juris Rn. 12). - BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86
Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2024 - 2 A 1107/19
Die politische Überzeugung wird in erheblicher Weise unterdrückt, wenn ein Staat mit Mitteln des Strafrechts oder in anderer Weise auf Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des Einzelnen schon deshalb zugreift, weil dieser seine mit der Staatsraison nicht übereinstimmende politische Meinung nach außen bekundet und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19. April 2018 - 1 C 29.17 -, juris Rn. 21 f.; Urt. v. 19. Mai 1987 - 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 [265 f.] m.w.N.). - OVG Sachsen, 21.08.2019 - 5 A 644/18
Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2024 - 2 A 1107/19
Voraussetzung hierfür ist, dass der Betroffene entweder Militärangehöriger ist bzw. vor seiner Flucht war und sich dem Militärdienst durch Flucht entzogen hat bzw. entzieht, was die Einberufung zum Militärdienst voraussetzt (vgl. SächsOVG, Urt. v. 21. August 2019 - 5 A 644/18.A -, juris Rn. 55 m. w. N.). - BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 778.80
Gefahr einer Bestrafung wegen Wehrdienstverweigerung in Syrien aus moralischen …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2024 - 2 A 1107/19
Deutlich werden kann der politische Charakter von Wehrdienstregelungen auch daran, dass Verweigerer oder Deserteure als Verräter an der gemeinsamen Sache angesehen und deswegen übermäßig hart bestraft, zu besonders gefährlichen Einsätzen kommandiert oder allgemein geächtet werden (…BVerwG, Urt. v. 19. April 2018 - 1 C 29.17 -, juris Rn. 21 f.; Urt. v. 28. Juni 1983 - 9 C 778.80 -, juris Rn. 10). - OVG Sachsen, 12.01.2024 - 2 A 1095/19
Russische Föderation: Erfolglose Berufung; Keine drohende Verfolgung; Keine …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2024 - 2 A 1107/19
Sie sind Gegenstand des ebenfalls am heutigen Tag vom Senat entschiedenen Berufungsverfahrens 2 A 1095/19.A. Mit Bescheid vom 18. Juli 2017 stellte das Bundesamt das Verfahren des Klägers wegen Nichtbetreibens ein.
- VG Aachen, 28.07.2025 - 3 L 558/25
Asyl; Einberufung; Familienangehörige; Mobilmachung; Rechtsschutzbedürfnis; …
Rn. 80 Vgl. zu entsprechenden Konstellationen SächsOVG, Urteile vom 18. Juni 2024 - 2 A 36/21.A -, juris, Rn. 38, und vom 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris, Rn. 30; VG Bremen, Urteil vom 15. März 2025 - 6 K 2098/24 -, juris, Rn. 29; VG Cottbus, Urteil vom 12. Juli 2024 - 1 K 138/18.A -, juris, Rn. 85; VG Berlin, Urteil vom 24. November 2023 - 33 K 499.16 A -, juris, Rn. 77 ff.; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 3. November 2023 - 6 K 475/19.A -, juris, Rn. 34.Rn. 83 Vgl. Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl der Republik Österreich, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Russische Föderation, Version 16, veröffentlicht am 21. Mai 2025, S. 44; EUAA, The Russian Federation - Military Service, Dezember 2022, S. 27; SächsOVG, Urteile vom 18. Juni 2024 - 2 A 36/21.A -, juris, Rn. 33, und vom 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris, Rn. 24; VG Bremen, Urteile 15. März 2025 - 6 K 2098/24 -, juris, Rn. 30, und vom 28. Februar 2025 - 6 K 1558/23 -, juris, Rn. 24.
Rn. 89 Vgl. zu entsprechenden Konstellationen SächsOVG, Urteile vom 18. Juni 2024 - 2 A 36/21.A -, juris, Rn. 37, und vom 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris, Rn. 29; VG Bremen, Urteile vom 28. Februar 2025 - 6 K 1558/23 -, juris, Rn. 27, vom 30. Januar 2024 - 6 K 212/23 -, juris, Rn. 46 ff., und vom 5. Dezember 2023 - 6 K 471/20 -, juris, Rn. 42.
Rn. 91 Vgl. Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl der Republik Österreich, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Russische Föderation, Version 13, veröffentlicht am 8. November 2023, S. 36, SächsOVG, Urteile vom 18. Juni 2024 - 2 A 36/21.A -, juris, Rn. 33, und vom 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris, Rn. 24; VG Bremen, Urteil vom 5. Dezember 2023 - 6 K 471/20 -, juris, Rn. 41.
Rn. 97 Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe, Konsequenzen einer Wehrdienstverweigerung, 31. August 2023, S. 7-9; SächsOVG, Urteil vom 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris, Rn. 36; VG Bremen, Urteil vom 5. Dezember 2023 - 6 K 471/20 -, juris, Rn. 44.
Rn. 99 Vgl. SächsOVG, Urteile vom 18. Juni 2024 - 2 A 36/21.A -, juris, Rn. 40, und vom 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris, Rn. 39; OVG MV, Urteil vom 17. Juni 2024 - 4 LB 215/20 OVG -, juris, Rn. 52; VG Bremen, Urteil vom 5. Dezember 2023 - 6 K 471/20 -, juris, Rn. 45; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 3. November 2023 - 6 K 475/19.A -, juris, Rn. 43.
- OVG Sachsen, 31.03.2025 - 2 A 360/24
AsylG Russische Föderation; Darlegungserfordernis; Vielzahl von Fragen; …
Hierzu werde auf den Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 28. September 2022 sowie auf das Senatsurteil vom 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris verwiesen.Die nachfolgenden Ausführungen (Seiten 65 bis 149 der Zulassungsbegründung) beschränken sich indes auf die wörtliche Wiedergabe der Anhörungen der Eltern des Klägers, der erstinstanzlich gestellten Beweisanträge, der nach Ablehnung durch das Verwaltungsgericht als wahr zu unterstellenden Geschehensabläufe sowie die Wiedergabe von Passagen der BFA-Länderinformation vom 3. Februar 2023, des Lageberichtes des Auswärtigen Amtes vom 28. September 2022, eines (unbeantworteten) Fragenkatalogs des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 2. November 2022 und des Senatsurteils vom 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris.
Rn. 15 Zum anderen macht der Kläger geltend, das verwaltungsgerichtliche Urteil weiche vom Senatsurteil vom 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A - ab und beruhe auf dieser Abweichung.
Es hat vielmehr ausgeführt, dass das von ihm im Rahmen der Begründung herangezogene Senatsurteil vom 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris auch unter Berücksichtigung des Berichts vom 2. April 2024 nicht überholt sei, durch dieses Erkenntnismittel also nicht in Frage gestellt werde.
Rn. 20 c) Soweit der Kläger vorträgt, das Verwaltungsgericht habe keine eigene Entscheidung gefällt, sondern auf die Entscheidung des Senates vom 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A - abgestellt, rügt er damit keinen Gehörsverstoß.
- OVG Sachsen, 07.07.2026 - 2 A 323/25
AsylG Russische Föderation; Subsidiärer Schutz; Grundwehrdienst; Beachtliche …
Dort hatte sie die Grundsatzfrage aufgeworfen, ob wehrdiensttauglichen russischen Staatsangehörigen im wehrdienstpflichtigen Alter - seit 2024 im Alter von 18-30 Jahren, vgl. SächsOVG, Urt. v. 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris Rn. 24 m. w. N. -, die noch keinen Grundwehrdienst geleistet haben - , auch und gerade im Falle einer tschetschenischen Abstammung - bei einer Rückführung in die Russische Föderation die unmittelbare Einziehung zur Erfüllung der Wehrpflicht und (ggfs. nach Ausbildung) der Einsatz zu Kampfhandlungen in der Ukraine drohte.In der obergerichtlichen Rechtsprechung sei eine Klärung bisher nur vereinzelt erfolgt (keine Befassung in SächsOVG, Urt. v. 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris und OVG M-V, Urt. v. 20. November 2023 - 4 LB 82/19 OVG -, juris; Berufung zugelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20. Dezember 2023 - OVG 12 N 102/23 u. a. -, n. v.; zwischenzeitlich sei dort mit Urteilen vom 22. August 2024 - OVG 12 B 17/23 und OVG 12 B 18/23 -, beide juris entschieden worden, dass es nicht beachtlich wahrscheinlich sei, dass die Kläger im Fall einer Einberufung zum Grundwehrdienst in der Ukraine und damit in einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg eingesetzt würden;… ebenso OVG M-V, Urt. v. 17. Juni 2024 - 4 LB 215/20 OVG - , juris).
Rn. 25 Vor diesem Hintergrund bewertet der Senat die Situation des im Entscheidungszeitpunkt fast 25 Jahre alten Klägers wie folgt: Nach den vorstehend zitierten Quellen besteht für den Kläger im Falle der Rückkehr in die Russische Föderation begrenzt auf das Gebiet Tschetscheniens unabhängig von einer vorherigen offiziellen Einberufung die beachtliche Gefahr einer Zwangsrekrutierung (vgl. bereits Senatsurteile v. 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris Rn. 39 und v. 18. Juni 2024 - 2 A 36/21.A -, juris Rn. 40).
- OVG Sachsen, 07.07.2026 - 2 A 198/25
AsylG Russische Föderation; Subsidiärer Schutzstatus; Grundwehrdienst; Einsatz …
Dort hatte sie die Grundsatzfrage aufgeworfen, ob wehrdiensttauglichen russischen Staatsangehörigen im wehrdienstpflichtigen Alter - seit 2024 im Alter von 18-30 Jahren, vgl. SächsOVG, Urt. v. 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris Rn. 24 m. w. N. -, die noch keinen Grundwehrdienst geleistet haben - auch und gerade im Falle einer tschetschenischen Abstammung -, bei einer Rückführung in die Russische Föderation die unmittelbare Einziehung zur Erfüllung der Wehrpflicht und (ggfs. nach Ausbildung) der Einsatz zu Kampfhandlungen in der Ukraine drohte.In der obergerichtlichen Rechtsprechung sei eine Klärung bisher nur vereinzelt erfolgt (keine Befassung in SächsOVG, Urt. v. 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris und OVG M-V, Urt. v. 20. November 2023 - 4 LB 82/19 OVG -, juris; Berufung zugelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20. Dezember 2023 - OVG 12 N 102/23 u. a. -, n. v.; zwischenzeitlich sei dort mit Urteilen vom 22. August 2024 - OVG 12 B 17/23 und OVG 12 B 18/23 -, beide juris entschieden worden, dass es nicht beachtlich wahrscheinlich sei, dass die Kläger im Fall einer Einberufung zum Grundwehrdienst in der Ukraine und damit in einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg eingesetzt würden;… ebenso OVG M-V, Urt. v. 17. Juni 2024 - 4 LB 215/20 OVG -, juris).
Rn. 24 Vor diesem Hintergrund bewertet der Senat die Situation des im Entscheidungszeitpunkt fast 22 Jahre alten Klägers wie folgt: Nach den vorstehend zitierten Quellen besteht für den Kläger im Falle der Rückkehr in die Russische Föderation begrenzt auf das Gebiet Tschetscheniens unabhängig von einer vorherigen offiziellen Einberufung die beachtliche Gefahr einer Zwangsrekrutierung (vgl. bereits Senatsurteile v. 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris Rn. 39 und v. 18. Juni 2024 - 2 A 36/21.A -, juris Rn. 40).
- OVG Sachsen, 01.07.2026 - 2 A 159/24
AsylG Russische Föderation; Anwendung VO (EU) 2024/1347 auf laufende Verfahren; …
Dort hatte sie die Grundsatzfrage aufgeworfen, ob wehrdiensttauglichen russischen Staatsangehörigen im wehrdienstpflichtigen Alter - seit 2024 im Alter von 18-30 Jahren, vgl. SächsOVG, Urt. v. 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris Rn. 24 m. w. N. -, die noch keinen Grundwehrdienst geleistet haben, - auch und gerade im Falle einer dagestanischen Abstammung - bei einer Rückführung in die Russische Föderation die unmittelbare Einziehung zur Erfüllung der Wehrpflicht und (ggfs. nach Ausbildung) der Einsatz zu Kampfhandlungen in der Ukraine drohe.In der obergerichtlichen Rechtsprechung sei die Frage noch nicht hinreichend geklärt (keine Befassung in SächsOVG, Urt. v. 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A - , juris und OVG M-V, Urt. v. 20. November 2023 - 4 LB 82/19 OVG -, juris; Berufung zugelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20. Dezember 2023 - OVG 12 N 102/23 u. a. -, n. v.; Zulassung der Berufung abgelehnt durch VGH BW, Beschl. v. 22. November 2023 - VGH A 3 S 1406/23 -, n. v.).
- OVG Sachsen, 02.12.2025 - 2 A 541/24
AsylG Russische Föderation; Subsidiärer Schutz; Einberufung zum Grundwehrdienst; …
Dort hatte sie dieGrundsatzfrage aufgeworfen, ob wehrdiensttauglichen russischen Staatsangehörigen im wehrdienstpflichtigen Alter - seit 2024 im Alter von 18 bis 30 Jahren, vgl. SächsOVG, Urt. v. 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris Rn. 24 m. w. N. -, die noch keinen Grundwehrdienst geleistet haben - auch und gerade im Falle einer tschetschenischen Abstammung - bei einer Rückführung in die Russische Föderation die unmittelbare Einziehung zur Erfüllung der Wehrpflicht und (ggfs. nach Ausbildung) der Einsatz zu Kampfhandlungen in der Ukraine drohe.In der obergerichtlichen Rechtsprechung sei eine Klärung bisher nur vereinzelt erfolgt (keine Befassung in SächsOVG, Urt. v. 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris und OVG M-V, Urt. v. 20. November 2023 - 4 LB 82/19 OVG -, juris; dagegen sei mit Urteilen des OVG Berlin-Brandenburg v. 22. August 2024 - OVG 12 B 17/23 und OVG 12 B 18/23 -, beide juris entschieden worden, dass es nicht beachtlich wahrscheinlich sei, dass die Kläger im Fall einer Einberufung zum Grundwehrdienst in der Ukraine und damit in einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg eingesetzt würden;… ebenso OVG M-V, Urt. v. 17. Juni 2024 - 4 LB 215/20 OVG -, juris; Zulassung der Berufung abgelehnt durch VGH BW, Beschl. v. 22. November 2023 - 3 VGH A 3 S 1406/23 -, n. v.).
Rn. 24 Vor diesem Hintergrund bewertet der Senat die Situation des im Entscheidungszeitpunkt 25 Jahre alten Klägers wie folgt: Nach den vorstehend zitierten Quellen besteht für den Kläger im Falle der Rückkehr in die Russische Föderation begrenzt auf das Gebiet Tschetscheniens unabhängig von einer vorherigen offiziellen Einberufung die beachtliche Gefahr einer Zwangsrekrutierung (vgl. bereits Senatsurteile v. 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris Rn. 39 und v. 18. Juni 2024 - 2 A 36/21.A -, juris Rn. 40).
- OVG Sachsen, 11.06.2025 - 2 A 159/24
AsylG Russische Föderation; Rückkehrer im wehrpflichtigen Alter; Gefahr der …
"ob wehrdiensttauglichen russischen Staatsangehörigen im wehrdienstpflichtigen Alter - seit 2024 im Alter von 18-30 Jahren, vgl. SächsOVG, Urt. v. 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris Rn. 24 m. w. N. -, die noch keinen Grundwehrdienst geleistet haben - auch und gerade im Falle einer dagestanischen Abstammung - bei einer Rückführung in die Russische Föderation die unmittelbare Einziehung zur Erfüllung der Wehrpflicht und (ggfs. nach Ausbildung) der Einsatz zu Kampfhandlungen in der Ukraine droht.".In der obergerichtlichen Rechtsprechung sei die Frage noch nicht hinreichend geklärt (keine Befassung in SächsOVG, Urt. v. 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris und OVG M-V, Urt. v. 20. November 2023 - 4 LB 82/19 OVG -, juris; Berufung zugelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20. Dezember 2023 - OVG 12 N 102/23 u. a. -, n. v.; Zulassung der Berufung abgelehnt durch VGH BW, Beschl. v. 22. November 2023 - VGH A 3 S 1406/23 -, n. v.).
- OVG Bremen, 15.09.2026 - 1 LA 185/24
Berufungszulassungsverfahren (erfolglos) - Asyl/Russische Föderation - …
Die von ihr zum Beleg der Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Grundsatzfrage zitierte Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts betrifft ebenfalls den Fall eines Reservisten (Urt. v. 12.01.2024 - 2 A 1107/19.A, juris S. 28 ff.). - OVG Sachsen, 02.12.2025 - 2 A 44/25
AsylG Russische Föderation; Subsidiärer Schutz; Einberufung zum Grundwehrdienst; …
Rn. 24 Vor diesem Hintergrund bewertet der Senat die Situation des im Entscheidungszeitpunkt 30 Jahre alten Klägers, der nach eigenen Angaben verheiratet und Vater von zwischenzeitlich drei Kindern ist, wie folgt: Nach den vorstehend zitierten Quellen besteht für den Kläger im Falle der Rückkehr in die Russische Föderation begrenzt auf das Gebiet Tschetscheniens unabhängig von einer vorherigen offiziellen Einberufung die beachtliche Gefahr einer Zwangsrekrutierung (vgl. bereits Senatsurteile v. 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris Rn. 39 und v. 18. Juni 2024 - 2 A 36/21.A -, juris Rn. 40). - OVG Sachsen, 18.07.2025 - 2 A 541/24
Zulassung der Berufung; Asylgesetz Russische Föderation; wehrdiensttaugliche …
"ob wehrdiensttauglichen russischen Staatsangehörigen im wehrdienstpflichtigen Alter - seit 2024 im Alter von 18-30 Jahren, vgl. SächsOVG, Urt. v. 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris Rn. 24 m. w. N. -, die noch keinen Grundwehrdienst geleistet haben - auch und gerade im Falle einer tschetschenischen Abstammung - bei einer Rückführung in die Russische Föderation die unmittelbare Einziehung zur Erfüllung der Wehrpflicht und (ggfs. nach Ausbildung) der Einsatz zu Kampfhandlungen in der Ukraine droht.".In der obergerichtlichen Rechtsprechung sei eine Klärung bisher nur vereinzelt erfolgt (keine Befassung in SächsOVG, Urt. v. 12. Januar 2024 - 2 A 1107/19.A -, juris und OVG M-V, Urt. v. 20. November 2023 - 4 LB 82/19 OVG -, juris; Berufung zugelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20. Dezember 2023 - OVG 12 N 102/23 u. a. -, n. v.; zwischenzeitlich sei dort mit Urteilen vom 22. August 2024 - OVG 12 B 17/23 und OVG 12 B 18/23 -, beide juris entschieden worden, dass es nicht beachtlich wahrscheinlich sei, dass die Kläger im Fall einer Einberufung zum Grundwehrdienst in der Ukraine und damit in einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg eingesetzt würden;… ebenso OVG M-V, Urt. v. 17. Juni 2024 - 4 LB 215/20 OVG - , juris; Zulassung der Berufung abgelehnt durch VGH BW, Beschl. v. 22. November 2023 - VGH A 3 S 1406/23 -, n. v.).
- VG Bayreuth, 10.10.2024 - B 6 K 23.30772
Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Heranziehung eines 41-jährigen …
- OVG Sachsen, 29.09.2025 - 2 A 362/24
Darlegung nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG
- VG Osnabrück, 23.05.2024 - 7 A 139/23
Russiche Förderation: Kein Flüchtlingsschutz und kein subsidiärer Schutz für …
- OVG Sachsen, 18.11.2025 - 2 A 1017/19
AsylG Russische Föderation; Einberufung zum Militärdienst; 32jähriger ohne …
- OVG Sachsen, 21.01.2026 - 2 A 198/25
Asyl; Zulassung der Berufung; Divergenz; Grundsatzrüge
- OVG Sachsen, 10.12.2024 - 2 A 863/19
Tschetschenien; Bedrohung einer Frau durch Familie/Ehemann; subsidiärer Schutz
- VG Cottbus, 12.07.2024 - 1 K 138/18
Asylrecht, Interner Schutz in der Russichen Föderation, keine Zuerkennung der …
- VG Trier, 01.07.2025 - 2 K 4973/24
- VG Frankfurt/Oder, 05.05.2025 - 6 K 993/23
- VG Augsburg, 04.10.2024 - Au 2 K 24.30579
Asylrecht Russische, Föderation, behauptete afghanische und russische …
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