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| OVG Saarland, 27.04.2018 - 2 A 479/17 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 28.08.2018 - 2 A 158/18
Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen - Funktionslosigkeit des Bebauungsplans
Rn. 17 Zur Begründung der vom Senat gegen die Entscheidung zur Befreiung der Beklagten zugelassenen Berufung(vgl. den Beschluss vom 27.4.2018 - 2 A 479/17 -) wiederholen und vertiefen die Kläger ihr bisheriges Vorbringen und machen noch einmal geltend, entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts handele es sich bei der von der Befreiung betroffenen vorderen Baugrenze um eine nachbarschützende Festsetzung des Bebauungsplans.Rn. 39 Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.500,- EUR festgesetzt (§§ 52 Abs. 1, 47 Abs. 2, 63 Abs. 2 GKG, ebenso bereits die vorläufige Festsetzung im Beschluss vom 27.4.2018 - 2 A 479/17 -).
- OVG Saarland, 27.04.2023 - 2 A 259/22
Beseitigungsanordnung für Grenzgarage
Auf die vom Senat zugelassene Berufung[vgl. den Beschluss vom 27.4.2018 - 2 A 479/17 -][vgl. den Beschluss vom 27.4.2018 - 2 A 479/17 -] der Beigeladenen gegen dessen Urteil hat der Senat diese Entscheidung unter Verweis auf eine die Beigeladenen schützende Wirkung der nicht beachteten Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche und das Nichtvorliegen der Befreiungsanforderungen abgeändert und den Befreiungsbescheid sowie den Widerspruchsbescheid aufgehoben.[vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.8.2018 - 2 A 158/18 -, IBR 2018, 706][vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.8.2018 - 2 A 158/18 -, IBR 2018, 706] Eine Beschwerde des Klägers zum Bundesverwaltungsgericht gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil blieb erfolglos.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.6.2019 - 4 B 5.19 -, juris][vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.6.2019 - 4 B 5.19 -, juris].
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