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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - 2 A 34.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,17218
OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - 2 A 34.18 (https://dejure.org/2021,17218)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.05.2021 - 2 A 34.18 (https://dejure.org/2021,17218)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - 2 A 34.18 (https://dejure.org/2021,17218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO, Art 14 Abs 1 S 2 GG, § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB, Anl 1 Nr 1.5 PlanzV 90
    Verletzung eines Denkmaleigentümers durch einen Bebauungsplan in der Nachbarschaft des Denkmals in einem eigenen Belang, nämlich dem der Denkmalwürdigkeit seines Denkmals; Bestimmtheit von Planzeichen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 47 VwGO, Art 14 Abs 1 GG, § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB, § 214 BauGB, § 215 BauGB, § 3 Abs 4 KomVerf BB, Anl 1 Nr 1.5 PlanzeichenVO, LEPlBE/BBV BB 2009/2015
    Bebauungsplan; Denkmal; Denkmalbereich; Antragsbefugnis; Denkmaleigentümer; Denkmalwürdigkeit; wesentliche Beeinträchtigung; Hinweiszweck der Schlussbekanntmachung; Planerhaltung; Rügefrist; Bestimmtheit der Festsetzungen; Plangebiet; Planzeichen; Ziele der Raumordnung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - 2 A 6.16

    Bebauungsplan zum Uferweg am Griebnitzsee unwirksam

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - 2 A 34.18
    Dies schließt eine nur pauschale Rüge aus und verlangt bei der Rüge von Ermittlungs- und Bewertungsmängeln einen Bezug zur Abwägungsentscheidung der Gemeinde (vgl. Urteil des Senats vom 11. Dezember 2019 - OVG 2 A 6.16 -, juris Rn. 46).

    Rn. 68 Die Annahme einer Teilunwirksamkeit kommt in Betracht, wenn einzelne Festsetzungen eines Bebauungsplans oder nur die für einen bestimmten Planbereich getroffenen Festsetzungen unwirksam sind, die restlichen Festsetzungen auch ohne den unwirksamen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. Urteil des Senats vom 11. Dezember 2019, a.a.O. Rn. 74 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.01.2016 - 4 BN 11.15

    Keine Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO bei nur geringfügiger …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - 2 A 34.18
    Im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG ist es aber verfassungsrechtlich geboten, dass der Denkmaleigentümer erhebliche Beeinträchtigungen des mit der Unterschutzstellung des Denkmals angestrebten Zwecks, die seine in Erfüllung der ihm gesetzlich auferlegten Erhaltungspflicht getätigten Investitionen nachträglich entwerten können, abwehren kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 4 BN 11.15 -, juris Rn. 8 ff.).

    Wie bereits ausgeführt, können sich schutzwürdige Interessen des Denkmaleigentümers aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ergeben mit der Folge, dass eine Planung eigene Belange des Denkmaleigentümers verletzt, wenn durch sie der mit der Unterschutzstellung des Denkmals angestrebte Zweck erheblich beeinträchtigt wird und damit die vom Denkmaleigentümer in Erfüllung der ihm auferlegten Erhaltungspflicht getätigten Investitionen in die Denkmalsubstanz nachträglich entwertet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 4 BN 11.15 -, juris Rn. 9 f.).

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - 2 A 34.18
    Soweit die Ermittlung und Bewertung der Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, in § 2 Abs. 3 BauGB nunmehr auch als verfahrensbezogene Pflicht ausgestaltet worden ist, ergeben sich hieraus keine inhaltlichen Änderungen gegenüber den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Abwägungsgebot entwickelten Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 15 N 14.2033

    Fortwirken von Mängeln des ursprünglichen Bebauungsplans auf eine Ergänzungs- …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - 2 A 34.18
    Sind in dem Hinweis nur einzelne der Vorschriftengruppen aus dem Katalog des § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht, unrichtig oder mit fehlerhaften bzw. irreführenden Zusätzen bezeichnet, bleibt der Hinweis hinsichtlich der übrigen Vorschriftengruppen wirksam (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17. Februar 2014 - 5 S 3254/11 -, juris Rn. 59; BayVGH, Urteil vom 18. Januar 2017 - 15 N 14.2033 -, juris Rn 47; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 1 KN 6/15 -, juris Rn 43).
  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - 2 A 34.18
    Der mit der Schlussbekanntmachung verfolgte Hinweiszweck wird erfüllt, wenn die Bekanntmachung mittels einer schlagwortartigen Kennzeichnung einen Hinweis auf den räumlichen Geltungsbereich des Plans gibt und dieser den Plan identifiziert (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. August 2000 - 4 CN 2.99 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 4 B 28.10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - 2 A 34.18
    Das gilt auch, wenn das Gebäude des Eigentümers Teil eines Denkmalbereichs ist und die Denkmalwürdigkeit seines Gebäudes durch ein Vorhaben, das ebenfalls innerhalb des Denkmalbereichs verwirklicht werden soll, möglicherweise erheblich beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 2010 - 4 B 28.10 -, juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2014 - 5 S 3254/11

    Zur Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - 2 A 34.18
    Sind in dem Hinweis nur einzelne der Vorschriftengruppen aus dem Katalog des § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht, unrichtig oder mit fehlerhaften bzw. irreführenden Zusätzen bezeichnet, bleibt der Hinweis hinsichtlich der übrigen Vorschriftengruppen wirksam (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Februar 2014 - 5 S 3254/11 -, juris Rn. 59; BayVGH, Urteil vom 18. Januar 2017 - 15 N 14.2033 -, juris Rn 47; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 1 KN 6/15 -, juris Rn 43).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 2 S 93.10

    Neubau einer Sporthalle neben denkmalgeschütztem Herrenhaus in Groß Kreutz …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - 2 A 34.18
    Es kann dahinstehen, ob die Vorschriften des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes zum denkmalrechtlichen Umgebungsschutz zu Gunsten des Denkmaleigentümers dem Denkmaleigentümer weitergehende Ansprüche einräumen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, juris Rn. 11 sowie vom 31. Juli 2020 - OVG 2 S 28/20 -, Beschlussabdruck S. 3 f.), denn die Antragsbefugnis des Antragstellers ist bereits im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen an den denkmalschutzrechtlichen Nachbarschutz zu bejahen.
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2016 - 1 KN 6/15

    Großflächigkeit; Lärmpegelbereich; Mischgebiet

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - 2 A 34.18
    Sind in dem Hinweis nur einzelne der Vorschriftengruppen aus dem Katalog des § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht, unrichtig oder mit fehlerhaften bzw. irreführenden Zusätzen bezeichnet, bleibt der Hinweis hinsichtlich der übrigen Vorschriftengruppen wirksam (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17. Februar 2014 - 5 S 3254/11 -, juris Rn. 59; BayVGH, Urteil vom 18. Januar 2017 - 15 N 14.2033 -, juris Rn 47; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 1 KN 6/15 -, juris Rn 43).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2021 - 2 A 19.19

    Auslegung eines Bebauungsplans; Abwägungsmangel: Nichtbeachtung des …

    Abschließend erklärte sie in ihrem Schreiben, dass die Stellungnahme in Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse der Denkmalfachbehörde für Bodendenkmale erfolgt sei und erteilte folgenden Hinweis: "Da bei dem Vorhaben auch Belange der Baudenkmalpflege berührt sein können, erhalten Sie aus unserem Hause gegebenenfalls eine weitere Stellungnahme." Vor diesem Hintergrund, insbesondere angesichts des vorgenannten Hinweises, erlaubte allein der Umstand, dass eine Stellungnahme von der Abteilung "(Bau)Denkmalpflege" nicht eingegangen war, der Antragstellerin nicht den Schluss, dass aus Sicht der Baudenkmalpflege keine Beeinträchtigung zu befürchten sei (vgl. Urteil des Senats vom 12. Mai 2021 - OVG 2 A 34.18 -, juris Rn. 58).

    Die Antragsgegnerin, die in einer tabellarischen Auflistung den Eingang der Stellungnahme der Bodendenkmalpflege vermerkt hat und für die gesondert gelistete "(Bau)Denkmalpflege" eingetragen hat, keine Stellungnahme erhalten zu haben (S. 708 des Verwaltungsvorgangs), wäre vielmehr, sofern sie nicht selbst in der Lage war, zu beurteilen, ob und ggf. inwieweit die Umsetzung der Planung baudenkmalrechtlich zulässig war, gehalten gewesen, an die Abteilung "(Bau)Denkmalpflege" heranzutreten und eine entsprechende Stellungnahme anzufordern (vgl. Urteil des Senats vom 12. Mai 2021 a. a. O.).

  • OVG Hamburg, 31.03.2022 - 2 E 18/20

    Normenkontrollantrag gegen die Verordnung über den Bebauungsplan Rissen 44 / …

    Unzureichend bestimmt sind die Grenzen flächenhafter Festsetzungen insbesondere auch dann nicht, wenn sich der Verlauf der Festsetzungsgrenzen messtechnisch mit hinreichender Genauigkeit aus der Planzeichnung bzw. darin dargestellten katastermäßig festgelegten Merkmalen ermitteln lässt (…vgl. VGH München, Urt. v. 15.3.1983, 36 I 78, BayVBl. 1984, 82 (83); OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.5.2021, OVG 2 A 34.18, juris Rn. 38, zu Plangebietsgrenzen).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 2 A 9.19

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - Rechtsnachfolge - Kleingärten - Festsetzung von …

    Rn. 53 (1) Das Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg enthält lediglich Grundsätze der Raumordnung und keine zielförmigen Festlegungen, an die ein Bebauungsplan anzupassen wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2021 - OVG 2 A 34.18 -, juris Rn. 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2022 - 8 S 1717/21

    Antragsbefugnis eines benachbarten Denkmaleigentümer - Schloss - für ein …

    Rn. 43 Demzufolge bezeichnet der Eigentümer eines Kulturdenkmals, der im Wege der Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan in der Nachbarschaft des Denkmals vorgehen will, im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO auch nur dann einen eigenen Belang als verletzt, wenn er geltend machen kann, dass die ermöglichten Vorhaben geeignet sind, die Denkmalwürdigkeit seines Denkmals erheblich zu beeinträchtigen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2009, a.a.O.;… Beschl. v. 12.01.2016, a.a.O.; Beschl. v. 14.09.2017 - 4 B 28.17 -, BRS 85 Nr. 55; ebenso OVG Berlin-Brbg., Urt.- v. 21.05.2021 - 2 A 34.18 -, juris Rn. 20;… offen gelassen nunmehr von Nds. OVG, Urt. v. 28.01.2015 - 1 KN 165/13 -, BauR 2015, 1645;… zum Drittschutz in Klageverfahren auch OVG Rh.-Pf., Urt. v. 16.09.2009 - 8 A 10710/09 -, BauR 2010, 84;… HessVGH, Urt. v. 09.03.2010 - 3 A 160/10 -, BRS 77 Nr. 154;… OVG NW, Urt. v. 08.03.2012 - 10 A 2037/11 -, BauR 2012, 1781;… Nds. OVG, Urt. V. 23.08.2012 - 12 LB 170/11 - Urt. v. 16.02.2017 - 12 LC 54/15 - BauR 2017, 1172).
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