Rechtsprechung
| OVG Saarland, 18.09.2020 - 2 A 228/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 4 Abs 3 Nr 2 BauNVO, § 6 BauNVO, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO
Zulässigkeit von Werbeanlagen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beurteilung des Charakters faktischer Baugebiete ist nicht "besonders" schwierig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Notwendigkeit einer Ortsbesichtigung als mangelnder Zulassungsgrund für die Berufung
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 19.05.2020 - 5 K 1282/19
- OVG Saarland, 18.09.2020 - 2 A 228/20
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- OVG Saarland, 30.03.2012 - 2 A 316/11
Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den "Umbau und Erweiterung eines …
Auszug aus OVG Saarland, 18.09.2020 - 2 A 228/20
Rn. 13 Bei der Abgrenzung der maßgeblichen näheren Umgebung eines Grundstücks in nicht beplanter Ortslage (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) wie auch bei der Beurteilung des Charakters faktischer Baugebiete auf dieser Grundlage rechtfertigt der Umstand, dass die Abgrenzung wie auch die Einordnung der maßgeblichen Umgebungsbebauung nach ihrer Nutzungsart bei der Anwendung des § 34 BauGB in aller Regel die Verschaffung eines Eindrucks von den örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher von einem Rechtsmittelgericht regelmäßig nicht abschließend nur auf Grund der Aktenlage vorgenommen werden kann, in der Regel nicht bereits die Annahme, das auf einer Ortsbesichtigung beruhende Ergebnis einer solchen Beurteilung des Verwaltungsgerichts unterläge ernstlichen Zweifeln hinsichtlich seiner Richtigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.] Das muss aber nicht vertieft werden. - OVG Saarland, 20.06.2012 - 2 A 411/11
Auszug aus OVG Saarland, 18.09.2020 - 2 A 228/20
Rn. 13 Bei der Abgrenzung der maßgeblichen näheren Umgebung eines Grundstücks in nicht beplanter Ortslage (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) wie auch bei der Beurteilung des Charakters faktischer Baugebiete auf dieser Grundlage rechtfertigt der Umstand, dass die Abgrenzung wie auch die Einordnung der maßgeblichen Umgebungsbebauung nach ihrer Nutzungsart bei der Anwendung des § 34 BauGB in aller Regel die Verschaffung eines Eindrucks von den örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher von einem Rechtsmittelgericht regelmäßig nicht abschließend nur auf Grund der Aktenlage vorgenommen werden kann, in der Regel nicht bereits die Annahme, das auf einer Ortsbesichtigung beruhende Ergebnis einer solchen Beurteilung des Verwaltungsgerichts unterläge ernstlichen Zweifeln hinsichtlich seiner Richtigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.] Das muss aber nicht vertieft werden. - OVG Saarland, 04.09.2020 - 2 A 291/19
Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung; eigene Abstandsverletzung; erdrückende …
Auszug aus OVG Saarland, 18.09.2020 - 2 A 228/20
Rn. 15 Die von der Klägerin, die mit der Rechtsprechung von einer einzelfallabhängig möglichen ausnahmsweisen bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit auch von Fremdwerbeanlagen in allgemeinen Wohngebieten (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO) ausgeht, in der Antragsbegründung erwähnten Gerichtsentscheidungen aus Nordrhein-Westfalen, die im Übrigen unter dem Aspekt der Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) nicht von Belang wären,[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.9.2020 - 2 A 291/19 -, juris][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.9.2020 - 2 A 291/19 -, juris] betreffen die Bewertung der dort jeweils streitgegenständlichen Umgebungsbebauung unter dem Aspekt der Gewichtigkeit verschiedener Nutzungsarten.
- OVG Saarland, 12.05.2021 - 2 A 107/20
Fingierte Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren
Rn. 22 Bei der Abgrenzung der maßgeblichen näheren Umgebung eines Grundstücks in nicht beplanter Ortslage (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) wie auch bei der Beurteilung des Charakters faktischer Baugebiete auf dieser Grundlage rechtfertigt der Umstand, dass die Abgrenzung wie auch die Einordnung der maßgeblichen Umgebungsbebauung nach ihrer Nutzungsart bei der Anwendung des § 34 BauGB in aller Regel die Verschaffung eines Eindrucks von den örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher von einem Rechtsmittelgericht regelmäßig nicht abschließend nur auf Grund der Aktenlage vorgenommen werden kann, nicht bereits die Annahme, das auf einer Ortsbesichtigung beruhende Ergebnis einer solchen Beurteilung des Verwaltungsgerichts unterläge ernstlichen Zweifeln hinsichtlich seiner Richtigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.] Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier im Rahmen einer Ortseinsicht am 10.7.2019, an der im Übrigen alle Berufsrichter der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts teilgenommen haben - einen eigenen Eindruck von den baulichen Gegebenheiten vor Ort verschafft und eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so kommt eine Zulassung der Berufung nur in Betracht, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses rechtfertigen können. - OVG Saarland, 17.01.2022 - 2 A 281/21
Pferdehaltung in unbeplanter Ortslage; Notwendigkeit gerichtliche …
Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442).Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.].
- OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 224/22
Anhörungsrüge nach Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung
Die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine Beweisaufnahme durch das Rechtsmittelgericht im Rahmen eines auf den § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützten Antrags auf Zulassung der Berufung (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.8.2022 - 2 A 109/22 -, bei Juris, vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442).Rn. 10 Die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten schließlich keine Beweisaufnahme durch das Rechtsmittelgericht im Rahmen eines auf den § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützten Antrags auf Zulassung der Berufung.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.8.2022 - 2 A 109/22 -, bei Juris, vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442)][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.8.2022 - 2 A 109/22 -, bei Juris, vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442)].
- OVG Saarland, 03.08.2022 - 2 A 109/22
Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Spielhalle in unbeplanter Ortslage
Die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442).Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.].
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