Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 07.10.2005 - 2 A 265/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Brieftaubenhaltung in einer Nebenanlage im allgemeinen Wohngebiet
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 14 BauNVO; § 15 Abs 1 BauNVO; § 4 BauNVO; § 36 VwVfG; § 75 Abs 1 BauO ND
Allgemeines Wohngebiet; Auflage; Ausflugeinrichtung; Baugenehmigung; Brieftaubenzucht; Drittanfechtungsklage; Ermessensreduzierung; Flugzeiten; Flügelschlagen; Freizeitbetätigung; Gebietsgewährleistungsanspruch; Gebot der Rücksichtnahme; Geräuschpegel; Kleintierhaltung; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 07.10.2005 - 2 A 265/04
- OVG Niedersachsen, 29.09.2009 - 1 LB 258/07
- BVerwG, 19.01.2010 - 4 B 2.10
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.09.1980 - 6 A 188/78
Zulässigkeit eines Taubenschlages in reinem Wohngebiet; Einordnung eines …
Auszug aus VG Braunschweig, 07.10.2005 - 2 A 265/04
Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist eine kleinere Brieftaubenzucht auch in einem Reinen Wohngebiet grundsätzlich zulässig (Nds. OVG, Urt. v. 26.09.1980 - 6 A 188/78 -, ZfBR 1981, 98: 30 Tauben; Nds. OVG, Beschl. v. 08.10.1985 - 1 B 71/85 -, BRS 44 Nr. 67: 50 Tauben in Allgemeinem Wohngebiet; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 30.08.2004 - 9 ME 101/04 -, Rspr.-Datenbank des Nds. OVG im Internet).Sie liegt deutlich unter dem Geräuschpegel, der etwa beim Zuschlagen von Autotüren oder beim Abfahren eines Kraftfahrzeugs erreicht wird (OVG Lüneburg, Urt. v. 26.09.1980 - 6 A 188/78 -, ZfBR 1981, 98, vgl. entspr. Sachverständigengutachten AB. v. 22.03.2005).
Tauben, die zu spät einspringen, bekommen weniger Futter und werden so daran gewöhnt, unmittelbar in den Schlag einzuspringen (…VG Gelsenkirchen, Urt. v. 09.05.2003, a.a.O., m.w.N.; Nds. OVG, Urt. v. 26.09.1980 - 6 A 188/78 -, a.a.O.).
- VG Gelsenkirchen, 09.05.2003 - 10 K 1305/00
Auszug aus VG Braunschweig, 07.10.2005 - 2 A 265/04
Soweit die Rechtsprechung eine Taubenhaltung in Allgemeinen Wohngebieten als zulässig und nachbarverträglich angesehen hat, unterlag diese hinsichtlich der Flugzeiten im Übrigen in einigen Fällen ebenfalls einer Beschränkung durch Auflagen (vgl. insbes. Nds. OVG, Beschl. v. 08.10.1985 - 1 B 71/85 -, BRS 44 Nr. 67, VG Gelsenkirchen, Urt. v. 09.05.2003 - 10 K 1305/00 - Juris).Tauben, die zu spät einspringen, bekommen weniger Futter und werden so daran gewöhnt, unmittelbar in den Schlag einzuspringen (VG Gelsenkirchen, Urt. v. 09.05.2003, a.a.O., m.w.N.;… Nds. OVG, Urt. v. 26.09.1980 - 6 A 188/78 -, a.a.O.).
In Betracht kommt vornehmlich die Auflage, schalldämmende Maßnahmen durchzuführen (vgl. als Beispiel VG Gelsenkirchen, Urt. v. 09.05.2003 - 10 K 1305/00 -, wobei die Bauausführung konkret vorzugeben wäre).
- BVerwG, 01.03.1999 - 4 B 13.99
Auszug aus VG Braunschweig, 07.10.2005 - 2 A 265/04
Eine Würdigung der örtlichen Verhältnisse im Einzelfall ergibt im Hinblick auf die Art der Taubenhaltung der Beigeladenen, dass die Anforderungen des § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO gewahrt werden (vgl. zu den Voraussetzungen: BVerwG, Beschl. v. 01.03.1999 - 4 B 13.99 -, BRS 62 Nr. 85).Davon geht auch das Bundesverwaltungsgericht aus (Beschl. v. 01.03.1999 - 4 B 13/99 -, BRS 62 Nr. 85).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.10.1985 - 1 B 71/85
Verletzung subjektiver Nachbarrechte durch Baugenehmigung für einen Taubenschlag; …
Auszug aus VG Braunschweig, 07.10.2005 - 2 A 265/04
Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist eine kleinere Brieftaubenzucht auch in einem Reinen Wohngebiet grundsätzlich zulässig (…Nds. OVG, Urt. v. 26.09.1980 - 6 A 188/78 -, ZfBR 1981, 98: 30 Tauben; Nds. OVG, Beschl. v. 08.10.1985 - 1 B 71/85 -, BRS 44 Nr. 67: 50 Tauben in Allgemeinem Wohngebiet; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 30.08.2004 - 9 ME 101/04 -, Rspr.-Datenbank des Nds. OVG im Internet).Soweit die Rechtsprechung eine Taubenhaltung in Allgemeinen Wohngebieten als zulässig und nachbarverträglich angesehen hat, unterlag diese hinsichtlich der Flugzeiten im Übrigen in einigen Fällen ebenfalls einer Beschränkung durch Auflagen (vgl. insbes. Nds. OVG, Beschl. v. 08.10.1985 - 1 B 71/85 -, BRS 44 Nr. 67, VG Gelsenkirchen, Urt. v. 09.05.2003 - 10 K 1305/00 - Juris).
- OVG Niedersachsen, 30.08.2004 - 9 ME 101/04
Zulässigkeit der Volierenhaltung von Vögeln in reinen Wohngebieten; Vogelvoliere …
Auszug aus VG Braunschweig, 07.10.2005 - 2 A 265/04
Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist eine kleinere Brieftaubenzucht auch in einem Reinen Wohngebiet grundsätzlich zulässig (…Nds. OVG, Urt. v. 26.09.1980 - 6 A 188/78 -, ZfBR 1981, 98: 30 Tauben; Nds. OVG, Beschl. v. 08.10.1985 - 1 B 71/85 -, BRS 44 Nr. 67: 50 Tauben in Allgemeinem Wohngebiet; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 30.08.2004 - 9 ME 101/04 -, Rspr.-Datenbank des Nds. OVG im Internet). - BVerwG, 05.01.1999 - 4 B 131.98
Taubenzucht als Freizeitbetätigung im Rahmen der allgemeinen Wohnnutzung
Auszug aus VG Braunschweig, 07.10.2005 - 2 A 265/04
Dieser Umstand ist auch von der Verkehrsüblichkeit abhängig, die lokal oder regional unterschiedlich sein kann (BVerwG, Beschl. v. 05.01.1999 - 4 B 131.98 -, NVwZ-RR 1999, 426). - BVerwG, 17.12.1993 - 4 B 195.93
Rüge der mangelhaften Erforschung des Sachverhalts - Nichtigkeit einer …
Auszug aus VG Braunschweig, 07.10.2005 - 2 A 265/04
Dafür ist erforderlich, dass die Kleintierhaltung den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nicht sprengen darf (BVerwG, Beschl. v. 15.10.1993 - 4 B 195.93 -, BRS 55 Nr. 51).
- VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 322/15
Taubenschlag zur Haltung von 100 Tauben im reinen Wohngebiet unzulässig
Rn. 41 Nach der - vom OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 23. März 2007 - 7 E 116/07 -, juris und vom VG Braunschweig in seinem Urteil vom 7. Oktober 2005 - 2 A 265/04 -, juris wiedergegebenen - gutachterlichen Stellungnahme von Prof. Dr. med. - VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12
Taubenhaltung mit mehr als 60 Brieftauben in reinem Wohngebiet unzulässig
Nach der vom Antragsteller vorgelegten - auch vom OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 23. März 2007 - 7 E 116/07 -, juris und vom VG Braunschweig in seinem Urteil vom 7. Oktober 2005 - 2 A 265/04 -, juris wiedergegebenen - gutachterlichen Stellungnahme von Prof. Dr. med. - VG Göttingen, 15.03.2005 - 2 A 271/04
Angemessene Heizkosten; Grundsicherung; Heizkosten; Heizkostennachzahlung; Hilfe …
Die Klägerin hat am 10.08.2004 Klage erhoben (ihr ebenfalls nach wie vor geltend gemachter Anspruch auf Gewährung der Heizkostennachzahlung nach den Bestimmungen des Grundsicherungsgesetzes ist Gegenstand des Verfahrens 2 A 265/04).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalt und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die zwischen ihnen gewechselten Schriftsätze, auf die Verwaltungsvorgänge der Stadt D. und auf die Gerichtsakte 2 A 265/04 Bezug genommen.
Der Streit zwischen den Beteiligten um die Angemessenheit der entstandenen Heizkosten ist demzufolge in dem Parallelverfahren 2 A 265/04 nach den Vorschriften des Grundsicherungsgesetzes auszutragen.
- VG Düsseldorf, 18.10.2007 - 9 K 4526/06
Rechtmäßigkeit eines Bauvorbescheids und einer Baugenehmigung zur Errichtung …
Rn. 30 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 1999 - 4 B 13.99 -, BRS 62 Nr. 85 und vom 5. Januar 1999 - 4 B 131.98 -, BRS 62 Nr. 84; vgl. auch VG Braunschweig, Urteil vom 7. Oktober 2005 - 2 A 265/04 -, JURIS-Dokumentation.Rn. 39 Vgl. hierzu VG Braunschweig, Urteil vom 7. Oktober 2005 - 2 A 265/04 -, a.a.O.
- VG Braunschweig, 22.06.2009 - 2 B 113/09
Bauaufsichtsbehördliches Betretungsrecht
Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Tierhaltung in einem allgemeinen oder reinen Wohngebiet ist weniger die Frage entscheidend, ob es sich um eine Vogelzucht oder um eine Vogelhaltung ohne Nachzucht von Vögeln handelt, als vielmehr die Frage, wie die Vögel im Einzelfall gehalten werden sollen und wie sich die Verhältnisse des betroffenen Wohngebietes im Einzelfall darstellen (vgl. zu 30 Tauben und 20 Kanarienvögeln in einem reinen Wohngebiet: Nds. OVG, Beschluss vom 30.08.2004 - 9 ME 101/04 -, NVwZ-RR 2005, 524; zu kleineren Brieftaubenzuchten: Urteil vom 26.09.1980 - 6 A 188/78 -, BRS 36 Nr. 49; VG Braunschweig, Urteil vom 07.10.2005 - 2 A 265/04 -, juris).
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