Rechtsprechung
| OVG Saarland, 06.04.2016 - 2 A 148/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 35 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 1 BauGB, § 35 Abs 4 S 1 Nr 4 BauGB, § 47 BauO SL
Zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 34 Abs. 1 Satz 1, § 35; LBO Saar 2015 § 76; VwGO § 43 Abs. 2.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung der Ortslage im Einzelfall durch Bestimmung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.R.d. negativen Umschreibung des Außenbereichs; "Baulandqualität" eines Grundstücks in Ortsrandlage bzgl. Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich; Erteilung ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundstück in Ortsrandlage: Noch Innen- oder schon Außenbereich?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bewertung der Baulandqualität eines Grundstücks rechtfertigt nicht Zulassung der Berufung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Innen oder Außenbereich
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bewertung der Baulandqualität eines Grundstücks rechtfertigt nicht Zulassung der Berufung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abgrenzung der Ortslage im Einzelfall durch Bestimmung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.R.d. negativen Umschreibung des Außenbereichs; "Baulandqualität" eines Grundstücks in Ortsrandlage bzgl. Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich; Erteilung ...
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 17.06.2015 - 5 K 652/14
- OVG Saarland, 06.04.2016 - 2 A 148/15
Papierfundstellen
- BauR 2016, 1219
- BauR 2017, 1319
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- VG Saarlouis, 17.06.2015 - 5 K 652/14
Nutzung eines in den 1990er Jahren aufgegebenen Dienstgebäudes der Wasser- und …
Auszug aus OVG Saarland, 06.04.2016 - 2 A 148/15
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17. Juni 2015 - 5 K 652/14 - wird zurückgewiesen.Rn. 7 Dem Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 17.6.2015 - 5 K 652/14 -, mit dem seine Klage auf Erteilung eines positiven Vorbescheids (§ 76 LBO 2004/2015) abgewiesen wurde, kann nicht entsprochen werden.
- BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00
Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1 …
Auszug aus OVG Saarland, 06.04.2016 - 2 A 148/15
Dem entsprechend hat das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Urteil unter Verweis auf zitierte Rechtsprechung des Senats zutreffend darauf hingewiesen, dass solche Bauten, zu denen unter anderem der kleingärtnerischen Nutzung dienende Gebäude gehören, weder geeignet sind, einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil zu bilden, noch einen gegebenenfalls vorhandenen Bebauungszusammenhang über die "letzte" Wohnbebauung und die mit ihr unmittelbar einhergehende wohnakzessorische Nutzung hinauszuschieben.(vgl. dazu beispielsweise BVerwG, Beschluss vom 6.3.1992 - 4 B 35.92 -, BRS 54 Nr. 64, und - zusammenfassend - BVerwG, Beschluss vom 3.2.2000 - 4 B 15.00 -, BRS 63 Nr. 99, wonach insbesondere der Umstand, dass es sich auch dabei um bauliche Anlagen im Sinne des § 29 BauGB handelt, daran nichts ändert) Dass auch solche Bauten und in bestimmten Fällen sogar unbebaute Flächen nach den besonderen Gegebenheiten des zu beurteilenden besonderen Einzelfalls an einem ansonsten vorhandenen Bebauungszusammenhang teilnehmen können, steht dem nicht entgegen; ein solcher existiert in dem Bereich nach der insoweit nachvollziehbaren Wertung des Verwaltungsgerichts allerdings gerade nicht. - OVG Saarland, 24.05.2012 - 2 A 395/11
Zulassungsgrund der Divergenz; Wohngebietsverträglich einer Brennholzlagerstätte
Auszug aus OVG Saarland, 06.04.2016 - 2 A 148/15
Hat sich das Verwaltungsgericht - wie vorliegend im Mai 2015 geschehen - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft und anschließend eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses begründen können.(vgl. speziell für die Abgrenzung von bebauter Ortslage und Außenbereich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.1.2007 - 2 Q 35/06 -, BRS 71 Nr. 95 = BauR 2008, 485, vom 22.7.2005 - 2 Q 16/05 -, SKZ 2006, 46 Leitsatz Nr. 25, vom 31.8.1999 - 2 Q 27/99 -, SKZ 2000, 102, Leitsatz Nr. 52, und vom 4.1.2000 - 2 Q 34/99 -, SKZ 2000, 215, Leitsatz Nr. 48; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38, oder - im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits - für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25) Ob die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, was die Zuordnung des "Bauplatzes" zum Innen- oder Außenbereich angeht, im konkreten Fall im Ergebnis "mit Gewissheit" richtig ist, ist nach dem Wortlaut des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - anders als in einem Berufungsverfahren - keine sich in dem insoweit prozessrechtlich vorgeschalteten Zulassungsverfahren stellende Frage.(vgl. dazu bezüglich der Abgrenzung von Innen- und Außenbereich zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.2.2013 - 2 A 333/12 -, SKZ 2013, 142 ff., und 167, Leitsatz Nr. 20, und vom 2.10.2013 - 2 A 312/12 -, SKZ 2014, 35, Leitsatz Nr. 23).
- BVerwG, 06.03.1992 - 4 B 35.92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis auf Grund anormalen …
Auszug aus OVG Saarland, 06.04.2016 - 2 A 148/15
Dem entsprechend hat das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Urteil unter Verweis auf zitierte Rechtsprechung des Senats zutreffend darauf hingewiesen, dass solche Bauten, zu denen unter anderem der kleingärtnerischen Nutzung dienende Gebäude gehören, weder geeignet sind, einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil zu bilden, noch einen gegebenenfalls vorhandenen Bebauungszusammenhang über die "letzte" Wohnbebauung und die mit ihr unmittelbar einhergehende wohnakzessorische Nutzung hinauszuschieben.(vgl. dazu beispielsweise BVerwG, Beschluss vom 6.3.1992 - 4 B 35.92 -, BRS 54 Nr. 64, und - zusammenfassend - BVerwG, Beschluss vom 3.2.2000 - 4 B 15.00 -, BRS 63 Nr. 99, wonach insbesondere der Umstand, dass es sich auch dabei um bauliche Anlagen im Sinne des § 29 BauGB handelt, daran nichts ändert) Dass auch solche Bauten und in bestimmten Fällen sogar unbebaute Flächen nach den besonderen Gegebenheiten des zu beurteilenden besonderen Einzelfalls an einem ansonsten vorhandenen Bebauungszusammenhang teilnehmen können, steht dem nicht entgegen; ein solcher existiert in dem Bereich nach der insoweit nachvollziehbaren Wertung des Verwaltungsgerichts allerdings gerade nicht. - OVG Saarland, 11.01.2007 - 2 Q 35/06
Zur Zulässigkeit einer Bebauung in Ortsrandlage
Auszug aus OVG Saarland, 06.04.2016 - 2 A 148/15
Hat sich das Verwaltungsgericht - wie vorliegend im Mai 2015 geschehen - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft und anschließend eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses begründen können.(vgl. speziell für die Abgrenzung von bebauter Ortslage und Außenbereich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.1.2007 - 2 Q 35/06 -, BRS 71 Nr. 95 = BauR 2008, 485, vom 22.7.2005 - 2 Q 16/05 -, SKZ 2006, 46 Leitsatz Nr. 25, vom 31.8.1999 - 2 Q 27/99 -, SKZ 2000, 102, Leitsatz Nr. 52, und vom 4.1.2000 - 2 Q 34/99 -, SKZ 2000, 215, Leitsatz Nr. 48; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38, oder - im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits - für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25) Ob die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, was die Zuordnung des "Bauplatzes" zum Innen- oder Außenbereich angeht, im konkreten Fall im Ergebnis "mit Gewissheit" richtig ist, ist nach dem Wortlaut des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - anders als in einem Berufungsverfahren - keine sich in dem insoweit prozessrechtlich vorgeschalteten Zulassungsverfahren stellende Frage.(vgl. dazu bezüglich der Abgrenzung von Innen- und Außenbereich zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.2.2013 - 2 A 333/12 -, SKZ 2013, 142 ff., und 167, Leitsatz Nr. 20, und vom 2.10.2013 - 2 A 312/12 -, SKZ 2014, 35, Leitsatz Nr. 23). - OVG Saarland, 04.12.2008 - 2 A 228/08
Auszug aus OVG Saarland, 06.04.2016 - 2 A 148/15
Hat sich das Verwaltungsgericht - wie vorliegend im Mai 2015 geschehen - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft und anschließend eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses begründen können.(vgl. speziell für die Abgrenzung von bebauter Ortslage und Außenbereich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.1.2007 - 2 Q 35/06 -, BRS 71 Nr. 95 = BauR 2008, 485, vom 22.7.2005 - 2 Q 16/05 -, SKZ 2006, 46 Leitsatz Nr. 25, vom 31.8.1999 - 2 Q 27/99 -, SKZ 2000, 102, Leitsatz Nr. 52, und vom 4.1.2000 - 2 Q 34/99 -, SKZ 2000, 215, Leitsatz Nr. 48; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38, oder - im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits - für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25) Ob die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, was die Zuordnung des "Bauplatzes" zum Innen- oder Außenbereich angeht, im konkreten Fall im Ergebnis "mit Gewissheit" richtig ist, ist nach dem Wortlaut des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - anders als in einem Berufungsverfahren - keine sich in dem insoweit prozessrechtlich vorgeschalteten Zulassungsverfahren stellende Frage.(vgl. dazu bezüglich der Abgrenzung von Innen- und Außenbereich zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.2.2013 - 2 A 333/12 -, SKZ 2013, 142 ff., und 167, Leitsatz Nr. 20, und vom 2.10.2013 - 2 A 312/12 -, SKZ 2014, 35, Leitsatz Nr. 23). - OVG Saarland, 04.01.2000 - 2 Q 34/99
Wirksamkeit eines Fluchtlinienplanes; Überleitung bestehender städtebaulicher …
Auszug aus OVG Saarland, 06.04.2016 - 2 A 148/15
Hat sich das Verwaltungsgericht - wie vorliegend im Mai 2015 geschehen - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft und anschließend eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses begründen können.(vgl. speziell für die Abgrenzung von bebauter Ortslage und Außenbereich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.1.2007 - 2 Q 35/06 -, BRS 71 Nr. 95 = BauR 2008, 485, vom 22.7.2005 - 2 Q 16/05 -, SKZ 2006, 46 Leitsatz Nr. 25, vom 31.8.1999 - 2 Q 27/99 -, SKZ 2000, 102, Leitsatz Nr. 52, und vom 4.1.2000 - 2 Q 34/99 -, SKZ 2000, 215, Leitsatz Nr. 48; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38, oder - im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits - für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25) Ob die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, was die Zuordnung des "Bauplatzes" zum Innen- oder Außenbereich angeht, im konkreten Fall im Ergebnis "mit Gewissheit" richtig ist, ist nach dem Wortlaut des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - anders als in einem Berufungsverfahren - keine sich in dem insoweit prozessrechtlich vorgeschalteten Zulassungsverfahren stellende Frage.(vgl. dazu bezüglich der Abgrenzung von Innen- und Außenbereich zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.2.2013 - 2 A 333/12 -, SKZ 2013, 142 ff., und 167, Leitsatz Nr. 20, und vom 2.10.2013 - 2 A 312/12 -, SKZ 2014, 35, Leitsatz Nr. 23).
- OVG Saarland, 02.12.2019 - 2 A 5/19
Notwendigkeit der Verschaffung eines eigenen Eindrucks vom Baugrundstück und der …
Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier im Mai 2018 - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses begründen können.(vgl. zu vergleichbaren Konstellationen in baurechtlichen Verfahren OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28 (Rücksichtnahmegebot), vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich; ebenfalls für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38; zur Frage des Vorliegens einer wesentlichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds eines Baudenkmals im Sinne von § 10 Abs. 2 SDSchG Beschluss vom 25.10.2019 - 2 A 325/18 -, bei juris) Das ist hier nicht der Fall. - OVG Saarland, 11.06.2024 - 2 A 49/23
Beabsichtigte Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Ingenieurbüro für …
Hat sich das Verwaltungsgericht einen eigenen Eindruck von den baulichen Gegebenheiten vor Ort verschafft und eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so kommt eine Zulassung der Berufung nur in Betracht, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des konkreten Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses begründen können.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, juris, Rn. 12, vom 30.3.2020 - 2 A 78/20 -, juris, Rn. 16, und vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 - juris, Rn. 13 f][vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, juris, Rn. 12, vom 30.3.2020 - 2 A 78/20 -, juris, Rn. 16, und vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 - juris, Rn. 13 f] Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestandes in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen des Zulassungsverfahrens.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris]. - OVG Saarland, 02.07.2021 - 2 A 110/20
Vorbescheid: Abgrenzung Innen-/Außenbereich - (Einfamilienhaus mit Garage)
Notwendig und entscheidend ist dabei eine am konkreten Sachverhalt orientierte umfassende Bewertung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 176, Leitsatz Nr. 26][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 176, Leitsatz Nr. 26].
- OVG Saarland, 08.03.2024 - 2 A 67/23
Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnungen
Hat sich das Verwaltungsgericht einen Eindruck von den baulichen Gegebenheiten vor Ort verschafft und eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des konkreten Falls aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses begründen können.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, juris, Rn. 12, vom 30.3.2020 - 2 A 78/20 -, juris, Rn. 16, und vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, juris Rn. 13 f.][vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, juris, Rn. 12, vom 30.3.2020 - 2 A 78/20 -, juris, Rn. 16, und vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, juris Rn. 13 f.].Dass auch solche Bauten und in bestimmten Fällen sogar unbebaute Flächen nach den besonderen Gegebenheiten des zu beurteilenden Einzelfalls an einem ansonsten vorhandenen Bebauungszusammenhang teilnehmen können, steht dem - anders als die Kläger meinen - nicht entgegen.[vgl. Beschluss des Senats vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, juris, Rn. 17 m. w. N.][vgl. Beschluss des Senats vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, juris, Rn. 17 m. w. N.] Ein solcher existiert in dem Bereich nach der nachvollziehbaren Wertung des Verwaltungsgerichts aber wie dargelegt nicht.
- OVG Saarland, 30.03.2020 - 2 A 78/20
Rechtsschutzbedürfnis bei Verfolgung eines Anspruchs auf Erlass eines …
Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier im September 2019 - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des konkreten Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses begründen können.(vgl. zu vergleichbaren Konstellationen in baurechtlichen Verfahren OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28 (Rücksichtnahmegebot), vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich; ebenfalls für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38; zum Merkmal der überbaubaren Grundstücksfläche beziehungsweise sog. Faktischer rückwärtiger Baugrenzen etwa Beschluss vom 2.12.2019 - 2 A 5/19 -, bei Juris). - OVG Saarland, 03.08.2022 - 2 A 109/22
Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Spielhalle in unbeplanter Ortslage
Ob Verkehrswege geeignet sind, einen Bebauungszusammenhang herzustellen oder - insbesondere hinsichtlich einer wechselseitigen Prägung unterschiedlicher Nutzungen auf zwei Seiten einer Straße - eine trennende Funktion erfüllen, kann nur das Ergebnis einer Bewertung des konkreten Sachverhalts sein (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10.3.1984 - 4 B 50.94 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 165 sowie bei juris, zur gebotenen Einzelfallbetrachtung beispielsweise auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, BauR 2017, 1319).Rn. 15 In der Rechtsprechung ist seit langem geklärt, dass zum einen an das Vorhabengrundstück angrenzende Verkehrsflächen grundsätzlich selbst nicht zur näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB gehören, weil sie für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen und daher entgegen der Ansicht der Klägerin auch keine die Art der Bebauung "prägende" Bedeutung haben (können) und dass sie zum anderen - zumal bei Hauptstraßen - abhängig von den Gegebenheiten des Einzelfalls bei der Gebietsbestimmung sowohl eine trennende also auch eine verbindende Wirkung haben können.[vgl. zu beiden Aspekten etwa BVerwG, Beschluss vom 11.2.2000 - 4 B 1.00 -, BRS 63 Nr. 102][vgl. zu beiden Aspekten etwa BVerwG, Beschluss vom 11.2.2000 - 4 B 1.00 -, BRS 63 Nr. 102] Hier gelten dieselben Grundsätze wie bei der Abgrenzung der Ortslage vom Außenbereich.[vgl. etwa Rieger in Schrödter BauGB, 9. Auflage 2019, § 34 Rn 31 m.w.N. aus der Rechtsprechung][vgl. etwa Rieger in Schrödter BauGB, 9. Auflage 2019, § 34 Rn 31 m.w.N. aus der Rechtsprechung] Ob Verkehrswege geeignet sind, einen Bebauungszusammenhang herzustellen oder - insbesondere hinsichtlich einer wechselseitigen Prägung unterschiedlicher Nutzungen auf zwei Seiten einer Straße - eine trennende Funktion erfüllen, kann stets nur das Ergebnis einer Bewertung des konkreten Sachverhalts sein.[vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10.3.1984 - 4 B 50.94 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 165 sowie bei juris, zur gebotenen Einzelfallbetrachtung beispielsweise auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, BauR 2017, 1319][vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10.3.1984 - 4 B 50.94 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 165 sowie bei juris, zur gebotenen Einzelfallbetrachtung beispielsweise auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, BauR 2017, 1319].
- OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19
Abstandsflächenerfordernis für Euronorm-Werbetafeln; Übernahme von …
Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier im April 2019 - einen Eindruck von dem Baugrundstück und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grund-stücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm fest-gestellten Ergebnisses begründen können.(vgl. zur Beurteilung des Einfügens hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.12.2019 - 2 A 5/19 - zu vergleichbaren Konstellationen in baurechtlichen Verfahren OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28 (Rücksichtnahmegebot), vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich; ebenfalls für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38; zur Frage des Vorliegens einer wesentlichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds eines Baudenkmals im Sinne von § 10 Abs. 2 SDSchG Beschluss vom 25.10.2019 - 2 A 325/18 -, bei juris) Das ist hier nicht der Fall. - OVG Saarland, 25.10.2019 - 2 A 325/18
Windkraftanlage und Denkmalschutz
Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier - einen Eindruck von der Örtlichkeit, insbesondere auch von der baulichen Situation in der Umgebung, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses der Bewertung begründen können.(vgl. zu vergleichbaren Konstellationen in baurechtlichen Verfahren OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28 (Rücksichtnahmegebot), vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, ebenfalls für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38) Das ist hier nicht der Fall. - OVG Saarland, 04.07.2016 - 2 A 161/16
Divergenz- und Grundsatzrüge im Zulassungsverfahren - Nachbarschutz bei …
Notwendig und entscheidend ist bei der Abgrenzung der Ortslage stets eine am konkreten Sachverhalt orientierte umfassende Bewertung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, juris). - OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 210/19
Beurteilung des Gebietscharakters der ein Vorhabengrundstück prägenden …
Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier im September 2018 - einen Eindruck von dem Baugrundstück und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses begründen können.(vgl. entsprechend zur Beurteilung des Einfügens hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.12.2019 - 2 A 5/19 - und vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 - zu vergleichbaren Konstellationen in baurechtlichen Verfahren OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28 (Rücksichtnahmegebot), vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich; ebenfalls für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38; zur Frage des Vorliegens einer wesentlichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds eines Baudenkmals im Sinne von § 10 Abs. 2 SDSchG Beschluss vom 25.10.2019 - 2 A 325/18 -, bei juris) Das ist vorliegend nicht der Fall. - OVG Saarland, 23.06.2025 - 2 A 101/24
Zulässigkeit einer Schwimmbadanlage im Außenbereich
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Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 13.12.2016 - 2 A 148/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Erhebung einer Vorausleistung auf einen wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 4 L 125/13
Heranziehung zu einem wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag
Auszug aus VG Magdeburg, 13.12.2016 - 2 A 148/15
des abgelaufenen Kalenderjahres sowohl eine gültige Beitragssatzung in Kraft als auch ein Beitragssatz für das Kalenderjahr festgelegt ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 02.10.2014 - 4 L 125/13 - VG Magdeburg, U. v. 13.07.2005 - 2 A 57/05 -, beide Entscheidungen zitiert nach juris;… Beuscher in Driehaus, a.a.O., § 8 Rn 2387).Aus dieser Bestimmung des Zeitpunktes der Entstehung der Beitragsschuld für das abgelaufene Kalenderjahr, ergibt sich zwingend die Notwendigkeit, dass zu diesem Zeitpunkt auch der Beitragssatz satzungsmäßig festgelegt sein muss (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 02.10.2014, a.a.O.).
des Jahres, für den ein wiederkehrender Beitrag erhoben werden soll, erfolgen kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 02.10.2014, a.a.O.).
des jeweiligen Kalenderjahres nicht vollständig möglich sein, verbleibt ihr das Recht aber auch die Pflicht den nicht genau ermittelbaren Teil des Aufwands sachgerecht zu schätzen und in die Berechnung des Beitragssatzes einzustellen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 02.10.2014, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 10750/08
Auszug aus VG Magdeburg, 13.12.2016 - 2 A 148/15
Rn. 18 Denn die Erhebung von Vorausleistungen auf einen wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag ist nur so lange zulässig, wie auch ein endgültiger Beitrag erhoben werden kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 19.03.2009 - 6 A 10750/08 -, zitiert nach juris; Beuscher in Driehaus, Kommentar zum Kommunalabgabenrecht, 55. Ergänzungslieferung, September 2016, § 8 Rn 2388). - VG Magdeburg, 13.07.2005 - 2 A 57/05
Auszug aus VG Magdeburg, 13.12.2016 - 2 A 148/15
des abgelaufenen Kalenderjahres sowohl eine gültige Beitragssatzung in Kraft als auch ein Beitragssatz für das Kalenderjahr festgelegt ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 02.10.2014 - 4 L 125/13 - VG Magdeburg, U. v. 13.07.2005 - 2 A 57/05 -, beide Entscheidungen zitiert nach juris;… Beuscher in Driehaus, a.a.O., § 8 Rn 2387).
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