Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.1969 - 2 A 14/69 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beteiligung der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen bei der Vorbereitung beamtenrechtlicher Vorschriften; Letztmöglicher Zeitpunkt zu dem eine Beteiligung erfolgen kann; Beteiligung an der Regelung einer Weihnachtszuwendung; Zukünftiger Anspruch als Gegenstand der ...
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 21.06.1968 - 3 K 234/67
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.1969 - 2 A 14/69
Papierfundstellen
- DVBl 1970, 690
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62
Dortmunder Hauptbahnhof
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- BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen - Verletzung von …
Es ist z.B. nicht von vornherein eindeutig zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise die beteiligungsbefugten Spitzenorganisationen in das Normsetzungsverfahren eingeschaltet werden müssen, welcher Zeitraum ihnen für eine Stellungnahme eingeräumt werden muß und unter welchen Voraussetzungen bei nachträglichen Änderungen des Regelungsvorhabens sie erneut zu beteiligen sind (vgl. hierzu OVG Koblenz, DVBl. 1970, 690; Plog/Wiedow, § 94 BBG, RdNr. 4; Crisolli/Schwarz, § 110 HBG, RdNr. 4 [letzter Absatz]; Stegmüller/Rauscher, ZBR 1976, 138 [143]).Das Beteiligungsrecht der Spitzenverbände nach § 110 HBG, das zudem nicht nur im Interesse der Beamtenkoalitionen und ihrer Mitglieder, sondern auch im Interesse des zur Regelung der beamtenrechtlichen Verhältnisse im Wege eines umfassenden sozialen Ausgleichs berufenen Staates an der Einbringung des Sachverstandes und der Verantwortung der Gewerkschaften geschaffen worden ist, kann überdies im Streitfall durch Anrufung der Verwaltungsgerichte gesichert bzw. festgestellte werden (vgl. OVG Koblenz, DVBl. 1970, 690; Plog/Wiedow, § 94 BBG, RdNr. 5).
- VGH Hessen, 09.03.1988 - 3 N 3703/87
Nichtigkeit der Verordnung über die Bestandsregulierung von Rabenvögeln wegen …
Zwar bezieht § 110 HBG wie § 29 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG das Beteiligungsrecht auf die "Vorbereitung" der entsprechenden Rechtsvorschriften (vgl. dazu auch Hess. VGH, B. v. 27.08.1982, (a.a.O. ein von der bloßen Vorbereitung abzutrennendes eigentliches Rechtssetzungsverfahren ist für die hier streitbefangene Verordnung gesetzlich aber nicht zusätzlich ausgeformt oder sonst vorgeschrieben. Anderes gilt etwa für das Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes. Das Beteiligungsgebot für die Vorbereitungsphase einer Rechtsverordnung bedeutet, daß die Beteiligung in der Zeitspanne erfolgen muß, die zwischen dem Stadium reiner Vorerwägungen und demjenigen der abschließenden Willensbildung durch die die Regelung vorbereitenden Behörden liegt (OVG Koblenz, U. v. 30.06.1969 - DVBl. 1970, 690). - VGH Hessen, 28.11.1973 - I N 1/72 Es bildet den vom Sozialstaatsgedanken geforderten Ersatz dafür, daß den Beamtenzusammenschlüssen die den Arbeitnehmerkoalitionen eröffneten Möglichkeiten, sich im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG - durch Abschluß von Tarifverträgen - zu betätigen, verschlossen sind (vgl. BVerfGE 19, 303 [312, 314, 319, 322]; Bonner Kommentar zum GG, RdNr. 147, 187, 191 zu Art. 9 GG; Ule, Beamtenrecht, RdNr. 1, 2, 4 zu § 57 BRRG, RdNr. 2 zu § 58 BRRG; Fees, Das Beteiligungsrecht der Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften, ZBR 1963 S. 135; Ellinghaus, Voraussetzung einer Spitzenorganisation nach § 94 BBG, NDBZ 1961 S. 181; Wilhelm, Beteiligung der Spitzenorganisationen nach § 94 BBG bei Initiativentwürfen, ZBR 1968 S. 61; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.06.1969, 2 A 14/69, ZBR 1969 S. 346 = DVBl. 1970 S. 690).
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.1972 - 5 A 2/72
Recht des Personalrats auf Vorlage von Unterlagen über Personalangelegenheiten; …
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