Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 04.07.2013 - 2 A 336/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 60 VwVfG, Art 106 GG, § 25 Abs 4 GrStG, § 156 GemO ST
Teilanfechtung eines Grundsteuerbescheids wegen Erhöhung des Steuerhebesatzes - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 04.07.2013 - 2 A 336/13
- VG Magdeburg, 05.05.2015 - 2 A 336/13
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 4 L 80/15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- VG Magdeburg, 25.04.2013 - 2 A 286/12
Grundsätzliche Bindungswirkung einer Vereinbarung über die Festschreibung von …
Auszug aus VG Magdeburg, 04.07.2013 - 2 A 336/13
Liegt - wie hier - eine solche landesrechtliche Gestattung vor (vgl. hierzu Beschlüsse der Landesregierung vom 6. Februar 2001 [MBl. LSA 2001, 157] und vom 28. Juli 2007 [MBl. LSA 2007, 734] sowie OVG LSA, B. v. 10.12.2012 - 4 L 174/12 -) und vereinbart die Parteien hiernach im Rahmen eines Gebietsänderungsvertrages unterschiedliche Hebsätze, so sind sie daran für die vertraglich bestimmte Zeit gebunden, wenn die Vereinbarung wirksam zustande gekommen ist, eine einschränkende Auslegung des Vertragstextes nicht in Betracht kommt und der eingemeindenden bzw. neu entstehenden Gemeinde auch ein Recht auf Vertragsanpassung entsprechend § 60 VwVfG wegen wesentlicher Veränderung der Umstände, die für diese Regelung maßgebend gewesen sind, nicht zusteht (vgl. VG MD, U. v. 25.04.2013 - 2 A 286/12 MD -, juris).Damit sind auch "unwirtschaftliche" Regelungen eines ansonsten wirksamen Eingemeindungsvertrages nicht ohne weiteres wegen eines gesetzlichen Verbots i. S. v. § 59 VwVfG i. V. m. § 134 BGB nichtig (vgl. insg.: Sächs. OVG, B. v. 04.01.2008 - 4 BS 449/07 - sowie B. 25.07.2013 - 4 A 218/13 -, jeweils juris; VG MD, U. v. 25.04.2013 - 2 A 286/12 MD -, juris).
Da sie davon Abstand genommen hat und diese Entscheidung von ihrem Entscheidungsspielraum gedeckt war, dürfte ihr ein Festhalten an der getroffenen vertraglichen Regelung erst dann nicht mehr zuzumuten sein, wenn sich die haushaltsrechtlichen Verhältnisse derart verschlechtern, dass ein Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Frage, wie der gesetzlich vorgegebene Haushaltsausgleich angestrebt und erreicht werden soll, nicht mehr besteht, sich also aus dem allgemeinen Haushaltsgrundsatz ein konkretes Handlungsgebot ergibt (vgl. VG MD, U. v. 25.04.2013 - 2 A 286/12 MD -, juris).
- BVerwG, 18.07.2012 - 8 C 4.11
Abänderung; Anmeldung; Anpassungsverlangen; Anpassungsanspruch; Aufhebung; …
Auszug aus VG Magdeburg, 04.07.2013 - 2 A 336/13
Schließlich müssen die Folgen der nachträglichen Änderung den Risikorahmen überschreiten, den ein Vertragspartner nach Treu und Glauben hinzunehmen hat, weshalb ihm das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zumutbar ist (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U. v. 18.07.2012 - 8 C 4.11 -, zit. nach juris).Die rechtliche Würdigung, ob sich aus der wesentlichen Änderung der gemeinsam vorausgesetzten Grundlagen des Vertrages unzumutbare Folgewirkungen für eine Vertragspartei ergeben, ist auf der Grundlage aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (vgl. BVerwG, U. v. 18.07.2012, a. a. O., m. w. N.).
- OVG Sachsen, 04.01.2008 - 4 BS 449/07
Unwirtschaftliche Regelung in Eingemeindungsvertrag
Auszug aus VG Magdeburg, 04.07.2013 - 2 A 336/13
Damit sind auch "unwirtschaftliche" Regelungen eines ansonsten wirksamen Eingemeindungsvertrages nicht ohne weiteres wegen eines gesetzlichen Verbots i. S. v. § 59 VwVfG i. V. m. § 134 BGB nichtig (vgl. insg.: Sächs. OVG, B. v. 04.01.2008 - 4 BS 449/07 - sowie B. 25.07.2013 - 4 A 218/13 -, jeweils juris; VG MD, U. v. 25.04.2013 - 2 A 286/12 MD -, juris).Findet jedoch die vom Ministerium geforderte Auslegung in der Formulierung der betreffenden Vereinbarung keine Stütze, kommt eine solche einschränkende Auslegung nicht in Betracht (so auch Sächs. OVG, B. v. 04.01.2008, a. a. O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2012 - 4 M 75/12
Einstweilige Anordnung wegen einseitiger Anrechnung eines Betrages auf die nach …
Auszug aus VG Magdeburg, 04.07.2013 - 2 A 336/13
Damit ist die Beklagte an die Vereinbarung in § 11 des Gebietsänderungsvertrages grundsätzlich gebunden (vgl. auch OVG LSA, B. v. 27.04.2012 - 4 M 75/12 -, zit. nach juris).Rn. 39 Erforderlich ist hierzu grundsätzlich eine vertraglich, d.h. im gegenseitigen Einvernehmen vereinbarte Änderungsregelung (vgl. OVG LSA, B. v. 27.04.2012 - 4 M 75/12 -, juris Rn. 4 ), an der es vorliegend fehlt.
- BVerwG, 27.10.2010 - 8 C 43.09
Kommunale Selbstverwaltung; kommunale Finanzhoheit; Gestaltungsspielraum; …
Auszug aus VG Magdeburg, 04.07.2013 - 2 A 336/13
Zu berücksichtigen ist hierbei indes, dass auch dann, wenn die Finanzlage der betreffenden Gemeinde sehr angespannt und die Erfüllung der Pflichtaufgaben nicht mehr sichergestellt ist, es grundsätzlich innerhalb des Gestaltungsspielraums der Gemeinde liegt, durch ihre demokratisch gewählten Organe zu entscheiden, wie die notwendige Reduzierung freiwilliger Leistungen und die Erzielung zusätzlicher Einnahmen erfolgen soll (vgl. BVerwG, U. v. 27.10.2010 - 8 C 43/09 -: für den Fall einer kommunalaufsichtlichen Beanstandung der Senkung der Realsteuerhebsätze durch die Gemeinde bei anhaltender Haushaltsnotlage, zitiert nach juris). - BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 160/09
Preisgebundener Wohnraum: Anspruch des Vermieters auf Vertragsanpassung bei …
Auszug aus VG Magdeburg, 04.07.2013 - 2 A 336/13
Vertragsgrundlage sind die bei Vertragsabschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Vertragsparteien oder die für den Vertragspartner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Vertragsparteien auf dieser Vorstellung aufbaut (BGH, Urteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 160/09 - NJW 2010, 1663 ). - BVerwG, 11.06.1993 - 8 C 32.90
Landesrechtliche Bindung des Hebesatzrechts an Ausschöfpung von Gebührenrahmen …
Auszug aus VG Magdeburg, 04.07.2013 - 2 A 336/13
Bei der Festsetzung der Hebesätze haben die Gemeinden wegen dieser verfassungsrechtlich garantierten Steuerhoheit grundsätzlich einen weiten Ermessensspielraum, der seine Grenzen lediglich in allgemeinen Grundsätzen des Haushalts- und Steuerrechts findet (BVerwG, U. v. 11.06.1993 - 8 C 32.90 -, zitiert nach juris). - VG Sigmaringen, 10.10.2007 - 3 K 102/06
Keine Klagebefugnis einer durch Vereinigung untergegangenen Gemeinde
Auszug aus VG Magdeburg, 04.07.2013 - 2 A 336/13
Rn. 27 Soweit sich die Beklagte auf den Erlass des MI vom 14.10.2011/19.12.2011 (Recht zur Abweichung von Regelungen in Gebietsänderungsverträgen aufgrund der Pflicht zur Haushaltskonsolidierung) beruft und darin gefordert wird, "freiwillige öffentliche Verpflichtungen unter Beachtung bindender gesetzlicher Vorgaben (§ 90 bzw. § 156 Abs. 3 GO LSA) auszulegen (VG Sigmaringen, Urteil vom 10.10.2007, Az.: 3 K 102/06)", rechtfertigt dies keine andere Beurteilung. - OVG Sachsen, 25.07.2013 - 4 A 218/13
Sparsame Haushaltsführung, gesetzlicher Richter, Eingemeindungsvertrag, …
Auszug aus VG Magdeburg, 04.07.2013 - 2 A 336/13
Damit sind auch "unwirtschaftliche" Regelungen eines ansonsten wirksamen Eingemeindungsvertrages nicht ohne weiteres wegen eines gesetzlichen Verbots i. S. v. § 59 VwVfG i. V. m. § 134 BGB nichtig (vgl. insg.: Sächs. OVG, B. v. 04.01.2008 - 4 BS 449/07 - sowie B. 25.07.2013 - 4 A 218/13 -, jeweils juris; VG MD, U. v. 25.04.2013 - 2 A 286/12 MD -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2012 - 4 L 174/12
Grundsteuerhebesatz nach Eingemeindung
Auszug aus VG Magdeburg, 04.07.2013 - 2 A 336/13
Liegt - wie hier - eine solche landesrechtliche Gestattung vor (vgl. hierzu Beschlüsse der Landesregierung vom 6. Februar 2001 [MBl. LSA 2001, 157] und vom 28. Juli 2007 [MBl. LSA 2007, 734] sowie OVG LSA, B. v. 10.12.2012 - 4 L 174/12 -) und vereinbart die Parteien hiernach im Rahmen eines Gebietsänderungsvertrages unterschiedliche Hebsätze, so sind sie daran für die vertraglich bestimmte Zeit gebunden, wenn die Vereinbarung wirksam zustande gekommen ist, eine einschränkende Auslegung des Vertragstextes nicht in Betracht kommt und der eingemeindenden bzw. neu entstehenden Gemeinde auch ein Recht auf Vertragsanpassung entsprechend § 60 VwVfG wegen wesentlicher Veränderung der Umstände, die für diese Regelung maßgebend gewesen sind, nicht zusteht (vgl. VG MD, U. v. 25.04.2013 - 2 A 286/12 MD -, juris). - OVG Sachsen, 30.06.1997 - 3 S 391/97
Gemeinde; Eingemeindungsvereinbarung; Bürgerbegehren; Rechtsfehlerhaft
- VG Magdeburg, 05.06.2018 - 2 A 495/17
Grundsteuerhebesätze für 2017 in der Stadt Genthin OT Paplitz und Gladau
Denn in diesem Fall fehlt es an einer wirksamen Rechtsgrundlage für die angefochtene Erhöhung der Realsteuer (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 4. Juli 2013 - 2 A 336/13 -, juris).Liegt - wie hier - eine solche landesrechtliche Gestattung vor (vgl. Beschlüsse der Landesregierung vom 6. Februar 2001 (MBl LSA 2001, 157) und vom 28. Juli 2007 (MBl LSA 2007, 734)) und vereinbaren die Parteien hiernach im Rahmen eines Gebietsänderungsvertrages unterschiedliche Hebesätze, so sind sie daran für die vertraglich bestimmte Zeit gebunden, wenn die Vereinbarung wirksam zustande gekommen ist, eine einschränkende Auslegung des Vertragstextes nicht in Betracht kommt und der neu entstehenden Gemeinde ein Recht auf Vertragsanpassung nach § 60 VwVfG wegen wesentlicher Veränderung der Umstände nicht zusteht (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 25. April 2013 - 2 A 286/12 MD; Urteil vom 4. Juli 2013 - 2 A 336/13 MD -, juris).
Vorausgeschickt ist festzuhalten, dass die Vereinbarung der Weitergeltung von Hebesätzen im Allgemeinen nicht wegen eines Verstoßes gegen die haushaltsrechtlichen Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts im Sinne von § 59 VwVfG i. V. m. § 134 BGB nichtig ist (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 4. Juli 2013 - 2 A 336/13 MD - m.w.N.).
Rn. 44 Eine vertragliche Einschränkung der Fortgeltung unter Bezugnahme auf die rechtlichen Schranken ist grundsätzlich möglich (VG Sigmaringen, Urteil vom 10. Oktober 2007 - 3 K 102/06; zustimmend VG Magdeburg, Urteil vom 4. Juli 2013 - 2 A 336/13 MD).
Daran fehlt es regelmäßig, wenn Umstände betroffen sind, die nach dem Sinn der Vereinbarung in den Risikobereich einer Partei fallen (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 4. Juli 2013 - 2 A 336/13 -, juris; SächsOVG, Beschluss vom 30. Juni 1997 - 3 S 391/97 -, juris).
- VG Magdeburg, 25.06.2020 - 9 A 271/19
Anspruch einer Gemeinde auf Genehmigung einer Änderung ihrer Hauptsatzung …
Rn. 34 Dieser Bestandsschutz entfällt jedoch dann - so dass die jeweiligen Regelungen aus der Hauptsatzung ohne Verstoß gegen § 81 Abs. 2 S. 3 KVG LSA gestrichen werden können -, wenn entweder die Gebietsänderungsverträge selbst die diesbezüglichen Vereinbarungen nicht (mehr) enthalten, indem die Gebietsänderungsverträge nicht wirksam zustande gekommen wären, sie einschränkend ausgelegt werden könnten oder sie wirksam geändert worden wären (vgl. VG Magdeburg, U. v. 04.07.2013 - 2 A 336/13 -, Rn. 23, 24, juris) oder eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für eine diesbezügliche Änderung der Hauptsatzung vorliegt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 05.05.2015 - 2 A 336/13 |
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 04.07.2013 - 2 A 336/13
- VG Magdeburg, 05.05.2015 - 2 A 336/13
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 4 L 80/15
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".