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Rechtsprechung
   VG Berlin, 17.08.1999 - 2 A 231.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12223
VG Berlin, 17.08.1999 - 2 A 231.97 (https://dejure.org/1999,12223)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.08.1999 - 2 A 231.97 (https://dejure.org/1999,12223)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. August 1999 - 2 A 231.97 (https://dejure.org/1999,12223)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 10.98

    Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen …

    Auszug aus VG Berlin, 17.08.1999 - 2 A 231.97
    Denn eine nicht unmittelbar auf den Bereich der Hochschule und die spezifischen Interessen von Studenten begrenzte politische Betätigung der verfassten Studentenschaft verletzt verfassungswidrig den durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten individuellen Freiheitsbereich der Mitglieder (BVerwG…, Urt. vom 13.7.1979, E 59, 231, 238f., bestätigt durch den Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des BVerfG vom 19.2.1992 - 2 BvR 321/89, veröffentlicht bei Juris; BVerfG, Urt. vom 12.5.1999 - BVerwG 6 C 10.98).
  • BVerfG, 19.02.1992 - 2 BvR 321/89

    Bestimmtheitserfordernis der Beschränkung der Studentenschaft auf das …

    Auszug aus VG Berlin, 17.08.1999 - 2 A 231.97
    Denn eine nicht unmittelbar auf den Bereich der Hochschule und die spezifischen Interessen von Studenten begrenzte politische Betätigung der verfassten Studentenschaft verletzt verfassungswidrig den durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten individuellen Freiheitsbereich der Mitglieder (BVerwG, Urt. vom 13.7.1979, E 59, 231, 238f., bestätigt durch den Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des BVerfG vom 19.2.1992 - 2 BvR 321/89, veröffentlicht bei Juris; BVerfG…, Urt. vom 12.5.1999 - BVerwG 6 C 10.98).
  • BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 14.98

    Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen …

    Auszug aus VG Berlin, 17.08.1999 - 2 A 231.97
    Denn das Abwehrrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG schützt den Einzelnen nicht lediglich davor, ohne rechtfertigenden Grund einem staatlichen Organisationszwang unterworfen zu werden; es verlangt auch, dass sämtliche Aufgaben des Pflichtverbandes dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (dies bestätigend BVerwG, Urt. vom 12.5.1999 - BVerwG 6 C 14.98 - S.10 des amtl. Abdrucks).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78

    Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus VG Berlin, 17.08.1999 - 2 A 231.97
    Zwar mag hinsichtlich der möglichen Höhe dieses Ordnungsgeldes ein gewisser Wertungswiderspruch zur Regelung des § 172 VwGO bestehen, eine analoge Anwendung letztgenannter Regelung verbietet sich (…entgegen Pietzner, in: Schoch u.a., VwGO, § 172 Rn. 118ff.) jedoch schon mangels planwidriger Regelungslücke (…so wohl auch Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 10. Aufl., § 172 Rn. 9 f.; BVerwGE 59, 231, 241).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1994 - 25 B 1507/94

    Politisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus VG Berlin, 17.08.1999 - 2 A 231.97
    Wie die Kammer im Beschluss vom 22. Januar 1998 bereits ausgeführt hat, ist die Grenze zwischen hochschulbezogenen politischen Fragestellungen und allgemeinpolitischen Äußerungen jedenfalls dort überschritten, wo ein sachlicher Bezug zur Hochschulpolitik weder erkennbar noch beabsichtigt ist (vgl. OVG Münster, NVwZ-RR 1995 S. 278 f. m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 66/98

    Mangels Parteifähigkeit der Studentenschaft unzulässige Verfassungsbeschwerde des …

    Auszug aus VG Berlin, 17.08.1999 - 2 A 231.97
    Für die Grundrechte aus der VvB hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin mit Beschluss vom 27. Januar 1999 (VerfGH 66/98) klargestellt, dass sich die Beklagte als Öffentlich-rechtliche Körperschaft auf die Grundrechte aus Art. 14 Abs. 1, 20 und 21 VvB mangels Grundrechtsfähigkeit nicht berufen kann.
  • OVG Berlin, 25.05.1998 - 8 SN 24.98
    Auszug aus VG Berlin, 17.08.1999 - 2 A 231.97
    Denn es genügt insoweit, dass die Beklagte diese Beiträge in ihren Druckzeugnissen verbreitet (OVG Berlin, Beschluss vom 25. mai 1998 - OVG 8 SN 24.98).
  • VG Berlin, 22.01.1998 - 2 A 230.97
    Auszug aus VG Berlin, 17.08.1999 - 2 A 231.97
    Insoweit hält die Kammer nach nochmaliger Prüfung an den Ausführungen im Beschluss vom 22. Januar 1998 (VG 2 A 230.97) fest: Gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 BerlHG hat die Studentenschaft die Belange der Studenten und Studentinnen in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen und die Verwirklichung der Ziele und Aufgaben der Hochschule zu fördern.
  • VG Berlin, 11.03.1999 - 2 A 133.98
    Auszug aus VG Berlin, 17.08.1999 - 2 A 231.97
    Ob die Beklagte auch mit den im Vollstreckungsverfahren VG 2 A 133.98 beanstandeten Äußerungen ihre Kompetenzen überschritten hat, bedarf angesichts der Vielzahl der festgestellten Kompetenzüberschreitungen vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.
  • VG Berlin, 08.07.1998 - 2 A 75.98
    Auszug aus VG Berlin, 17.08.1999 - 2 A 231.97
    Ferner ist hinsichtlich der Ankündigung der Veranstaltung "Asyl und Abschiebung" am 8. Juli 1998 der Fall (vgl. den ersten Ordnungsgeldbeschluss vom 8. Juli 1998 - VG 2 A 75.98).
  • OVG Berlin, 04.05.2005 - 8 N 196.02

    Klagerecht der einzelnen Studierenden aus Art. 2 Abs. 1 GG gegen die Tätigkeit …

    Die Beklagte sieht eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darin, dass das Verwaltungsgericht in der Urteilsbegründung bei der Frage der Bestimmtheit des Klageantrags auf ein Urteil derselben Kammer vom 17. August 1999 - VG 2 A 231.97 - abstellt, ohne dass dieses Urteil zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sei.
  • OVG Berlin, 29.08.2000 - 8 L 25.99

    Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung; Verbot allgemeinpolitischer …

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  • VG Berlin, 16.05.2002 - 2 A 21.02
    Wie die Kammer wiederholt und zuletzt im der Antragsgegnerin bekannten Urteil vom 17. August 1999 (VG 2 A 231.97) ausgeführt hat, überschreitet die Ausübung eines allgemeinpolitischen Mandats durch die Studentenschaft die ihr in § 18 Abs. 2 BerlHG eingeräumten Kompetenzen und verletzt die zwangsmitgliedschaftlich korporierten Studierenden in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG.
  • VG Berlin, 23.11.1999 - 2 A 135.99
    Wie die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 22. Januar 1998 (VG 2 230.97) und ihrem Urteil vom 17. August 1999 (VG 2 A 231.97) ausgeführt hat, ist die Ausübung eines allgemeinpolitischen Mandats durch die Studentenschaft einer Hochschule nicht von § 18 Abs. 2 BerlHG gedeckt;.
  • VG Berlin, 11.03.1999 - 2 A 133.98
    Durch den rechtskräftigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 28. Januar 1998 (VG 2 A 230.97) wurde der Vollstreckungsschuldnerin im Wege der einstweiligen Anordnung für die Dauer der Mitgliedschaft dar Vollstreckungsgläubiger in der Studentenschaft der Freien Universität Berlin bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache (VG 2 A 231.97) untersagt, allgemeinpolitische, nicht hochschulbezogene Äußerungen (Erklärungen. Forderungen, Stellungnahmen) abzugeben.
  • VG Berlin, 08.07.1998 - 2 A 75.98
    Durch den rechtskräftigen Beschluß des Verwaltungsgerichts Berlin vom 28. Januar 1998 (VG 2 A 230.97) wurde der Vollstreckungsschuldnerin im Wege der einstweiligen Anordnung für die Dauer der Mitgliedschaft der Vollstreckungsgläubiger in der Studentenschaft der Freien Universität Berlin bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache (VG 2 A 231.97) untersagt, allgemeinpolitische, nicht hochschulbezogene Äußerungen (Erklärungen, Forderungen, Stellungnahmen) abzugeben.
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