Rechtsprechung
| OVG Saarland, 11.03.2017 - 2 A 215/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Art 4 EURL 95/2011, § 28 AsylVfG 1992, § 3a AsylVfG 1992, § 3b AsylVfG 1992, § 3c AsylVfG 1992
Flüchtlingsanerkennung (Syrien); keine beachtlichen Nachfluchtgründe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ASYL; ASYLANTRAG; AUSLANDSAUFENTHALT; AUSREISE; FLÜCHTLINGSEIGENSCHAFT; NACHFLUCHTGRÜNDE; SYRIEN
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 18.11.2016 - 3 K 837/16
- OVG Saarland, 11.03.2017 - 2 A 215/17
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2017, 588
Wird zitiert von ... (46) Zitiert selbst (8)
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16
Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer
Auszug aus OVG Saarland, 11.03.2017 - 2 A 215/17
Rn. 25 Über die Frage hinaus, ob der Klägerin bei einer Rückkehr nach Syrien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit(vgl. zu diesem Prognosemaßstab BVerwG, Urteil vom 1.6.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22) Verfolgungsmaßnahmen drohen, geht der Senat ferner ebenso wie verschiedene andere deutsche Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe(vgl. etwa OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) davon aus, dass selbst eine - angenommene - Verfolgungsgefahr jedenfalls nicht aus einem der Verfolgungsgründe des § 3b AsylG gegeben wäre.Ein solcher Zusammenhang zwischen Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund würde voraussetzen, dass gerade der Klägerin von den syrischen Behörden ein entsprechendes Merkmal zumindest zugeschrieben würde (§ 3b Abs. 2 AsylG).(vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) Dafür, dass die syrischen Sicherheitsbehörden jeden Rückkehrer, der Syrien illegal verlassen, einen Asylantrag gestellt und sich längere Zeit im Ausland aufgehalten hat, ohne weitere Anhaltspunkte der politischen Opposition zurechnen, gibt es aber keine hinreichenden Erkenntnisse.
Eine solche Annahme erscheint schon deshalb wenig realistisch, weil es angesichts der hohen Zahl von bereits bis Ende 2015 fast 5 Millionen Flüchtlingen auch dem syrischen Staat bekannt sein muss, dass der Großteil der Ausgereisten das Land nicht als Ausdruck einer politischen Gegnerschaft zum syrischen Regime, sondern aus Angst vor dem Bürgerkrieg verlassen hat.(vgl. ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, OVG Münster, Beschluss vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, alle bei juris) Es hieße, dem syrischen Regime ohne greifbaren Anhalt Realitätsblindheit zu unterstellen, wenn angenommen wird, es könne nicht erkennen, dass die Masse der Flüchtlinge vor dem Bürgerkrieg flieht.(so zuletzt OVG Münster, Urteil vom 21.1.2017 - 14 A 2316/16.A. - bei juris, wo unter Bezugnahme auf einen Bericht des Immigration an Refugee Board of Canada vom 19.1.2016 darauf hingewiesen wird, dass jährlich Hunderttausende Flüchtlinge nach Syrien einreisen und ihre persönlichen Angelegenheiten regeln, bevor sich wieder in ihre Zufluchtsländer zurückkehren).
Im Gegenteil dürfte auch für die syrischen Behörden der Schluss nahe liegen, dass diejenigen, die vor dem Bürgerkrieg außer Landes geflohen sind, regelmäßig keine Bedrohung des in Syrien zeitweilig um sein politisches und physisches Überleben kämpfenden Regimes darstellen, sondern dass sie aus Angst um ihr Leben und ihre Gesundheit dem Konflikt gerade aus dem Weg gegangen sind.(so auch OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) Die vermehrte Ausstellung von syrischen Pässen durch Stellen innerhalb Syriens, aber auch durch die syrischen Auslandsvertretungen,(vgl. dazu die Stellungnahme des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge an das VG Saarlouis vom 16.9.2016) deutet ebenfalls in diese Richtung.
Dabei mag es auch darum gehen, im Einzelfall vorhandene Wahrnehmungen oder Kenntnisse die Tätigkeit der Exilopposition betreffend "abzuschöpfen", wobei jedoch angesichts von Millionen im Ausland lebender Flüchtlinge nicht davon ausgegangen werden kann, dass die syrischen Sicherheitsbehörden bei jedem oder auch nur bei einer großen Zahl von Rückkehrern ein derartiges Wissen vermuten werden.(vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) Belastbare Erkenntnisse dafür, dass der syrische Staat die illegale Ausreise, die Stellung eines Asylantrags im Ausland oder die bloße Herkunft aus einer derzeit oder in der Vergangenheit vom syrischen Regime nicht beherrschten Region Syriens generell und unterschiedslos als Ausdruck einer oppositionellen Überzeugung jeder einzelnen Person wertet, liegen aber nicht vor.
- OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16
Schutzstatus syrischer Flüchtlinge
Auszug aus OVG Saarland, 11.03.2017 - 2 A 215/17
Rn. 25 Über die Frage hinaus, ob der Klägerin bei einer Rückkehr nach Syrien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit(vgl. zu diesem Prognosemaßstab BVerwG, Urteil vom 1.6.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22) Verfolgungsmaßnahmen drohen, geht der Senat ferner ebenso wie verschiedene andere deutsche Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe(vgl. etwa OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) davon aus, dass selbst eine - angenommene - Verfolgungsgefahr jedenfalls nicht aus einem der Verfolgungsgründe des § 3b AsylG gegeben wäre.Eine solche Annahme erscheint schon deshalb wenig realistisch, weil es angesichts der hohen Zahl von bereits bis Ende 2015 fast 5 Millionen Flüchtlingen auch dem syrischen Staat bekannt sein muss, dass der Großteil der Ausgereisten das Land nicht als Ausdruck einer politischen Gegnerschaft zum syrischen Regime, sondern aus Angst vor dem Bürgerkrieg verlassen hat.(vgl. ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, OVG Münster, Beschluss vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, alle bei juris) Es hieße, dem syrischen Regime ohne greifbaren Anhalt Realitätsblindheit zu unterstellen, wenn angenommen wird, es könne nicht erkennen, dass die Masse der Flüchtlinge vor dem Bürgerkrieg flieht.(so zuletzt OVG Münster, Urteil vom 21.1.2017 - 14 A 2316/16.A. - bei juris, wo unter Bezugnahme auf einen Bericht des Immigration an Refugee Board of Canada vom 19.1.2016 darauf hingewiesen wird, dass jährlich Hunderttausende Flüchtlinge nach Syrien einreisen und ihre persönlichen Angelegenheiten regeln, bevor sich wieder in ihre Zufluchtsländer zurückkehren).
Die Einreise nach Syrien sei offiziell nur an einigen wenigen noch offenen Grenzübergängen möglich.(vgl. die Auskunft des Auswärtigen Amtes an VG Düsseldorf vom 2.1.2017 - 5 K 7221/16 A -) Nach Angaben des Deutschen Orient-Instituts(vgl. die Auskunft an das OVG Schleswig vom 8.11.2016 - 3 LB 17/16 -) ist der Ort der Wiedereinreise ein entscheidender Faktor bei der Frage, ob vor der Ausreise nicht verfolgte syrische Staatsbürger Befragungen oder gegebenenfalls Verfolgung durch den syrischen Staat ausgesetzt sind.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - 14 A 1852/16
Politische Verfolgung von nach Syrien zurückkehrenden syrischen …
Auszug aus OVG Saarland, 11.03.2017 - 2 A 215/17
Rn. 25 Über die Frage hinaus, ob der Klägerin bei einer Rückkehr nach Syrien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit(vgl. zu diesem Prognosemaßstab BVerwG, Urteil vom 1.6.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22) Verfolgungsmaßnahmen drohen, geht der Senat ferner ebenso wie verschiedene andere deutsche Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe(vgl. etwa OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) davon aus, dass selbst eine - angenommene - Verfolgungsgefahr jedenfalls nicht aus einem der Verfolgungsgründe des § 3b AsylG gegeben wäre.Eine solche Annahme erscheint schon deshalb wenig realistisch, weil es angesichts der hohen Zahl von bereits bis Ende 2015 fast 5 Millionen Flüchtlingen auch dem syrischen Staat bekannt sein muss, dass der Großteil der Ausgereisten das Land nicht als Ausdruck einer politischen Gegnerschaft zum syrischen Regime, sondern aus Angst vor dem Bürgerkrieg verlassen hat.(vgl. ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, OVG Münster, Beschluss vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, alle bei juris) Es hieße, dem syrischen Regime ohne greifbaren Anhalt Realitätsblindheit zu unterstellen, wenn angenommen wird, es könne nicht erkennen, dass die Masse der Flüchtlinge vor dem Bürgerkrieg flieht.(so zuletzt OVG Münster, Urteil vom 21.1.2017 - 14 A 2316/16.A. - bei juris, wo unter Bezugnahme auf einen Bericht des Immigration an Refugee Board of Canada vom 19.1.2016 darauf hingewiesen wird, dass jährlich Hunderttausende Flüchtlinge nach Syrien einreisen und ihre persönlichen Angelegenheiten regeln, bevor sich wieder in ihre Zufluchtsländer zurückkehren).
Im Ausland lebende Syrer hätten ungeachtet ihrer eigenen politischen Anschauungen aufgrund der räumlichen Nähe und der gleichen Herkunft häufig Kenntnis von solchen Aktivitäten, so dass mit einer intensiveren Vernehmung zu rechnen wäre, die möglicherweise für alle Rückkehrer auch mit dem Einsatz von Folter zum restlosen Auspressen aller vorhandenen Informationen verbunden wäre.(vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, bei juris).
- VG Düsseldorf, 28.06.2017 - 5 K 7221/16
Auszug aus OVG Saarland, 11.03.2017 - 2 A 215/17
Es gebe aber keine Erkenntnisse in dem Sinne, dass unabhängig von bestimmten Verdachtsmomenten jeder Rückkehrer deshalb gefährdet sei, weil er als mögliche Informationsquelle zur Exilszene in Frage komme.(vgl. die Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Düsseldorf vom 2.1.2017 - 5 K 7221/16 A -) Dem Auswärtigen Amt seien Fälle bekannt, in denen syrische Staatsangehörige nach Anerkennung als Flüchtling in Deutschland für mehrere Monate nach Syrien zurückgekehrt seien.Die Einreise nach Syrien sei offiziell nur an einigen wenigen noch offenen Grenzübergängen möglich.(vgl. die Auskunft des Auswärtigen Amtes an VG Düsseldorf vom 2.1.2017 - 5 K 7221/16 A -) Nach Angaben des Deutschen Orient-Instituts(vgl. die Auskunft an das OVG Schleswig vom 8.11.2016 - 3 LB 17/16 -) ist der Ort der Wiedereinreise ein entscheidender Faktor bei der Frage, ob vor der Ausreise nicht verfolgte syrische Staatsbürger Befragungen oder gegebenenfalls Verfolgung durch den syrischen Staat ausgesetzt sind.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 14 A 2316/16
Kein Flüchtlingsstatus für Syrer
Auszug aus OVG Saarland, 11.03.2017 - 2 A 215/17
Rn. 25 Über die Frage hinaus, ob der Klägerin bei einer Rückkehr nach Syrien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit(vgl. zu diesem Prognosemaßstab BVerwG, Urteil vom 1.6.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22) Verfolgungsmaßnahmen drohen, geht der Senat ferner ebenso wie verschiedene andere deutsche Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe(vgl. etwa OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) davon aus, dass selbst eine - angenommene - Verfolgungsgefahr jedenfalls nicht aus einem der Verfolgungsgründe des § 3b AsylG gegeben wäre.Eine solche Annahme erscheint schon deshalb wenig realistisch, weil es angesichts der hohen Zahl von bereits bis Ende 2015 fast 5 Millionen Flüchtlingen auch dem syrischen Staat bekannt sein muss, dass der Großteil der Ausgereisten das Land nicht als Ausdruck einer politischen Gegnerschaft zum syrischen Regime, sondern aus Angst vor dem Bürgerkrieg verlassen hat.(vgl. ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, OVG Münster, Beschluss vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, alle bei juris) Es hieße, dem syrischen Regime ohne greifbaren Anhalt Realitätsblindheit zu unterstellen, wenn angenommen wird, es könne nicht erkennen, dass die Masse der Flüchtlinge vor dem Bürgerkrieg flieht.(so zuletzt OVG Münster, Urteil vom 21.1.2017 - 14 A 2316/16.A. - bei juris, wo unter Bezugnahme auf einen Bericht des Immigration an Refugee Board of Canada vom 19.1.2016 darauf hingewiesen wird, dass jährlich Hunderttausende Flüchtlinge nach Syrien einreisen und ihre persönlichen Angelegenheiten regeln, bevor sich wieder in ihre Zufluchtsländer zurückkehren).
- BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der …
Auszug aus OVG Saarland, 11.03.2017 - 2 A 215/17
Rn. 25 Über die Frage hinaus, ob der Klägerin bei einer Rückkehr nach Syrien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit(vgl. zu diesem Prognosemaßstab BVerwG, Urteil vom 1.6.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22) Verfolgungsmaßnahmen drohen, geht der Senat ferner ebenso wie verschiedene andere deutsche Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe(vgl. etwa OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) davon aus, dass selbst eine - angenommene - Verfolgungsgefahr jedenfalls nicht aus einem der Verfolgungsgründe des § 3b AsylG gegeben wäre. - VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338
Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung
Auszug aus OVG Saarland, 11.03.2017 - 2 A 215/17
Rn. 25 Über die Frage hinaus, ob der Klägerin bei einer Rückkehr nach Syrien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit(vgl. zu diesem Prognosemaßstab BVerwG, Urteil vom 1.6.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22) Verfolgungsmaßnahmen drohen, geht der Senat ferner ebenso wie verschiedene andere deutsche Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe(vgl. etwa OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) davon aus, dass selbst eine - angenommene - Verfolgungsgefahr jedenfalls nicht aus einem der Verfolgungsgründe des § 3b AsylG gegeben wäre. - OVG Saarland, 07.02.2017 - 2 A 515/16
Keine generelle Flüchtlingsanerkennung für Syrer
Auszug aus OVG Saarland, 11.03.2017 - 2 A 215/17
Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht, der Klägerin drohe unabhängig von einer Vorverfolgung aufgrund der aktuellen Situation in Syrien allein schon wegen ihrer Ausreise aus Syrien, der Asylantragstellung und ihrem Aufenthalt im Ausland aus ungeachtet des Ausschlusses in § 28 Abs. 1 AsylG ausnahmsweise nach Absatz 1a der Vorschrift beachtlichen Nachfluchtgründen politische Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen habe.(vgl. dazu grundlegend Urteil des Senats vom 2.2.2017 - 2 A 515/16 -, bei juris).
- VGH Baden-Württemberg, 02.05.2017 - A 11 S 562/17
Verfolgung in Syrien wegen Wehrdienstentziehung
Rn. 59 Die gegenläufige Auffassung der Beklagten und insbesondere des OVG Nordrhein-Westfalen (vgl. Urteil vom 21.02.2017 - 2316/16.A -, juris), des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16.OVG -, juris) wie auch des OVG des Saarlandes (Urteil vom 11.03.2017 - 2 A 215/17 -, juris) würdigt den Charakter des Regimes nach Auffassung des Senats nicht zutreffend. - OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17
Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen …
Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung entkräften (vgl. BVerwG…, Urteil vom 1.6.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22, Rnr. 21 f.; vgl. z. Vorstehenden auch OVG NW v. 4.5.2017 Rnr. 15 ff., OVG d. Saarlandes, Urt. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, Rnr. 19 f, juris; Berlit, ZAR 2017, 110 ff.).Rn. 62 Soweit Rückkehrer unter Drangsalierungen bis hin zur Folter befragt werden sollten, würde sich dies daher in Anlehnung an die Ausführungen des OVG Rheinland-Pfalz auch nach Auffassung des Senats um ein willkürliches, von keiner irgendwie gearteten Gerichtetheit bestimmtes Verhalten der in rechtsfreien Räumen agierenden verschiedenen Sicherheitskräfte handeln, möglicherweise auch um ein wahllos-routiniertes Fischen nach Informationen, wodurch einen konkreten Verdacht überhaupt erst begründende Hinweise gewonnen werden sollen, aufgrund derer sodann eine Zuschreibung von Verfolgungsgründen erfolgen könnte (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016, aaO. Rnr. 121, vgl. auch OVG d. Saarl. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, juris).
Rn. 67 Erfolgen etwaige Übergriffe aber unterschiedslos, so geschehen sie letztlich wahllos, mithin ohne Anknüpfung an einen Verfolgungsgrund (vgl. hierzu, BVerwG, Beschl. v. 27.4.2017 - 1 B 63.17 -, juris, vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris, OVG d. Saarl., Urt. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, juris).
- OVG Hamburg, 11.01.2018 - 1 Bf 81/17
Kein Anspruch eines syrischen Geflüchteten auf Gewährung des Flüchtlingsstatus …
Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung entkräften (…vgl. BVerwG, Urt. v. 1.6.2011, 10 C 25.10, BVerwGE 140, 22, juris Rn. 21 f.; vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 4.5.2017, 14 A 2023/16.A, NVwZ 2017, 1218, juris Rn. 21 f., OVG Saarlouis, Urt. v. 11.3.2017, 2 A 215/17, NVwZ-RR 2017, 588, juris Rn. 19; Berlit, ZAR 2017, 110 ff.).Rn. 77 Soweit Rückkehrer unter Drangsalierungen bis hin zur Folter befragt werden sollten, würde sich dies daher in Anlehnung an die Ausführungen des OVG Rheinland-Pfalz auch nach Auffassung des Senats um ein willkürliches, von keiner irgendwie gearteten Gerichtetheit bestimmtes Verhalten der in rechtsfreien Räumen agierenden verschiedenen Sicherheitskräfte handeln, möglicherweise auch um ein wahllos-routiniertes Fischen nach Informationen, wodurch einen konkreten Verdacht überhaupt erst begründende Hinweise gewonnen werden sollen, aufgrund derer sodann eine Zuschreibung von Verfolgungsgründen erfolgen könnte (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016, aaO. Rnr. 121, vgl. auch OVG d. Saarl. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, juris).
Rn. 82 Erfolgen etwaige Übergriffe aber unterschiedslos, so geschehen sie letztlich wahllos, mithin ohne Anknüpfung an einen Verfolgungsgrund (vgl. hierzu, BVerwG, Beschl. v. 27.4.2017 - 1 B 63.17 -, juris, vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris, OVG d. Saarl., Urt. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, juris).".
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.2017 - A 11 S 664/17
Flüchtlingseigenschaft einen staatenlosen palästinensischen Volkszugehörigen aus …
Rn. 66 Die gegenläufige Auffassung der Beklagten und insbesondere des OVG Nordrhein-Westfalen (vgl. Urteil vom 21.02.2017 - 2316/16.A -, juris), des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16.OVG -, juris) wie auch des OVG des Saarlandes (Urteile vom 11.03.2017 - 2 A 215/17 - , juris und vom 18.05.2017 - 2 A 176/17 -, juris) würdigt den Charakter des Regimes nach Auffassung des Senats nicht zutreffend. - VGH Baden-Württemberg, 14.06.2017 - A 11 S 511/17
Asyl; Syrien; Verfolgungsgefahr bei Wehrdienstentziehung; Erster Asylstaat
Rn. 58 Die gegenläufige Auffassung der Beklagten und insbesondere des OVG Nordrhein-Westfalen (vgl. Urteil vom 21.02.2017 - 2316/16.A -, juris), des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16.OVG -, juris) wie auch des OVG des Saarlandes (Urteile vom 11.03.2017 - 2 A 215/17 - , juris und vom 18.05.2017 - 2 A 176/17 -, juris) würdigt den Charakter des Regimes nach Auffassung des Senats nicht zutreffend. - OVG Niedersachsen, 14.03.2018 - 2 LB 1749/17
Risikoprofil; Sunnit; Syrien; UNHCR
Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung entkräften (vgl. BVerwG…, Urteil vom 1.6.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22, Rnr. 21 f.; vgl. z. Vorstehenden auch OVG NW v. 4.5.2017 Rnr. 15 ff., OVG d. Saarlandes, Urt. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, Rnr. 19 f, juris; Berlit, ZAR 2017, 110 ff.).Rn. 61 Soweit Rückkehrer unter Drangsalierungen bis hin zur Folter befragt werden sollten, würde sich dies daher in Anlehnung an die Ausführungen des OVG Rheinland-Pfalz auch nach Auffassung des Senats um ein willkürliches, von keiner irgendwie gearteten Gerichtetheit bestimmtes Verhalten der in rechtsfreien Räumen agierenden verschiedenen Sicherheitskräfte handeln, möglicherweise auch um ein wahllos-routiniertes Fischen nach Informationen, wodurch einen konkreten Verdacht überhaupt erst begründende Hinweise gewonnen werden sollen, aufgrund derer sodann eine Zuschreibung von Verfolgungsgründen erfolgen könnte (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016, aaO. Rnr. 121, vgl. auch OVG d. Saarl. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, juris).
Rn. 66 Erfolgen etwaige Übergriffe aber unterschiedslos, so geschehen sie letztlich wahllos, mithin ohne Anknüpfung an einen Verfolgungsgrund (vgl. hierzu, BVerwG, Beschl. v. 27.4.2017 - 1 B 63.17 -, juris, vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris, OVG d. Saarl., Urt. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 22.02.2018 - 2 LB 1789/17
Flüchtling; Syrien
Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung entkräften (vgl. BVerwG…, Urteil vom 1.6.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22, Rnr. 21 f.; vgl. z. Vorstehenden auch OVG NW v. 4.5.2017 Rnr. 15 ff., OVG d. Saarlandes, Urt. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, Rnr. 19 f, juris; Berlit, ZAR 2017, 110 ff.).Rn. 75 Soweit Rückkehrer unter Drangsalierungen bis hin zur Folter befragt werden sollten, würde sich dies daher in Anlehnung an die Ausführungen des OVG Rheinland-Pfalz auch nach Auffassung des Senats um ein willkürliches, von keiner irgendwie gearteten Gerichtetheit bestimmtes Verhalten der in rechtsfreien Räumen agierenden verschiedenen Sicherheitskräfte handeln, möglicherweise auch um ein wahllos-routiniertes Fischen nach Informationen, wodurch einen konkreten Verdacht überhaupt erst begründende Hinweise gewonnen werden sollen, aufgrund derer sodann eine Zuschreibung von Verfolgungsgründen erfolgen könnte (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016, aaO. Rnr. 121, vgl. auch OVG d. Saarl. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, juris).
Rn. 80 Erfolgen etwaige Übergriffe aber unterschiedslos, so geschehen sie letztlich wahllos, mithin ohne Anknüpfung an einen Verfolgungsgrund (vgl. hierzu, BVerwG, Beschl. v. 27.4.2017 - 1 B 63.17 -, juris, vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris, OVG d. Saarl., Urt. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 12.09.2017 - 2 LB 750/17
Syrien; Wehrdienst
Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung entkräften (vgl. BVerwG…, Urteil vom 1.6.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22, Rnr. 21 f.; vgl. z. Vorstehenden auch OVG NW v. 4.5.2017 Rnr. 15 ff., OVG d. Saarlandes, Urt. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, Rnr. 19 f, juris; Berlit, ZAR 2017, 110 ff.).Rn. 52 Soweit Rückkehrer unter Drangsalierungen bis hin zur Folter befragt werden sollten, würde sich dies daher in Anlehnung an die Ausführungen des OVG Rheinland-Pfalz auch nach Auffassung des Senats um ein willkürliches, von keiner irgendwie gearteten Gerichtetheit bestimmtes Verhalten der in rechtsfreien Räumen agierenden verschiedenen Sicherheitskräfte handeln, möglicherweise auch um ein wahllos-routiniertes Fischen nach Informationen, wodurch einen konkreten Verdacht überhaupt erst begründende Hinweise gewonnen werden sollen, aufgrund derer sodann eine Zuschreibung von Verfolgungsgründen erfolgen könnte (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016, aaO. Rnr. 121, vgl. auch OVG d. Saarl. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, juris).
Rn. 54 Erfolgen etwaige Übergriffe aber unterschiedslos, so geschehen sie letztlich wahllos, mithin ohne Anknüpfung an einen Verfolgungsgrund (vgl. hierzu, BVerwG, Beschl. v. 27.4.2017 - 1 B 63.17 -, juris, vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris, OVG d. Saarl., Urt. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 2 LB 186/17
Alleinstehende Frau; Flüchtlingsschutz; Risikoprofil; UNHCR
Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung entkräften (vgl. BVerwG…, Urteil vom 1.6.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22, Rnr. 21 f.; vgl. z. Vorstehenden auch OVG NW v. 4.5.2017 Rnr. 15 ff., OVG d. Saarlandes, Urt. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, Rnr. 19 f, juris; Berlit, ZAR 2017, 110 ff.).Rn. 74 Soweit Rückkehrer unter Drangsalierungen bis hin zur Folter befragt werden sollten, würde sich dies daher in Anlehnung an die Ausführungen des OVG Rheinland-Pfalz auch nach Auffassung des Senats um ein willkürliches, von keiner irgendwie gearteten Gerichtetheit bestimmtes Verhalten der in rechtsfreien Räumen agierenden verschiedenen Sicherheitskräfte handeln, möglicherweise auch um ein wahllos-routiniertes Fischen nach Informationen, wodurch einen konkreten Verdacht überhaupt erst begründende Hinweise gewonnen werden sollen, aufgrund derer sodann eine Zuschreibung von Verfolgungsgründen erfolgen könnte (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016, aaO. Rnr. 121, vgl. auch OVG d. Saarl. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, juris).
Rn. 79 Erfolgen etwaige Übergriffe aber unterschiedslos, so geschehen sie letztlich wahllos, mithin ohne Anknüpfung an einen Verfolgungsgrund (vgl. hierzu, BVerwG, Beschl. v. 27.4.2017 - 1 B 63.17 -, juris, vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris, OVG d. Saarl., Urt. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, juris).".
- OVG Niedersachsen, 18.05.2018 - 2 LB 172/18
Aufstockungsverfahren; Berufungsbegründung
Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung entkräften (vgl. BVerwG…, Urteil vom 1.6.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22, Rnr. 21 f.; vgl. z. Vorstehenden auch OVG NW v. 4.5.2017 Rnr. 15 ff., OVG d. Saarlandes, Urt. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, Rnr. 19 f, juris; Berlit, ZAR 2017, 110 ff.).Rn. 61 Soweit Rückkehrer unter Drangsalierungen bis hin zur Folter befragt werden sollten, würde sich dies daher in Anlehnung an die Ausführungen des OVG Rheinland-Pfalz auch nach Auffassung des Senats um ein willkürliches, von keiner irgendwie gearteten Gerichtetheit bestimmtes Verhalten der in rechtsfreien Räumen agierenden verschiedenen Sicherheitskräfte handeln, möglicherweise auch um ein wahllos-routiniertes Fischen nach Informationen, wodurch einen konkreten Verdacht überhaupt erst begründende Hinweise gewonnen werden sollen, aufgrund derer sodann eine Zuschreibung von Verfolgungsgründen erfolgen könnte (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016, aaO. Rnr. 121, vgl. auch OVG d. Saarl. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, juris).
Rn. 66 Erfolgen etwaige Übergriffe aber unterschiedslos, so geschehen sie letztlich wahllos, mithin ohne Anknüpfung an einen Verfolgungsgrund (vgl. hierzu, BVerwG, Beschl. v. 27.4.2017 - 1 B 63.17 -, juris, vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris, OVG d. Saarl., Urt. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 2 LB 101/18
Aufstockungsverfahren; Syrien
- VG Hamburg, 20.02.2019 - 16 A 146/18
Familienasyl für Mutter des in Deutschland geborenen Kindes
- VG Hamburg, 27.01.2021 - 16 A 6218/18
Syrien: keine Flüchtlingseigenschaft wegen Asylantragstellung, …
- VG Stuttgart, 22.09.2017 - A 1 K 7628/16
Familienasyl - Minderjährigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung
- OVG Hamburg, 29.05.2019 - 1 Bf 284/17
Rückkehr eines 17-jährigen Syrers; Gefahr der Zwangsrekrutierung durch kurdische …
- VG Stuttgart, 11.02.2021 - A 4 K 2581/19
Militärdienst und Wehrdienstentziehung eines Syrers
- OVG Saarland, 18.05.2017 - 2 A 176/17
Flüchtlingsschutz Syrien; illegale Ausreise; Wehrdienstentziehung
- OVG Saarland, 06.06.2017 - 2 A 283/17
Keine Verfolgung wegen Wehrdienstentziehung in Syrien
- VG Stuttgart, 02.03.2018 - A 11 K 8875/16
Keine Verfolgung in Syrien wegen Wehrdienstentziehung
- OVG Saarland, 22.08.2017 - 2 A 262/17
Syrien; Flüchtlingsrecht wegen Kriegsdienstverweigerung
- VG Osnabrück, 05.02.2018 - 7 A 453/16
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Entziehung vom Kriegsdienst (Syrien)
- VG Gelsenkirchen, 16.08.2017 - 4a K 5785/16
Syrien Wehrdienst
- OVG Saarland, 18.01.2018 - 2 A 287/17
Flüchtlingsanerkennung eines syrischen Drusen
- OVG Saarland, 30.11.2017 - 2 A 236/17
Syrien: Klageabweisung; Abänderung des erstinstanzlichen Urteils; keine …
- VG Aachen, 25.08.2017 - 5 K 655/17
Syrien; Flüchtlingseigenschaft; Ausreise; Asylantragstellung; Auslandsaufenthalt; …
- VG Minden, 02.03.2022 - 1 K 194/21
Bindungswirkung Mitgliedstaat, anderer Vertrauen, gegenseitiges Zuerkennung der …
- OVG Saarland, 11.04.2018 - 2 A 147/18
Auswirkung der Bezugnahme eines Asylbewerbers auf eines oder mehrere der vom …
- OVG Saarland, 19.03.2017 - 2 A 177/17
Syrien: Keine Verfolgung wegen illegaler Ausreise oder Stellung eines Asylantrags
- VGH Bayern, 26.04.2018 - 20 B 17.30947
Subsidiärer Schutz für somalischen Staatsangehörigen
- VG Arnsberg, 02.06.2017 - 4 K 2982/16
- OVG Saarland, 22.08.2017 - 2 A 228/17
Wehrdienstentziehung als Fluchtgrund aus Syrien
- OVG Saarland, 09.11.2017 - 2 A 232/17
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige, die mit …
- VG Oldenburg, 19.04.2018 - 2 A 641/18
Reflexverfolgung; Syrien; Wehrpflicht
- VG Stuttgart, 14.07.2017 - A 1 K 7674/16
Verfolgung wegen Wehrdienstentziehung für syrische Männer; …
- VG Saarlouis, 12.07.2018 - 3 K 1401/17
Zum Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und auf abgeleiteten …
- OVG Saarland, 16.01.2019 - 2 A 507/17
Flüchtlingsanerkennung eines Syrers wegen humanitärer Hilfe
- VG Ansbach, 13.07.2021 - AN 15 K 19.30061
Unbegründete Asylklage - Einzelfall - Syrien
- VG Magdeburg, 09.10.2017 - 9 A 471/16
Asylrecht: Flüchtlingsanerkennung eines Syrers (verneint)
- VG Sigmaringen, 05.10.2018 - A 5 K 8682/17
- OVG Saarland, 23.11.2017 - 2 A 239/17
Syrien: erfolgreiche Berufung; Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des VG …
- OVG Saarland, 08.08.2017 - 2 A 475/17
- OVG Saarland, 13.07.2017 - 2 A 470/17
Syrien: Abänderung des VG Urteils (Klageabweisung) aufgrund erfolgreicher …
- VG Magdeburg, 13.05.2016 - 9 A 722/16
Flüchtlingseigenschaft für syrisches Kleinkind aus einem Oppositionsgebiet
- VG Saarlouis, 31.01.2018 - 3 K 40/17
(Keine) Flüchtlingsrelevante Verfolgung syrischer Wehrdienstentzieher bei ihrer …
- VG Sigmaringen, 11.09.2017 - A 7 K 6040/17
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei einem syrischen Staatsangehörigen, …
- VG Augsburg, 11.05.2017 - Au 4 K 16.32251
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Klägerin
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