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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 29.10.2019 - 2 A 300/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,37888
OVG Saarland, 29.10.2019 - 2 A 300/18 (https://dejure.org/2019,37888)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.10.2019 - 2 A 300/18 (https://dejure.org/2019,37888)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. Oktober 2019 - 2 A 300/18 (https://dejure.org/2019,37888)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch; Arbeitgebermodell; Arbeitsassistenz; Arbeitszeit; Archivtätigkeit; Bugdet; Dienstleistungsmodell; Empfehlungen; Kosten; Stundenlohn; Teilhabe; Toilettengänge; Wahlrecht; Wartezeit; Arbeitsassistenz für Verwaltungsfachangestellten

  • rechtsportal.de

    Streit um die Übernahme der Kosten einer Arbeitsassistenz für einen schwerbehinderten Arbeitnehmer; Bestimmung der Höhe eines Anspruchs auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben aus der Ausgleichsabgabe; Trennung zwischen der pflegerischen Versorgung schwerbehinderter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 19.06.2018 - 10 A 923/17

    Übernahme von Arbeitsassistenzkosten

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2019 - 2 A 300/18
    Diese Vorschrift begründet nach ihrem insoweit unmissverständlichen Wortlaut und im Unterschied zu § 102 Abs. 3 SGB IX a.F. bzw. § 185 Abs. 3 SGB IX n.F. einen nicht im Ermessen der Behörde stehenden Anspruch auf Kostenübernahme.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.1.2018 - 5 C 9/16 -, OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6.10.2017 - OVG 6 B 86.15 -, a.A. VGH Kassel, Urteil vom 19.6.2018 - 10 A 923/17 -, jeweils bei juris) Nach § 102 Abs. 3 SGB IX a.F. "kann" das Integrationsamt begleitende Hilfen im Arbeitsleben an schwerbehinderte Menschen gewähren.

    Es handelt sich bei dem Begriff der "notwendigen Arbeitsassistenz" um einen unbestimmten Rechtsbegriff ohne Beurteilungsspielraum der zuständigen Behörde, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.1.2018 - 5 C 9/16 -, OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.2.2016 - 3 LB 17/15 -, a.A. VGH Kassel, Urteil vom 19.6.2018 - 10 A 923/17 - (m.w.N.), jeweils bei juris).

    Dies gilt auch dann, wenn man berücksichtigt, dass es sich bei der Arbeitsassistenz lediglich um eine Unterstützung der Lohnarbeit des schwerbehinderten Menschen und damit um eine ihrer Natur nach hierzu untergeordnete Tätigkeit handelt, die sich zumeist in einfachen Handreichungen und allgemeinen Hilfestellungen erschöpft.(Vgl. VGH Kassel, Urteil vom 19.6.2018 - 10 A 923/17 -, juris) Nach Ziffer 2.2 der (aktuellen) BIH-Empfehlungen vom 20.12.2018 kann die Arbeitsassistenz in Form des Arbeitgebermodells oder in Form des Dienstleistermodells durchgeführt werden.

  • BVerwG, 23.01.2018 - 5 C 9.16

    Arbeitsassistenz für eine Erwerbstätigkeit eines schwerbehinderten Menschen trotz …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2019 - 2 A 300/18
    Diese Vorschrift begründet nach ihrem insoweit unmissverständlichen Wortlaut und im Unterschied zu § 102 Abs. 3 SGB IX a.F. bzw. § 185 Abs. 3 SGB IX n.F. einen nicht im Ermessen der Behörde stehenden Anspruch auf Kostenübernahme.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.1.2018 - 5 C 9/16 -, OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6.10.2017 - OVG 6 B 86.15 -, a.A. VGH Kassel, Urteil vom 19.6.2018 - 10 A 923/17 -, jeweils bei juris) Nach § 102 Abs. 3 SGB IX a.F. "kann" das Integrationsamt begleitende Hilfen im Arbeitsleben an schwerbehinderte Menschen gewähren.

    Es handelt sich bei dem Begriff der "notwendigen Arbeitsassistenz" um einen unbestimmten Rechtsbegriff ohne Beurteilungsspielraum der zuständigen Behörde, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.1.2018 - 5 C 9/16 -, OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.2.2016 - 3 LB 17/15 -, a.A. VGH Kassel, Urteil vom 19.6.2018 - 10 A 923/17 - (m.w.N.), jeweils bei juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2017 - 6 B 86.15

    Berufungsverfahren; Verpflichtungsklage; maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2019 - 2 A 300/18
    Diese Vorschrift begründet nach ihrem insoweit unmissverständlichen Wortlaut und im Unterschied zu § 102 Abs. 3 SGB IX a.F. bzw. § 185 Abs. 3 SGB IX n.F. einen nicht im Ermessen der Behörde stehenden Anspruch auf Kostenübernahme.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.1.2018 - 5 C 9/16 -, OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6.10.2017 - OVG 6 B 86.15 -, a.A. VGH Kassel, Urteil vom 19.6.2018 - 10 A 923/17 -, jeweils bei juris) Nach § 102 Abs. 3 SGB IX a.F. "kann" das Integrationsamt begleitende Hilfen im Arbeitsleben an schwerbehinderte Menschen gewähren.

    Solange das nicht der Fall ist, gewährt die Norm einen Anspruch auf Übernahme der gesamten zur Finanzierung der Arbeitsassistenz notwendigen Kosten.(OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6.10.2017 - OVG 6 B 86.15 -, juris) Der Gesetzgeber hat in § 102 Abs. 4 SGB IX a.F. nicht geregelt, was unter einer "notwendigen Arbeitsassistenz" zu verstehen ist.

  • VG Saarlouis, 06.09.2018 - 3 K 2611/16

    Übernhame der Kosten einer Arbeitsassestenz gemäß " 102 Abs. 4 SGB IX a.F

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2019 - 2 A 300/18
    Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6. September 2018 - 3 K 2611/16 - wird der Beklagte unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 30.3.2016 in Gestalt des Widerspruchbescheides vom 18.11.2016 sowie des Bescheides vom 12.9.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.2.2017 verpflichtet, dem Kläger für den Zeitraum vom 1.9.2015 bis 31.8.2017 die Kosten einer Arbeitsassistenz für eine tägliche Arbeitszeit von 7, 3 Stunden zu einem Stundenlohn von 21, 83 EUR zu gewähren.

    Mit Urteil vom 6.9.2018 - 3 K 2611/16 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.02.2016 - 3 LB 17/15

    Notwendigkeit einer Arbeitsassistenz für zweite berufliche Tätigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2019 - 2 A 300/18
    Es handelt sich bei dem Begriff der "notwendigen Arbeitsassistenz" um einen unbestimmten Rechtsbegriff ohne Beurteilungsspielraum der zuständigen Behörde, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.1.2018 - 5 C 9/16 -, OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.2.2016 - 3 LB 17/15 -, a.A. VGH Kassel, Urteil vom 19.6.2018 - 10 A 923/17 - (m.w.N.), jeweils bei juris).
  • VG Dresden, 17.02.2017 - 1 L 178/17

    Arbeitsassistenz im Dienstleistungsmodell statt Arbeitgebermodell

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2019 - 2 A 300/18
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Teilnahme am Arbeitsleben nicht allein der Erzielung von Erwerbseinkommen, sondern auch der Selbstverwirklichung und der Teilhabe am normalen Leben dient.(Vgl. VG Dresden, Beschluss vom 17.2.2017 - 1 L 178/17 -, juris) Zwar geht aus der Stellungnahme des Integrationsamts vom 25.1.2016 hervor, dass, sofern Archivarbeit anfällt, im Prinzip alle Arbeitsschritte durch den Assistenten ausgeführt werden müssen.
  • VG München, 24.06.2021 - M 15 K 20.5477

    Kein eigenes Büro für notwendige Arbeitsassistenz einer Psychotherapeutin

    Notwendig i.S.v. § 185 Abs. 5 SGB IX sind diejenigen Kosten, die entstehen, um den Bedarf für eine Arbeitsassistenz zu decken, die - dem Zweck der Regelung entsprechend - den behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf bei der Bewältigung des beruflichen Alltags ausgleicht (vgl. OVG Saarl, U.v. 29.10.2019 - 2 A 300/18 - juris Rn. 22).

    Zwar enthält weder der Wortlaut von § 185 Abs. 5 SGB IX hinsichtlich der Art der Kosten im Zusammenhang mit einer notwendigen Arbeitsassistenz eine Beschränkung lediglich auf Personalkosten, noch ergibt sich eine solche aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift - Sicherung und Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. OVG Saarl, U.v. 29.10.2019 - 2 A 300/18 - juris Rn. 19 ff.;… HessVGH, U.v. 15.12.2016 - 10 B 2438/16 - juris Rn. 13;… BT-Drucks. 395/15, S. 34) -, sodass im Einzelfall besondere Arbeitsmittel oder Arbeitsgeräte förderfähig sein können, wenn diese gerade zur Wahrnehmung der Unterstützungstätigkeit erforderlich sind (vgl. OVG Saarl, U.v. 29.10.2019 - 2 A 300/18 - juris Rn. 22;… zu Kosten der Arbeitsplatzausstattung einer Arbeitsassistenz: VG Berlin, U.v. 8.11.2017 - 22 K 864.14 - juris Rn. 20).

    Da die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert werden, ist auch das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten, wobei jedoch eine wertende Betrachtung im Einzelfall geboten erscheint (vgl. OVG Saarl, U.v. 29.10.2019 - 2 A 300/18 - juris Rn. 19; VG Dresden, B.v. 17.2.2017 - 1 L 179/19 - juris m.w.N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2020 - 1 LB 611/18

    Begrenzung der Arbeitsassistenz für schwerbehinderten Rechtsanwalt (hier: …

    Rn. 53 Entgegen der Auffassung des Beklagten steht ihm auch kein Ermessen bei der Bewilligung der Leistung zu (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.01.2018 - 5 C 9/16 -, BVerwGE 161, 145, juris Rn. 9; OVG M-V, Urt. v. 27.10.2020 - 1 LB 373/18 - OVG Saarland, Urt. v. 29.10.2019 - 2 A 300/18 - juris 1. Leitsatz.).

    Rn. 56 Soweit der in § 102 Abs. 4 SGB IX gewährte Anspruch durch den Begriff der Notwendigkeit begrenzt ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.01.2018 - 5 C 9/16 BVerwGE 161, 145, juris Rn. 9 ff.; OVG M-V, Urt. v. 27.10.2020 - 1 LB 373/18 - OVG Saarland, Urt. v. 29.10.2019 - 2 A 300/18 - 2. Leitsatz und Rn. 22;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.05.2011 - OVG 6 B1.09 -, juris Rn. 14), gibt dieser Begriff für die zeitliche Dauer der Leistungsbewilligung nichts her.

  • VG Mainz, 10.10.2024 - 1 K 140/24

    Kostenübernahme für Arbeitsassistenz auch bei elternzeitbedingter Reduzierung der …

    Rn. 27 Ein Ermessensspielraum besteht insoweit - wie die Ergänzung des § 185 Abs. 5 um Satz 2 durch Art. 2 Nr. 10 Buchst. b) des Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I, S. 2135) verdeutlicht (…vgl. BT-Drs. 19/13399, S. 39) - weder dem Grunde noch der Höhe nach (siehe auch zu § 102 Abs. 4 SGB IX a.F.: OVG Saarland, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 2 A 300/18 -, juris, Rn. 19).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2024 - 3 MB 22/23

    Annahme eines Anordnungsgrundes; Anwendbarkeit der Vergütungskriterien des …

    Mit den "Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen" (BIH) für die Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen ist eine verwaltungsinterne Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Arbeitsassistenz geschaffen worden (vgl. OVG Saarlouis, Urt. v. 29.10.2019 - 2 A 300/18 -, juris Rn. 21 zu § 102 Abs. 4 SGB IX a. F.).
  • OVG Sachsen, 08.08.2022 - 3 B 178/22

    Zur Gewährung von Arbeitsassistenzleistungen im Wege der einstweiligen Anordnung …

    Zur Auslegung werden daher in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vielfach die Empfehlungen der BIH für die Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen gemäß § 185 Abs. 5 SGB IX (derzeit Stand 13. November 2019, veröffentlicht unter: https://www.bih.de/fileadmin/user_upload/BIH_Empfehlung_Arbeitsassistenz_Stand_November_2019_KORR_24082020_bf.pdf) herangezogen (OVG Saarland, Urt. v. 29. Oktober 2019 - 2 A 300/18 -, juris Rn. 21;… HessVGH, Beschl. v. 19. Juni 2018 - 10 A 923/17 -, juris Rn. 28;… OVG Schl.-H., Urt. v. 18. Februar 2016 - 3 LB 17/15 -, juris Rn. 27), welche die Norm des § 185 Abs. 5 SGB IX verwaltungsintern ausgestalten.
  • VG Gießen, 24.11.2021 - 5 K 3381/19

    Stundenhöhe und den Stundensatz für eine begleitende Hilfe im Arbeitsleben …

    Eine höhenmäßige Begrenzung ergibt sich daraus naturgemäß dann, wenn die genannten Mittel erschöpft sind ( vgl. zu dem Ganzen: OVG des Saarlandes, urteil vom 29. Oktober 2019 - 2 A 300/18 -, juris, Rn. 19).
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