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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 187/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,27977
OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 187/22 (https://dejure.org/2022,27977)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.09.2022 - 2 A 187/22 (https://dejure.org/2022,27977)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. September 2022 - 2 A 187/22 (https://dejure.org/2022,27977)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 3 AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG 1992, § 78 Abs 4 S 4 AsylVfG 1992, § 3e AsylVfG 1992
    Anforderungen an Zulassungsantrag im Asylverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungserfordernis; Ehemann; Einzelfall; Fluchtalternative; Flüchtling; Türkei; Verfahrensmangel; Verfolgungsgefahr; Zulassungsantrag: Verfolgung durch Ehemann (Türkei)

  • rechtsportal.de

    Darlegungserfordernis; Ehemann; Einzelfall; Fluchtalternative; Flüchtling; Türkei; Verfahrensmangel; Verfolgungsgefahr; Zulassungsantrag: Verfolgung durch Ehemann (Türkei)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2019 - 13 LA 401/18

    Beeidigung; Berufsfreiheit; Bestandsschutz; Dolmetscher; Erlöschen; Ermächtigung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 187/22
    Es bedarf einer substantiierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der tragenden Begründung der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen und aufbereitet wird.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2020 - 2 A 218/19 -, juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2020 - 2 A 218/19 -, juris] Erforderlich sind qualifizierte, ins Einzelne gehende, fallbezogene und aus sich heraus verständliche, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogene und geordnete Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen.[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.1.2019 - 13 LA 401/18 -, juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.1.2019 - 13 LA 401/18 -, juris].
  • OVG Saarland, 17.07.2020 - 2 A 218/19

    Zur Verhältnismäßigkeit von tierschutzrechtlichen Anordnungen und zum …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 187/22
    Es bedarf einer substantiierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der tragenden Begründung der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen und aufbereitet wird.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2020 - 2 A 218/19 -, juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2020 - 2 A 218/19 -, juris] Erforderlich sind qualifizierte, ins Einzelne gehende, fallbezogene und aus sich heraus verständliche, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogene und geordnete Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen.[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.1.2019 - 13 LA 401/18 -, juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.1.2019 - 13 LA 401/18 -, juris].
  • OVG Saarland, 20.05.2019 - 2 A 194/19

    Grundsätzliche Bedeutung einer Asylrechtssache; Abschiebungshindernis für junge …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 187/22
    Die in § 78 Abs. 3 AsylG gegenüber dem Regelverfahren durch eine abschließende Aufzählung von Gründen für die Zulassung der Berufung in Asylsachen nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 AsylG eingeschränkte Rechtsmittelzulässigkeit macht deutlich, dass der Gesetzgeber den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren in der Regel auf eine Instanz beschränkt hat.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.5.2019 - 2 A 194/19 -, Leitsatz Nr. 16 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 19, ständige Rechtsprechung, und Beschluss vom 7.10.2019 - 2 A 301/18 -, Juris, wonach auch der Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs keine im Ergebnis "richtige" Entscheidung garantiert][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.5.2019 - 2 A 194/19 -, Leitsatz Nr. 16 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 19, ständige Rechtsprechung, und Beschluss vom 7.10.2019 - 2 A 301/18 -, Juris, wonach auch der Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs keine im Ergebnis "richtige" Entscheidung garantiert].
  • OVG Saarland, 12.06.2019 - 2 A 319/18

    Berufungszulassungsantrag Irak - Jezide; interner Schutz; Tatsachenwürdigung

    Auszug aus OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 187/22
    Rn. 20 Ob jemand in einem anderen Landesteil Schutz und Zuflucht finden kann, ist nicht allein von den jeweiligen politischen Verhältnissen und einer Zugriffsmöglichkeit des Verfolgers, sondern häufig auch von einer Vielzahl individueller Umstände und Faktoren wie etwa dem Alter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand, der Ausbildung, dem Vermögen und familiären oder freundschaftlichen Verbindungen abhängig, die auch in wirtschaftlicher Hinsicht ein Überleben ermöglichen.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.6.2019 - 2 A 319/18 -,][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.6.2019 - 2 A 319/18 -,] Durch den Einzelfall aufgeworfene und insoweit individuell zu beantwortende Fragen rechtfertigen jedoch keine Zulassung des Rechtsmittels wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG).[vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.3.2018 - 2 A 113/18 -, vom 4.4.2018 - 2 A 123/18 - und vom 5.4.2018 - 2 A 133/18 - (alle Bulgarien), vom 4.4.2018 - 2 A 93/18 und 2 A 95/18 - sowie vom 5.4.2018 - 2 A 128/18 - (alle Rumänien), und vom 16.4.2018 - 2 A 59/18 - (Griechenland)][vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.3.2018 - 2 A 113/18 -, vom 4.4.2018 - 2 A 123/18 - und vom 5.4.2018 - 2 A 133/18 - (alle Bulgarien), vom 4.4.2018 - 2 A 93/18 und 2 A 95/18 - sowie vom 5.4.2018 - 2 A 128/18 - (alle Rumänien), und vom 16.4.2018 - 2 A 59/18 - (Griechenland)].
  • OVG Saarland, 09.03.2022 - 2 A 50/22

    Berufungszulassung in Asylsachen; Begründungsfristverlängerung; besondere …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 187/22
    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung in einem Berufungszulassungsverfahren stellt insbesondere kein geeignetes Mittel dar, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte Beweisanträge zu ersetzen.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2022 - 2 A 50/22 -, juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2022 - 2 A 50/22 -, juris].
  • OVG Saarland, 07.10.2019 - 2 A 301/18

    Asylrechtsstreit; Grundsatz- und Gehörsrüge; Verfolgungsprognose; …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 187/22
    Die in § 78 Abs. 3 AsylG gegenüber dem Regelverfahren durch eine abschließende Aufzählung von Gründen für die Zulassung der Berufung in Asylsachen nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 AsylG eingeschränkte Rechtsmittelzulässigkeit macht deutlich, dass der Gesetzgeber den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren in der Regel auf eine Instanz beschränkt hat.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.5.2019 - 2 A 194/19 -, Leitsatz Nr. 16 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 19, ständige Rechtsprechung, und Beschluss vom 7.10.2019 - 2 A 301/18 -, Juris, wonach auch der Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs keine im Ergebnis "richtige" Entscheidung garantiert][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.5.2019 - 2 A 194/19 -, Leitsatz Nr. 16 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 19, ständige Rechtsprechung, und Beschluss vom 7.10.2019 - 2 A 301/18 -, Juris, wonach auch der Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs keine im Ergebnis "richtige" Entscheidung garantiert].
  • OVG Saarland, 05.04.2018 - 2 A 133/18

    Abschiebungsverbot, Anerkannte, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 187/22
    Rn. 20 Ob jemand in einem anderen Landesteil Schutz und Zuflucht finden kann, ist nicht allein von den jeweiligen politischen Verhältnissen und einer Zugriffsmöglichkeit des Verfolgers, sondern häufig auch von einer Vielzahl individueller Umstände und Faktoren wie etwa dem Alter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand, der Ausbildung, dem Vermögen und familiären oder freundschaftlichen Verbindungen abhängig, die auch in wirtschaftlicher Hinsicht ein Überleben ermöglichen.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.6.2019 - 2 A 319/18 -,][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.6.2019 - 2 A 319/18 -,] Durch den Einzelfall aufgeworfene und insoweit individuell zu beantwortende Fragen rechtfertigen jedoch keine Zulassung des Rechtsmittels wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG).[vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.3.2018 - 2 A 113/18 -, vom 4.4.2018 - 2 A 123/18 - und vom 5.4.2018 - 2 A 133/18 - (alle Bulgarien), vom 4.4.2018 - 2 A 93/18 und 2 A 95/18 - sowie vom 5.4.2018 - 2 A 128/18 - (alle Rumänien), und vom 16.4.2018 - 2 A 59/18 - (Griechenland)][vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.3.2018 - 2 A 113/18 -, vom 4.4.2018 - 2 A 123/18 - und vom 5.4.2018 - 2 A 133/18 - (alle Bulgarien), vom 4.4.2018 - 2 A 93/18 und 2 A 95/18 - sowie vom 5.4.2018 - 2 A 128/18 - (alle Rumänien), und vom 16.4.2018 - 2 A 59/18 - (Griechenland)].
  • OVG Saarland, 27.08.2026 - 2 A 37/26

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines …

    Die Frage einer Ergebnisrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung bzw. einer "Einzelfallgerechtigkeit" stellt im asylrechtlichen Berufungszulassungsverfahren kein Prüfkriterium dar.[vgl. hierzu bereits Beschlüsse des Senats vom 26.9.2024 - 2 A 183/23 -, juris, Rn. 10 sowie vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, juris][vgl. hierzu bereits Beschlüsse des Senats vom 26.9.2024 - 2 A 183/23 -, juris, Rn. 10 sowie vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, juris].
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.2026 - 6 MB 49/25

    Ausländerrecht; Anforderungen an die Darlegung einer Posttraumatischen …

    Die dagegen bei dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht erhobene Klage (2 A 187/22, später 10 A 239/23) wurde abgewiesen und der Antrag auf Zulassung der Berufung mit Beschluss vom 16. Mai 2024 (5 LA 74/24) abgelehnt.
  • OVG Saarland, 26.09.2024 - 2 A 183/23

    Zulassung der Berufung (Asyl); Verfahrensfehler; Verstoß gegen rechtliches Gehör …

    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung in einem Berufungszulassungsverfahren stellt kein geeignetes Mittel dar, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte Beweisanträge zu ersetzen.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, juris] Der Vorwurf des Klägers, er hätte die Zeugen selbst zu der mündlichen Verhandlung eingeladen, wenn das Verwaltungsgericht vor der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen hätte, dass es Zweifel an dem diesbezüglichen Sachverhaltskomplex hatte, führt zu keinem anderen Ergebnis.

    § 78 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 AsylG eingeschränkte Rechtsmittelzulässigkeit macht deutlich, dass der Gesetzgeber den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren in der Regel auf eine Instanz beschränkt hat.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.9.2024 - 2 A 92/24 - und vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, jeweils bei juris][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.9.2024 - 2 A 92/24 - und vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, jeweils bei juris].

  • OVG Saarland, 17.10.2022 - 2 A 212/22

    Rücknahme der Flüchtlingsanerkennung

    Dabei mag hier dahinstehen, ob allein der Hinweis auf die "Frage nach dem Vertrauen ... in den Fortbestand der ursprünglichen Anerkennungsentscheidung" bei zutreffenden Angaben im Asylverfahren noch den strengen Darlegungserfordernissen des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG für eine Grundsatzrüge genügt.[vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, wonach dem Darlegungserfordernis nur genügt wird, wenn der Zulassungsgrund nicht nur benannt wird, sondern zusätzlich näher erläutert wird, aus welchen Gründen er vorliegen soll, es dabei einer substantiierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der tragenden Begründung der angegriffenen Entscheidung bedarf, in der der Streitstoff "durchdrungen" und aufbereitet wird][vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, wonach dem Darlegungserfordernis nur genügt wird, wenn der Zulassungsgrund nicht nur benannt wird, sondern zusätzlich näher erläutert wird, aus welchen Gründen er vorliegen soll, es dabei einer substantiierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der tragenden Begründung der angegriffenen Entscheidung bedarf, in der der Streitstoff "durchdrungen" und aufbereitet wird] Die in dem Zusammenhang angesprochene Frage, ob beziehungsweise in welchem Umfang ein Bürger auf den Fortbestand und die Bestandskraft einer Entscheidung vertrauen kann und inwieweit dieses Vertrauen schutzwürdig ist, beantwortet sich nach den einschlägigen Regelungen über den Widerruf beziehungsweise die Rücknahme auch von bestandskräftigen Verwaltungsakten, mit denen der Gesetzgeber einen gegebenenfalls auch an den Umständen des Einzelfalls zu orientierenden Interessenausgleich vorgenommen hat.
  • OVG Saarland, 23.01.2025 - 2 A 126/23

    Asylrechtliches Berufungszulassungsverfahren; Verfahrensfehler; Verstoß gegen …

    Erforderlich sind qualifizierte, ins Einzelne gehende, fallbezogene und aus sich heraus verständliche, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogene und geordnete Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen.[vgl. Beschluss des Senats vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, juris, Rn. 18 m. w. N.][vgl. Beschluss des Senats vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, juris, Rn. 18 m. w. N.].
  • OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22

    Berufungszulassungsantrag; Zulässigkeit der Rückführung eines in Italien als …

    Rn. 19 Das Darlegungserfordernis gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG verlangt jedoch, dass die tatsächliche Frage nicht nur aufgeworfen wird, sondern im Wege der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Ausführungen in dem angefochtenen Urteil und mit den wichtigsten Erkenntnismitteln herausgearbeitet wird, warum ein allgemeiner Klärungsbedarf bestehen soll.[Beschluss des Senats vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, juris][Beschluss des Senats vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, juris] Diese Voraussetzungen erfüllt der Vortrag des Klägers nicht.
  • OVG Saarland, 05.09.2024 - 2 A 92/24

    Exilpolitische Betätigung einer Kurdin aus der Türkei

    Die in § 78 Abs. 3 AsylG gegenüber dem Regelverfahren durch eine abschließende Aufzählung von Gründen für die Zulassung der Berufung in Asylsachen nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 AsylG eingeschränkte Rechtsmittelzulässigkeit macht deutlich, dass der Gesetzgeber den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren in der Regel auf eine Instanz beschränkt hat.[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, juris, sowie den Beschluss vom 20.5.2019 - 2 A 194/19 -, Leitsatz Nr. 16 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 19, ständige Rechtsprechung, und Beschluss vom 7.10.2019 - 2 A 301/18 -, juris, wonach auch der Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs keine im Ergebnis "richtige" Entscheidung garantiert][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, juris, sowie den Beschluss vom 20.5.2019 - 2 A 194/19 -, Leitsatz Nr. 16 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 19, ständige Rechtsprechung, und Beschluss vom 7.10.2019 - 2 A 301/18 -, juris, wonach auch der Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs keine im Ergebnis "richtige" Entscheidung garantiert].
  • OVG Saarland, 11.09.2023 - 2 A 109/23

    Berufungszulassungsantrag/Asylverfahren (Sachverhaltswürdigung)

    Der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht im verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren (§ 86 Abs. 1 VwGO) ist vielmehr in aller Regel genügt, wenn ein rechtskundig vertretener Beteiligter in der mündlichen Verhandlung keine konkreten (förmlichen) Beweisanträge zu einem bestimmten Thema gestellt hat.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, Leitsatz Nr. 57 der Übersicht II/2022 auf der Homepage des Gerichts, st. Rspr.][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, Leitsatz Nr. 57 der Übersicht II/2022 auf der Homepage des Gerichts, st. Rspr.].
  • OVG Saarland, 14.11.2022 - 2 A 230/22

    Berufungszulassung in Asylverfahren; Darlegungserfordernis; Beschränkung der …

    Es bedarf einer substantiierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der tragenden Begründung der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen und aufbereitet wird.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, und vom 17.7.2020 - 2 A 218/19 -, juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, und vom 17.7.2020 - 2 A 218/19 -, juris] Erforderlich sind qualifizierte, ins Einzelne gehende, fallbezogene und aus sich heraus verständliche, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogene und geordnete Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen.[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.1.2019 - 13 LA 401/18 -, juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.1.2019 - 13 LA 401/18 -, juris].
  • VG Stuttgart, 17.10.2022 - A 18 K 3092/20

    Türkei: Zwangsheirat; Häusliche Gewalt; Staatlicher Schutz und inländische …

    Das türkische Gesetz Nummer 6284 bietet die Möglichkeit, eine solche zu erwirken und so die Veröffentlichung der Adresse einer gefährdeten Frau im zentralisierten E-Government-System in der Türkei zu verhindern nicht veröffentlicht würden (vgl. VG Saarland, Urteil vom 25.5.2022 - 6 K 968/20 - n.v., zitiert und gehalten von: OVG Saarland, Beschluss vom 29.09.2022 - 2 A 187/22 - juris Rn. 13) Soweit hier ersichtlich erscheint auch ein Zugriff ihrer Verwandten auf die dann neue Adresse der Klägerin über das Melderegister (MERNIS) nicht hinreichend wahrscheinlich.
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