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Weitere Entscheidungen unten: VG Halle, 02.06.2015 | BVerwG

Rechtsprechung
   VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 2/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11347
VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 2/15 (https://dejure.org/2016,11347)
VG Göttingen, Entscheidung vom 12.05.2016 - 2 A 2/15 (https://dejure.org/2016,11347)
VG Göttingen, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - 2 A 2/15 (https://dejure.org/2016,11347)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 169 AO; § 170 Abs 2 Nr 1 AO; § 171 Abs 3a AO; § 2 Abs 2 KAG ND; § 2 Abs 3 KAG ND
    Erdrosselung; Festsetzungsverjährung; rückwirkende Satzung; Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Steuermaßstab; Vergnügungssteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …

    Auszug aus VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 2/15
    Er bildet zwar weder den wirklichen individuellen Vergnügungsaufwand des einzelnen Spielers noch den (ersatzweise) summierten Vergnügungsaufwand aller Spieler im Erhebungszeitraum ab (dieser würde - wirklichkeitsnäher - am ehesten durch den "Spieleinsatz" [= eingeworfenes Geld und thesaurierte, d.h. nicht ausgezahlte, sondern zu neuem Spiel verwendete Gewinne, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009, a.a.O., BVerwGE 135, 367 K., juris Rn. 24] erfasst), stellt jedoch einen ebenso zulässigen realitätsnahen Ersatzmaßstab dar (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. Februar 2009, a.a.O., BVerwGE 123, 1 [26 f.]; Nds. OVG…, Urteil vom 12. Mai 2014, a.a.O., S. 7 f. des Urteilsabdrucks), für den sich die Beklagte kraft ihrer steuerlichen Gestaltungsfreiheit entscheiden durfte.".

    Rn. 39 Dass der durchschnittlich von Aufstellern im Satzungsgebiet der Beklagten erzielte Bruttoumsatz die durchschnittlichen Kosten (bei deren Ermittlung solche Geräte unberücksichtigt bleiben müssen, die unabhängig von der Spielgerätesteuer unwirtschaftlich sind und daher geeignet sein könnten, den durchschnittlichen Ertrag zu mindern) unter Berücksichtigung aller anfallenden Steuern (also auch der Spielgerätesteuer) und einschließlich eines angemessenen Betrages für Eigenkapitalverzinsung und Unternehmerlohn nicht mehr abdecken könnte (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009, a.a.O., BVerwGE 135, 367 [383], juris Rnrn. 44 f.) und dass es deshalb in der Stadt A durch die Höhe der erhobenen Spielgerätesteuer einem Automatenaufsteller im Regelfall unmöglich gemacht würde, diesen Beruf (weiterhin) zur Grundlage seiner Existenz zu machen und somit nur noch ausnahmsweise eine Fortführung dieser Erwerbstätigkeit möglich erschiene, zeigen diese Zahlen nicht auf.

    Dann aber ist nach logischen Grundsätzen der Subjunktion von vornherein erst recht eine nur für Art. 12 Abs. 1 GG relevante Erdrosselungswirkung als Verletzung einer äußersten Grenze (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 7. Januar 1998, a.a.O., NVwZ-RR 1998, 672) auszuschließen (…zur indiziellen Bedeutung der Bestandsentwicklung für die Verneinung einer behaupteten Erdrosselungswirkung vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 2013, a.a.O., juris Rn. 7, …und vom 26. Oktober 2011 - 9 B 16.11 -, NVwZ-RR 2012, 38, juris Rn. 7; im Anschluss an das Urteil vom 10. Dezember 2009, a.a.O., BVerwGE 135, 367 [383], juris Rn. 46).".

  • BVerwG, 24.11.2015 - 2 B 37.15

    Hilfspersonaleinsatz bei Erstellung eines Sachverständigengutachten

    Auszug aus VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 2/15
    Rn. 19 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten in diesem sowie im Verfahren 2 B 37/15 gewechselten Schriftsätze und die Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Die Kammer hält an ihrer im Beschluss vom 25. Februar 2015 (2 B 37/15) hierzu vorläufig geäußerten Rechtsauffassung trotz der von der Beklagten angeführten Gegenargumente fest.

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Spielgerätesteuer

    Auszug aus VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 2/15
    Rn. 23 "Die ursprünglich dem angefochtenen Bescheid vom 2. Dezember 2004 zugrunde liegende Vergnügungssteuersatzung der Beklagten vom 17. Dezember 1992 war infolge der gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßenden Verwendung des sog. Stückzahlmaßstabs verfassungswidrig und damit nichtig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.2.2009 -1 BvL 8/05-, BVerfGE 123, 1).

    In jedem Fall verlangt der Grundsatz der Belastungsgleichheit einen zumindest lockeren Bezug des Steuermaßstabs zum Vergnügungsaufwand des Spielers (BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962, a.a.O., BVerfGE 14, 76 [93, 95]; Beschlüsse vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 -, BVerfGE 31, 8 [19, 25 f.], und vom 4. Februar 2009, a.a.O., BVerfGE 123, 1 [19 ff.].

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen …

    Auszug aus VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 2/15
    Sie erhalten durch das "Nachschieben" einer rechtswirksamen Satzung nachträglich die erforderliche Rechtsgrundlage (und zwar mit Wirkung ex tunc), brauchen also insbesondere nicht aufgehoben und durch einen neuen Bescheid ersetzt zu werden (so die nunmehr einhellige Auffassung, z.B. BVerwG, Urteil vom 26.6.1970 - IV C 134.68 - DVBl 1970, 835 = DÖV 1970, 861, Urteil vom 15.4.1983 - 8 C 170/81 - BVerwGE 67, 129 = KStZ 1983, 205 = NVwZ 1983, 612 = DÖV 1983, 941; OVG Münster, Urteile vom 16.7.1969 - II A 714/66 - DVBl 1970, 427 und vom 5.2.1980 - 2 A 922/79 - OVGE 34, 293; Hess.VGH, Urteil vom 20.2.2008 - 5 UE 82/07 - KStZ 2008, 130; OVG Lüneburg…, Urteil vom 21.11.1988 - 9 A 68/87 - Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2009, § 2 Rdnr. 107 und § 8 Rdnrn. 163, 166).

    Gleiches gilt selbst dann, wenn diese rückwirkende Änderung im Einzelfall zu einer höheren Abgabenlast führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.4.1983 - 8 C 170/81 - BVerwGE 67, 129, hier zitiert nach juris Rdnr. 18;… Rosenzweig/Freese, NKAG, Kommentar, Stand: Januar 2009, § 2 Rdnr. 43).".

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 25.03

    Abfall; Abfälle zur Verwertung; Abfälle zur Beseitigung; gewerbliche …

    Auszug aus VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 2/15
    Er bildet zwar weder den wirklichen individuellen Vergnügungsaufwand des einzelnen Spielers noch den (ersatzweise) summierten Vergnügungsaufwand aller Spieler im Erhebungszeitraum ab (dieser würde - wirklichkeitsnäher - am ehesten durch den "Spieleinsatz" [= eingeworfenes Geld und thesaurierte, d.h. nicht ausgezahlte, sondern zu neuem Spiel verwendete Gewinne, vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 2009, a.a.O., BVerwGE 135, 367 K., juris Rn. 24] erfasst), stellt jedoch einen ebenso zulässigen realitätsnahen Ersatzmaßstab dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009, a.a.O., BVerwGE 123, 1 [26 f.]; Nds. OVG…, Urteil vom 12. Mai 2014, a.a.O., S. 7 f. des Urteilsabdrucks), für den sich die Beklagte kraft ihrer steuerlichen Gestaltungsfreiheit entscheiden durfte.".
  • BVerwG, 26.10.2011 - 9 B 16.11

    Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; Erdrosselung; Wirtschaftlichkeit des Betriebs …

    Auszug aus VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 2/15
    Dann aber ist nach logischen Grundsätzen der Subjunktion von vornherein erst recht eine nur für Art. 12 Abs. 1 GG relevante Erdrosselungswirkung als Verletzung einer äußersten Grenze (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 7. Januar 1998, a.a.O., NVwZ-RR 1998, 672) auszuschließen (…zur indiziellen Bedeutung der Bestandsentwicklung für die Verneinung einer behaupteten Erdrosselungswirkung vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 2013, a.a.O., juris Rn. 7, und vom 26. Oktober 2011 - 9 B 16.11 -, NVwZ-RR 2012, 38, juris Rn. 7;… im Anschluss an das Urteil vom 10. Dezember 2009, a.a.O., BVerwGE 135, 367 [383], juris Rn. 46).".
  • BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97

    Spielautomatensteuer; örtliche Aufwandsteuer; kalkulatorische Abwälzbarkeit; …

    Auszug aus VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 2/15
    Dann aber ist nach logischen Grundsätzen der Subjunktion von vornherein erst recht eine nur für Art. 12 Abs. 1 GG relevante Erdrosselungswirkung als Verletzung einer äußersten Grenze (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 1998, a.a.O., NVwZ-RR 1998, 672) auszuschließen (…zur indiziellen Bedeutung der Bestandsentwicklung für die Verneinung einer behaupteten Erdrosselungswirkung vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 2013, a.a.O., juris Rn. 7, …und vom 26. Oktober 2011 - 9 B 16.11 -, NVwZ-RR 2012, 38, juris Rn. 7;… im Anschluss an das Urteil vom 10. Dezember 2009, a.a.O., BVerwGE 135, 367 [383], juris Rn. 46).".
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2007 - 9 ME 84/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vergnügungssteuer in Höhe von 12% des …

    Auszug aus VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 2/15
    Rn. 36 Das Nds. OVG hat in seinem Urteil vom 12. Mai 2014, a.a.O., S. 10 des Urteilsabdrucks, einen Satz von 10% als "am unteren Rand der […] nicht erdrosselnd wirkenden Steuersätze" gelegen bezeichnet und in seinem Beschluss vom 22. März 2007 - 9 ME 84/07 -, juris Rn. 13, einen Steuersatz von 12% als nicht erdrosselnd eingestuft.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 14 A 435/12

    Begehren der gerichtlichen Aufhebung des Steuerbescheids wegen …

    Auszug aus VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 2/15
    Diese Vorschrift findet jedoch keine Anwendung, wenn, wie hier, die Finanzbehörde selbst den angefochtenen Steuerbescheid aufhebt (…Rüsken in: Klein, a.a.O., § 171 Rn. 34 a; OVG Münster, Beschluss vom 19.03.2012 - 14 A 435/12 -, zitiert nach Juris Rn. 10 m.w.N.; ebenso Anwendungserlass zur AO zu § 171 Anmerkung 2 a).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Ökosteuer

    Auszug aus VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 2/15
    Rn. 32 "Der Grundsatz der gleichen Zuteilung steuerlicher Lasten (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99, 905/00 -, BVerfGE 110, 274 [292] - Ökosteuer) als Ausfluss des allgemeinen Gleichheitssatzes verlangt eine Ausgestaltung der Steuer, die bezogen auf den jeweiligen Steuergegenstand und unter Berücksichtigung der Eigenart der jeweiligen Steuer eine gleichheitsgerechte Belastung sicherstellt.
  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte …

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Pauschalsteuer Gewinnspielgeräte

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

  • VGH Hessen, 20.02.2008 - 5 UE 82/07

    Berechnung der Spielapparatesteuer

  • BVerwG, 23.06.2008 - 9 B 43.07

    Verfahren zur Vergnügungssteuer vor dem Bundesverwaltungsgericht

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 134.68

    Bestandskraft eines erst nach seinem Ergehen durch Rückwirkung des …

  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 32.76

    Rückwirkende Abgabensatzungen - Schlechterstellungsverbot - Höhe der Abgabe - …

  • VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 250/14

    Keine bundesrechtlichen Schranken für Höhe der Spielgerätesteuer abgesehen vom …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1980 - 2 A 922/79
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.11.1988 - 9 A 68/87
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.1969 - II A 714/66
  • VG Göttingen, 08.01.2008 - 3 A 7/07

    Aufstellen; Betrieb; echte Rückwirkung; Einspielergebnis; Festlegung; …

  • VG Magdeburg, 07.10.2016 - 8 A 158/16

    Entgeltpflichtiger für das Wasserentnahmeentgelt

    Rn. 16 Der Beklagte hat in der mündlichen Verhandlung auch auf die Rechtsprechung des VG A-Stadt zum Wasserentnahmeentgelt (Urteile vom 02.06.2015 - 2 A 2/15 HAL sowie 2 A 10/15) hingewiesen, die bereits auch in der Begründung des streitgegenständlichen Rücknahmebescheides vom 16.03.2016 genannt worden war.

    Soweit der Beklagte auf die Urteile des VG A-Stadt (Urteile vom 02.06.2015 - 2 A 2/15 HAL sowie 2 A 10/15 HAL beide n. v.) verweist, lagen diesen andere Sachverhalte zugrunde, denn dort waren Inhaber der wasserrechtlichen Erlaubnis und Benutzer identisch.

    Rn. 35 c) Etwas anderes lässt sich nach Auffassung des Gerichts auch nicht zwingend aus der Systematik der WasEE-VO LSA ableiten (so aber VG A-Stadt, Urteil vom 02.06.2015 - 2 A 2/15 HAL).

    Rn. 45 g) Das Gericht folgt dem Vortrag des Beklagten nicht, soweit der er unter Berufung auf die sogenannte "Wasserpfennig-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 07.11.1995 - 2 BvR 413/88, 2 BvR 1300/93, vgl. dazu auch Nichtannahmebeschluss vom 20.01.2010 - 1 BvR 1801/07, 1 BvR 1878/07 - jeweils zitiert in juris, ebenso wohl VG A-Stadt, Urteile vom 02.06.2015 - 2 A 2/15 HAL sowie 2 A 10/15 HAL) darauf abstellt, dass das Tatbestandsmerkmal nach § 1 Abs. 1 WasEE-VO LSA "Benutzung des Entnehmens" bereits dann erfüllt sei, wenn dem potentiell Entgeltpflichtigen bereits eine wasserrechtliche Genehmigung/Erlaubnis von der zuständigen Behörde erteilt worden sei.

  • VGH Bayern, 23.01.2024 - 4 ZB 21.168

    Festsetzung von Fremdenverkehrsbeiträgen

    Von einer Anwendbarkeit bei kommunalen Abgaben ist entgegen der Annahme der Klägerin auch das Verwaltungsgerichts Göttingen in der zitierten Entscheidung nicht ausgegangen (U.v. 12.5.2016 - 2 A 2/15 - juris Rn. 68).
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Rechtsprechung
   VG Halle, 02.06.2015 - 2 A 2/15   

Zitiervorschläge
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VG Halle, 02.06.2015 - 2 A 2/15 (https://dejure.org/2015,105938)
VG Halle, Entscheidung vom 02.06.2015 - 2 A 2/15 (https://dejure.org/2015,105938)
VG Halle, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - 2 A 2/15 (https://dejure.org/2015,105938)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerwG - 2 A 2.15   

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