Rechtsprechung
| VG Berlin, 27.06.2007 - 2 A 136.06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- lda.brandenburg.de
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Bearbeitungsfrist, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Fiskalische Interessen, Schutz besonderer Verfahren
- fragdenstaat.de
Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Bearbeitungsfrist - Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Schutz besonderer Verfahren - Fiskalische Interessen
Kurzfassungen/Presse
- lda.brandenburg.de (Kurzinformation)
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Bearbeitungsfrist, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Schutz besonderer Verfahren, Fiskalische Interessen
Wird zitiert von ... (5)
- VG Berlin, 11.06.2008 - 2 A 69.07 Nr. 1 Buchst. g der Vorschrift soll das Gerichtsverfahren als Teil der Rechtspflege vor Beeinträchtigungen durch das Bekanntwerden verfahrensrelevanter Informationen schützen (vgl. Urteil der Kammer vom 27. Juni 2007 VG 2 A 136.06 ;… Roth, in: Berger/Roth/Scheel, a. a. O., § 3 Rn. 72; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 19. Juni 2002 21 B 589/02 NVwZ-RR 2003, 800 ff. und BVerwGE 110, 17 zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 UIG a. F.).
Es soll sichergestellt werden, dass die Gerichte das laufende Gerichtsverfahren unter Einhaltung der jeweils einschlägigen Prozessordnung und unter Wahrung der verfassungsmäßigen Verfahrensrechte der Parteien führen können (Urteil der Kammer vom 27. Juni 2007 VG 2 A 136.06 ).
§ 3 Nr. 1 Buchst. g IFG sichert deshalb den sachlichen Vorrang dieser Regeln und Formen und überlässt die Entscheidung über die Weitergabe von Informationen, soweit diese Entscheidung nicht rechtlich vorgegeben ist, den die möglichen Folgen am ehesten überblickenden Rechtspflegeorganen selbst (vgl. BVerwGE 110, 17 zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 UIG a. F.; Urteil der Kammer vom 27. Juni 2007 VG 2 A 136.06 ).
- VG Berlin, 12.10.2009 - 2 A 20.08
Anspruch auf Informationszugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen; …
Die genannten Vorschriften erfüllen lediglich Ordnungsfunktionen und haben keine präkludierende Wirkung (vgl. Urteil der Kammer vom 27. Juni 2007 - VG 2 A 136.06 -). - VG Berlin, 26.06.2009 - 2 A 62.08
Anspruch auf Zugänglichmachen von Angaben aus einem gerichtlichen Vergleich mit …
Nr. 1 Buchst. g der Vorschrift soll das Gerichtsverfahren als Teil der Rechtspflege vor Beeinträchtigungen durch das Bekanntwerden verfahrensrelevanter Informationen schützen (vgl. Urteil der Kammer vom 27. Juni 2007 - VG 2 A 136.06 - m- w. N.; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 19. Juni 2002 - 21 B 589/02 - NVwZ-RR 2003, 800 ff. und BVerwGE 110, 17 zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 UIG a. F.).Es soll sichergestellt werden, dass die Gerichte das laufende Gerichtsverfahren unter Einhaltung der jeweils einschlägigen Prozessordnung und unter Wahrung der verfassungsmäßigen Verfahrensrechte der Parteien führen können (Urteil der Kammer vom 27. Juni 2007 - VG 2 A 136.06 -).
- VG Berlin, 10.10.2007 - 2 A 102.06
Bundestag muss Journalisten Unterlagen zur sog. Bonusmeilenaffäre herausgeben
Vorhanden sind Informationen, wenn sie tatsächlich und dauerhaft vorliegen (vgl. Urteil der Kammer vom 27. Juni 2007 - VG 2 A 136.06 - Rossi, a. a. O, § 2 Rn. 11 ff.;… Scheel, a. a. O., § 2 Rn. 24). - VG Berlin, 08.11.2012 - 2 K 2.12
Festsetzung eines Vorschusses für die Kosten des Informationszugangs
Rn. 25 Denn nach der Rechtsprechung der Kammer kann die BVVG GmbH bei der Vergabe land- und forstwirtschaftlicher Flächen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz und der Flächenerwerbsverordnung kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresses im Sinne des § 6 Satz 2 IFG geltend machen (Urteil vom 27. Juni 2007 - VG 2 A 136.06 -).
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