Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 14.03.2022

Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 16.06.2021 - 2 A 386/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,20663
VG Lüneburg, 16.06.2021 - 2 A 386/18 (https://dejure.org/2021,20663)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 16.06.2021 - 2 A 386/18 (https://dejure.org/2021,20663)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 2 A 386/18 (https://dejure.org/2021,20663)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,20663) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (27)

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2019 - 1 LB 147/17

    Allgemeines Wohngebiet, faktisches; Außenwerbung; Einfügen; erhebliche …

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.06.2021 - 2 A 386/18
    Rn. 33 Die nähere Umgebung ist für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen (…BVerwG, Beschl. v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 -, juris Rn. 7 m.w.N.; Nds. OVG, Urt. v. 9.10.2019 - 1 LB 147/17 -, juris Rn. 22).

    Das Vorhabengrundstück ist Teil der näheren Umgebung (Nds. OVG, Urt. v. 9.10.2019 - 1 LB 147/17 -, juris Rn. 22 m. w. N.).

    Denn für die Beurteilung eines Bereichs als eines faktischen Baugebiets i. S. v. § 34 Abs. 2 BauGB ist gleichfalls die nähere Umgebung i. S. d. § 34 Abs. 1 BauGB maßgebend (…BVerwG, Beschl. v. 14.10.2019 - 4 B 27.19 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Urt. v. 9.10.2019 - 1 LB 147/17 -, juris Rn. 24 m. w. N.).

    Zudem setzt die vorwiegend auf das Wohnen ausgerichtete Zweckbestimmung allgemeiner Wohngebiete zugleich eine optische Unterordnung gewerblicher Nutzungen voraus (Nds. OVG, Beschl. v. 9.10.2019 - 1 LB 147/17 -, juris Rn. 28), was hier aufgrund der Anzahl der Gewerbetriebe und der Größe der Shell-Tankstelle sowie des Fachmarktzentrums und Gartencenters nicht der Fall ist.

  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB ; Begriff der …

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.06.2021 - 2 A 386/18
    Ob eine Straße eine trennende oder verbindende Wirkung hat, ist eine Frage des Einzelfalles (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 11.2.2000 - 4 B 1.00 -, juris Rn. 18;… BayVGH, Beschl. v. 20.9.2012 - 15 ZB 11.460 -, juris Rn. 6).

    Eine Straße - zumal auch eine Hauptstraße - kann sowohl trennende als auch verbindende Wirkung haben (BVerwG, Beschl. v. 11.2.2000 - 4 B 1.00 -, juris Rn. 18 m. w. N.).

    Auch wenn die Nutzung aufgegeben wurde, ist der Altbestand vorliegend dennoch zu berücksichtigen und wirkt sich prägend auf das Vorhaben aus, da, auch vor dem Hintergrund, dass die Werbeschilder noch nicht entfernt wurden, nach der Verkehrsauffassung mit der Wiedernutzung gerechnet werden kann (vgl. zur eingestellten Nutzung u.a. BVerwG, Beschl. v. 11.2.2000 - 4 B 1.00 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

  • BVerwG, 29.04.1997 - 4 B 67.97

    Bauplanungsrecht - Begriff der näheren Umgebung im unbeplanten Innenbereich; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.06.2021 - 2 A 386/18
    Fremdkörper sind außer Acht zu lassen (…grundlegend und ausführlich BVerwG, Urt. v. 26.5.1978 - IV C 9.77 -, juris Rn. 33; st. Rspr. vgl. BVerwG Beschl. v. 29.4.1997 - 4 B 67.97 -, juris).

    Bei der Beurteilung dieser Frage kann auch die unterschiedliche Bebauung diesseits und jenseits einer Straße eine Rolle spielen, wobei es wiederum auf die Art des Unterschieds ankommen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.4.1997 - 4 B 67.97 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Auf beiden Straßenseiten befinden sich eine ähnliche Bebauung (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 29.4.1997 - 4 B 67.97 -, juris Rn. 4: Bei der Beurteilung der Frage der prägenden Wirkung i. R. d. § 34 BauGB kann auch die unterschiedliche Bebauung diesseits und jenseits einer Straße eine Rolle spielen, wobei es wiederum auf die Art des Unterschieds ankommen kann.) sowie ähnliche Nutzungen, die vorwiegend aus Wohn- und teilweise gewerblicher Nutzung bestehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 5 S 403/91

    Zulässigkeit einer SB-Autowaschanlage (SB-Fahrzeug-Pflegeanlage) im Innenbereich

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.06.2021 - 2 A 386/18
    Maßgeblich ist, ob sich die Störwirkungen, welche die konkrete Anlage bei funktionsgerechter Nutzung erwarten lässt, innerhalb des Rahmens halten, der durch die Gebietseigenart vorgegeben wird (vgl. zu Vorstehendem u.a.: BVerwG, Beschl. v. 18.8.1998 - 4 B 82.98 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.1.2015 - 10 B 1313714 -, juris;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.6.2010 - 7 A 896/09 -, juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.8.1992 - 5 S 403/91 -, juris;… Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Aufl. 2019, § 6 Rn. 9.2).

    Es ist vielmehr eine realistische Prognose anzustellen, die den Umstand berücksichtigen muss, dass nach der Lebenserfahrung nicht tatsächlich die maximale Besucherzahl die Autowaschanlage aufsuchen wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.1992 - 4 C 50.89 -, juris Rn. 20) und daher bei gleichmäßiger mittlerer Ausnutzung der Anlage Lärmwerte erreicht werden, die der Nachbarschaft grundsätzlich in einem Mischgebiet zugemutet werden können (ebenso VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.8.1992 - 5 S 403/91 -, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 18.08.1998 - 4 B 82.98

    Mischgebiet; störender Gewerbebetrieb; SB-Autowaschanlage; Störgrad; konkrete …

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.06.2021 - 2 A 386/18
    Ihre Zulässigkeit hängt von der konkreten Anlage und deren Betriebsgestaltung sowie von der konkreten Gebietssituation ab (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 18.8.1998 - 4 B 82.98 -, juris m. w. N.).

    Maßgeblich ist, ob sich die Störwirkungen, welche die konkrete Anlage bei funktionsgerechter Nutzung erwarten lässt, innerhalb des Rahmens halten, der durch die Gebietseigenart vorgegeben wird (vgl. zu Vorstehendem u.a.: BVerwG, Beschl. v. 18.8.1998 - 4 B 82.98 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.1.2015 - 10 B 1313714 -, juris;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.6.2010 - 7 A 896/09 -, juris Rn. 12;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.8.1992 - 5 S 403/91 -, juris;… Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Aufl. 2019, § 6 Rn. 9.2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2010 - 7 A 896/09

    Wohnverträglichkeit eines Vertragshändlers mit typischem Werkstattbetrieb in …

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.06.2021 - 2 A 386/18
    Sie zählen vielmehr zu der Gruppe von Betrieben, die ihrer Art nach zu wesentlichen Störungen des Wohnens führen können, aber nicht zwangsläufig führen müssen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.6.2010 - 7 A 896/09 -, juris Rn. 9).

    Maßgeblich ist, ob sich die Störwirkungen, welche die konkrete Anlage bei funktionsgerechter Nutzung erwarten lässt, innerhalb des Rahmens halten, der durch die Gebietseigenart vorgegeben wird (vgl. zu Vorstehendem u.a.: BVerwG, Beschl. v. 18.8.1998 - 4 B 82.98 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.1.2015 - 10 B 1313714 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.6.2010 - 7 A 896/09 -, juris Rn. 12;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.8.1992 - 5 S 403/91 -, juris;… Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Aufl. 2019, § 6 Rn. 9.2).

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) …

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.06.2021 - 2 A 386/18
    Wie weit die wechselseitige Prägung reicht, ist eine Frage des Einzelfalls und nach der städtebaulichen Situation zu beurteilen (BVerwG, Urt. v. 28.8.2003 - 4 B 74.03 -, juris Rn. 2;… BVerwG, Beschl. v. 16.6.2009 - 4 B 50.08 -, juris Rn. 5).

    Eine solche Linie hat bei einer beidseitig andersartigen Siedlungsstruktur nicht stets eine trennende Funktion (BVerwG, Beschl. v. 28.8.2003 - 4 B 74.03 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.1997 - 6 L 1745/95

    Zulässigkeit e. Kfz-Waschhalle neben einer Tankstelle; Ermessen; Tankstelle; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.06.2021 - 2 A 386/18
    Bereits die Ansiedlung der Tankstelle mit 24-Stunden-Betrieb - als nach § 4 Abs. 2 BauNVO in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässiger Nutzungsart, weil sie zum einen nicht der Gebietsversorgung dient und zum anderen kein "nicht störender Gewerbebetrieb" ist (vgl. u.a. auch Nds. OVG, Urt. v. 9.6.1997 - 6 L 1745/95 -, juris Rn. 24;… BayVGH, Urt. v. 28.9.2007 - 26 B 06.765 -, juris Rn. 33) - steht der Einordnung als allgemeines Wohngebiet entgegen.

    Die SB-Autowaschanlage ist auch nicht etwa eine Nebeneinrichtung der Tankstelle, denn die Tankstelle verfügt bereits über eine Portal-Waschanlage (anders war dies etwa in dem vom Nds. OVG entschiedenen Fall in der Entscheidung vom 9.6.1997 - 6 L 1745/95 -, juris. Dort sollte eine vorhandene Tankstelle durch den Bau einer Kfz-Waschhalle und Staubsaugerstation erweitert werden.).

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.06.2021 - 2 A 386/18
    Rn. 33 Die nähere Umgebung ist für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen (BVerwG, Beschl. v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 -, juris Rn. 7 m.w.N.;… Nds. OVG, Urt. v. 9.10.2019 - 1 LB 147/17 -, juris Rn. 22).

    Bei der Bestimmung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung eines Grundstücks ist der Umkreis der zu beachtenden vorhandenen Bebauung in der Regel enger zu begrenzen, als bei der Ermittlung des Gebietscharakters (BVerwG, Beschl. v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 -, juris Rn. 7 m.w.N.) Maßstabsbildend ist die Umgebung, insoweit sich die Ausführung eines Vorhabens auf sie auswirken kann und insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst.

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.06.2021 - 2 A 386/18
    Fremdkörper sind außer Acht zu lassen (grundlegend und ausführlich BVerwG, Urt. v. 26.5.1978 - IV C 9.77 -, juris Rn. 33; st. Rspr. vgl. BVerwG Beschl. v. 29.4.1997 - 4 B 67.97 -, juris).

    Dabei darf nicht nur diejenige Bebauung als erheblich angesehen werden, die gerade in der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugrundstücks überwiegt, sondern es muss auch die Bebauung der weiteren Umgebung des Grundstücks insoweit berücksichtigt werden, als auch sie noch prägend auf dasselbe einwirkt (BVerwG, Urt. v. 26.5.1978 - IV C 9.77 -, juris Rn. 33;… BayVGH, Beschl. v. 20.9.2012 - 15 ZB 11.460 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.09.2012 - 15 ZB 11.460

    Nähere Umgebung; Baugenehmigung für eine Spielhalle mit 60 Geldspielgeräten im …

  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines islamischen Betsaals in allgemeinem …

  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05

    Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der …

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine 100 qm große Spielhalle - …

  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 68.08

    Regelungsgehalt des § 15 Abs. 1 BauNVO und Begriff der "Eigenart des Baugebiets" …

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.05.2017 - 1 LB 15/15

    Erweiterung eines (Discount-)Einzelhandelsbetriebes

  • VG Köln, 26.06.2013 - 23 K 4059/11

    Bebauung des Guidelplatzes in Pulheim-Brauweiler weiter ungewiss

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.09.1990 - 1 L 8/90

    Zulässigkeit von Spielhallen in Mischgebieten; Spielhalle

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet; …

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit …

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82

    Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor …

  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im …

  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet; …

  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

  • VGH Bayern, 28.09.2007 - 26 B 06.765
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Lüneburg

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 14.03.2022 - 2 A 386/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,9015
OVG Sachsen, 14.03.2022 - 2 A 386/18 (https://dejure.org/2022,9015)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.03.2022 - 2 A 386/18 (https://dejure.org/2022,9015)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. März 2022 - 2 A 386/18 (https://dejure.org/2022,9015)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,9015) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsVerf Art. 102 Abs. 3 SächsVerf Art. 106 Satz 2 SächsFrTr SchulG a. F. § 14 SächsFrTr SchulG § 22 BFSO
    Schulrecht; Gewährung staatlicher Finanzhilfe an eine Berufsfachschule in freier Trägerschaft im Schuljahr 2014/2015; Wartefrist; Anwendbarkeit der Wartefristregelung auf berufsbildende Ersatzschulen; Erteilung einer Genehmigung für eine Berufsfachschule ist keine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Gewährung staatlicher Finanzhilfen für die von der Klägerin in L in freier Trägerschaft betriebene Berufsfachschule für Sozialwesen; Genehmigung eine Fachschule für Altenpflege als Ersatzschule zu errichten und zu betreiben

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Gewährung staatlicher Finanzhilfen für die von der Klägerin in L in freier Trägerschaft betriebene Berufsfachschule für Sozialwesen; Genehmigung eine Fachschule für Altenpflege als Ersatzschule zu errichten und zu betreiben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen, 03.11.2014 - 2 A 571/13

    Schulfinanzierung; Wartefrist bei Einrichtung eines weiteren Bildungsgangs einer …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.03.2022 - 2 A 386/18
    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 3. November 2014 - 2 A 571/13 - hinsichtlich der gleichlautenden ab dem 1. August 2007 geltenden Fassung von § 14 SächsFrTrSchulG festgestellt, dass die Wartefrist die Schule selbst betrifft, die diese einmal vollständig zu durchlaufen habe.

    Das Verwaltungsgericht habe sich mit den Urteilen des Sächsischen 7 Oberverwaltungsgerichts vom 15. April 2014 (2 A 57/13 und 2 A 58/13) und 3. November 2014 (2 A 571/13) nicht auseinandergesetzt und daher die Parallelen zum Streitfall übersehen.

    Rn. 29 aa) Der Senat hat zur Frage, ob die Wartefrist für die Gewährung von Finanzhilfe neu beginnt, wenn eine bestehende Schule ihr Bildungsangebot um einen Bildungsgang erweitert, zur vom 1. August 2007 bis 31. Juli 2011 geltenden Fassung von § 14 SächsFrTrSchulG im Urteil vom 3. November 2014 - 2 A 571/13 - (juris) folgendes ausgeführt:.

  • OVG Sachsen, 23.01.2018 - 2 A 404/16

    Schulfinanzierung; staatliche Finanzhilfe

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.03.2022 - 2 A 386/18
    Rn. 8 Im Schriftsatz vom 28. Juli 2020 hat die Klägerin ihr Berufungsvorbringen vertieft und zu den Urteilen des Senats vom 23. Januar 2018 (2 A 404/16) und 1. Juli 2020 (2 A 479/18) Stellung genommen.

    Für diese bleibt es vielmehr bei der damaligen Gesetzeslage (vgl. Senatsurt. v. 23. Januar 2018 - 2 A 404/16 -, juris Rn. 16; st. Rspr.).

    Bestandteil der Entscheidungsformel des Urteils des Verfassungsgerichtshofs vom 15. November 2013 sind nicht nur die für unvereinbar mit der Verfassung des Freistaates Sachsen erklärten im einzelnen genannten Bestimmungen des (im vorliegenden Zusammenhang allein maßgeblichen) Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft sowie die Anordnung ihrer weiteren Anwendbarkeit bis zu einer Neuregelung, längstens bis zum 31. Dezember 2015 (vgl. Senatsurt. v. 23. Januar 2018 - 2 A 404/16 - juris Rn. 21), sondern auch die Beschränkung der Unvereinbarkeitserklärung und der Übergangsregelung auf allgemeinbildende Ersatzschulen.

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.03.2022 - 2 A 386/18
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei einer neu gegründeten Schule nicht von vornherein absehbar ist, ob sie auf Dauer Bestand haben wird, das heißt den vorhandenen Schulen Schüler abgewinnen und sich pädagogisch bewähren wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. März 1994, BVerfGE 90, 107, 117 ff;… SächsVerfGH, Urt. v. 15. November 2013 - Vf. 25-II-12 -, juris Rn. 158 f.).

    Ob es ihr gelingt, sich in diesem Umfeld zu bewähren, darf der Gesetzgeber eine Zeitlang abwarten, ehe er zur ständigen Förderung übergeht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. März 1994 a. a. O.).".

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 25-II-12

    Mehrere Regelungen zur Ersatzschulfinanzierung sind verfassungswidrig und müssen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.03.2022 - 2 A 386/18
    Rn. 22 Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat mit Urteil vom 15. November 2013 - Vf. 25-II-12 - (juris) entschieden, dass § 14 Abs. 3, § 15, § 19 Nr. 7 bis 11 und § 19a Abs. 2 bis 4 des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft vom 4. Februar 1992, zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010, sowie einzelne Vorschriften der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft vom 16. Mai 2007 (SächsGVBl. S. 176), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Mai 2013 (SächsGVBl. S. 479), und die Anlage zur Zuschussverordnung, soweit sie allgemeinbildende Ersatzschulen betreffen, mit Art. 102 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) unvereinbar sind.

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei einer neu gegründeten Schule nicht von vornherein absehbar ist, ob sie auf Dauer Bestand haben wird, das heißt den vorhandenen Schulen Schüler abgewinnen und sich pädagogisch bewähren wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. März 1994, BVerfGE 90, 107, 117 ff; SächsVerfGH, Urt. v. 15. November 2013 - Vf. 25-II-12 -, juris Rn. 158 f.).

  • OVG Sachsen, 01.07.2020 - 2 A 479/18

    Schulfinanzierung; Förderrichtlinie; finanzielle Unterstützung von Ersatzschulen; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.03.2022 - 2 A 386/18
    Rn. 8 Im Schriftsatz vom 28. Juli 2020 hat die Klägerin ihr Berufungsvorbringen vertieft und zu den Urteilen des Senats vom 23. Januar 2018 (2 A 404/16) und 1. Juli 2020 (2 A 479/18) Stellung genommen.

    Für beide Schulen läuft die Wartefrist nach § 14 SächsFrTrSchulG daher jeweils eigenständig (vgl. zuletzt Senatsurt. v. 1. Juli 2020 - 2 A 479/18 -, juris Rn. 22, 23).

  • OVG Sachsen, 21.04.2010 - 2 B 471/09

    Schülerbeförderung, staatlich genehmigte Ersatzschule, Profil/Wahlpflichtbereich, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.03.2022 - 2 A 386/18
    Ausgehend von der Begründung des Gesetzentwurfs der Sächsischen Staatsregierung zu Art. 7Haushaltsbegleitgesetz 2007/2008, Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft, (LT-Drs. 4/6175 S. 43 ff.) ist der Begriff des "Bildungsgangs" nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich abschlussbezogen zu verstehen (vgl. Beschl. v. 21. April 2010 - 2 B 471/09 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12

    Auslegung des Begriffs der Schulform bzgl. des Rechts der Eltern auf freie …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.03.2022 - 2 A 386/18
    Unter Bildungsgang in diesem Sinne ist sonach die besondere fachliche, methodische, didaktische oder pädagogische Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot zu verstehen, die sich im Allgemeinen - aber nicht zwingend - zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (so auch zum niedersächsischen Schulrecht, NdsOVG, Urt. v. 8. Januar 2014 - 2 LB 364/12 -, juris Rn. 47, 48).
  • OVG Sachsen, 03.11.2015 - 2 C 3/13

    Ausgliederung von Bildungsgängen der Berufsfachschulen; (hier: Berufsfachschule …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.03.2022 - 2 A 386/18
    Rn. 34 Die Schulordnung Berufsfachschule beruht mit § 62 Abs. 1 und Abs. 4 SächsSchulG auf einer den Anforderungen des Art. 75 Abs. 1 SächsVerf genügenden Verordnungsermächtigung, durch die der Gesetzgeber die Befugnis zur Regelung der Einrichtung von zu einem Berufsabschluss führenden Bildungsgängen an einer Berufsfachschule in einer Schulordnung zulässigerweise auf den Verordnungsgeber übertragen hat (vgl. Senatsurt. v. 3. November 2015 - 2 C 3/13 -, juris Rn. 40 ff.).
  • OVG Sachsen, 28.02.2017 - 2 A 54/15

    Ersatzschule; Wartefrist für einheitliche als Grund- und Mittelschule betriebene …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.03.2022 - 2 A 386/18
    Rn. 30 An diesen Erwägungen hat der Senat im Urteil vom 28. Februar 2017 - 2 A 54/15 - (…juris Rn. 34) auch für § 14 SächsFrTrSchulG in der vorliegend anzuwendenden vom 1. August 2011 bis 31. Juli 2015 geltenden Fassung festgehalten, mit der lediglich die Wartefrist von drei auf vier Jahre verlängert wurde; ansonsten blieb die Regelung bis zum 31. Juli 2015, dem Ende des verfahrensgegenständlichen Zeitraums, unverändert.
  • OVG Sachsen, 15.04.2014 - 2 A 58/13

    Schule in freier Trägerschaft, Wartefrist

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.03.2022 - 2 A 386/18
    Das Verwaltungsgericht habe sich mit den Urteilen des Sächsischen 7 Oberverwaltungsgerichts vom 15. April 2014 (2 A 57/13 und 2 A 58/13) und 3. November 2014 (2 A 571/13) nicht auseinandergesetzt und daher die Parallelen zum Streitfall übersehen.
  • OVG Sachsen, 11.11.2025 - 2 A 97/24

    Gewährung staatlicher Finanzhilfe für in freier Trägerschaft betriebene …

    Unter Verweis auf die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. März 2022 - 2 A 386/18 - gehe das Gericht davon aus, dass bei einer bloßen Erweiterung des Bildungsangebots und der Aufnahme des Unterrichts einer Schule keine erneute Wartefrist in Gang gesetzt werde.

    Das Verwaltungsgericht weiche damit von der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ab, welches mit Urteilen vom 1. Juli 2020 - 2 A 479/18 - und vom 14. März 2022 - 2 A 386/18 - in vergleichbaren Sachverhalten entschieden habe, dass es sich bei Berufsfachschulen um eigenständige Schulen handele, die jeweils eine eigene Wartefrist zu durchlaufen hätten.

    Für diese bleibt es bei der damaligen Gesetzeslage (vgl. Senatsurt. v. 14. März 2022 - 2 A 386/18 -, juris Rn. 18 und v. 23. Januar 2018 - 2 A 404/16 -, juris Rn. 16; st. Rspr.).

    Daher können die für unvereinbar mit der Sächsischen Verfassung erklärten Regelungen im streitgegenständlichen Zeitraum weiter angewendet werden, denn eine Neuregelung erfolgte erst mit dem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft vom 8. Juli 2015, welches am 1. August 2025 und damit nach Ablauf des streitgegenständlichen Zeitraums in Kraft getreten ist (vgl. ausführlich Senatsurt. v. 14. März 2022 a. a. O. Rn. 21 ff.).

    Mit Urteil vom 14. März 2022 (a. a. O. Rn. 32) hat der Senat entschieden, dass es sich bei einer Berufsfachschule für Sozialwesen nicht um eine Ausdehnung oder Erweiterung einer Berufsfachschule für Altenpflege handelt, weil beide Berufsfachschulen über unterschiedliche Bildungsangebote verfügten, unterschiedliche Berufsabschlüsse vermittelten und sich Ausbildung und Prüfung nach unterschiedlichen Vorschriften richteten, zumal diese mit gesonderten Bescheiden nach §§ 3 ff. SächsFrTrSchulG genehmigt worden waren.

    Rn. 19 Soweit das Verwaltungsgericht auf sein Urteil vom 25. Oktober 2018 - 5 K 3988/14 - verweist, hat der Senat mit Urteil vom 14. März 2022 (a. a. O.) das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig (v. 20. September 2017 - 4 K 911/15 -) bestätigt, dessen Auffassung sich das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 25. Oktober 2018 (…a. a. O.) ausdrücklich nicht angeschlossen hatte.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Sachsen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht