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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - 2 A 28.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,41723
OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - 2 A 28.18 (https://dejure.org/2020,41723)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.11.2020 - 2 A 28.18 (https://dejure.org/2020,41723)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. November 2020 - 2 A 28.18 (https://dejure.org/2020,41723)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 7 BauGB, § 35 Abs 5 S 3 BauGB, § 214 Abs 3 S 2 BauGB, § 215 Abs 1 S 1 Nr 3 BauGB, § 47 Abs 1 Nr 1 VwGO
    Darstellung einer Konzentrationsfläche für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 7 BauGB, § 35 Abs 5 S 3 BauGB, § 214 Abs 3 S 2 BauGB, § 215 Abs 1 S 1 Nr 3 BauGB, § 47 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 47 Abs 2 S 1 VwGO
    Flächennutzungsplan; Konzentrationsflächenplanung; Windenergie; Abwägungsausfall; unwirksamer Regionalplan; Ziel der Raumordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 2 A 2.16

    Regionalplan "Havelland-Fläming 2020" ist unwirksam

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - 2 A 28.18
    Rn. 3 Der Regionalplan Havelland-Fläming 2020 vom 16. Dezember 2014, bekannt gemacht am 30. Oktober 2015 (…ABl. Bbg Nr. 43, S. 970), inzwischen rechtskräftig für unwirksam erklärt durch Urteile des Senats vom 5. Juli 2018 - u.a. OVG 2 A 2.16 - (bei juris), hatte mit dem Plansatz 3.2.1 (Z) mehrere Eignungsgebiete für die Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung (§ 8 Abs. 7 Nr. 3 ROG) festgesetzt.

    Ist der Antragsteller nicht Eigentümer eines von der Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB betroffenen Grundstücks, so kann sich die Antragsbefugnis aus einer Verletzung des Anspruchs auf gerechte Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) ergeben; abwägungserheblich kann die Absicht sein, außerhalb der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Konzentrationsflächen Windenergieanlagen zu errichten (vgl. zur Antragsbefugnis gegen Regionalpläne Urteil des Senats vom 05. Juli 2018 - OVG 2 A 2.16 - zum Regionalplan Havelland-Fläming 2020, juris Rn. 23; BVerwG…, Beschluss vom 21. März 2019 - 4 BN 11.19 -, juris Rn. 5).

    Rn. 27 Der Regionalplan ist, wie der Senat mit Urteilen vom 5. Juli 2018 (a.a.O.) festgestellt hat, unwirksam.

    Dies ergibt sich trotz der vom Senat erst nachträglich getroffenen Feststellung daraus, dass diese auf von Anfang an bestehenden Unwirksamkeitsgründen - formellen Fehlern des Aufstellungsverfahrens sowie Abwägungsmängeln - beruht (vgl. Urteil des Senats vom 5. Juli 2018 - OVG 2 A 2.16 -, juris Rn. 25 ff. und 122 ff.); in diesen Fällen gilt die Unwirksamkeitserklärung durch das Normenkontrollgericht ex tunc (…vgl. Panzer in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Januar 2020, § 47 Rn. 16;… Ziekow in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 355 f.).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - 2 A 28.18
    Der Fehler ist offensichtlich, da er sich aus der Planbegründung und weiteren Aufstellungsunterlagen und damit aus zur "äußeren Seite" des Abwägungsvorgangs gehörenden, objektiv feststellbaren Umständen deutlich ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - 4 C 57.80 -, juris Rn. 24).

    Hierfür muss nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit bestehen, dass die Planung ohne den Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981, a.a.O. Rn. 27).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12

    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - 2 A 28.18
    Rn. 13 1. In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die in einem Flächennutzungsplan zum Ausdruck kommende planerische Entscheidung der Gemeinde, mit der Darstellung von Flächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB für alle anderen Flächen im Gemeindegebiet die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeizuführen, in analoger Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO Gegenstand einer Normenkontrolle sein kann (…BVerwG, Urteile vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, juris Rn. 11, und vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, juris Rn. 14).

    Die für diese Fläche getroffene Darstellung als Fläche für die Windenergienutzung, die nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB innergebietlich für die Zulassung anderer Vorhaben von Bedeutung sein kann, bleibt hiervon unberührt (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 4 CN 3.18 -, juris Rn. 29; Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, juris Rn. 19 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 10. November 2015 - OVG 10 A 7.13 -, juris Rn. 29).

  • BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 11.19

    Unwirksamkeit des Regionalplans "Havelland-Fläming 2020"; Verfahrensfehler …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - 2 A 28.18
    Ist der Antragsteller nicht Eigentümer eines von der Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB betroffenen Grundstücks, so kann sich die Antragsbefugnis aus einer Verletzung des Anspruchs auf gerechte Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) ergeben; abwägungserheblich kann die Absicht sein, außerhalb der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Konzentrationsflächen Windenergieanlagen zu errichten (…vgl. zur Antragsbefugnis gegen Regionalpläne Urteil des Senats vom 05. Juli 2018 - OVG 2 A 2.16 - zum Regionalplan Havelland-Fläming 2020, juris Rn. 23; BVerwG, Beschluss vom 21. März 2019 - 4 BN 11.19 -, juris Rn. 5).

    Allerdings muss sich das das Normenkontrollgericht von der Ernsthaftigkeit der Absicht des Antragstellers überzeugen, auf dem Grundstück Windenergieanlagen errichten zu wollen, und darf sich nicht mit einer bloßen Formalbehauptung begnügen; dies setzt einen substanziierten Sachvortrag durch den Antragsteller voraus (BVerwG, Beschluss vom 21. März 2019, a.a.O. Rn. 6).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - 2 A 28.18
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - 2 A 28.18
    Rn. 13 1. In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die in einem Flächennutzungsplan zum Ausdruck kommende planerische Entscheidung der Gemeinde, mit der Darstellung von Flächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB für alle anderen Flächen im Gemeindegebiet die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeizuführen, in analoger Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO Gegenstand einer Normenkontrolle sein kann (BVerwG, Urteile vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, juris Rn. 11, …und vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - 2 A 28.18
    Für die Antragsbefugnis zur Stellung eines Normenkontrollantrags gegen die durch einen Flächennutzungsplan bewirkte Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gelten im Grundsatz dieselben Anforderungen wie im Falle eines Normenkontrollantrags gegen einen Bebauungsplan (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 13.12.2018 - 4 CN 3.18

    Antragsbefugnis; Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Gesamträumliches …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - 2 A 28.18
    Die für diese Fläche getroffene Darstellung als Fläche für die Windenergienutzung, die nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB innergebietlich für die Zulassung anderer Vorhaben von Bedeutung sein kann, bleibt hiervon unberührt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 4 CN 3.18 -, juris Rn. 29;… Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, juris Rn. 19 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 10. November 2015 - OVG 10 A 7.13 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 30.01.2019 - 4 BN 4.18

    Rechtswidrige Konzentrationsflächenausweisung für die Windenergie in einem …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - 2 A 28.18
    Dazu muss er aufzeigen, wie er die eigenen Ausschlussgründe bewertet, d.h. kenntlich machen, dass er - anders als bei harten Tabukriterien - einen Bewertungsspielraum hat, und die Gründe für seine Wertung offen legen (vgl. zum Ganzen m.w.N. etwa BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 4 BN 4.18 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2015 - 10 A 7.13

    OVG erklärt Windenergieausschluss im Flächennutzungsplan der Stadt Mittenwalde …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - 2 A 28.18
    Die für diese Fläche getroffene Darstellung als Fläche für die Windenergienutzung, die nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB innergebietlich für die Zulassung anderer Vorhaben von Bedeutung sein kann, bleibt hiervon unberührt (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 4 CN 3.18 -, juris Rn. 29;… Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, juris Rn. 19 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. November 2015 - OVG 10 A 7.13 -, juris Rn. 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2022 - 2 A 24.18

    Tierökologische Abstandskriterien ; Abstand zu Platzrunden von Flugplätzen ; …

    Die für diese Flächen getroffene Darstellung als Fläche für die Windenergienutzung, die nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB innergebietlich für die Zulassung anderer Vorhaben von Bedeutung sein kann, bleibt hiervon unberührt (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 4 CN 3.18 -, juris Rn. 29; Urteil des Senats vom 26. November 2020 - 2 A 28.18 -, juris Rn. 20).

    Der Umstand, dass diese Entscheidung erst nach Bekanntmachung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans ergangen ist, rechtfertigt keine abweichende Beurteilung, denn die Unwirksamkeitserklärung beruhte auf von Anfang an bestehenden Unwirksamkeitsgründen - formellen Fehlern des Aufstellungsverfahrens sowie Abwägungsmängeln - (…vgl. Urteil des Senats vom 5. Juli 2018 - OVG 2 A 2.16 -, juris Rn. 25 ff. und 122 ff.); in diesen Fällen gilt die Unwirksamkeitserklärung durch das Normenkontrollgericht ex tunc (vgl. Urteil des Senats vom 26. November 2020 - OVG 2 A 28.18 -, juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 15 N 20.468

    Normenkontrollantrag gegen Teilflächennutzungsplan - Konzentrationszonen für …

    Auch mit Blick auf das beim Verwaltungsgericht Regensburg anhängige Verfahren RO 7 K 19.430 bestehen an der ernsthaften Absicht der Antragstellerin zu 3, als Nutzungsberechtigte eine bestehende Abbaufläche im Außenbereich der Antragsgegnerin außerhalb der dargestellten Konzentrationsflächen zu erweitern, keine Zweifel (…vgl. BVerwG, B.v. 21.3.2019 - 4 BN 11.19 - juris Rn. 5 f.;… B.v. 19.11.2020 - 4 BN 14.20 - juris Rn. 5 m.w.N.; OVG NW, U.v. 26.11.2020 - OVG 2 A 28.18 - juris Rn. 17 f.).
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