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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 08.09.2005 - 2 A 5356/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27928
VG Oldenburg, 08.09.2005 - 2 A 5356/02 (https://dejure.org/2005,27928)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 08.09.2005 - 2 A 5356/02 (https://dejure.org/2005,27928)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 08. September 2005 - 2 A 5356/02 (https://dejure.org/2005,27928)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92

    Kostenerstattungsanspruch; Abschleppen; Verkehrsordnungswidrig abgestelltes …

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.09.2005 - 2 A 5356/02
    Eine Sicherstellung liegt vor, wenn es der Behörde vom Zweck der Maßnahme her darauf ankommt, die Sache in Verwahrung zu nehmen und andere von der Besitzmöglichkeit auszuschließen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 L 6214/92 -, Nds. VBl. 1994, 60).

    Diese Zahlungsverpflichtung erfasst auch die Kosten einer nur versuchten Sicherstellung, die nicht zur Ausführung gelangt ist, weil der Halter oder die Halterin - wie im vorliegenden Fall der Kläger - das Fahrzeug vor dem eigentlichen Abschleppvorgang selbst beseitigt hat (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juni 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90

    Parken; Gehweg

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.09.2005 - 2 A 5356/02
    Vielmehr muss darüber hinaus eine besondere Lage gegeben sein, die eine sofortige Beseitigung des Kraftfahrzeuges gebietet (vgl. BVerwG, Urteil vom 4 Mai 1992 - 3 C 3.90 -, BVerwGE 90, 189, 193).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 1 S 1531/01

    Kosten eines abgebrochenen Abschleppvorganges

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.09.2005 - 2 A 5356/02
    Die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist zwar dann in Frage gestellt, wenn das - zunächst vergeblich - zum Einsatzort fahrende und für den Betroffenen vorgesehene Abschleppfahrzeug im unmittelbaren Anschluss und von der gleichen Örtlichkeit aus ein anderes verkehrsordnungswidrig geparktes Fahrzeug hätte abschleppen müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27. Juni 2002 - 1 S 1531/01 -, DÖV 2002, 1002).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1995 - 5 A 2092/93

    Bauarbeiten - mobiles Verkehrsschild - § 35 VwVfG, VA, straßenverkehrsrechtlicher …

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.09.2005 - 2 A 5356/02
    Die für die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes in Form eines Verkehrszeichens - hier vorübergehendes Halteverbot (Zeichen 283 zu § 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO) - bedeutsame Bekanntgabe setzt lediglich voraus, dass es von der Person, dessen Fahrzeug in den Wirkungsbereich des Verkehrszeichens gelangt, bei Anlegung des von § 1 StVO vorgegebenen Sorgfaltsmaßstabes ohne Weiteres hätte wahrgenommen werden können (vgl. OVG Münster, Urteil vom 23. Mai 1995 - 5 A 2092/93 -, DVBl. 1996, 575).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 6 L 6340/95

    Kostenerstattungsanspruch; Voraussetzung eines Kostenerstattungsanspruchs; …

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.09.2005 - 2 A 5356/02
    Es besteht zwar für die zuständige Behörde die aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgende Pflicht, den Kostenaufwand bei der Durchsetzung der Verfügung nicht über das hinausgehen zu lassen, was zur Beseitigung der Störung unumgänglich ist (vgl. allgemein OVG Lüneburg, Urteil vom 14. November 1997 - 6 L 6340/95 -, Nds.VBl. 1998, 141).
  • VG Oldenburg, 23.08.2000 - 2 A 2536/98

    Heranziehung zu verauslagten Abschleppkosten; Möglichkeit der Umsetzung des …

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.09.2005 - 2 A 5356/02
    Dagegen liegt ein bloßes Umsetzen oder Versetzen eines Kraftfahrzeuges im Wege der Ersatzvornahme vor, wenn das Kraftfahrzeug lediglich innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes an eine andere Stelle platziert werden soll (vgl. Urteil der Kammer - Einzelrichter - vom 23. August 2000 - 2 A 2536/98 -, V.n.b.).
  • VG Lüneburg, 06.05.2022 - 5 A 358/19

    Gegenwärtige Gefahr; Kostenfestsetzung; Sicherstellung; Verhältnismäßigkeit

    Dagegen liegt ein bloßes Umsetzen oder Versetzen eines Kraftfahrzeugs im Wege der Ersatzvornahme vor, wenn das Kraftfahrzeug lediglich innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes an eine andere Stelle platziert werden soll (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 8.9.2005 - 2 A 5356/02 -, juris Rn. 22).

    Dagegen liegt ein bloßes Umsetzen oder Versetzen eines Kraftfahrzeugs im Wege der Ersatzvornahme vor, wenn das Kraftfahrzeug lediglich innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes an eine andere Stelle platziert werden soll (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 8.9.2005 - 2 A 5356/02 -, juris Rn. 22).

  • VG Gera, 25.09.2020 - 2 K 364/20

    Abgrenzung von Sicherstellung und Umsetzen oder Versetzen eines Kraftfahrzeuges

    Dagegen liegt ein bloßes Umsetzen oder Versetzen eines Kraftfahrzeuges im Wege der Ersatzvornahme vor, wenn das Kraftfahrzeug lediglich innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes an eine andere Stelle platziert werden soll (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 08. September 2005 - 2 A 5356/02 -, juris).
  • VG Oldenburg, 03.03.2006 - 2 A 479/03

    Abschleppkosten; angemessen; Breite; Durchsage; Eingriff; Ersatzvornahme; …

    Weitere Fahrzeugführer verhalten sich entsprechend, so dass jedenfalls auch das Verhalten des dritten Fahrzeugführers noch dem ersten Fahrzeugführer mit zuzurechnen ist (zum sog. "Nachahmereffekt" vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 8. September 2005 - 2 A 5356/02 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG).
  • VG Cottbus, 02.04.2020 - 3 L 559/19
    Sie ist ihrem Wesen nach darauf gerichtet, den Gewahrsam des bisherigen Gewahrsaminhabers zu beenden und neuen Gewahrsam durch die Verwaltung oder von ihr beauftragte Personen zu begründen (OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 23. Februar 2005 - 3 L 114/03 - juris Rn. 35 m.w.N.; VG Oldenburg, Urteil vom 8. September 2005 - 2 A 5356/02 - juris Rn. 22 m.w.N. jeweils zur Abgrenzung einer Sicherstellung von einer Ersatzvornahme im Fall des Um-/Versetzens eines PKW).
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