Rechtsprechung
| OVG Saarland, 19.03.2017 - 2 A 177/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 28 AsylVfG 1992, § 3 AsylVfG 1992, § 3a AsylVfG 1992, § 3b AsylVfG 1992, § 3c AsylVfG 1992
Syrien: Keine Verfolgung wegen illegaler Ausreise oder Stellung eines Asylantrags - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Drohen der politischen Verfolgung eines aus Syrien ausgereisten Asylbewerbers aufgrund von Nachfluchtgründen; Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine asylrechtlich relevante politische Verfolgung bei aus Syrien ausgereisten Personen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Drohen der politischen Verfolgung eines aus Syrien ausgereisten Asylbewerbers aufgrund von Nachfluchtgründen; Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 11.11.2016 - 3 K 580/16
- OVG Saarland, 19.03.2017 - 2 A 177/17
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (9)
- OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16
Schutzstatus syrischer Flüchtlinge
Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2017 - 2 A 177/17
Nach der Rechtsprechung des Senats(vgl. dazu grundlegend Urteil des Senats vom 2.2.2017 - 2 A 515/16 -, bei juris) droht der Klägerin in Syrien nicht allein wegen ihrer Ausreise aus dem Heimatland, der Asylantragstellung und ihres Aufenthalts im Ausland aus nach dem § 28 Abs. 1a AsylG ausnahmsweise beachtlichen Nachfluchtgründen politische Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätte.(vgl. ebenso etwa OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) Dass es sich bei den etwa fünf Millionen aus Syrien geflohenen Menschen ganz überwiegend nicht um Oppositionelle handelt, sondern ganz überwiegend um Flüchtlinge, die wegen des anhaltenden Bürgerkriegs ihre Heimat verlassen haben, dürfte bereits nach der allgemeinen Lebenserfahrung auch den syrischen Behörden bekannt sein.Auch dem syrischen Staat ist bekannt, dass der Großteil der Ausgereisten das Land nicht als Ausdruck einer politischen Gegnerschaft zum syrischen Regime verlassen hat.(vgl. ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, OVG Münster, Beschluss vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, alle bei juris).
Nach Angaben des Deutschen Orient-Instituts(vgl. die Auskunft an das OVG Schleswig vom 8.11.2016 - 3 LB 17/16 -) ist der Ort der Wiedereinreise ein entscheidender Faktor für eine Befragung.
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16
Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer
Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2017 - 2 A 177/17
Nach der Rechtsprechung des Senats(vgl. dazu grundlegend Urteil des Senats vom 2.2.2017 - 2 A 515/16 -, bei juris) droht der Klägerin in Syrien nicht allein wegen ihrer Ausreise aus dem Heimatland, der Asylantragstellung und ihres Aufenthalts im Ausland aus nach dem § 28 Abs. 1a AsylG ausnahmsweise beachtlichen Nachfluchtgründen politische Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätte.(vgl. ebenso etwa OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) Dass es sich bei den etwa fünf Millionen aus Syrien geflohenen Menschen ganz überwiegend nicht um Oppositionelle handelt, sondern ganz überwiegend um Flüchtlinge, die wegen des anhaltenden Bürgerkriegs ihre Heimat verlassen haben, dürfte bereits nach der allgemeinen Lebenserfahrung auch den syrischen Behörden bekannt sein.Ein solcher Zusammenhang zwischen Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund würde voraussetzen, dass gerade der Klägerin von den syrischen Behörden ein entsprechendes Merkmal zugeschrieben würde (§ 3b Abs. 2 AsylG).(vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) Dafür, dass die syrischen Sicherheitsbehörden jeden Rückkehrer, der Syrien illegal verlassen, einen Asylantrag gestellt und sich längere Zeit im Ausland aufgehalten hat, ohne weitere Anhaltspunkte der politischen Opposition zurechnen, gibt es aber keine Erkenntnisse.
Auch dem syrischen Staat ist bekannt, dass der Großteil der Ausgereisten das Land nicht als Ausdruck einer politischen Gegnerschaft zum syrischen Regime verlassen hat.(vgl. ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, OVG Münster, Beschluss vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, alle bei juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 14 A 2316/16
Kein Flüchtlingsstatus für Syrer
Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2017 - 2 A 177/17
Nach der Rechtsprechung des Senats(vgl. dazu grundlegend Urteil des Senats vom 2.2.2017 - 2 A 515/16 -, bei juris) droht der Klägerin in Syrien nicht allein wegen ihrer Ausreise aus dem Heimatland, der Asylantragstellung und ihres Aufenthalts im Ausland aus nach dem § 28 Abs. 1a AsylG ausnahmsweise beachtlichen Nachfluchtgründen politische Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätte.(vgl. ebenso etwa OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) Dass es sich bei den etwa fünf Millionen aus Syrien geflohenen Menschen ganz überwiegend nicht um Oppositionelle handelt, sondern ganz überwiegend um Flüchtlinge, die wegen des anhaltenden Bürgerkriegs ihre Heimat verlassen haben, dürfte bereits nach der allgemeinen Lebenserfahrung auch den syrischen Behörden bekannt sein.Es hieße, dem syrischen Regime ohne greifbaren Anhalt Realitätsblindheit zu unterstellen, wenn angenommen würde, es könne nicht erkennen, dass die Masse der Flüchtlinge vor dem Bürgerkrieg flieht.(so zuletzt OVG Münster, Urteil vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A. - bei juris, wo unter Bezugnahme auf einen Bericht des Immigration an Refugee Board of Canada vom 19.1.2016 darauf hingewiesen wird, dass jährlich Hunderttausende Flüchtlinge nach Syrien einreisen und ihre persönlichen Angelegenheiten regeln, bevor sie wieder in ihre Zufluchtsländer zurückkehren).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - 14 A 1852/16
Politische Verfolgung von nach Syrien zurückkehrenden syrischen …
Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2017 - 2 A 177/17
Nach der Rechtsprechung des Senats(vgl. dazu grundlegend Urteil des Senats vom 2.2.2017 - 2 A 515/16 -, bei juris) droht der Klägerin in Syrien nicht allein wegen ihrer Ausreise aus dem Heimatland, der Asylantragstellung und ihres Aufenthalts im Ausland aus nach dem § 28 Abs. 1a AsylG ausnahmsweise beachtlichen Nachfluchtgründen politische Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätte.(vgl. ebenso etwa OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) Dass es sich bei den etwa fünf Millionen aus Syrien geflohenen Menschen ganz überwiegend nicht um Oppositionelle handelt, sondern ganz überwiegend um Flüchtlinge, die wegen des anhaltenden Bürgerkriegs ihre Heimat verlassen haben, dürfte bereits nach der allgemeinen Lebenserfahrung auch den syrischen Behörden bekannt sein.Auch dem syrischen Staat ist bekannt, dass der Großteil der Ausgereisten das Land nicht als Ausdruck einer politischen Gegnerschaft zum syrischen Regime verlassen hat.(vgl. ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, OVG Münster, Beschluss vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, alle bei juris).
- OVG Saarland, 11.03.2017 - 2 A 215/17
Flüchtlingsanerkennung (Syrien); keine beachtlichen Nachfluchtgründe
Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2017 - 2 A 177/17
Insoweit wird wegen der Einzelheiten und der vom Senat verwerteten Erkenntnisquellen auf das dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin vorliegende Urteil des Senats vom 11.3.2017 - 2 A 215/17 - in einem vergleichbar gelagerten Fall Bezug genommen. - BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der …
Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2017 - 2 A 177/17
Rn. 22 Über die Frage hinaus, ob der Klägerin bei einer Rückkehr nach Syrien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit(vgl. zu diesem Prognosemaßstab BVerwG, Urteil vom 1.6.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22) Verfolgungsmaßnahmen drohen, geht der Senat ferner ebenso wie verschiedene andere deutsche Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe davon aus, dass selbst eine - unterstellte - Rückkehrgefährdung sich jedenfalls nicht aus einem der Verfolgungsgründe des § 3b AsylG ergäbe. - VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338
Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung
Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2017 - 2 A 177/17
Nach der Rechtsprechung des Senats(vgl. dazu grundlegend Urteil des Senats vom 2.2.2017 - 2 A 515/16 -, bei juris) droht der Klägerin in Syrien nicht allein wegen ihrer Ausreise aus dem Heimatland, der Asylantragstellung und ihres Aufenthalts im Ausland aus nach dem § 28 Abs. 1a AsylG ausnahmsweise beachtlichen Nachfluchtgründen politische Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätte.(vgl. ebenso etwa OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) Dass es sich bei den etwa fünf Millionen aus Syrien geflohenen Menschen ganz überwiegend nicht um Oppositionelle handelt, sondern ganz überwiegend um Flüchtlinge, die wegen des anhaltenden Bürgerkriegs ihre Heimat verlassen haben, dürfte bereits nach der allgemeinen Lebenserfahrung auch den syrischen Behörden bekannt sein. - OVG Saarland, 07.02.2017 - 2 A 515/16
Keine generelle Flüchtlingsanerkennung für Syrer
Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2017 - 2 A 177/17
Nach der Rechtsprechung des Senats(vgl. dazu grundlegend Urteil des Senats vom 2.2.2017 - 2 A 515/16 -, bei juris) droht der Klägerin in Syrien nicht allein wegen ihrer Ausreise aus dem Heimatland, der Asylantragstellung und ihres Aufenthalts im Ausland aus nach dem § 28 Abs. 1a AsylG ausnahmsweise beachtlichen Nachfluchtgründen politische Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätte.(vgl. ebenso etwa OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) Dass es sich bei den etwa fünf Millionen aus Syrien geflohenen Menschen ganz überwiegend nicht um Oppositionelle handelt, sondern ganz überwiegend um Flüchtlinge, die wegen des anhaltenden Bürgerkriegs ihre Heimat verlassen haben, dürfte bereits nach der allgemeinen Lebenserfahrung auch den syrischen Behörden bekannt sein. - VG Düsseldorf, 28.06.2017 - 5 K 7221/16
Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2017 - 2 A 177/17
Es gebe aber keine Erkenntnisse in dem Sinne, dass unabhängig von solchen konkreten Verdachtsmomenten quasi jeder Rückkehrer schon deshalb gefährdet sei, weil er als mögliche Informationsquelle zur Exilszene in Frage komme.(vgl. die Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Düsseldorf vom 2.1.2017 - 5 K 7221/16 A -) Dem Auswärtigen Amt seien vielmehr Fälle bekannt, in denen syrische Staatsangehörige nach Anerkennung als Flüchtling in Deutschland für mehrere Monate nach Syrien zurückgekehrt seien.
- OVG Saarland, 18.05.2017 - 2 A 176/17
Flüchtlingsschutz Syrien; illegale Ausreise; Wehrdienstentziehung
Nach der Rechtsprechung des Senats(vgl. dazu grundlegend Urteil des Senats vom 2.2.2017 - 2 A 515/16 -, bei juris, inzwischen ebenso Urteile beispielsweise vom 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, und vom 19.3.2017 - 2 A 177/17 und 2 A 221/17 -) droht dem Kläger in Syrien nicht allein wegen seiner Ausreise aus dem Heimatland, der Asylantragstellung und des Aufenthalts im Ausland aus nach dem § 28 Abs. 1a AsylG ausnahmsweise beachtlichen Nachfluchtgründen eine politische Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG.(vgl. ebenso etwa OVG Schleswig, Urteil vom 13.4.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) Dass es sich bei den etwa fünf Millionen aus Syrien geflohenen Menschen in aller Regel nicht um Regimegegner handelt, sondern ganz überwiegend um Flüchtlinge, die wegen des anhaltenden Bürgerkriegs und der damit verbundenen Gefahren für Leib und Leben ihre Heimat verlassen haben, dürfte bereits nach allgemeiner Lebenserfahrung auch den syrischen Behörden bekannt sein. - OVG Saarland, 06.06.2017 - 2 A 283/17
Keine Verfolgung wegen Wehrdienstentziehung in Syrien
Nach der Rechtsprechung des Senats(vgl. dazu grundlegend Urteil des Senats vom 2.2.2017 - 2 A 515/16 -, bei juris, inzwischen ebenso Urteile beispielsweise vom 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, und vom 19.3.2017 - 2 A 177/17 und 2 A 221/17 -) droht dem Kläger in Syrien nicht allein wegen seiner Ausreise aus dem Heimatland, der Asylantragstellung und des Aufenthalts im Ausland aus nach dem § 28 Abs. 1a AsylG ausnahmsweise beachtlichen Nachfluchtgründen eine politische Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG.(vgl. ebenso etwa OVG Schleswig, Urteil vom 6.6.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) Dass es sich bei den etwa fünf Millionen aus Syrien geflohenen Menschen in aller Regel nicht um Regimegegner handelt, sondern ganz überwiegend um Flüchtlinge, die wegen des anhaltenden Bürgerkriegs und der damit verbundenen Gefahren für Leib und Leben ihre Heimat verlassen haben, dürfte bereits nach allgemeiner Lebenserfahrung auch den syrischen Behörden bekannt sein. - OVG Saarland, 22.08.2017 - 2 A 262/17
Syrien; Flüchtlingsrecht wegen Kriegsdienstverweigerung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats,(vgl. dazu grundlegend Urteil des Senats vom 2.2.2017 - 2 A 515/16 -, bei juris, inzwischen ebenso Urteile beispielsweise vom 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, und vom 19.3.2017 - 2 A 177/17 und 2 A 221/17 -) die insoweit mit der Rechtsprechung zahlreicher anderer deutscher Obergerichte übereinstimmt, droht Personen aus Syrien nicht bereits wegen der Ausreise aus dem Heimatland, der Asylantragstellung und des Aufenthalts im Ausland aus ausnahmsweise beachtlichen Nachfluchtgründen eine politische Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG.(vgl. ebenso etwa OVG Schleswig, Urteil vom 5.4.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) Dass es sich bei den etwa fünf Millionen aus Syrien geflohenen Menschen in aller Regel nicht um Regimegegner handelt, sondern ganz überwiegend um Flüchtlinge, die wegen des anhaltenden Bürgerkriegs und der damit verbundenen Gefahren für Leib und Leben ihre Heimat verlassen haben, dürfte nach allgemeiner Lebenserfahrung auch den syrischen Behörden bekannt sein.
- OVG Saarland, 18.01.2018 - 2 A 287/17
Flüchtlingsanerkennung eines syrischen Drusen
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats,(vgl. dazu grundlegend Urteil des Senats vom 2.2.2017 - 2 A 515/16 -, juris, inzwischen ebenso Urteile beispielsweise vom 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, vom 19.3.2017 - 2 A 177/17 und 2 A 221/17 -, vom 14.9.2017 - 2 A 314/17 - und vom 18.1.2018 - 2 A 519/17 -) die mit der Rechtsprechung zahlreicher anderer deutscher Obergerichte übereinstimmt,(vgl. etwa OVG Schleswig, Urteil vom 30.3.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris, und OVG Lüneburg, Urteil vom 27.6.2017 - 2 LB 91/17 -, juris) droht Personen aus Syrien nicht bereits wegen der Ausreise aus dem Heimatland, der Asylantragstellung und des Aufenthalts im Ausland bei - unterstellter - Rückkehr eine politische Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG. - OVG Saarland, 30.11.2017 - 2 A 236/17
Syrien: Klageabweisung; Abänderung des erstinstanzlichen Urteils; keine …
7 vgl. dazu grundlegend Urteil des Senats vom 2.2.2017 - 2 A 515/16 - juris, inzwischen ebenso Urteile bei spielsweise vom 11.3.2017 - 2 A 215/17 - , vom 19.3.2017 - 2 A 177/17 und 2 A 221/17 - und vom 14.9.2017 - 2 A 314/17 - 8 vgl. ebenso etwa OVG Schleswig, Urteil vom 29.6.2016 - 3 LB 17/16 - , juris, VGH München, Urteil vom 12.12.2016 - 2 1 ZB 16.30338 u.a. - , OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A - , juris, und vom 21.2.2017 - 1 4 A 2316/16.A - , OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 - , juris 9 so auch OVG Münster, Urteil vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A. - , juris, wo unter Bezugnahme auf einen Be richt des Immigration and Refugee Board ofCanada vom 19.1.2016 darauf hingewiesen wird, dass jährlich Hunderttausende Flüchtlinge nach Syrien einreisen und persönliche Angelegenheiten regeln, bevor sie wieder in ihre Zufluchtsländer zurückkehren, wie hier in der Sache nun auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 29.3.2017 - 3 L 249/16 - , juris, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass seine frühere abweichende Rechtspre chung inzwischen als überholt anzusehen sei 1 0 vgl. zu diesem Prognosemaßstab BVerwG, Urteil vom 1.6.2011 - 10 C 25.10 BVerwGE 140, 22 1 1 vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 - , juris 12 hat, sondern aus berechtigter Sorge um das eigene Leben. - OVG Saarland, 11.04.2018 - 2 A 147/18
Auswirkung der Bezugnahme eines Asylbewerbers auf eines oder mehrere der vom …
Nach der Rechtsprechung des OVG des Saarlandes(vgl. dazu grundlegend das Urteil des Senats vom 2.2.2017 -2 A 515/16-, juris, inzwischen ebenso Urteile beispielsweise vom 11.3.2017 -2 A 215/17-, vom 19.3.2017 -2 A 177/17 und 2 A 221/17- und vom 14.9.2017 -2 A 314/17-), der die Kammer hier fallbezogen folge, drohe der Klägerin in Syrien nicht allein wegen ihrer Ausreise aus dem Heimatland, der Asylantragstellung und des Aufenthalts im Ausland aus ausnahmsweise beachtlichen Nachfluchtgründen eine politische Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG. - OVG Saarland, 22.08.2017 - 2 A 228/17
Wehrdienstentziehung als Fluchtgrund aus Syrien
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats,(vgl. dazu grundlegend Urteil des Senats vom 2.2.2017 - 2 A 515/16 -, bei juris, inzwischen ebenso Urteile beispielsweise vom 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, und vom 19.3.2017 - 2 A 177/17 und 2 A 221/17 -) die insoweit mit der Rechtsprechung zahlreicher anderer deutscher Obergerichte übereinstimmt, droht Personen aus Syrien nicht bereits wegen der Ausreise aus dem Heimatland, der Asylantragstellung und des Aufenthalts im Ausland aus ausnahmsweise beachtlichen Nachfluchtgründen eine politische Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG.(vgl. ebenso etwa OVG Schleswig, Urteil vom 3.6.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) Dass es sich bei den etwa fünf Millionen aus Syrien geflohenen Menschen in aller Regel nicht um Regimegegner handelt, sondern ganz überwiegend um Flüchtlinge, die wegen des anhaltenden Bürgerkriegs und der damit verbundenen Gefahren für Leib und Leben ihre Heimat verlassen haben, dürfte nach allgemeiner Lebenserfahrung auch den syrischen Behörden bekannt sein. - OVG Saarland, 09.11.2017 - 2 A 232/17
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige, die mit …
Nach der Rechtsprechung des Senats(vgl. dazu grundlegend Urteil des Senats vom 2.2.2017 - 2 A 515/16 -, juris, inzwischen ebenso Urteile beispielsweise vom 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, vom 19.3.2017 - 2 A 177/17 und 2 A 221/17 - und vom 14.9.2017 - 2 A 314/17 -) droht der Klägerin in Syrien nicht allein wegen ihrer Ausreise aus dem Heimatland, der Asylantragstellung und des Aufenthalts im Ausland aus ausnahmsweise beachtlichen Nachfluchtgründen eine politische Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG (§ 28 Abs. 1a AsylG).(vgl. ebenso etwa OVG Schleswig, Urteil vom 29.6.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München, Urteil vom 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) Dass es sich bei den etwa fünf Millionen aus Syrien geflohenen Menschen in aller Regel nicht um Regimegegner handelt, sondern ganz überwiegend um Flüchtlinge, die wegen des anhaltenden Bürgerkriegs und der damit verbundenen Gefahren für Leib und Leben ihre Heimat verlassen haben, dürfte bereits nach allgemeiner Lebenserfahrung auch den syrischen Behörden bekannt sein. - VG Saarlouis, 12.07.2018 - 3 K 1401/17
Zum Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und auf abgeleiteten …
Aus Syrien stammenden Flüchtlingen droht nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes sowie der Rechtsprechung der Kammer nach dem Stand der Dinge bei einer - unterstellten - Rückkehr ins Heimatland nicht allein wegen der Ausreise aus Syrien, der Asylantragstellung und einem längeren Auslandsaufenthalt mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG.(Vgl. dazu grundlegend das Urteil des OVG des Saarlandes vom 02.02.2017 - 2 A 515/16 -, juris, sowie die diese Rechtsprechung bestätigenden Urteile vom 11.03.2017 - 2 A 215/17 -, vom 19.03.2017 - 2 A 177/17 und 2 A 221/17 -, vom 14.09.2017 - 2 A 314/17 -, vom 17.10.2017 - 2 A 365/17- , juris und zuletzt Urteil vom 26.04.2018 - 1 A 603/17 -. - OVG Saarland, 16.01.2019 - 2 A 507/17
Flüchtlingsanerkennung eines Syrers wegen humanitärer Hilfe
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats,(vgl. dazu grundlegend Urteil des Senats vom 2.2.2017 - 2 A 515/16 -, juris, inzwischen ebenso Urteile beispielsweise vom 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, vom 19.3.2017 - 2 A 177/17 und 2 A 221/17 -, vom 14.9.2017 - 2 A 314/17 - und vom 18.1.2018 - 2 A 519/17 -) die mit der Rechtsprechung zahlreicher anderer deutscher Obergerichte übereinstimmt,(vgl. etwa OVG Schleswig, Urteil vom 30.3.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris, und OVG Lüneburg, Urteil vom 27.6.2017 - 2 LB 91/17 -, juris) droht Personen aus Syrien nicht bereits wegen der Ausreise aus dem Heimatland, der Asylantragstellung und des Aufenthalts im Ausland bei - unterstellter - Rückkehr eine politische Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG. - OVG Saarland, 23.11.2017 - 2 A 239/17
Syrien: erfolgreiche Berufung; Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des VG …
- OVG Saarland, 08.08.2017 - 2 A 475/17
- OVG Saarland, 13.07.2017 - 2 A 470/17
Syrien: Abänderung des VG Urteils (Klageabweisung) aufgrund erfolgreicher …
- VG Saarlouis, 31.01.2018 - 3 K 40/17
(Keine) Flüchtlingsrelevante Verfolgung syrischer Wehrdienstentzieher bei ihrer …
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