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Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 20.04.2017

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 06.07.2017 - 2 A 180/16   

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https://dejure.org/2017,24287
OVG Saarland, 06.07.2017 - 2 A 180/16 (https://dejure.org/2017,24287)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.07.2017 - 2 A 180/16 (https://dejure.org/2017,24287)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. Juli 2017 - 2 A 180/16 (https://dejure.org/2017,24287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 16a Abs 1 Nr 1 TierSchG, § 16 Abs 2 TierSchG, § 16 Abs 3 S 1 Nr 2b TierSchG, § 2 TierSchG, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Tierschutzrechtliche Anordnung - Hunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftspflicht einer Person als Adressat einer tierschutzrechtlichen Verfügung (hier: Tierhalter); Beweiswürdigung hinsichtlich der für ein Betretensrecht erforderlichen dringenden Gefahr; Richtigkeit als Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entscheidend ist die Richtigkeit des Tenors, nicht der Begründung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nicht artgerechte Unterbringung von Hunden rechtfertigt tierschutzrechtliche Anordungen gegenüber Hundeausbilder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auskunftspflicht einer Person als Adressat einer tierschutzrechtlichen Verfügung (hier: Tierhalter); Beweiswürdigung hinsichtlich der für ein Betretensrecht erforderlichen dringenden Gefahr; Richtigkeit als Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors; ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • OVG Saarland, 07.07.2015 - 1 B 101/15

    Rechtmäßigkeit tierschutzrechtlicher Anordnungen

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2017 - 2 A 180/16
    Auf die Beschwerde des Klägers änderte das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 7.7.2015 - 1 B 101/15 - den Beschluss des Verwaltungsgerichts teilweise ab und ordnete die aufschiebende Wirkung der gegen Ziffer 1 und Ziffer 2 der tierschutzrechtlichen Anordnung vom 29.9.2014 eingelegten Klage an.

    Insoweit werde auf die Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 4.5.2015 - 5 L 1724/14 - sowie ergänzend auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 7.7.2015 - 1 B 101/15 - Bezug genommen.

    Rn. 15 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergeben sich auch nicht aus dem Vorbringen des Klägers, in dem angefochtenen Urteil werde lediglich auf die Ausführungen in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 4.5.2015 - 5 L 1724/14 - und in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 7.7.2015 - 1 B 101/15 - Bezug genommen.

    Zudem ist im Fall der durch das mehrfach festgestellte Hundegebell in den Kellerräumen indizierten Hundehaltung im Keller des Wohnhauses fraglich, ob - wie durch § 6 Abs. 3 Sätze 4 und 5 Tierschutz-Hundeverordnung vorgegeben - mindestens eine Seite des Zwingers den Hunden den freien Blick aus dem Gebäude heraus ermöglicht.(Vgl. bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.7.2015 - 1 B 101/15 -).

  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2017 - 2 A 180/16
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).

    Grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache, wenn sie eine für die Berufungsentscheidung erhebliche, klärungsfähige und klärungsbedürftige, insbesondere höchst- oder obergerichtlich nicht (hinreichend) geklärte Frage allgemeiner, fallübergreifender Bedeutung aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder ihrer Fortentwicklung der berufungsgerichtlichen Klärung bedarf.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.11.2016 - 2 A 14/16 - und vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -) Die Frage, ob ein Hundehalter der Auskunftspflicht des § 16 Abs. 2 TierSchG unterliegt, lässt sich ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten und ist daher nicht klärungsbedürftig.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2017 - 2 A 180/16
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2017 - 2 A 180/16
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2017 - 2 A 180/16
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 98.10

    Prüfung des Vorliegens eines Verfahrensmangels in einem Urteil muss auch im Falle …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2017 - 2 A 180/16
    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind - mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers - erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind.(Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.1.2016 - 7 B 3/13 - und vom 17.5.2011 - 8 B 98.10 -, jeweils bei juris) Anhaltspunkte dafür, dass das Verwaltungsgericht entscheidungserhebliches Vorbringen des Klägers nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, sind angesichts dessen, dass die Klagebegründung in dem Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils wiedergegeben ist, nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 09.09.2013 - 7 B 2.13

    Feststellung der Rechmäßigkeit eines Plangenehmigungsbescheids zur Verbesserung …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2017 - 2 A 180/16
    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind - mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers - erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind.(Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.1.2016 - 7 B 3/13 - und vom 17.5.2011 - 8 B 98.10 -, jeweils bei juris) Anhaltspunkte dafür, dass das Verwaltungsgericht entscheidungserhebliches Vorbringen des Klägers nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, sind angesichts dessen, dass die Klagebegründung in dem Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils wiedergegeben ist, nicht ersichtlich.
  • OVG Saarland, 28.11.2016 - 2 A 14/16

    Keine Klagebefugnis einer Gemeinde gegen Widerspruchsbescheid in melderechtlicher …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2017 - 2 A 180/16
    Grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache, wenn sie eine für die Berufungsentscheidung erhebliche, klärungsfähige und klärungsbedürftige, insbesondere höchst- oder obergerichtlich nicht (hinreichend) geklärte Frage allgemeiner, fallübergreifender Bedeutung aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder ihrer Fortentwicklung der berufungsgerichtlichen Klärung bedarf.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.11.2016 - 2 A 14/16 - und vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -) Die Frage, ob ein Hundehalter der Auskunftspflicht des § 16 Abs. 2 TierSchG unterliegt, lässt sich ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten und ist daher nicht klärungsbedürftig.
  • OVG Saarland, 01.08.2016 - 8 F 173/16

    Aktenvorlage; Entscheidungserheblichkeit beim "in-camera"-Verfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2017 - 2 A 180/16
    Der Kläger macht zur Begründung eines Verfahrensmangels unter Hinweis auf das von ihm angestrengte Verfahren gemäß § 99 Abs. 2 VwGO - 8 F 173/16 - geltend, dass der Name des Anzeigenerstatters nicht offenbart worden sei.
  • VGH Bayern, 21.12.2023 - 23 C 23.2129

    Anordnung zur Duldung des Betretens von Örtlichkeiten der Tierhaltung

    Der in Art. 20a GG verankerte Tierschutz stellt ein solches bedeutendes Schutzgut dar, so dass eine dringende Gefahr anzunehmen ist, wenn sich aus konkreten Anhaltspunkten die hinreichende Wahrscheinlichkeit ergibt, dass in den Räumen die Verletzung einer Schutznorm des Tierschutzgesetzes bereits stattfand oder für die Zukunft unmittelbar bevorsteht (…SächsOVG, B.v. 20.12.2016 - 3 D 112/16 - BeckRS 2016, 122581 Rn. 9; SaarlOVG, B.v. 6.7.2017 - 2 A 180/16 - BeckRS 2017, 116747 Rn. 11).
  • OVG Saarland, 10.10.2025 - 2 B 100/25

    Tierschutzrechtliche Anordnung (hier: erfolgloses Eilrechtsschutzverfahren)

    Rn. 21 Eine dringende Gefahr im Sinne des § 16 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 lit. b TierSchG ist gegeben, wenn sich aus konkreten Anhaltspunkten die hinreichende Wahrscheinlichkeit (d. h. nicht bloß die entfernte Möglichkeit) ergibt, dass in den betroffenen Räumen die Verletzung einer tierschutzrechtlichen Norm entweder bereits stattfindet (also ein tierschutzwidriger Zustand besteht bzw. eine tierschutzwidrige Tätigkeit stattfindet) oder aber für die Zukunft ein tierschutzwidriger Vorgang oder Zustand oder eine tierschutzwidrige Handlung unmittelbar bevorsteht.[vgl. Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 16 Rn. 9; Beschluss des Senats vom 6.7.2017 - 2 A 180/16 -, juris, Rn. 17][vgl. Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 16 Rn. 9; Beschluss des Senats vom 6.7.2017 - 2 A 180/16 -, juris, Rn. 17] Dass das Verwaltungsgericht darauf abgestellt hat, bei der Frage, ob die Anforderungen des § 2 TierSchG - als "Tierhaltergeneralklausel"[vgl. Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 2 Rn. 1 m. w. N.][vgl. Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 2 Rn. 1 m. w. N.] - erfüllt sind, komme den beamteten Tierärzten eine vorrangige Beurteilungskompetenz zu, ist ebenso wenig zu beanstanden.
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 20.04.2017 - 2 A 180/16   

Zitiervorschläge
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VG Lüneburg, 20.04.2017 - 2 A 180/16 (https://dejure.org/2017,63185)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 20.04.2017 - 2 A 180/16 (https://dejure.org/2017,63185)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 20. April 2017 - 2 A 180/16 (https://dejure.org/2017,63185)
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