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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 04.09.2008 - 2 A 211/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27819
VG Lüneburg, 04.09.2008 - 2 A 211/07 (https://dejure.org/2008,27819)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 04.09.2008 - 2 A 211/07 (https://dejure.org/2008,27819)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 04. September 2008 - 2 A 211/07 (https://dejure.org/2008,27819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anordnung regelmäßiger Schallmessungen im Genehmigungsbescheid für eine Windfarm

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 26 BImSchG; § 28 BImSchG; § 36 II Nr. 4 VwVfG
    Zur Anordnung regelmäßiger Schallmessungen im Genehmigungsbescheid für eine Windfarm; Abnahmemessung; Auflage; Ermessen; Inbetriebnahme; Schallleistungspegel; TA Lärm; Windfarm; Zeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2001 - 21 A 671/99

    Rechtmäßige Anordnung einer Ermittlung von Emissionswerten durch die zuständige …

    Auszug aus VG Lüneburg, 04.09.2008 - 2 A 211/07
    Nach der Kommentierung (so Feldhaus, Bundesimmissionsschutzgesetz, Kommentar, Stand Juli 2006, § 28 Anm. 5;… ebenso Jarass, Komm. zum BImSchG, § 28 Rn. 4;… Hansmann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Sept. 2007, § 28 BImSchG Rn. 7; so wohl auch OVG NRW, Urt. v. 31.8.2001 - 21 A 671/99 -, NVwZ-RR 2002, 337, das hinsichtlich der Möglichkeit der Einbindung von Anordnungen nach § 28 BImSchG in den Genehmigungsbescheid auf die [bejahende] Kommentierung von Feldhaus verweist) soll der frühestmögliche Zeitpunkt der Anordnung nicht durch die Inbetriebnahme der Anlage bestimmt sein; vielmehr müsse aus dem Zweck der Vorschrift, insbesondere die für die Emissions- und Immissionsbeurteilung wichtige Anlaufphase zu überwachen, entgegen dem missverständlichen Wortlaut geschlossen werden, dass die Anordnung auch vor Inbetriebnahme - allerdings mit Wirkung nach Inbetriebnahme oder Änderung getroffen werden dürfe.

    Zweck des § 28 Satz 1 BImSchG ist es, der zuständigen Behörde - neben der Überwachungsbefugnis nach § 52 BImSchG - die Möglichkeit zu geben, sich Klarheit über die Immissions- und Emissionssituation einer genehmigungsbedürftigen Anlage zu verschaffen, um auf der Basis dieser Feststellungen den Betreiber erforderlichenfalls zur Einhaltung seiner Betreiberpflichten anzuhalten (OVG NRW, Urt. v. 31.8.2001, a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 23.11.2011 - 5 K 2254/10

    Nebenbestimmungen und Gebühren für die bauaufsichtliche Prüfung einer …

    Da die Anlagen bereits dreifach vermessen seien und bei der Prognose gleichwohl (nicht erforderliche)(OVG Magdeburg…, Beschluss vom 12.09.2005 - 2 M 15/05 -, juris Rz. 17; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 20.03.2007 - 12 LA 1/07 -, juris Rz. 10) Sicherheitszuschläge von 2, 0 bis 2, 2 dB(A) angesetzt worden seien, sei zu erwarten, dass die festgesetzten Teil-Immissionspegel unterschritten würden.(VG Lüneburg, Urteil vom 10.05.2010 - 2 A 211/07 -, juris Rz. 23 ff.).
  • VG Trier, 04.03.2009 - 5 K 759/08

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Auflage in der Genehmigung zur …

    Soweit demgegenüber, wie im Urteil des VG Lüneburg vom 4. September 2008 - 2 A 211/07 - , juris, ausgeführt, das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 21. November 1978 (…- 3 K 374/78 -, GewArchiv 1979, S. 202) und der VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 26.5.1977 (- X 168/77 -, juris) und diesen folgend Engelhardt/Schlicht (…Kommentar zum BImSchG, 4. Aufl. 1997, § 28 Rdnr. 2) die Auffassung vertreten, dass § 28 BImSchG dahingehend auszulegen sei, dass der Inbetriebnahme oder wesentlichen Änderung die Bedeutung einer Zeitbestimmung im Sinne eines frühest möglichen Zeitpunktes zukomme und von daher eine Anordnung nach § 28 erst erlassen werden könne, wenn die Anlage in Betrieb genommen worden sei, vermag sich die Kammer dem nicht anzuschließen.
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