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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 30.03.2012 - 2 A 317/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,107273
OVG Saarland, 30.03.2012 - 2 A 317/11 (https://dejure.org/2012,107273)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.03.2012 - 2 A 317/11 (https://dejure.org/2012,107273)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. März 2012 - 2 A 317/11 (https://dejure.org/2012,107273)
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Wird zitiert von ... (17)

  • OVG Saarland, 24.05.2012 - 2 A 395/11

    Zulassungsgrund der Divergenz; Wohngebietsverträglich einer Brennholzlagerstätte

    Die Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts unterliegt im Übrigen (auch) insoweit keinen Bedenken.(vgl. zum Einschreitensbegehren eines Nachbarn gegen aufgegebene Nutzungen zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -).
  • OVG Saarland, 04.01.2019 - 2 B 344/18

    Nachbarrechtsbehelf gegen Baugenehmigung zur Errichtung von Garage und …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist sind - ganz allgemein - durch die Nutzung von Stellplätzen und Garagen hervorgerufene Immissionen auch in ruhigen Wohngebieten von den Bewohnern zu tolerieren und begründen - vorbehaltlich, hier nicht ersichtlicher, besonderer Verhältnisse im Einzelfall, wie sie in der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des OVG Koblenz(vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 27.6.2002 - 1 A 11669/99 -, BauR 2003, 368, BRS 65 Nr. 143, unter Verweis auf die Maßgeblichkeit der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls) bezogen auf den dortigen Fall angenommen wurden - keine nachbarlichen Abwehransprüche.(vgl. dazu beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2017 - 2 A 151/17 -, BauR 2017, 1738, m.w.N., zu mehreren Stellplätzen für eine Kindertagesstätte, und vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zu einer im Wege einer Befreiung von einer Grünflächenfestsetzung zugelassenen Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen; speziell für die im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25;… weitere Nachweise bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.) In Fällen, in denen ausschließlich Wohnzwecken dienende Gebäude Genehmigungsgegenstand sind, sind die Beeinträchtigungen aufgrund des dabei zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehrs von Nachbarn auch in reinen Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmen, weil die durch die Benutzung in diesen Fällen verursachten Beeinträchtigungen auch in Wohngebieten zu den von der Nachbarschaft in aller Regel nicht abwehrbaren "Alltagserscheinungen" gehören.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.8.2016 - 2 B 224/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 31) Bei der Bedarfsdeckung im Sinne des § 12 Abs. 2 BauNVO dienenden Stellplätzen ist daher im Regelfall auch von einer Nachbarverträglichkeit der durch die Stellplatznutzung verursachten Immissionen auszugehen.(vgl. auch dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 S 20.17 -, bei juris, wonach das sowohl für die mit der Stellplatznutzung üblicherweise einhergehende Lärmbelästigung als auch für etwaige Abgas- und Lichtemissionen gilt, die nach der Wertung des Gesetzgebers als sozialadäquat hinzunehmen sind) Das gilt hier insbesondere deswegen, weil die angefochtene Baugenehmigung nur eine von ihrem Umfang her "überschaubare" Anzahl von vier Stellplätzen an einer Stelle zulässt.
  • OVG Saarland, 02.12.2019 - 2 A 5/19

    Notwendigkeit der Verschaffung eines eigenen Eindrucks vom Baugrundstück und der …

    Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier im Mai 2018 - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses begründen können.(vgl. zu vergleichbaren Konstellationen in baurechtlichen Verfahren OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28 (Rücksichtnahmegebot), vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich; ebenfalls für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38; zur Frage des Vorliegens einer wesentlichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds eines Baudenkmals im Sinne von § 10 Abs. 2 SDSchG Beschluss vom 25.10.2019 - 2 A 325/18 -, bei juris) Das ist hier nicht der Fall.
  • OVG Saarland, 06.04.2016 - 2 A 148/15

    Zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

    Hat sich das Verwaltungsgericht - wie vorliegend im Mai 2015 geschehen - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft und anschließend eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses begründen können.(vgl. speziell für die Abgrenzung von bebauter Ortslage und Außenbereich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.1.2007 - 2 Q 35/06 -, BRS 71 Nr. 95 = BauR 2008, 485, vom 22.7.2005 - 2 Q 16/05 -, SKZ 2006, 46 Leitsatz Nr. 25, vom 31.8.1999 - 2 Q 27/99 -, SKZ 2000, 102, Leitsatz Nr. 52, und vom 4.1.2000 - 2 Q 34/99 -, SKZ 2000, 215, Leitsatz Nr. 48; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38, oder - im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits - für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25) Ob die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, was die Zuordnung des "Bauplatzes" zum Innen- oder Außenbereich angeht, im konkreten Fall im Ergebnis "mit Gewissheit" richtig ist, ist nach dem Wortlaut des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - anders als in einem Berufungsverfahren - keine sich in dem insoweit prozessrechtlich vorgeschalteten Zulassungsverfahren stellende Frage.(vgl. dazu bezüglich der Abgrenzung von Innen- und Außenbereich zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.2.2013 - 2 A 333/12 -, SKZ 2013, 142 ff., und 167, Leitsatz Nr. 20, und vom 2.10.2013 - 2 A 312/12 -, SKZ 2014, 35, Leitsatz Nr. 23).
  • OVG Saarland, 26.06.2017 - 2 A 151/17

    Nachbarschutz gegen Stellplätze In einem Wohngebiet; Kindertagesstätte

    Hat sich das Verwaltungsgericht, wie das vorliegend im Juni 2016 geschehen ist, einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Einzelfalles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses der Zumutbarkeitsbewertung begründen können.(vgl. speziell für die - im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits - für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25, st. Rechtsprechung) Das ist hier erkennbar nicht der Fall.
  • OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 133/12

    Anhörungsrüge nach Ablehnung der Berufungszulassung; gerichtliche …

    Die Gehörsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30. März 2012 - 2 A 317/11- wird zurückgewiesen.

    Rn. 7 Den dagegen gerichteten Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung hat der Senat durch Beschluss vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 - zurückgewiesen.

  • OVG Saarland, 10.07.2013 - 2 B 320/13

    Vorläufiger Rechtsschutz: Nachbarschutz gegen Erweiterung eines Pferdestalls

    Rn. 13 Was die unter bauplanungsrechtlichen Aspekten mit Blick auf die zwischen den Verfahrensbeteiligten unstreitige Belegenheit des hier streitgegenständlichen Vorhabengrundstücks außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans "B Mühle" der Gemeinde A-Stadt sowie der im Zusammenhang bebauten Ortslage (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) und damit im Außenbereich für die materielle Beurteilung einschlägige Vorschrift des § 35 BauGB angeht, hat das Verwaltungsgericht ferner zutreffend darauf abgestellt, dass ein Nachbarschutz in dessen Anwendungsbereich ausschließlich über das dem § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu entnehmende Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme in Betracht kommen könnte.(…vgl. dazu etwa Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp XI Rn 195 ff., insbesondere auch zum Aspekt konkret situationsbezogener Pflicht zu "wechselseitiger" Rücksichtnahme auch aus Sicht des Nachbarn in Ortsrandlage) Das würde eine Darlegung schlechthin unzumutbarer tatsächlicher Beeinträchtigungen der Antragstellerin durch die Auswirkungen der Tierhaltung des Beigeladenen - konkret - auf dem besagten Außenbereichsgrundstück voraussetzen.(vgl. insoweit zu Beschwerden eines Nachbarn in Ortsrandlage hinsichtlich der Auswirkungen einer auf angrenzenden Außenbereichsgrundstücken betriebenen "Hobbypferdehaltung" OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22) Das trägt sie selbst nicht einmal ansatzweise vor.
  • OVG Saarland, 30.03.2020 - 2 A 78/20

    Rechtsschutzbedürfnis bei Verfolgung eines Anspruchs auf Erlass eines …

    Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier im September 2019 - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des konkreten Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses begründen können.(vgl. zu vergleichbaren Konstellationen in baurechtlichen Verfahren OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28 (Rücksichtnahmegebot), vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich; ebenfalls für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38; zum Merkmal der überbaubaren Grundstücksfläche beziehungsweise sog. Faktischer rückwärtiger Baugrenzen etwa Beschluss vom 2.12.2019 - 2 A 5/19 -, bei Juris).
  • OVG Saarland, 04.07.2016 - 2 A 161/16

    Divergenz- und Grundsatzrüge im Zulassungsverfahren - Nachbarschutz bei …

    Hat sich das Verwaltungsgericht - wie vorliegend im Februar 2016 geschehen - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses der Zumutbarkeitsbewertung begründen können.(vgl. speziell für die - im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits - für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38,).
  • OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19

    Abstandsflächenerfordernis für Euronorm-Werbetafeln; Übernahme von …

    Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier im April 2019 - einen Eindruck von dem Baugrundstück und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grund-stücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm fest-gestellten Ergebnisses begründen können.(vgl. zur Beurteilung des Einfügens hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.12.2019 - 2 A 5/19 - zu vergleichbaren Konstellationen in baurechtlichen Verfahren OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28 (Rücksichtnahmegebot), vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich; ebenfalls für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38; zur Frage des Vorliegens einer wesentlichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds eines Baudenkmals im Sinne von § 10 Abs. 2 SDSchG Beschluss vom 25.10.2019 - 2 A 325/18 -, bei juris) Das ist hier nicht der Fall.
  • OVG Saarland, 25.10.2019 - 2 A 325/18

    Windkraftanlage und Denkmalschutz

  • VG Saarlouis, 27.02.2013 - 5 K 769/11

    Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für einen Pferdestall im …

  • OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 210/19

    Beurteilung des Gebietscharakters der ein Vorhabengrundstück prägenden …

  • OVG Saarland, 02.10.2024 - 2 A 94/23

    Lärm durch Nutzung von Stellplätzen in ruhigen Wohngebieten; im Rahmen eines …

  • OVG Saarland, 20.12.2019 - 2 A 26/19

    Zulassung der Berufung, wenn das Ergebnis der Beurteilung des Verwaltungsgerichts …

  • OVG Saarland, 15.01.2018 - 1 A 613/16

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

  • OVG Saarland, 20.12.2017 - 1 A 389/16

    Rückforderung von Dienstunfallfürsorgeleistungen; Amtsermittlungsgrundsatz; …

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