Rechtsprechung
| OVG Saarland, 07.03.2024 - 2 A 239/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Art 14 Abs 1 GG, Art 140 GG, § 10 Abs 2 DSchG SL, § 10 Abs 3 DSchG SL, § 5 Abs 1 S 4 DSchG SL
Berufungsverfahren: Abrissgenehmigung für ehemalige Kirche - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SDSchG § 10 Abs. 2
Zumutbarkeit der Pflicht zur Erhaltung eines Denkmals; Genehmigung zum Abriss eines Denkmals
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Pflicht zur Erhaltung einer ehemaligen, ungenutzten Pfarrkirche als Denkmal
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 03.11.2021 - 5 K 1486/19
- OVG Saarland, 07.03.2024 - 2 A 239/22
Papierfundstellen
- NVwZ 2024, 1855
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- VGH Baden-Württemberg, 22.11.2019 - 1 S 2984/18
Genehmigung zum Abriss eines sanierungsfähigen Kulturdenkmals
Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2024 - 2 A 239/22
In aller Regel ist die Erhaltung des Denkmals und damit auch die Versagung der Zustimmung zum Abbruch für den Eigentümer unzumutbar und deshalb unverhältnismäßig, wenn die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden können.[Vgl. dazu VGH Mannheim, Urteil vom 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, juris; sowie OVG Koblenz, Urteil vom 17.6.2015 - 8 A 11062/14 -, juris][Vgl. dazu VGH Mannheim, Urteil vom 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, juris; sowie OVG Koblenz, Urteil vom 17.6.2015 - 8 A 11062/14 -, juris] Zur Glaubhaftmachung ist es erforderlich, dass der Eigentümer die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung des Denkmals in einer nachvollziehbaren Wirtschaftlichkeitsrechnung darlegt, die alle relevanten Faktoren berücksichtigt.Nach der überwiegenden Rechtsprechung kommt es im Rahmen der Vergleichsberechnung, abgesehen von der Frage der erzielbaren Steuervorteile, im Grundsatz nicht auf die subjektiven wirtschaftlichen Verhältnisse des betroffenen Eigentümers, sondern auf eine objektive Wirtschaftlichkeitsberechnung in Bezug auf das Schutzobjekt an.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.7.2016 - 4 B 12/16 -, juris; sowie VGH Mannheim, Urteil vom 2.11.2019 - 1 S 2984/18 -, juris; a.A. OVG Magdeburg, Urteil vom 18.8.2016 - 2 L 65/14 -, juris (für den Fall, dass eine kommunale Gebietskörperschaft durch die Aufgaben des Denkmalschutzes ihre eigenen Aufgaben i.S.d. kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nicht mehr erfüllen kann)][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.7.2016 - 4 B 12/16 -, juris; sowie VGH Mannheim, Urteil vom 2.11.2019 - 1 S 2984/18 -, juris; a.A. OVG Magdeburg, Urteil vom 18.8.2016 - 2 L 65/14 -, juris (für den Fall, dass eine kommunale Gebietskörperschaft durch die Aufgaben des Denkmalschutzes ihre eigenen Aufgaben i.S.d. kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nicht mehr erfüllen kann)] Ausgangspunkt für diese Wirtschaftlichkeitsberechnung sind die Sanierungskosten, d.h. die gesamten Kosten, welche die Erhaltung des Denkmals sichern und zugleich eine zeitgemäße Nutzung ermöglichen.
Auf der Ertragsseite zu verbuchen sind insbesondere die Mieteinnahmen, die nach der Sanierung erzielbar erscheinen, und die mit der Erhaltung des Denkmals einhergehenden steuerlichen Vorteile.[Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, juris; sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.11.2008 - 2 A 269/08 -, juris][Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, juris; sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.11.2008 - 2 A 269/08 -, juris].
Besteht die praktische Möglichkeit eines Verkaufs des Denkmals an einen zur Erhaltung bereiten Käufer zu einem angemessenen Preis, so begründet dies die Zumutbarkeit der Erhaltungspflicht auch dann, wenn eine objektbezogene Wirtschaftlichkeitsberechnung zu einem negativen Ergebnis gelangt.[Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, juris (m.w.N.)][Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, juris (m.w.N.)] Dem steht - wie erwähnt - die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG nicht entgegen.
Der Nachweis solcher Verkaufsbemühungen ist allenfalls dann entbehrlich, wenn diese von vornherein hoffnungslos erscheinen, etwa weil ein Erhalt des Denkmals von vornherein für jedermann auch unter Berücksichtigung besonderer Affektionsinteressen offensichtlich unwirtschaftlich ist.[Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, juris][Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, juris].
- OVG Saarland, 20.11.2008 - 2 A 269/08
Genehmigung für Abriss eines Baudenkmals
Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2024 - 2 A 239/22
Dies wurde durch die Verwaltungspraxis im Geltungsbereich des bisherigen Saarländischen Denkmalschutzgesetzes praktiziert und von der Rechtsprechung bestätigt (Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 7. November 2007, AZ: 5 K 58/05 sowie vom 28. Januar 2009, bestätigt durch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Urteil vom 20. November 2008, AZ: 2 A 269/08).Auf der Ertragsseite zu verbuchen sind insbesondere die Mieteinnahmen, die nach der Sanierung erzielbar erscheinen, und die mit der Erhaltung des Denkmals einhergehenden steuerlichen Vorteile.[Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, juris; sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.11.2008 - 2 A 269/08 -, juris][Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, juris; sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.11.2008 - 2 A 269/08 -, juris].
Das gilt insbesondere für die Fälle, in denen - wie hier - aufgrund eines fortgeschrittenen Verfalls eines Gebäudes dessen weiterer "Erhalt" zeitnah umfangreiche Instandsetzungsarbeiten erfordern würde.[Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.11.2008 - 2 A 269/08 -, juris][Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.11.2008 - 2 A 269/08 -, juris].
Die unerweisliche Tatsache der seinerzeit noch gegebenen Wirtschaftlichkeit einer Sanierung ist - einschließlich der sich insoweit stellenden Frage der Kausalität - nach den Regeln der materiellen Beweislast vom Beklagten, der daraus eine für ihn günstige Rechtsfolge herleitet, zu belegen.[Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.11.2008 - 2 A 269/08 -, juris][Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.11.2008 - 2 A 269/08 -, juris].
- BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16
Denkmalschutz; Veräußerung eines Baudenkmals; Eigentumsgarantie; …
Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2024 - 2 A 239/22
Von Bedeutung dafür, welche Darlegungen für das Bestehen einer Verkaufsmöglichkeit gefordert sind, kann etwa sein, ob das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung so eindeutig ist, dass Verkaufsversuche und ein Erhalt des Denkmals von vornherein hoffnungslos erscheinen.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.7.2016 - 4 B 12/16 -, juris][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.7.2016 - 4 B 12/16 -, juris] Die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Eigentums durch Art. 14 Abs. 1 GG erlaubt Beschränkungen der Verfügungsbefugnis und Nutzungsberechtigung des privaten Eigentümers eines Kulturdenkmals als Inhaltsbeschränkung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nur im Rahmen der Sozialbindung und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.Nach der überwiegenden Rechtsprechung kommt es im Rahmen der Vergleichsberechnung, abgesehen von der Frage der erzielbaren Steuervorteile, im Grundsatz nicht auf die subjektiven wirtschaftlichen Verhältnisse des betroffenen Eigentümers, sondern auf eine objektive Wirtschaftlichkeitsberechnung in Bezug auf das Schutzobjekt an.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.7.2016 - 4 B 12/16 -, juris; sowie VGH Mannheim, Urteil vom 2.11.2019 - 1 S 2984/18 -, juris; a.A. OVG Magdeburg, Urteil vom 18.8.2016 - 2 L 65/14 -, juris (für den Fall, dass eine kommunale Gebietskörperschaft durch die Aufgaben des Denkmalschutzes ihre eigenen Aufgaben i.S.d. kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nicht mehr erfüllen kann)][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.7.2016 - 4 B 12/16 -, juris; sowie VGH Mannheim, Urteil vom 2.11.2019 - 1 S 2984/18 -, juris; a.A. OVG Magdeburg, Urteil vom 18.8.2016 - 2 L 65/14 -, juris (für den Fall, dass eine kommunale Gebietskörperschaft durch die Aufgaben des Denkmalschutzes ihre eigenen Aufgaben i.S.d. kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nicht mehr erfüllen kann)] Ausgangspunkt für diese Wirtschaftlichkeitsberechnung sind die Sanierungskosten, d.h. die gesamten Kosten, welche die Erhaltung des Denkmals sichern und zugleich eine zeitgemäße Nutzung ermöglichen.
Zugleich dient es den Zielen des Denkmalschutzes, von einem Abriss eines Gebäudes abzusehen, wenn ein Erwerber - etwa aufgrund anderer wirtschaftlicher Einschätzungen, höherer Risikobereitschaft oder eines besonderen Affektionsinteresses - bereit ist, auch bei negativer Wirtschaftlichkeitsberechnung ein Denkmal zu erhalten.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.7.2016 - 4 B 12/16 -, juris][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.7.2016 - 4 B 12/16 -, juris] Um der Denkmalbehörde die Feststellung zu ermöglichen, ob das Denkmal tatsächlich unverkäuflich ist oder ob seine Veräußerung allein an den nicht angemessenen Preisvorstellungen des Eigentümers gescheitert ist, der letztlich auf die lukrativere Verwendung des Grundstücks ohne das Denkmal spekuliert, hat der Eigentümer die Unverkäuflichkeit des Denkmals zu einem angemessenen Preis an einen zur Erhaltung bereiten Käufer belegen.
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 8 A 11062/14
Denkmalschutzrechtliche Abbruchgenehmigung; Nachweis der Unzumutbarkeit der …
Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2024 - 2 A 239/22
Dies ist - wie erwähnt - der Fall, wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von einem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch mehr machen und es praktisch auch nicht veräußern kann, da insoweit die Privatnützigkeit des Eigentums nahezu vollständig beseitigt wird.[Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 17.6.2015 - 8 A 11062/14 -, juris (m.w.N.)][Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 17.6.2015 - 8 A 11062/14 -, juris (m.w.N.)].In aller Regel ist die Erhaltung des Denkmals und damit auch die Versagung der Zustimmung zum Abbruch für den Eigentümer unzumutbar und deshalb unverhältnismäßig, wenn die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden können.[Vgl. dazu VGH Mannheim, Urteil vom 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, juris; sowie OVG Koblenz, Urteil vom 17.6.2015 - 8 A 11062/14 -, juris][Vgl. dazu VGH Mannheim, Urteil vom 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, juris; sowie OVG Koblenz, Urteil vom 17.6.2015 - 8 A 11062/14 -, juris] Zur Glaubhaftmachung ist es erforderlich, dass der Eigentümer die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung des Denkmals in einer nachvollziehbaren Wirtschaftlichkeitsrechnung darlegt, die alle relevanten Faktoren berücksichtigt.
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2024 - 2 A 239/22
Tritt eine gesetzliche Erhaltungspflicht hinzu, so wird aus dem Recht eine Last, die der Eigentümer allein im öffentlichen Interesse zu tragen hat, ohne dafür die Vorteile einer privaten Nutzung ziehen zu können.[Vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 ][Vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 ] Es ist mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar, dem Eigentümer die Darlegungs- und Beweislast dafür aufzubürden, dass er von seinem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch auch nicht veräußern kann.Das durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Eigentum ist in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und die grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet.[Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 und vom 14.7.1999 - 1 BvR 995, 2288, 2711/95 - BVerfGE 101, 54 ; sowie Urteil vom 17.12.2013 - 1 BvR 3139, 3386/08 - BVerfGE 134, 242][Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 und vom 14.7.1999 - 1 BvR 995, 2288, 2711/95 - BVerfGE 101, 54 ; sowie Urteil vom 17.12.2013 - 1 BvR 3139, 3386/08 - BVerfGE 134, 242] Unter die Verfügungsbefugnis fällt grundsätzlich auch das Recht des Eigentümers, sein Eigentum zu veräußern.
- VG Halle, 31.08.2022 - 2 A 18/22
Liberia: Widerruf des Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG nach …
Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2024 - 2 A 239/22
Rn. 17 Mit Beschluss vom 11.11.2022 - 2 A 18/22 - hat der Senat die Berufung gegen dieses Urteil wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit zugelassen.Rn. 20 unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 3.11.2021 - 2 A 18/22 - den Beklagten unter Aufhebung des Bescheides vom 26.9.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.9.2019 zu verpflichten, ihr die Genehmigung zum Abbruch der auf dem Grundstück in A-Stadt, Gemarkung Alt-A-Stadt, Flur …, Flurstück …, M-straße …, befindlichen ehemaligen Pfarrkirche St. Mauritius zu erteilen.
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2009 - 1 A 10547/09
Kloster Marienberg in Boppard darf nicht abgerissen werden
Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2024 - 2 A 239/22
Anders als beispielsweise bei einem ehemaligen Kloster[Vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 2.12.2009 - 1 A 10547/09 -, juris][Vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 2.12.2009 - 1 A 10547/09 -, juris] ist im vorliegenden Fall nicht von einer großen Variationsbreite von Nutzungsmöglichkeiten auszugehen, so dass es hier der Aufstellung weiterer Nutzungskonzepte für den Fall der Erhaltung des Denkmals durch die Klägerin nicht bedurfte. - OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2016 - 2 L 65/14
Denkmalschutzrechtliche Abrissgenehmigung
Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2024 - 2 A 239/22
Nach der überwiegenden Rechtsprechung kommt es im Rahmen der Vergleichsberechnung, abgesehen von der Frage der erzielbaren Steuervorteile, im Grundsatz nicht auf die subjektiven wirtschaftlichen Verhältnisse des betroffenen Eigentümers, sondern auf eine objektive Wirtschaftlichkeitsberechnung in Bezug auf das Schutzobjekt an.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.7.2016 - 4 B 12/16 -, juris; sowie VGH Mannheim, Urteil vom 2.11.2019 - 1 S 2984/18 -, juris; a.A. OVG Magdeburg, Urteil vom 18.8.2016 - 2 L 65/14 -, juris (für den Fall, dass eine kommunale Gebietskörperschaft durch die Aufgaben des Denkmalschutzes ihre eigenen Aufgaben i.S.d. kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nicht mehr erfüllen kann)][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.7.2016 - 4 B 12/16 -, juris; sowie VGH Mannheim, Urteil vom 2.11.2019 - 1 S 2984/18 -, juris; a.A. OVG Magdeburg, Urteil vom 18.8.2016 - 2 L 65/14 -, juris (für den Fall, dass eine kommunale Gebietskörperschaft durch die Aufgaben des Denkmalschutzes ihre eigenen Aufgaben i.S.d. kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nicht mehr erfüllen kann)] Ausgangspunkt für diese Wirtschaftlichkeitsberechnung sind die Sanierungskosten, d.h. die gesamten Kosten, welche die Erhaltung des Denkmals sichern und zugleich eine zeitgemäße Nutzung ermöglichen. - BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …
Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2024 - 2 A 239/22
Das durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Eigentum ist in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und die grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet.[Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 und vom 14.7.1999 - 1 BvR 995, 2288, 2711/95 - BVerfGE 101, 54 ; sowie Urteil vom 17.12.2013 - 1 BvR 3139, 3386/08 - BVerfGE 134, 242][Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 und vom 14.7.1999 - 1 BvR 995, 2288, 2711/95 - BVerfGE 101, 54 ; sowie Urteil vom 17.12.2013 - 1 BvR 3139, 3386/08 - BVerfGE 134, 242] Unter die Verfügungsbefugnis fällt grundsätzlich auch das Recht des Eigentümers, sein Eigentum zu veräußern. - BVerwG, 20.10.2021 - 6 C 8.20
Verwaltungsgericht Köln muss erneut über Klage gegen die Ausgestaltung der …
Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2024 - 2 A 239/22
Diese Möglichkeit ist dann auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können.[Vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2021 - 6 C 8/20 -, juris (m.w.N.)][Vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2021 - 6 C 8/20 -, juris (m.w.N.)] Im vorliegenden Fall folgt die Klagebefugnis zwar nicht bereits daraus, dass der Beklagte den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer Abbruchgenehmigung abgelehnt hat. - BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 1949/87
Denkmalschutz bei Kircheneigentum; öffentliches Erhaltungsinteresse; …
- OVG Saarland, 20.04.2023 - 2 A 189/22
Erteilung eines Zeugnisses über das Bestehen der Jägerprüfung
- OVG Saarland, 29.10.1991 - 2 R 63/90
Kulturdenkmal; Kirchliches Baudenkmal; Abbruchserlaubnis; Öffentliches …
- VG Saarlouis, 07.11.2007 - 5 K 58/05
Zum Anspruch auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Abrissgenehmigung für …
- VG Düsseldorf, 10.04.2025 - 28 K 6488/21
Der öffentlichen Hand ist der unwirtschaftliche Unterhalt von Denkmälern zumutbar
Rn. 124 vgl. z.B. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 7. März 2024 - 2 A 239/22 -, juris Rn. 33; BayVGH, Beschluss vom 9. September 2022 - 1 CS 22.1517 -, juris Rn. 10,. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2026 - 10 A 773/25
Denkmalrechtliche Beseitigungserlaubnis Zumutbarkeit Unverkäuflichkeit Kaufpreis …
Der Verweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 7. März 2024 - 2 A 239/22 -, juris Rn. 40, trägt nicht. - LG Köln, 27.04.2026 - 5 O 93/26 Rn. 22 Die Kirche kann sich auf Art. 14 GG berufen und das kirchliche Eigentum ist wie das Eigentum Privater geschützt (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 7. März 2024 - 2 A 239/22 -, Rn. 32, zitiert nach juris; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes…, Urteil vom 29. Oktober 1991, Az. 2 R 63/90, Rn. 45 - zitiert nach juris).
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