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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 26.05.2009 - 2 A 205/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,43051
VG Göttingen, 26.05.2009 - 2 A 205/08 (https://dejure.org/2009,43051)
VG Göttingen, Entscheidung vom 26.05.2009 - 2 A 205/08 (https://dejure.org/2009,43051)
VG Göttingen, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 2 A 205/08 (https://dejure.org/2009,43051)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 09.03.2010 - 2 A 205/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19606
OVG Sachsen, 09.03.2010 - 2 A 205/08 (https://dejure.org/2010,19606)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.03.2010 - 2 A 205/08 (https://dejure.org/2010,19606)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. März 2010 - 2 A 205/08 (https://dejure.org/2010,19606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2, § 86
    Nichtzulassung der Berufung, Prüfungsrecht, Beweiserhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Berufung gegen das Nichtbestehen der Wiederholung der Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufung gegen das Nichtbestehen der Wiederholung der Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2010 - 2 A 205/08
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss zu beurteilen ist (SächsOVG, Beschl. v. 16.4.2008, SächsVBl. 2008, 191, 192; st. Rspr.).

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, das heißtüberdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 16.4.2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).

    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert zumindest die Bezeichnung der konkreten Frage, die für das Berufungsverfahren erheblich sein würde und die Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16.4.2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).

  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2010 - 2 A 205/08
    Grundsätzlich hätte es dem anwaltlich vertretenen Kläger oblegen, in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht durch Stellung eines Beweisantrages auf die von ihm nunmehr beanstandete unterbliebene Sachaufklärung hinzuwirken (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009, NVwZ 2009, 329, 330; SächsOVG, Beschl. v. 20.11.2000, SächsVBl. 2001, 94; st. Rspr.).
  • BVerwG, 18.11.1985 - 7 B 11.85

    Arztrecht - Prüfungsordnung - Vorprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2010 - 2 A 205/08
    Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade von einer Prüfung zur anderen Prüfung sind prüfungsimmanent und deshalb vom Prüfling hinzunehmen (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 18.11.1985 - 7 B 11.85 -, juris).
  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 22 ZB 10.2972

    Verstöße gegen die Pflichten zur ordnungsgemäßen Führung des Kehrbuchs, zur …

    Wenn von einem anwaltlich vertretenen Kläger ein Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nicht gestellt wird, obwohl dies nach den äußeren Umständen zu erwarten gewesen wäre, muss sich dem Gericht eine entsprechende Beweisaufnahme von Amts wegen in der Regel nicht aufdrängen (BayVGH vom 18.4.2007 Az. 22 ZB 07.222; BayVGH vom 13.3.2007 Az. 23 ZB 06.3299; SächsOVG vom 9.3.2010 Az. 2 A 205/08, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.02.2011 - 22 ZB 10.1258

    Berufungszulassungsgründe nicht dargelegt; Planfeststellungsbeschluss; …

    Wenn von einem anwaltlich vertretenen Kläger ein Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nicht gestellt wird, obwohl dies nach den äußeren Umständen zu erwarten gewesen wäre, muss sich dem Gericht eine entsprechende Beweisaufnahme von Amts wegen in der Regel nicht aufdrängen (BayVGH vom 18.4.2007, Az. 22 ZB 07.222; BayVGH vom 13.3.2007 Az. 23 ZB 06.3299; SächsOVG vom 9.3.2010 Az. 2 A 205/08, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.10.2011 - 22 ZB 10.1259

    Bindung des Rechtsmittelgerichts an die erstinstanzliche Rechtswegbejahung

    Die Rüge mangelnder Sachaufklärung ist den Klägern schon deshalb verwehrt, weil sie in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht insoweit keinen Beweisantrag gestellt haben (BayVGH vom 18.4.2007 Az. 22 ZB 07.222 und vom 13.3.2007 Az. 23 ZB 06.3299; SächsOVG vom 9.3.2010 Az. 2 A 205/08, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.09.2011 - 22 ZB 11.1793

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit; angebliche "Aufrechnung" von Steuerschulden …

    Wenn von einem anwaltlich vertretenen Kläger ein Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nicht gestellt wird, obwohl dies nach den äußeren Umständen zu erwarten gewesen wäre, muss sich dem Gericht eine entsprechende Beweisaufnahme von Amts wegen in der Regel nicht aufdrängen (BayVGH vom 18.4.2007 Az. 22 ZB 07.222; BayVGH vom 13.3.2007 Az. 23 ZB 06.3299; SächsOVG vom 9.3.2010 Az. 2 A 205/08, jeweils m.w.N.).
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   VG Göttingen, 12.02.2009 - 2 A 205/08   

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https://dejure.org/2009,30431
VG Göttingen, 12.02.2009 - 2 A 205/08 (https://dejure.org/2009,30431)
VG Göttingen, Entscheidung vom 12.02.2009 - 2 A 205/08 (https://dejure.org/2009,30431)
VG Göttingen, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 2 A 205/08 (https://dejure.org/2009,30431)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 91 Abs. 1; VwGO § 58 Abs. 2; VwVfG § 39 Abs. 2 Nr. 2; AufenthG § 25 Abs. 3; AufenthG § 12 Abs. 2 S. 2
    D (A), Klageänderung, Sachdienlichkeit, Wohnsitzauflage, Aufenthaltserlaubnis, Duldung, Klagefrist, Rechtsbehelfsbelehrung, Begründungserfordernis, subsidiärer Schutz, Ermessen, Erlasslage, Sozialhilfeträge, Göttingen, Krankheit, psychische Erkrankung

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.01.2008 - 1 C 17.07

    Wohnsitzauflage; Bezug von Sozialhilfe; Aufenthaltsbeschränkungen; Flüchtling; …

    Auszug aus VG Göttingen, 12.02.2009 - 2 A 205/08
    Derartige ermessensbindende Richtlinien sind zwar im Grundsatz nicht zu beanstanden mit der Folge, dass sich die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensbetätigung im Allgemeinen auf eine derartige Richtlinie stützen darf; das Erfordernis einer individuellen Ermessensentscheidung gebietet es jedoch, die der Behörde bekannten oder erkennbaren Belange des Ausländers von Amts wegen bei der Entscheidung über die Auflagenerteilung zu berücksichtigen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vorn 15.01.2008 - 1 C 17.07 - NVwZ 2008, 796).
  • BVerwG, 22.08.1972 - III C 121.69

    Zuständigkeiten der Stadt Göttingen nach ihrer Einkreisung

    Auszug aus VG Göttingen, 12.02.2009 - 2 A 205/08
    (Auch) aus § 8 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes folgt, dass die Stadt Göttingen selbst nicht örtlicher Träger der Sozialhilfe ist, denn sie wird daneben ausdrücklich erwähnt; mithin hat sich durch die Einführung des SGB XII an der bisherigen sachlichen Zuständigkeit im Sozialhilferecht (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 16.04.1969 - IV OVG A 73/69 - und Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.08.1972 - III C 121.69 -) nichts geändert.
  • VG Oldenburg, 07.09.2009 - 11 A 1337/08

    Vereinbarkeit einer Wohnsitzauflage zur Aufenthaltserlaubnis eines Sozialhilfe …

    Die in der mündlichen Verhandlung angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen (Urteil vom 12. Februar 2009 - 2 A 205/08 -) behandelt die hier erörterte Problematik nicht, sondern hat eine Wohnsitzauflage aus individuellen Gründen für rechtswidrig erachtet.
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