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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.1992 - 2 A 1464/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7424
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.1992 - 2 A 1464/91 (https://dejure.org/1992,7424)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.05.1992 - 2 A 1464/91 (https://dejure.org/1992,7424)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Mai 1992 - 2 A 1464/91 (https://dejure.org/1992,7424)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzungszinsen; Straßenbaubeiträge; Satzung; Rückwirkung; Rechtswidrigkeit; Änderungssatzung; Billigkeitsgründe; Verzicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 271
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 1928/98

    Anforderungen an eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung; Erhebung von …

    Zur Begründung der Berufung bezieht sich der Beklagte auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 25. Mai 1992 (2 A 1464/91) und sein Vorbringen im Berufungszulassungsverfahren und trägt ergänzend vor:.

    Rn. 17 Soweit der Beklagte auf die im Urteil des 2. Senats des Gerichts vom 25. Mai 1992 (2 A 1464/91) geäußerte Rechtsauffassung abstelle, verkenne er, daß sich der erkennende Senat mit dieser Auffassung bereits im Beschluß vom 7. Juli 1997 auseinandergesetzt habe; darüber hinaus habe der Entscheidung des 2. Senats - im Unterschied zum vorliegenden Fall - eine nachträgliche Heilung mit ex-tunc- Wirkung zugrunde gelegen.

    Allerdings hat der 2. Senat des Gerichts seinem Urteil vom 25. Mai 1992 (2 A 1464/91, KStZ 1993, 135) die Auffassung zugrunde gelegt, nach §§ 234 Abs. 2, 237 Abs. 4 AO (als Landesrecht anzuwenden gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 5 b) KAG NW) sei im Regelfall ein Zinsverzicht nicht geboten, wenn eine zunächst rechtswidrige Heranziehung zum Straßenbaubeitrag durch eine mit Rückwirkung erlassene Änderungssatzung geheilt werde.

    Rn. 27 so das Urteil des 2. Senats des O- berverwaltungsgerichts vom 25. Mai 1992, a.a.O.; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. März 1984 - 8 C 45.82 -, KStZ 1984, 209 (unter Offenlassen der landesrechtlichen Beurteilung der Anwendung und Auslegung des § 237 AO),.

    Rn. 54 vgl. zu diesem Gesichtspunkt OVG Münster, Urteil vom 25. Mai 1992, a.a.O.,.

  • VG Freiburg, 11.11.2009 - 2 K 257/08

    Erhebung von Aussetzungszinsen nach § 237 Abs 1, 2 AO 1977 - …

    Der Grund für die Erfolglosigkeit ist dabei gleichgültig; einem Anspruch auf Aussetzungszinsen steht daher nicht entgegen, dass ein ursprünglich rechtswidriger Bescheid erst im Laufe des Rechtsmittelverfahrens, etwa durch rückwirkenden Erlass einer wirksamen Erschließungsbeitragssatzung, geheilt wurde (…Driehaus, a.a.O., § 24 Rn. 51 ff.; OVG NRW, Urt. v. 25.5.1992 - 2 A 1464/91 -, in Juris;… VGH München, Urt. v. 18.5.2000 - 6 B 96.770 -, in Juris).

    Entscheidend ist allein, dass der Beitragsbescheid im Ergebnis Bestand behält (OVG NRW, Beschl. v. 2.2.2007 - 3 A 5042/04 -, in Juris; Urt. v. 25.5.1992 - 2 A 1464/91 -, in Juris); auf die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Abgabenerhebung kommt es als Anknüpfungspunkt für die Verzinsungspflicht nicht an (OVG NRW, Urt. v. 25.5.1992 - 2 A 1464/91 -, in Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2007 - 3 A 5042/04

    Erhebung von Aussetzungszinsen nach Ermäßigung einer …

    Rn. 12 vgl. die Urteile vom 29. September 1983 - 3 A 1635/82 - , NVwZ 1984, 321, und vom 5. Mai 1992 - 2 A 1464/91 - , KStZ 1993, 135,.
  • VG Düsseldorf, 07.10.2004 - 12 K 3893/03

    Aussetzungszinsen

    Es könne hierzu auf die Entscheidung des 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Mai 1992 - 2 A 1464/91 -, KStZ 93, S. 135, die Entscheidung des OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Dezember 1992 - 9 L 543/92 -, KStZ 1993, S. 178, sowie auf Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge 6. Aufl. 2001, § 24 Rdz. 56 hingewiesen werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1995 - 15 A 3337/92

    Bedeutung von Altanschlußfällen für den Beitragssatz einer …

    Rn. 60 Vgl. auch OVG NW, Urteil vom 25. Mai 1992 - 2 A 1464/91 -, KStZ 1993, 135 f.; zur Frage der Aussetzungszinsen bei nachträglich rückwirkender Entstehung einer Beitragsforderung; zur späteren Fälligkeit bei erst späterer Entstehung der Beitragsforderung vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1982 - 8 C 145.81 -, KStZ 83, 95 (97):.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2026 - 15 A 2510/22

    Verzinsung des zu erstattenden oder zu vergütenden Betrags vom Tag der …

    Rn. 10 Vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 25. Mai 1992 - 2 A 1464/91 -, juris Rn. 26; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14. Juni 2013 - 2 S 421/13 -, juris Rn. 27 ff.; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, 78. AL, Stand: 1. November 2025, VIIIa.
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