Rechtsprechung
| VG Berlin, 18.03.2003 - 2 A 203.01, 2 A 46.02 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse
- nomos.de
, S. 7 (Kurzinformation)
Rücknahme einer Einbürgerung nicht möglich
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- OVG Berlin, 20.02.2003 - 5 S 23.02
Staatsangehörigkeitsrecht; Einbürgerung; erschlichene; Rücknahme; …
Auszug aus VG Berlin, 18.03.2003 - 2 A 203.01
Diese Regelung findet gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG-Bln.i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 VwVfG auf die Rücknahme von Einbürgerungen keine Anwendung, wie der seinerzeit für das Einbürgerungsrecht zuständige 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin im Urteil vom 2. November 1988 (OVG 1 B 53.87) zutreffend dargelegt und der nunmehr zuständige 5. Senat des Gerichts mit Beschluss vom 20. Februar 2003 (OVG 5 S 23.02) bekräftigt hat.Daran hat sich nach Auffassung der Kammer weder durch das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618) noch sonst etwas geändert (so auch OVG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2003, a.a.O.):.
Da er dennoch eine von der bisherigen Rechtslage abweichende Regelung nicht getroffen hat, ist anzunehmen, dass die Übernahme des bisherigen Rechtszustandes seinem Willen entsprach (so auch OVG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2003, a.a.O.S. 5 des amtlichen Abdrucks).
Im Gegenteil sind, wie auch der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts zutreffend betont, die zivil- und öffentlich-rechtlichen Folgen der Einbürgerung nach wie vor so weitreichend, dass die Annahme gerechtfertigt ist, das Gesetz verleihe der Einbürgerung mit der Aushändigung der Urkunde im Interesse der Rechtssicherheit eine gesteigerte Bestandskraft (OVG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2003, a.a.O.S. 7, auch zum Folgenden).
Soweit ersichtlich, hat auch nicht das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage das Preußische Oberverwaltungsgericht zu seiner Rechtsprechung bewogen, sondern die Besonderheiten der Einbürgerung und der abschließende Charakter der maßgeblichen Regelungen des RuStAG 1870 (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2003, a.a.O.S. 9).
Wie das Oberverwaltungsgericht zutreffend anführt, bestimmt die Vorschrift ferner nicht, ob eine Einbürgerung auch dann zurückgenommen werden darf, wenn damit Staatenlosigkeit eintreten würde oder ob die Rücknahme wenigstens dann unzulässig ist, wenn zum Zeitpunkt der Rücknahmeentscheidung ein (Ermessens-) Anspruch auf Einbürgerung bestünde (OVG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2003, a.a.O.S. 10).
- OVG Berlin, 02.11.1988 - 1 B 53.87
Auszug aus VG Berlin, 18.03.2003 - 2 A 203.01
Diese Regelung findet gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG-Bln.i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 VwVfG auf die Rücknahme von Einbürgerungen keine Anwendung, wie der seinerzeit für das Einbürgerungsrecht zuständige 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin im Urteil vom 2. November 1988 (OVG 1 B 53.87) zutreffend dargelegt und der nunmehr zuständige 5. Senat des Gerichts mit Beschluss vom 20. Februar 2003 (OVG 5 S 23.02) bekräftigt hat.Durch den Erlass des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 ist eine Änderung dieser Rechtslage nicht eingetreten (so bereits der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin im genannten Urteil vom 2. November 1988, a.a.O.S. 17 f.).
Bereits der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin hat betont, dass auch zum Zeitpunkt seiner Entscheidung (vom 2. November 1988, a.a.O.) das Bedürfnis nach einer abschließenden Klärung der Staatsangehörigkeit des Eingebürgerten fortbestehe ("Vielmehr gilt nach wie vor, ..." S. 20).
- BVerwG, 13.04.1989 - 1 B 54.89
Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Spezialregelung - Rücknahme
Auszug aus VG Berlin, 18.03.2003 - 2 A 203.01
Vor allem auch aus diesem Grunde hat das Bundesverwaltungsgericht die Regelung des § 24 StaRegG als nicht auch auf Einbürgerungen nach § 8 RuStAG (analog) anwendbar angesehen ( Beschluss vom 13. April 1989 - 1 B 54/89 , NVwZ-RR 1990.220).
- BVerwG, 18.09.2002 - 1 B 41.02
Rücknahme einer Einbürgerung wegen Fehlens der erforderlichen Einordnung in die …
Auszug aus VG Berlin, 18.03.2003 - 2 A 203.01
Ihrer Auffassung nach ist die streitige Rechtsfrage der Rücknehmbarkeit der Einbürgerung nicht durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 2002 ( BVerwG 1 B 41.02 ) geklärt. - BVerwG, 08.03.1977 - I C 15.73
Unwirksamkeitserklärung einer Einbürgerung - Rücknahme - Ausschlußfrist
Auszug aus VG Berlin, 18.03.2003 - 2 A 203.01
Warum der Gesetzgeber den unter § 24 StaRegG fallenden Personenkreis gegenüber den sonstigen zu Unrecht Eingebürgerten derart begünstigen sollte, wäre nicht verständlich, zumal geklärt ist, dass unter den Anwendungsbereich des § 24 StaRegG auch arglistig erschlichene Einbürgerungen nach den genannten Bestimmungen des StaRegG fallen ( BVerwG, Urteil vom 8. März 1977 - I C 15/73 -, NJW 1977, 1603). - BVerwG, 08.08.1986 - 4 C 16.84
Subsidiaritätsgrundsatz - Voraussetzungen - Verwaltungsverfahren
Auszug aus VG Berlin, 18.03.2003 - 2 A 203.01
Denn die Anwendung des § 48 VwVfG ausschließende Bestimmungen können auch dann gegeben sein, wenn sie zwar eine ausdrückliche inhaltsgleiche oder entgegengesetzte Regelung nicht treffen, jedoch eine abschließende Problemlösung für sich in Anspruch nehmen, was nach ihrem Sinn und Zweck im Wege der Auslegung zu ermitteln ist ( BVerwG, Urteil vom 8. August 1986 - 4 C 16/84 -, NVwZ 1987, 488;… kritisch offenbar Sachs, a.a.O. Rn. 16). - VGH Bayern, 17.06.2002 - 5 B 01.1385
Auszug aus VG Berlin, 18.03.2003 - 2 A 203.01
Daran ist trotz der geäußerten Kritik festzuhalten (a.A. jeweils mit weiteren Nachweisen etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 28. August 2001, EZAR 276 Nr. 5; Hess. VGH, Urteil vom 18. Mai 1998, EZAR 276 Nr. 4; OVG Münster, Urteil vom 2. September 1996, EZAR 276 Nr. 3; VGH Kassel, Beschluss vom 9. Mai 1990, EZAR 276 Nr. 1; VGH München, Urteil vom 17. Juni 2002 - OVG 5 B 01.1385;… Kimminich, in: Bonner Kommentar zum GG , Drittbearbeitung 10/1984, Art. 16 Rn. 38 ff.;… Makarov/v. Mangoldt, StAR, Stand Mai 1986, § 16 RuStAG Rn. 32;… Hailbronner, in: Hailbronner/Renner, StAR, 3., Aufl. 2001, § 16 StAG Rn. 8 ff.;… Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 48 Rn. 17, allerdings unter unzutreffendem Hinweis auf eine angeblich entsprechende Rechtsprechung des BVerwG).
- VG Berlin, 30.10.2002 - 2 A 26.02
D (A), Einbürgerung, Rücknahme, Grundgesetz, Entziehung der deutschen …
Die aufschiebende Wirkung der Klage VG 2 A 203.01 gegen den Bescheid der Senatsverwaltung für Inneres vom 20. September 2001 wird wieder hergestellt, soweit mit vorgenanntem Bescheid die Einbürgerungen der Antragsteller zurückgenommen wurden.Sie wenden sich mit ihrer zum Aktenzeichen VG 2 A 203.01 erhobenen Klage gegen den Bescheid der Senatsverwaltung für Inneres vom 20. September 2001, mit dem diese u.a. die Einbürgerungen der Antragsteller mit Wirkung ex tunc zurückgenommen hat.
die aufschiebende Wirkung der Klage VG 2 A 203.01 gegen den Bescheid der Senatsverwaltung für Inneres vom 20. September 2001 wiederherzustellen, soweit mit vorgenanntem Bescheid die Einbürgerungen der Antragsteller zurückgenommen wurden,.
- VG Berlin, 27.02.2003 - 29 A 237.02
"Jüdische Immigration"; Täuschung über jüdische Abstammung mittels unrichtiger …
Jedoch ist der in dieser Vorschrift enthaltene Rechtsgedanke von der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur dahingehend verallgemeinert worden, dass Art. 16 Abs. 1 GG überhaupt nur die "wohlerworbene" Staatsangehörigkeit schütze, der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund von falschen Angaben oder gar vorsätzlicher Täuschung der Behörde dagegen keinen grundgesetzlichen Schutz genieße (vgl. VGH München, Urteil vom 17. Juni 2002 - 5 B 01.1385 - JURIS; OVG Hamburg, Beschluss vom 28. August 2001 - 3 Bs 102.01 - NVwZ 2002, 885; VGH Kassel, Urteil vom 18. Mai 1998 - 12 UE 1542.98 - NVwZ-RR 1999, 274; OVG Münster, Urteil vom 2. September 1996 - 25 A 2106.94 - NVwZ-RR 1997, 742; VGH Mannheim, Beschluss vom 9. Mai 1990 - 13 S 2666.89 - NVwZ 1990, 1198 -jeweils mit Hinweisen auf die entsprechende ganz überwiegende Meinung in der Literatur; a.A. wegen Unanwendbarkeit von § 48 VwVfG auf die Rücknahme vpn Einbürgerungen: OVG Berlin, Urteil vom 2. November 1988 - OVG 1 B 53.87 - JURIS, aufrechterhalten in OVG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2003 - OVG 5 S 23.02; ebenso VG Berlin, Urteil vom 18. März 2003 - VG 2 A 203.01 - jeweils mit Hinweisen auf vereinzelte entsprechende Stimmen in der Literatur; die Frage ist offen geblieben in BVerwG, Beschluss vom 13. April 1989 - 1 B 54.89 - NVwZ-RR 1990, 220, und OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 13 L 7223.94 - NdsRpfl. - VG Berlin, 18.03.2003 - 2 A 46.02 Hiergegen wendet sich die Klägerin mit ihrer am 7. März 2002 bei Gericht eingegangenen Klage, zu deren Begründung sie auf die Ausführungen in den Verfahren ihrer Geschwister zu den Aktenzeichen VG 2 A 203.01 und VG 2 A 26.02 Bezug nimmt.
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